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Leasing vorzeitig beenden, um neuen BMW zu bestellen

BMW 1er
Themenstarteram 30. März 2012 um 6:57

Hallo Leute,

bin am überlegen, ob ich meinen aktuellen 118D EZ 02/11 vorzeitig gegen einen F20 oder einen neuen 3er eintausche.

Der vorhandene 118D hat KM-Leasing (gesamt 90TKM, wovon 30TKM gefahren wurden).

Leasinggesamtdauer: 36 Monate / davon bereits gelaufen 14 Monate.

Des weiteren möchte ich dabei von meinem völlig unfähigen und arroganten BMW-Händler zu einem anderen BMW-Händler wechseln, der so wie mir empfohlen wurden deutlich flexibler und besser ist.

Meine Fragen sind:

Gibt es mit der aktuellen Leasing Probleme, wenn ich den Händler wechsle? Sprich: hat der alte Händler irgendwie ein Vorkaufsrecht zum vorhandenen LEasingfahrzeug und kann mir da noch eins reinwürgen?

Ist es von zu früh, das Leasing abzubrechen und einen neuen BMW zu kaufen/leasen?

Ist der neue Händler vielleicht froh, dass er den vorhandenen Leasing abbrechen und mir einen neuen BMW verkaufen kann? (wird also der Leasingabbruch ohne größere Kosten möglich sein?)

vielen Dank vorab!

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2012 um 16:34

Na dann sind wir uns ja alle einig :) Beim Leasing verschulde ich mich nicht, sondern miete das Auto zu einem festgelegten monatlichen Preis und einer festen Laufzeit. Danach gebe ich das Auto zurück und kümmre ich nicht darum. Da ich dafür keinen Kredit brauche, steht auch nichts darüber bei der Schufa.

Aber wieder zum Thema bitte und keine altklugen Belehrungen, denn die bringen hier niemanden weiter.

54 weitere Antworten
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54 Antworten
am 25. Juni 2012 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von bmw 535d-driver

Ich glaube, in dem Fall wird Dein Händler Dir schon entgegenkommen, denn wenn der X1 LCI geliefert ist, hast Du vielleicht noch 6-7 Monate übrig - wenn man dann die Raten mit dem Minderkilometern verrechnet, bin ich sicher, dass Du gut rauskommst. Vor allem wird Dein Händler den Countryman auch gut vermarkten können.

@ TE : ich denke auch, Du kannst es Dir abschminken, der Gap wird wohl bei 5-6k sein und kein Händler wird die Differenz verrechnen können - ausser Du nimmst nen 535d GT oder 740i, dann geht es vielleicht !!!:o

Mir würde es auch nicht soviel Kohle zum Verbrennen wert sein, nur um in ein neues Modell zu fahren. Die Zeit mit dem E87 geht vorbei... und es ist ja ein gutes Auto...;)

 

@ 30d Racer : es ist nicht richtig, dass man das Auto dort abgeben MUSS, wo man ihn ´geholt hat. Wenn Du einen neuen BMW least, ist es oft möglich, das Auto beim neuen Dealer abzugeben und die wickeln den Deal dann ab und vermarkten das Auto auch.

LG

OLLI

Wie wäre es denn mal mit einem Barkauf? Früher hat man als Privatmann auch immer erst gekauft, wenn das Geld beisammen war.

Für ein Auto verschulden??! Nein Danke.

am 25. Juni 2012 um 16:34

Na dann sind wir uns ja alle einig :) Beim Leasing verschulde ich mich nicht, sondern miete das Auto zu einem festgelegten monatlichen Preis und einer festen Laufzeit. Danach gebe ich das Auto zurück und kümmre ich nicht darum. Da ich dafür keinen Kredit brauche, steht auch nichts darüber bei der Schufa.

