Klappenauspuff ab Mitte 2016 verboten?

Mercedes C-Klasse

Hi Leute.
Stimmt es, dass der Großregulator Klappenanlagen ab Mitte 2016 für Neuzulassungen verbieten wird und eine einheitliche db grenze von (gelesen) 71 db einführt?

Wenn ja... das wird dann wieder n stück weit emotion aus z.b. dem c63 genommen oder? und das würde dann ja ggf das coupe bzw dann die modellpflege betreffen?

danke eu für regulierungswahn... gurken, brezen, bananen ...

Beste Antwort im Thema

Das ist doch absolut sinnvoll. Hätte schon lange geschehen sollen. Lärm führt nicht zu Verkehrssicherheit und hat nichts mit Spass zu tun.

Ihr seht dass es da durchaus auch andere Meinungen gibt. Und die Leute mit dieser Meinung sind zum Glück in der Mehrzahl, weshalb man das ja überhaupt beschliessen konnte. Du weisst ja auch, dass man in der Schweiz gegen alles das Referendum ergreifen könnte. Gegen das Abstellen des Auspufflärms hat aber dort unten bei den eigensinnigen Eidgenossen niemand etwas unternommen. Nicht einmal die ganz Lustigen mit den Spoilern bis in den Himmel. Es ist einfach den allermeisten klar, dass Lärm nicht geht. Da es in diesem Fall zudem zu allererst die ANDEREN trifft, die leiden und nicht die doch (zumeist) ziemlich einfältigen Lärmverursacher. In Deutschland hat man halt politisch keine Möglichkeit, sich gegen etwas zu wehren. Jeder hat halt sein politisches System.

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Als Schüler haben wir manchmal Autos Kartoffeln in den Auspuff gesteckt. Wirkt bestimmt auch bei einem Klappenauspuff, auch wenn man vier Kartoffeln bräuchte. Es ist bestimmt auch interessant, diesen Streich tiefen-psychologisch zu deuten.

Verstopften Gruß,
Andy400cc

Zitat:

@Andy400cc schrieb am 15. März 2015 um 21:45:03 Uhr:


Als Schüler haben wir manchmal Autos Kartoffeln in den Auspuff gesteckt. Wirkt bestimmt auch bei einem Klappenauspuff, auch wenn man vier Kartoffeln bräuchte. Es ist bestimmt auch interessant, diesen Streich tiefen-psychologisch zu deuten.

Verstopften Gruß,
Andy400cc

Deute lieber die Backpfeife wenn du... ähm die Schüler dabei erwischt werden.

Das Lärmempfinden ist eine zutiefst subjektiv empfundene Wahrnehmung. Technikgeräusche, die einem sympathisch sind werden als nicht so störend wahrgenommen (z.B. Dampflokomotiven, Oldtimerfahrzeuge).

Diese Geräusche sind auch authentisch und werden nicht durch "Soundgeneratoren" oder Klappensysteme additiv erzeugt.

Ich bewege neben unseren PKWs zwei BMW-Boxer-Bikes.
Ich bin ein Fan von "leise und schnell".
Im maximal höchsten Gang unauffällig durch den Ort - am Ortsendeschild: Hahn auf und weg!

Wollte ja eigentlich nix hier posten, da mir das Thema völlig egal ist, aber für alle die nach dem Lesen dieses Threads die Sache noch mit Humor sehen hier: http://www.southpark.de/ gibt es eine passende Folge zu dem Thema. Staffel 13 Folge 12.

Gruß,
Martaeng

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Zitat:

@martaeng schrieb am 16. März 2015 um 16:02:54 Uhr:


Wollte ja eigentlich nix hier posten, da mir das Thema völlig egal ist, aber für alle die nach dem Lesen dieses Threads die Sache noch mit Humor sehen hier: http://www.southpark.de/ gibt es eine passende Folge zu dem Thema. Staffel 13 Folge 12.

