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Klimakondensator defekt - ich soll zahlen, trotz Garantie

BMW 1er F21 (Dreitürer)
Themenstarteram 1. Juni 2015 um 11:24

Hallo zusammen,

kurze Info vorab:

Wagen ist von 01/2014, habe den gebraucht am 08.03.2015 gekauft.

Am ca. 20.03. ist mir aufgefallen, dass die Klimaanlage nicht funktioniert. Termin habe ich vor 1 Woche gemacht.

Heute dann den Termin, gerade den Anruf bekommen, dass der Klimakondensator defekt ist (durch Steinschlag)

Das BMW Autohaus meint, da es durch mein Verschulden entstanden ist, soll ich die Reparatur bezahlen (knapp 1000€).

Das kann ja wohl nicht sein. Gerade hat er nochmal angerufen und meinte, er hat im System geschaut und ein Garantieantrag braucht nicht gestellt werden, das wird wohl doch so übernommen...

Was haltet ihr davon? Ich hoffe mal BMW kommt nicht noch im Nachhinein an. Und ob der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war, kann ich jetzt nicht sagen, würde es aber behaupten.

Aber ich finde das Vorgehen so nicht korrekt...

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14 Antworten
am 1. Juni 2015 um 11:28

Zitat:

@Ruhrpott92 schrieb am 1. Juni 2015 um 13:24:36 Uhr:

Gerade hat er nochmal angerufen und meinte, er hat im System geschaut und ein Garantieantrag braucht nicht gestellt werden, das wird wohl doch so übernommen...

... wenn ich den zitierten Satz richtig verstehe, wird der Schaden nun doch auf Garantie übernommen ... oder habe ich jetzt irgendwas falsch verstanden, weil Du das Vorgehen immer noch nicht für korrekt hältst?

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 1. Juni 2015 um 11:53

Ja aber ohne 100% Sicherheit, dass sich BMW noch einmal meldet.

Wenn es wirklich ein Steinschlag (= höhere Gewalt) war, dann kann ich die Haltung von BMW nachvollziehen. Geht eine Frontscheibe durch Steinschlag kaputt, dann haftet schließlich auch nicht der Hersteller.

In diesem (eher seltenen) Fall hattest Du einfach Pech - wenn BMW trotzdem zahlt, dann umso besser...

am 1. Juni 2015 um 12:39

Zitat:

@Mike_083 schrieb am 1. Juni 2015 um 14:32:05 Uhr:

Wenn es wirklich ein Steinschlag (= höhere Gewalt) war, dann kann ich die Haltung von BMW nachvollziehen. Geht eine Frontscheibe durch Steinschlag kaputt, dann haftet schließlich auch nicht der Hersteller.

In diesem (eher seltenen) Fall hattest Du einfach Pech - wenn BMW trotzdem zahlt, dann umso besser...

Es ist richtig, dass die BMW Werksgarantie in einem solchen Fall nicht greift. Wenn der Steinschlag beim Kauf bereits vorhanden war, dann würde allerdings die Sachmängelhaftung des Händlers greifen. Da das Auto erst am 08.03.15 gekauft wurde, ist die Beweislastumkehr noch nicht eingetreten, d. h. der Händler müsste nachweisen, dass der Mangel beim Kauf des Fahrzeugs noch nicht vorhanden war. Erst nach dem 07.09. müsste der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war.

Es ist aus Händlersicht verständlich, dass er zunächst versucht, den Schaden über die Werksgarantie abzuwickeln. Wenn der Hersteller die Kosten nicht übernimmt, ist der Händler als Verkäufer in der Pflicht.

Gruß

Der Chaosmanager

am 1. Juni 2015 um 13:16

Abgesehen von der Gewährleistung die, wie Chaosmanager schon schrieb, noch zu Gunsten des Käufers liegt:

BMW hatte ne Zeit lang massiv Probleme mit den Kondensatoren. Die müssen schon mal ein Steinchen aushalten, taten sie aber nicht und gingen reihenweise kaputt. U.a. auch ein Thema beim F11 (müsste Chaos auch noch wissen ;)

Deshalb vermutlich die Ansage dass es auf Kulanz geht, da München da wohl garnicht lange diskutiert sondern direkt nen neuen schickt.

am 1. Juni 2015 um 13:19

Zitat:

@justanicename schrieb am 1. Juni 2015 um 15:16:19 Uhr:

U.a. auch ein Thema beim F11 (müsste Chaos auch noch wissen ;)

... was ich so alles wissen müsste ... ;) - Fakt ist, dass ich weder bei meinem letzten F11 noch bei meinem jetzigen ein Problem mit der Klimaautomatik hatte ... ;)

Gruß

Der Chaosmanager

am 1. Juni 2015 um 13:23

Ich meinte nicht, dass Du selbst betroffen bist.