Aber wieder zum Thema bitte und keine altklugen Belehrungen, denn die bringen hier niemanden weiter.

am 25. Juni 2012 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von von-pillendreher

 

falsch. in dem moment, wo der vertrag vorzeitig aufgelöst werden soll (außerhalb der 90-tages-frist) spielt der restwert/buchwert die hauptrolle. man hat dann nämlich die wahl entweder 1. alle ausstehenden raten zu zahlen und die kilometer erstattet zu bekommen, oder 2. den wagen zum buchwert zu kaufen und zu behalten, oder 3. den wagen zum buchwert zu kaufen und zum händlereinkaufspreis beim händler stehen zu lassen.

im letzten fall ist die differenz zwischen buchwert und restwert der verlust den man dann sofort zu tragen hat, oder sich in seinen neuen vertrag mit einrechnen lässt.

das restwertrisiko trägt die bmw-bank nämlich nur dann, wenn man den vertrag auch erfüllt.

Danke. Hab es gerade auch in meinem Vetrag nachgelesen. (Wobei das was ich beschrieb, den Fall 1 beschreibt).

Die Berechnung des Buchwerts steht im Vetrag beschrieben. Bei mir steht Buchwert = Restwert + ausstehende Raten - Zinsen auf die Raten nach einem speziellen Schema (inkl. Schadensersatz für entgangene Zinsen). Der Händler kann aber auch bei der Bank anrufen und den Wert erfragen... Der Fall 3 könnte sich bei hoher Nachfrage und bei Buchwert <= Restwert lohnen.

 

am 26. Juni 2012 um 8:35

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra

...

Da ich dafür keinen Kredit brauche, steht auch nichts darüber bei der Schufa.

...

Doch, bei der Schufa ist die Summe der noch zu zahlenden Leasingraten vermerkt. Was aber natürlich deutlich weniger problematisch ist, als ein Kredit über den Gesamtpreis des Wagens.

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

...

Die Berechnung des Buchwerts steht im Vetrag beschrieben. Bei mir steht Buchwert = Restwert + ausstehende Raten - Zinsen auf die Raten nach einem speziellen Schema (inkl. Schadensersatz für entgangene Zinsen). Der Händler kann aber auch bei der Bank anrufen und den Wert erfragen.

...

Mit Restwert ist dabei allerdings der im Vertrag benannte Restwert gemeint, und nicht der Marktwert. Da der Marktwert in den meisten Fällen deutlich unter dem Vertrags-Restwert liegt hat man eben diese relativ große Differenz bei vorzeitiger Auflösung selbst zu tragen.

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

Der Fall 3 könnte sich bei hoher Nachfrage und bei Buchwert <= Restwert lohnen.

Ich wage mal die These, dass dieser Fall bei einem BMW-Kilometerleasing nicht eintritt.

am 26. Juni 2012 um 9:37

Bei mir steht da bei der Schufa ganz sicher nichts davon drin. Habe einen Onlinezugang und da ist nichts vermerkt. Nur die Anfrage der BMW-Bank seinerzeit war mal drin. Ist aber nach einem Jahr auch rausgeflogen.

am 26. Juni 2012 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von von-pillendreher

Mit Restwert ist dabei allerdings der im Vertrag benannte Restwert gemeint, und nicht der Marktwert. Da der Marktwert in den meisten Fällen deutlich unter dem Vertrags-Restwert liegt hat man eben diese relativ große Differenz bei vorzeitiger Auflösung selbst zu tragen.

Die Wirklichkeit sieht anders und komplizierter aus.

1. Klar wir reden immer über den Vertragsrestwert. Den anderen nennen wir mal Marktwert

2. Der vereinbarte Restwert (zum Vertragsende) liegt immer unter dem kalkulierten Markwert (zum Vertragsende). Sonst würde das Autohaus sein Gebrauchtwagengeschäft bezuschussen. Das Autohaus unterschreibt nämlich, dass es den Wagen zu dem obigen Restwert nach dem Ende des Leasings aufkauft.

3. Zu Beginn des Leasings ist der Buchwert über dem Vetragswert(~Kaufwert), denn Buchwert=Restwert+ausstehende Raten-Einbischen. Auch ist der Marktwert weit unter dem Buchwert, denn sobald ein Wagen zugelassen ist, verliert er auf einen Schlag mindestens 15%...

4. Während des Leasings sinkt der Buchwert annähernd linear. Der Marktwert allerdings sinkt nicht linear, sondern läuft asymtotisch gegen den zukünftigen (unbekannten bzw geschätzten) Marktwert.

