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Lenk und Ruhezeiten mal anders

Themenstarteram 11. Oktober 2011 um 14:52

Servus,

hab mal ne ganz dumme Frage, die Lenk und Ruhezeiten richten sich immer nach 9h fahrt ... sowie das splitting etc...

was ist wenn man aber nie 9h fährt?

Bei mir ist es so das ich am Tag vll 6h fahre dazwischen sind haufen pausen ... mal 15 mal 20 und dann halt die 30 minuten ...

Wie ist es nun, ich nutze den Lkw auch privat,

wenn ich frühs um 9 Uhr anfange zu fahren, um 15 Uhr stelle ich den Lkw ab effektiv bin ich dann 4h gefahren.

Darf ich dann meinetwegen gegen 19 Uhr noch einkaufen fahren ?

Würde halt nicht ganz hinkommen mit der Täglichen Ruhezeit

wenn ich erst um 20 Uhr wieder da bin und um 4 wieder aufstehen muss..

Oder gibt es dafür auch ne Sonderregelung ?

MfG

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20 Antworten

Reden wir hier von unter oder über 7,5 Tonnen?

Drunter kannst du nebenbei ganz normal deine Privatfahrten machen.

Drüber gibts keine Privatfahrten mehr, da läuft alles in die Lenk und Ruhezeiten mit rein - auch wenn du einkaufen fährst oder zu nem Truckertreffen.

Das generelle Pausensplitting musst du schon einhalten.

Ob dann aber noch zusätzliche Pausen dazu kommen spielt keine Rolle.

Themenstarteram 11. Oktober 2011 um 16:25

Hey, Danke für die schnelle Antwort

Wir reden hier von nem kleinen 7,49Tonner ...

inwiefern... Privatfahrten ? Muss da halt dumm weiter fragen ...

Da ich ja mit Karte fahren muss... wie weise ich nach das es eine Privatfahrt war/ist?

Bin da noch ziemlich neu in dem Gebiet

Du kannst entweder:

-eine "regelmäßige tägliche Ruhezeit" von mindestens 11h nehmen

-die "regelmäßige tägliche Ruhezeit" in zwei teilen nehmen und zwar erst mind. 3h und dann mind. 9h

-eine "verkürzte tägliche Ruhezeit" von 9h nehmen

wobei die Ruhezeit immer 24h nach Ende der letzten Ruhezeit genommen sein muß =>maximal 13-15h "Schichtzeit". Die verkürzte Ruhezeit darf maximal 2x zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten genommen werden.

Eine Leseempfehlung ist auch noch die "Verordnung (EG) 561/2006", die beschäftigt sich mit dem Themengebiet L&R-Zeiten inkl. Definitionen usw.

'Privatfahrten' gibt es, weil Fahrzeuge <7,5t die zur nichtgewerblichen Güterbeförderungen eingesetzt werden nicht der 561-er unterliegen (§3h). Hier müsste dann das Digigotchi auf "Out-of-scope" gestellt werden.

Bei einer Kontrolle könnte es trotzdem zu Streit kommen wenn z.b. nicht klar ersichtlich ist, das es sich um eine Privatfahrt handelt weil noch ein paar Paletten mut Ladung für einen Kunden auf dem LKW stehen...

Themenstarteram 11. Oktober 2011 um 17:23

Mhh ... also muss ich im Prinzip meine Fahrerkarte raus nehmen ... dann auf *out of scope* stellen und dann könnte ich ohne größere Probleme rumdüsen ?

Hoffentlich finde ich die Bedienungsanleitung, danke für eure Hilfe !

Nö - Karte drin lassen und auf Out of Scope stellen.

Sonst gibts erst richtige Probleme bei einer Kontrolle. Und auch der Chef braucht ja den Nachweis über die KM - wer wieviel wann gefahren ist.

Themenstarteram 11. Oktober 2011 um 17:35

AHh gut zu wissen ... hätte sonst einen großen Fehler gemacht...

Karte drin ... Out of Scope ... hab mal gegoogle... bin mir jetzt nicht sicher ... die meisten meinen das Out-of-Scope nur im Betriebsgelände gefahren werden darf, ist das jetzt richtig ?

am 11. Oktober 2011 um 19:32

Ähm ist es nicht richtiger das Du 3mal die Woche (zwischen 2 WE Ruhezeiten) auf 15 Std. Schicht gehst und 2mal auf 10h FZ zwischen den WE RZ. ;-)

Fahren auf "OUT" ist nur auf nichtöffentlichem Grund sprich Betriebshöfen etc. erlaubt.

