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Neuwagen: Reifen Druck Control ausgefallen. Ich soll zahlen?!

BMW
Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 10:54

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 8 Wochen meinen Neuen 120i beim Händler abgeholt (4h Fahrtzeit von mir). Bei der Abholung war was mit dem Reifendrucksystem nicht in Ordnung, wurde aber umgehend geprüft und dann war alles gut. Hat sich niemand was bei gedacht.

Als dann die kalte Jahreszeit anbrach, kam jeden Tag der "Reifen-Befüllhinweis" und nach einigen Tagen dann die Meldung "Reifen Druck Control ausgefallen". Ich habe vorerst nichts gemacht und dann auf Winterreifen gewechselt. Neu Kalibriert, bei 49% bricht der Scan ab und sagt wieder "Control System ausgefallen".

Meine Winterreifen sind Original von BMW und haben Sensoren verbaut.

Ich bin grade zu meinem Händler vor Ort gefahren und wollte die Tatsache prüfen lassen. Habe jetzt einen Termin für Montag.

Ich habe ihm gesagt, dass ich nicht bereit bin, Geld dafür zu zahlen. Er sagte mir jedoch, dass es eventuell sein kann, dass ich die Prüfung (und vllt. sogar die Reparatur) bezahlen muss.

Ganz ehrlich. Ich kaufe mir einen Neuwagen und nach nicht einmal 5-6 Wochen kommt ein Schaden, den ich bezahlen muss?

Was soll ich tun ? Ich kann ja schlecht eben zum Händler fahren bei dem ich den BMW geleased habe (400 km entfernt).

Freue mich auf eure Rückmeldung.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Der TE hat die Winterfelgen wohl gebraucht gekauft, wie er hier schon geschrieben hatte: https://www.motor-talk.de/.../felge-436m-im-winter-t6449341.html?...

 

Von daher wäre ich mit dem Ruf nach Garantie/ Gewährleistung gegenüber BMW ganz vorsichtig, wenn der Sensor im gebrauchen Rad defekt sein sollte...

 

Wenn dann nur gegen den Verkäufer der Räder und auch nur, falls der Kauf nicht privat war...

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Das ist ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung. Nicht Hersteller Garantie, das ist ein wichtiger Unterschied. Denn in den ersten 6 Monaten ist die Beweislast beim verkaufenden Händler. Informiere dich beim Konsumenten Schutz oder bei einem Anwalt, falls die tatsächlich Geld wollen. Sage ihnen, du möchtest die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen, der Rest ist dann deren Problem. Aber erkundige dich bei Fachleuten für das Gewährleistungs-Recht !

Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 11:09

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:02:58 Uhr:

Das ist ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung. Nicht Hersteller Garantie, das ist ein wichtiger Unterschied. Denn in den ersten 6 Monaten ist die Beweislast beim verkaufenden Händler. Informiere dich beim Konsumenten Schutz oder bei einem Anwalt, falls die tatsächlich Geld wollen. Sage ihnen, du möchtest die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen, der Rest ist dann deren Problem. Aber erkundige dich bei Fachleuten für das Gewährleistungs-Recht !

Kann ich das denn zu meinem Händler hier in meiner Stadt sagen? Der hat mir das Auto ja nicht gegeben. Ich lease es von einem Händler der 400 km von mir entfernt ist.

Das ist generell ein Problem, wenn man weiter weg kauft, least, etc. Den gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung hat man immer nur gegen den Verkäufer. Nur wenn dieser vorher informiert wurde und zustimmt, kannst du zum Händler vor Ort. Daher sollte man sich immer gut überlegen, wie viel Ersparnis bei einem entfernten Händler das einem wert ist.

am 4. Dezember 2018 um 11:12

Ist es ein Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen?

BMW hat seit 2016 die Neuwagengewährleistung 2+1.

Das heißt, man hat 3 Jahre lang Gewährleistung auf das Fahrzeug und zwar mit 3 Jahren vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Kunden

Den Gewährleistungsanspruch kann man bei jedem anerkannten BMW Händler einlösen.

Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 11:14

Es ist ein Neuwagen.

Alles klar, dann muss ich wohl bei dem entfernten Händler anfragen, ob ich es vor Ort reparieren darf?

Schau doch mal was in dem Kaufvertrag steht.

Da ist doch sicher unter Gewährleistung vermerkt das diese in jeder BMW-Werkstatt in Anspruch genommen werden kann...

Ich hab auch auf Garantie n neues Sitzgestell, ne neue RFK und n neues Lenkgetriebe bekommen aber das Auto bei nem anderen Händler gekauft.

am 4. Dezember 2018 um 11:18

Zitat:

@palsmeyer schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:14:05 Uhr:

Es ist ein Neuwagen.

Alles klar, dann muss ich wohl bei dem entfernten Händler anfragen, ob ich es vor Ort reparieren darf?

Kannst Du zwar machen, musst Du aber nicht.