5. Da der Marktwert zum Schluss über dem Buchwert liegt, gibt es irgendwann einen Zeitpunkt, an dem Marktwert = Buchwert. Ab hier lohnt sich theoretisch der Verkauf. Dies wird auch der Grund für die "freundliche 90 Tage Regelung" sein, denn der gennante Zeitpunkt sollte, wenn der Handler richtig kalkuliert hat, früher eintreten.

6. Dies ist alles nur theoretisch, denn ein Privatverkauf bringt natürlich weniger Geld ein, als ein Verkauf von einem großen Händler. Im Leasingvertrag steht der Ablauf drin mit dem es etwas günstiger laufen kann : Das Autohaus macht ein Marktwertgutachten und man kann einen Käufer bennenen, der mehr zahlt. Dann hat man aus einem KM-Leasing ein Restwertleasing mit dem "üblichen Verwertungsrisiko" gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von von-pillendreher

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

Der Fall 3 könnte sich bei hoher Nachfrage und bei Buchwert <= Restwert lohnen.

Ich wage mal die These, dass dieser Fall bei einem BMW-Kilometerleasing nicht eintritt.

Ich wage mal die These, die ich oben begründet habe, dass dies für Buchwert<=Marktwert immer eintritt.

am 26. Juni 2012 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

...

2. Der vereinbarte Restwert (zum Vertragsende) liegt immer unter dem kalkulierten Markwert (zum Vertragsende). Sonst würde das Autohaus sein Gebrauchtwagengeschäft bezuschussen. Das Autohaus unterschreibt nämlich, dass es den Wagen zu dem obigen Restwert nach dem Ende des Leasings aufkauft.

...

Das mag beim Leasing beim Händler so sein, darüber habe ich keine Info. Beim Leasing bei einer Niederlassung ist es nicht so wie von Dir geschrieben, denn dort trägt die BMW-Bank die Differenz.

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

...

3. Zu Beginn des Leasings ist der Buchwert über dem Vetragswert(~Kaufwert), denn Buchwert=Restwert+ausstehende Raten-Einbischen. Auch ist der Marktwert weit unter dem Buchwert, denn sobald ein Wagen zugelassen ist, verliert er auf einen Schlag mindestens 15%...

4. Während des Leasings sinkt der Buchwert annähernd linear. Der Marktwert allerdings sinkt nicht linear, sondern läuft asymtotisch gegen den zukünftigen (unbekannten bzw geschätzten) Marktwert.

Ok.

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

...

5. Da der Marktwert zum Schluss über dem Buchwert liegt, gibt es irgendwann einen Zeitpunkt, an dem Marktwert = Buchwert. Ab hier lohnt sich theoretisch der Verkauf. Dies wird auch der Grund für die "freundliche 90 Tage Regelung" sein, denn der gennante Zeitpunkt sollte, wenn der Handler richtig kalkuliert hat, früher eintreten.

...

Der Marktwert liegt zum Schluß nicht über dem Buchwert. Im für BMW besten Fall sind beide gleich. Siehe z.B.: Handelsblatt

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

...

6. Dies ist alles nur theoretisch, denn ein Privatverkauf bringt natürlich weniger Geld ein, als ein Verkauf von einem großen Händler. Im Leasingvertrag steht der Ablauf drin mit dem es etwas günstiger laufen kann : Das Autohaus macht ein Marktwertgutachten und man kann einen Käufer bennenen, der mehr zahlt. Dann hat man aus einem KM-Leasing ein Restwertleasing mit dem "üblichen Verwertungsrisiko" gemacht.

...

Klar, es steht jeden Morgen ein Dummer auf, man muß ihn nur finden. Wenn ich jemanden finde der mehr für mein Auto zahlt als es wert ist, stehe ich logischerweise gut da.

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

Zitat:

Original geschrieben von von-pillendreher

Ich wage mal die These, dass dieser Fall bei einem BMW-Kilometerleasing nicht eintritt.

Ich wage mal die These, die ich oben begründet habe, dass dies für Buchwert<=Marktwert immer eintritt.

Ich kann dir auch gerne konkrete Zahlen zu meinem letzten Leasingvertrag nennen: Der im Vertrag aufgeführte Restwert bei Leasingende (=Buchwert bei Leasingende) betrug: 17.083.-€

Der Preis für welchen ich den Wagen zum Vertragsende hätte kaufen können (Marktwert bei Leasingende) war 14.700.-€ inkl. neuem TÜV und Garantie.