Mit freundlichem Gruß

Zum TS, es gibt keine dumme Fragen.

"Out-of-scope" bedeutet erstmal nur, dass du außerhalb der 561/06 fährst. Einstellung läuft meistens so ab, dass man im Digigotchi auf Sonderbedingungen geht und die Funktion dort anschaltet...

Out-of-scope auf dem Betriebsgelände ist wieder so eine Sache. Da wird dann damit argumentiert, dass man ja nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Blöderweise steht in der 561-er:

Zitat:

Artikel 2

(1) Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:

a) Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, ...

Artikel 4

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

a) „Beförderung im Straßenverkehr“ jede ganz oder teilweise auf eineröffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder

Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs;

Also ist eigentlich relativ schnell klar, wann man auf dem Betriebshof die "Out-of-scope" aktivieren darf...

Ich würde zur Sicherheit eine Tabelle anlegen und darauf immer Startort, KM Anfang bzw Ende und Zweck der Fahrt notieren und pro Zeile Unterschreiben. Das könnte in einer Kontrolle hilfreich sein.

Grüße

Steini

PS: Ins Ausland würde ich mit so einer Karte aber nicht mehr fahren :eek:

Zitat:

PiKaPo PiKaPo

Nö - Karte drin lassen und auf Out of Scope stellen.

 

Sonst gibts erst richtige Probleme bei einer Kontrolle. Und auch der Chef braucht ja den Nachweis über die KM - wer wieviel wann gefahren ist.

was soll das denn???

Wenn ich Out of Scope fahre dann heist das ausserhalb der Vorschriften. Wenn ich ausserhalb der Vorschriften fahre, dann darf keine Fahrerkarte gesteckt sein.

OUT Fahrten werden nicht auf der FK als OUT hinterlegt. Somit kommt es hier zu einer Auswertung der aufgezeichneten Daten im Bereich Lenken,Arbeitszeit, Pause und Bereitschaft.

Wer sich selber seine Zeiten kaputt machen will, der soll seine FK mal stecken.

Kleines Beispiel mal. Du fährst mit OUT und gesteckter FK. Am nächsten Tag ein anderes Fahrzeug. Hier ohne OUT und gesteckter Karte.

Jetzt kommt eine Kontrolle und da du am Vortag zuviel Lenkzeit und nicht genügend Ruhezeit hattest, bist du der angesch.... , da keiner sehen kann das du am Vortag mit OUT gefahren bist.

Das was du machen musst, ist einen entsprechenden Nachtrag auf der Karte wenn du wieder die Karte steckst und unter die Sozialvorschriften fällst.

OUT kann auch auf öffentlicher Straße eingestellt sein, solange du nicht > 7,5t und keine Ladung drauf hast.

Wer anderes meint sollte mal bei den Behörden nachfragen anstatt sowas in die Welt zu setzen.

Da hab ich dann auch noch ne Frage.

Ich fahre auch mit meinem 7,49t nach Dienst nach Hause, bzw in der Früh in die Arbeit. Ist das dann Privatfahrt oder zählt das als Anfahrt zum Arbeitsplatz und fällt somit in die Lenk- und Ruhezeiten mit rein ?

Und ich hab noch einen mit Tachoscheibe, wenn das ne Privazfahrt WÄRE, bleibt der Schreiber dann ganz normal auf fahren ?

Themenstarteram 12. Oktober 2011 um 16:44

Also Fazit :

Privatfahrt mit LKW unter 7,5t ist erlaubt, dazu Fahrerkarte rausnehmen und Digi auf Out stellen...

Richtig ?

Bräuchte bitte ne klare Ansage, google mich hier schon seit 3 Tagen durch und überall heißt es was anders.

Danke für eure Hilfe

Meine Meinung:

Die Karte gehört immer ins Gerät und was privat ist wird auf Out gestellt.

Karte außerhalb des Gerätes sorgt nur für Ärger bei Kontrollen.

Wenn du eine klare Aussage willst, dann schreib das BAG an und druck dir die Antwort aus.

@ Lexinger:

Wenn du wechselnde Orte zum Arbeitsbeginn anfährst, dann ist das bereits Lenkzeit auch wenn du von zu Hause aus dort hin fährst ebenso die Heimfahrt.

Fährst du jedoch von zu Hause aus jeden Tag einen fixen Standort an, ist das keine Lenkzeit. (unter 7,5 Tonnen)

fahre jeden Tag fixe Standorte an.

Weißt du zufällig wo der entsprechende Gesetzestext is, hab gesucht aber nix gefunden wo das explizit drinsteht

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