Aber Du hast doch vermutlich auch die ganzen Postings dazu letztes Jahr mitbekommen über die Kondensatoren die nach nem knappen Jahr zerbröseln und die Lieferengpässe letzten Sommer als es viele erst gemerckt haben :)

Das meinte ich. Bezog sich also nur auf Deine F11-Forums-Aktivität ;)

am 1. Juni 2015 um 13:51

Zitat:

@justanicename schrieb am 1. Juni 2015 um 15:23:28 Uhr:

Das meinte ich. Bezog sich also nur auf Deine F11-Forums-Aktivität ;)

Das hatte ich schon so verstanden - aber auch bei meiner Aktivitätsquote kann ich nur selektiv lesen ... und die Kondensatorproblematik war mir nicht bewusst.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Ruhrpott92 schrieb am 1. Juni 2015 um 13:53:42 Uhr:

Ja aber ohne 100% Sicherheit, dass sich BMW noch einmal meldet.

Ist die Klima "einfach so" undicht/defekt, greift die 2-jährige Neuwagengewährleistung. Ist sie durch äussere Einwirkung während deines Besitzes defekt geworden, ist es leider dein Problem. Anders wäre es, wenn der Kondensator schon bei der Übergabe torgeschädigt gewesen wäre.

Die Frage bleibt, wenn der Schaden schon 12 Tage nach dem Kauf, also am 20.03. aufgetreten ist, warum reklamierst du dann erst nach über 2 Monaten?

Zitat:

@Ruhrpott92 schrieb am 1. Juni 2015 um 13:24:36 Uhr:

Hallo zusammen,

kurze Info vorab:

Wagen ist von 01/2014, habe den gebraucht am 08.03.2015 gekauft.

Am ca. 20.03. ist mir aufgefallen, dass die Klimaanlage nicht funktioniert. Termin habe ich vor 1 Woche gemacht.

Heute dann den Termin, gerade den Anruf bekommen, dass der Klimakondensator defekt ist (durch Steinschlag)

Das BMW Autohaus meint, da es durch mein Verschulden entstanden ist, soll ich die Reparatur bezahlen (knapp 1000€).

Das kann ja wohl nicht sein. Gerade hat er nochmal angerufen und meinte, er hat im System geschaut und ein Garantieantrag braucht nicht gestellt werden, das wird wohl doch so übernommen...

Was haltet ihr davon? Ich hoffe mal BMW kommt nicht noch im Nachhinein an. Und ob der Schaden nicht schon beim Kauf vorhanden war, kann ich jetzt nicht sagen, würde es aber behaupten.

Aber ich finde das Vorgehen so nicht korrekt...

Wäre ja noch schöner, wenn Schäden durch Steinschlag von der Garantie gedeckt wären.

Insofern ist die 1. Aussage des AH wohl richtig.

Wenn Du jetzt doch nix zahlen musst, hat das AH einen "Dreh" gefunden, die Kosten auf BMW abzuwälzen. Korrekt ist das aber nicht!

am 1. Juni 2015 um 18:19

Steinschlagschäden sind sicher nicht generell von der Garantie gedeckt.

BMW hatte aber ne Zeit lang minderwertige Kondensatoren die bereits nach 1-2 Jahren so stark weggegammelt waren, dass der kleinste Stein zu nem Schaden führte.

Und da die Dinger nun mal in einem Bereich sitzen wo mal ein Stein einschlagen kann, müssen die das auch aushalten.

Davon abgesehen ist das meiner Meinung nach (mal von der späten Meldung, das mit dem Datum habe ich auch gerade erst gesehen) ein Mangel, dessen Existenz als schon bei Übergabe vorhanden angenommen werden kann, da der Kondensator nicht sofort einsichtig und Schäden nicht sofort feststellbar sind.

Ergo müsste das der Händler im Rahmen der Gewährleistung beheben, ob Steinschlag oder schlechte Materialqualität.

Wenn das BMW jetzt übernimmt ist es gut für den Händler aber für den Käufer irrelevant.

So sehe ich das zumindest.

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 11:05

Wagen soeben abgeholt. Brauchte nichts zahlen...Falls BMW sich melden sollte werde ich die Dinge die hier geschrieben wurden ansprechen (Beweislast seitens Verkäufer, Materialqualität..)

Zitat:

@Ruhrpott92 schrieb am 2. Juni 2015 um 13:05:19 Uhr:

Wagen soeben abgeholt. Brauchte nichts zahlen...Falls BMW sich melden sollte werde ich die Dinge die hier geschrieben wurden ansprechen (Beweislast seitens Verkäufer, Materialqualität..)

Du scheinst es immer noch nicht so ganz verstanden zu haben: Natürlich ist es sehr ärgerlich, wenn BMW Teile von schlechter Qualität verbaut. Folglich ist es auch nachvollziehbar, dass aufgrund der Historie das beschädigte Teil auf Kulanz ausgetauscht wird. Allerdings: Du hast absolut keinen Anspruch auf Kulanz, wenn das Teil durch einen Schaden, wie einen Steinschlag, beschädigt wird. Normalerweise sollte der Kondensator das aushalten, aber bei einem unglücklichen Steinschlag könnte er auch bei top-Qualität kaputt gehen.

Also sei jetzt einfach froh, dass das erledigt ist und das war's ;)

am 4. Juni 2015 um 21:28

Du musst doch einen Nachweis über die Reparatur haben. Da steht dann Garantie-Reparatur oder Kulanz-Reparatur drauf. Und dann kann Dir keiner mehr was ;)

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