Hätte ich den Vertrag vorher aufgelöst wären mir schon mal ~2.000.-€ Verlust sicher gewesen.

Mir wurde auch schonmal gesagt, bei BMW wird das Leasing "subventoniert" durch zu hohe Restwerte.

am 26. Juni 2012 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von von-pillendreher

Das mag beim Leasing beim Händler so sein, darüber habe ich keine Info. Beim Leasing bei einer Niederlassung ist es nicht so wie von Dir geschrieben, denn dort trägt die BMW-Bank die Differenz.

Der Marktwert liegt zum Schluß nicht über dem Buchwert. Im für BMW besten Fall sind beide gleich. Siehe z.B.: Handelsblatt

Na, da sind wir ja schon fast beieinander. Ich habe beschrieben, wie es sein sollte, damit Händler und Bank mit Gewinn herauskommen. Das sollte Sinn eines Geschäfts sein. Wenn du natürlich anfängst zu über den Restwert zu subventionieren sieht die Lage natürlich anders. (Du verschiebst das Absatzproblem auf einen späteren Zeitpunkt) Dein Artikel ist von 2009, das war saure Gurkenzeit. Ich kann mich an 2011 erinnern, da habe viele gejammert, dass sie die Leasingraten von 2009/2010 bei einem Neuerwerb nicht erzielen konnten.

Das passt auch zum Ende deines Artikels :

Zitat:


.....
Risikogeschäft
Belastung
Das Leasinggeschäft beschert in guten Zeiten meist solide Erträge. Es kann in schwachen Marktphasen jedoch zum finanziellen Risiko für den Hersteller werden, da er dem Kunden bei Abschluss des Vertrags einen Rücknahmepreis garantiert.
Raten
Experten gehen deshalb davon aus, dass die Finanzierungs- und Leasingraten künftig wieder steigen werden. Kaum eine Leasinggesellschaft werde ohne eine Anpassung der Raten auskommen, schätzt der VMF.

Ein Verkäufer sagte mir, als ich überlegte meinen Wagen gegen einen neuen "Einzutauschen", dass dies in den ersten Jahren eines Leasingvertrages eine ganz schlechte Idee sei. Die BMW Bank fahre aktuell eine "Straight Edge" Strategie, auch bei Abschluss eines neuen Vertrages. Die Niederlassung oder der Händler müssen die Ablöse abdrücken - angeblich ohne wenn und aber. (siehe dein Artikel). Bei mir steht übrigens ein realistischer Restwert von 60% bei 36/15TKM drin. Eine Anfrage zu einem CM von mir zeigte 58%.

Falls es euch zur Verfügung steht (ich möchte es hier nicht posten) guckt mal im Leasinggeberteil des Vertrages unter Ablösewertverpflichtung.

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

Na, da sind wir ja schon fast beieinander. Ich habe beschrieben, wie es sein sollte, damit Händler und Bank mit Gewinn herauskommen. Das sollte Sinn eines Geschäfts sein. Wenn du natürlich anfängst zu über den Restwert zu subventionieren sieht die Lage natürlich anders.

Wieso sieht die Sache da anders aus? Der Händler bekommt das Geschäft doch von BMW subventioniert.

Sprich, ein Wagen, der vielleicht noch einen tatsächlichen Wert von 15.000€ hat wurde mit 16.000€ Restwert berechnet. BMW zahlt dem Händler 1000€. Dann hat BMW immer noch Gewinn gemacht mit dem Geschäft, aber eben weniger Gewinn. Oder im schlechtesten Fall hat BMW keinen Gewinn oder Verlust, aber dafür die Werke ausgelastet.

So oder so passt es am Ende.

am 26. Juni 2012 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von Tim406

Na, da sind wir ja schon fast beieinander. Ich habe beschrieben, wie es sein sollte, damit Händler und Bank mit Gewinn herauskommen. Das sollte Sinn eines Geschäfts sein. Wenn du natürlich anfängst zu über den Restwert zu subventionieren sieht die Lage natürlich anders. (Du verschiebst das Absatzproblem auf einen späteren Zeitpunkt) Dein Artikel ist von 2009, das war saure Gurkenzeit. Ich kann mich an 2011 erinnern, da habe viele gejammert, dass sie die Leasingraten von 2009/2010 bei einem Neuerwerb nicht erzielen konnten.