Weil der Händler das nicht bezahlen muss sondern die BMW AG.

Bei den Winterreifen kann es auch sein das RDC Sensoren verbaut wurden, es müssen aber RDCI Sensoren sein.

am 4. Dezember 2018 um 11:21

Zitat:

@jogi77 schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:18:05 Uhr:

Schau doch mal was in dem Kaufvertrag steht.

Da ist doch sicher unter Gewährleistung vermerkt das diese in jeder BMW-Werkstatt in Anspruch genommen werden kann...

Ich hab auch auf Garantie n neues Sitzgestell, ne neue RFK und n neues Lenkgetriebe bekommen aber das Auto bei nem anderen Händler gekauft.

Das steht im BMW Qualitätsbrief den jeder bei einem Neuwagen erhält.

Kann man aber auch hier nachlesen:

https://www.bmw.de/de/topics/service-zubehoer/gewaehrleistung.html

Themenstarteram 4. Dezember 2018 um 11:23

Habe grade bei meinem Händler von dem ich das Auto habe angerufen. Er meinte ich soll mir nichts einquatschen lassen und auch nichts bezahlen. Das ist eindeutig ein Garantiefall (außer natürlich der Reifen ist durch einen Nagel o.ä. beschädigt). Aber ich soll mir keine Sorgen machen und muss auch nichts zahlen.

Werde jetzt nächsten Montag den Termin wahrnehmen und wenn die mir was in Rechnung stellen wollen dann sollen die das unter sich klären. Ich mach da nichts. (außer natürlich mein Verschulden).

LG

Komischer bmw Händler. Natürlich ist das ein Garantiefall. Ausgenommen natürlich, du hast die Räder irgendwo gebraucht gekauft und die sind das Problem.

Ist ein Garantiefall in meinen Augen.

 

BMW bringt da auch etwas Verwirrung rein, gesetzliche Gewährleistung steht so im BGB, alles darüber hinaus ist Garantie. Da BMW (Verzicht auf Beweislast und Verlängerung) über das hinausgeht, ist der als Gewährleistung vermarktete Umfang eigentlich eine Garantie, deshalb kann man auch zu jedem Händler, bei der gesetzlichen Gewährleistung hat man die Ansprüche gegenüber dem gewerblichen Verkäufer.

Zitat:

@GTC 0405 schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:18:06 Uhr:

 

Kannst Du zwar machen, musst Du aber nicht.

Weil der Händler das nicht bezahlen muss sondern die BMW AG.

"Eigentlich" ja nicht.

Ich begreife zwar bis heute noch nicht so den richtige Umfang, den BMW da anbietet, aber lauf meinem Vertrag (Neuwagen) habe ich "nur" eine Gewährleistung, und gar keine Garantie.

Demnach wäre dann auch der Händler mein Erfüllungspflichtiger.

Zitat:

@palsmeyer schrieb am 4. Dezember 2018 um 11:54:49 Uhr:

 

Meine Winterreifen sind Original von BMW und haben Sensoren verbaut.

Darf ich kurz nachfragen, wo du die her hast?

Waren die zum Auto dazu?

Weil, das ist hier nicht ganz eindeutig.

Man kann ja auch Räder Original von BMW von einem anderen oder älteren Modell haben, die dann evtl. auch nicht funktionieren.

am 5. Dezember 2018 um 18:35

Zitat:

@Matsches schrieb am 5. Dezember 2018 um 07:56:17 Uhr:

Zitat:

@GTC 0405 schrieb am 4. Dezember 2018 um 12:18:06 Uhr:

 

Kannst Du zwar machen, musst Du aber nicht.

Weil der Händler das nicht bezahlen muss sondern die BMW AG.

"Eigentlich" ja nicht.

Ich begreife zwar bis heute noch nicht so den richtige Umfang, den BMW da anbietet, aber lauf meinem Vertrag (Neuwagen) habe ich "nur" eine Gewährleistung, und gar keine Garantie.

Demnach wäre dann auch der Händler mein Erfüllungspflichtiger.

Man sollte vieleicht mal alle Unterlagen lesen.

Die Gewährleistungsbedingungen stehen im Qualitätsbrief, den man bei einem Neuwagen dazu bekommt. Den ich oben auch gepostet habe.

Hier einige Auszüge:

-Die Leistungen aus diesem Qualitätsbrief können Sie in ganz Europa* bei

allen vom Hersteller anerkannten Betrieben** geltend machen.

-Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für Ansprüche

des Käufers auf Mängelbeseitigung eine vollständige

Beweislastumkehr zu seinen Gunsten.

** BMW Vertragshändler, BMW Niederlassungen,
BMW Service-Autorisierte Vertragswerkstätten

Die Gewährleistung 2+1 von BMW ist quasi eine Garantie, weil bei Gewährleistung nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr zu Gunsten bei BMW liegt.

2+1 gibt es seit dem 01.11.2016

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