Gruß,
Martaeng

🙂

Ich erinnere mich. Gute Folge... 😉

Der Sound - für andere ist das Lärm - steigere den Fahrgenuss und vermittelt auch Gefühle wie Macht und Kraft.😁

STRIKE 😁

"Die EU teilt Pkw in verschiedene Klassen ein. Nur Autos mit maximal 120 Kilowatt (163 PS) pro Tonne Gewicht müssen die strengen Lärmvorschriften einhalten. Ab dem 1. Juli 2016 gilt der Grenzwert von 72 Dezibel, vier Jahre Später 70 Dezibel. Am 1. Juli 2024 sind sie mit maximal 68 Dezibel die leisesten Autos.
Diese Termine sind vorerst nur für die Hersteller relevant. Sie beziehen sich auf die Typgenehmigung von komplett neuen Fahrzeug-Generationen. "

Also erstmal wieder Entspannung an der Front.
Moonwalk

FUUUUUCK, dann wirds nix mit meinem Leichtbau 8 Liter V8 Klappenauspuffmonster.

Aber ernsthaft, hört sich schon besser an. EMOOOTIONEEEEEN

Edit:

Mal sowas für die Freizeit bauen 🙂
https://www.youtube.com/watch?v=W7GZyMZWhmg

Nicht, dass ich gerade Sehensucht nach diesen Diskussion in diesem Thread hätte, aber es gab heute einen schönen Bericht, welcher direkt bei MT veröffentlich wurde:
http://www.motor-talk.de/news/die-sound-taste-bleibt-t5282750.html

LG, Timo

Gehe davon aus, dass alle Hersteller direkt für die nächsten Jahre Typisieren lassen oder wie beim W205 die Typisierung vom 204 fortführen, schon ist das ganze zeitlich weit nach hinten versetzt.

Ich hab.mal ne Frage Blicke nicht so kannst durch. Klappenauspuff verbot gilt nur für neue Modelle? Typ? Auch wenn sie nach dem 1.7.16 zugelassen sind? Und wie sieht es aus mit nicht originalen nachrüst Klappenauspuffanlagen? Wo das Gutachten vor dem 1.7.16 besteht? Kann man die auch noch 2017 eintragen? Ich hoff ihr wisst was ich meine 🙂)))

Zitat:

@gsi04 schrieb am 13. Juli 2015 um 20:09:28 Uhr:


Ich hab.mal ne Frage Blicke nicht so kannst durch. Klappenauspuff verbot gilt nur für neue Modelle? Typ? Auch wenn sie nach dem 1.7.16 zugelassen sind? Und wie sieht es aus mit nicht originalen nachrüst Klappenauspuffanlagen? Wo das Gutachten vor dem 1.7.16 besteht? Kann man die auch noch 2017 eintragen? Ich hoff ihr wisst was ich meine 🙂)))

wenn es so ist wie bei motorrädern (ich hatte das thema bei meinen harleys), dann zählt letztendlich die ez des wagens bzgl. der zulassungsfähigkeit der anlagen. die bei der ez gültigen regeln bzw. lärmemmission müssen eingehalten werden.

Zitat:

@Cerberus666 schrieb am 13. Juli 2015 um 20:52:18 Uhr:



Zitat:

@gsi04 schrieb am 13. Juli 2015 um 20:09:28 Uhr:


Ich hab.mal ne Frage Blicke nicht so kannst durch. Klappenauspuff verbot gilt nur für neue Modelle? Typ? Auch wenn sie nach dem 1.7.16 zugelassen sind? Und wie sieht es aus mit nicht originalen nachrüst Klappenauspuffanlagen? Wo das Gutachten vor dem 1.7.16 besteht? Kann man die auch noch 2017 eintragen? Ich hoff ihr wisst was ich meine 🙂)))
wenn es so ist wie bei motorrädern (ich hatte das thema bei meinen harleys), dann zählt letztendlich die ez des wagens bzgl. der zulassungsfähigkeit der anlagen. die bei der ez gültigen regeln bzw. lärmemmission müssen eingehalten werden.

genau ein Auto ohne Gurte kann man auch zulassen wenn die Ez. vor dem 01.04.1970 war. Typgenehmigung reicht aber nicht. Die Ez. muss stimmen.

lg
Peter

Das würde ja bedeuten, dass alle AMG-Bestellungen ab ... sagen wir mal Dezember 2015 KEINE Klappenanlage mehr haben dürfen (gesehen auf die Lieferzeit dürften die erst nach dem Stichtag die EZ bekommen).

Somit müsste man davon ausgehen, dass das neue C-Klasse Coupe in der AMG Variante direkt ohne Klappenanlage präsentiert wird? Denke das könnte man dann als Indiz hernehmen ob das mit "EZ" stimmt.

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