Du lässt aber bei deiner Betrachtung außen vor, dass man als Leasingnehmer beim BMW-Kilometerleasing am Vertragsende die Wahl hat, den Wagen zum Restwert zu übernehmen oder ihn auf dem Hof stehen zu lassen.

BMW hat also bei Marktwert>Buchwert keinen sicheren Gewinn erwirtschaftet, da der Kunde das Auto dann auch kaufen könnte und den Gewinn selbst realisieren kann. (Andienungsrecht)

Umgekehrt hat BMW einen nahezu sicheren Verlust, wenn Marktwert<Buchwert, da der Leasingnehmer das Auto dann in den meisten Fällen abgibt.

Optimal dürfte für BMW der Fall sein wenn Marktwert=Buchwert.

Übrigens sind meine Leasingkonditionen jetzt nicht schlechter (Vertrag 2012) als sie es 2009 waren.

am 26. Juni 2012 um 12:50

Bei meinem Leasingvertrag ist ein Andienungsrecht am Ende der Laufzeit übrigens explizit ausgeschlossen. Hat man also nicht automatisch

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 13:19

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra

Bei meinem Leasingvertrag ist ein Andienungsrecht am Ende der Laufzeit übrigens explizit ausgeschlossen. Hat man also nicht automatisch

Ist bei mir auch so.

Im Vertrag steht irgendwas von 44% Restwert, was bei mir 16,400€ wären.

Ich frage mich jetzt, ob der Händler wir das Auto ggf. zu diesem Restwert weiterverkaufen würde, oder ob er da nochmal gewaltig was draufschlägt, wenn er merkt, dass ich mein Leasingauto übernehmen will.

am 26. Juni 2012 um 15:26

Kann es sein, dass wir hier 3 Sachen vermischen:

1. Wie berechnet man Leasing

2. Wie kann ein Großunternehmen über seine Leasinggesellschaft sein Geschäft quersubventionieren

3. Wie verhält es sich mit dem Andienungsrecht.

Ich spreche nur über 1. (Ohne Subventionen -rein theoretisch)

Marktwert muss über dem Restwert am Ende des Vertrages bei einem KM-Leasinggeschäft liegen. Da das Verwertungsrisiko beim Händler/Niederlassung liegt. Diese Gewinnspanne ist das, was bei Werkverträgen der Gewinn/Sicherheitszuschlag ist. Marktwert=Restwert sollte beim Restwertleasing sein - dort liegt das Verwertungsrisiko beim Leasinnehmer.

Mit 2. kenne ich mich nicht aus

3. Das Andienungsrecht sollte man bei gewerblichen Leasingverträgen ausschliesen. Alle Freiberufler sollten wissen warum ....

am 26. Juni 2012 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra

Ich stehe aktuell vor einem ganz ähnlich gelagerten Problem. Mein Mini Countryman-Leasing läuft noch 10Monate. Durch Familienzuwachs ist der Wagen jetzt aber definitiv zu klein. Von den insgesamt 40000 insgesamt verfügbaren km habe ich auch erst 15000 verbraucht.

Ich will jetzt auf einen (neuen) X1 aufwerten, da der einfach besser passt (habe schon Probe gefahren).

Kurze Zwischenfrage: Bist du dir diesmal sicher, dass das Auto (der X1) nicht vielleicht doch bald auch zu klein ist? Da kriegts man einen Kinderwagen rein und dann noch ne Einkaufstüte, auf der Rücksitzbank ist auch nicht so wahnsinnig viel Platz und wenn dein Kind im nächstgrößeren Kindersitz sitzt, streift er garantiert seine Füße permanent am Vordersitz ab.

Ein Tipp von mir als Familienvater: Nimm irgend ein Auto mit mehr Platz, den auslaufenden 3er Touring z.B. den kriegst du bestimmt mit einem riesen Rabatt super ausgestattet neu oder als Vorführer.

Wir haben nen A6 Avant und selbst wenn wir nur übers Wochenende weg fahren ist der gut gefüllt.

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