Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr möglich???

Audi S5 8T & 8F

Hallo zusammen,
nachdem ja nun die Kfz-Steuer-Vergünstigungen (so nenne ich es mal) spruchreif sind, hier mal eine Anfrage, ob mein Audi A5 3,0 TDI (Schalter) eventuell für ein Jahr steuerbefreit ist, denn EZ war am 27.02.2008. Somit komme ich ja auf keinen Fall in den Genuss der zweijährigen Befreiung.
Nun steht in meinem Kfz-Schein Euro 4, aber in diversen Berichten habe ich gelesen, dass der 3,0 Liter TDI bereits der Euro-5-Norm entsprechen kann. Ich habe jetzt bei Audi angerufen. Ich soll mein Kfz-Schein hinschicken, sie prüfen dann, ob Euro-5-Norm ggf. bei meinem Fahrzeug erfüllbar ist (verbauten Teile im Motor, Ausstattung etc.). Wenn dem so ist, bekomme ich neue Papiere und müsste mir dann wohl eine neue Zulassungsbescheinigung holen. Diese kostet dann sagen wir mal 70,00 Euro (Annahme meinerseits). Bei einer Kfz-Steuer von 463,00 Euro p.a. habe ich immer noch knapp 300,00 Euro Ersparnis. Wie ist eure Meinung zu dem Thema, ist Umschreibung auf die Euro-5-Norm wahrscheinlich, lohnt sich der Aufwand, hat jemand Erfahrung damit und sich auch schon Gedanken gemacht? Grüße

107 Antworten

So ich war mal bei meinem Steuerberater, Die Umschlüsselung bringt für die KFZ Steuer nix. Der Wagen muss nach/im November zugelassen sein. Sprich nix Steuerbefreiung. Wie hier schon gesagt wurde, das würde den Sinn des Gesetzes unterlaufen. Das einzige was es bringt, ich denke ist nur für hubraumstarke Motoren relevant, ist das die KFZ Steuer nach Emission geringer ist, als die nach Hubraum.

Kurz zur Info.

Da bin ich mir nicht so ganz sicher. Denn im Gesetzestext steht unter

Artikel 2 Absatz 7 § 10a, Sonderregelung für Personenkraftwagen, Absatz 3,

dass die Regelung für Fahrzeuge gilt, die VOR dem 05.11.2008 zugelassen wurden. Die Steuervergünstigung gilt ab dem 01.Januar 2009 und zwar für ein Jahr.

Deshalb bin ich zur Zulassungsstelle getappert und siehe da, alles umgeschlüsselt. Wie sich das Finanzamt rührt, werde ich erleben. Die 10,50 Euro, die das gekostet hat, sind mir den Versuch aber allemal wert.

War der erste, der das versucht hat, deswegen dauerte es ein wenig länger als sonst... 🙂
Im Anhang die Info, wie das dann im Scheinchen ausschaut.

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


So ich war mal bei meinem Steuerberater, Die Umschlüsselung bringt für die KFZ Steuer nix. Der Wagen muss nach/im November zugelassen sein. Sprich nix Steuerbefreiung. Wie hier schon gesagt wurde, das würde den Sinn des Gesetzes unterlaufen. Das einzige was es bringt, ich denke ist nur für hubraumstarke Motoren relevant, ist das die KFZ Steuer nach Emission geringer ist, als die nach Hubraum.

Kurz zur Info.

Ist natürlich wie immer ohne Gewähr aber sieht etwas anders aus:

http://www.adac.de/.../default.asp?...

...

Ich bin auch so ein Depp. Da ich seit Jahren nur gechippt rumfahre, habe ich das total vergessen. Ne mit Chip ist kein Euro 5 drin. Mal wieder den Denkvorgang abgekürzt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


So ich war mal bei meinem Steuerberater, Die Umschlüsselung bringt für die KFZ Steuer nix. Der Wagen muss nach/im November zugelassen sein. Sprich nix Steuerbefreiung. Wie hier schon gesagt wurde, das würde den Sinn des Gesetzes unterlaufen. Das einzige was es bringt, ich denke ist nur für hubraumstarke Motoren relevant, ist das die KFZ Steuer nach Emission geringer ist, als die nach Hubraum.

Kurz zur Info.

Da sind Dein Steuerberater und Du im Irrtum:

Siehe z.B. nachfolgende Quelle:

http://www.adac.de/.../default.asp

Ich habe heute Morgen mit der Bescheinigung vom Händler bzw. Audi mein Auto (A5 2,7TDI, Erstzulassung Anfang September 2008) auf der Zulassungsstelle umschlüsseln lassen (nur neuer Kfz-Schein für € 11,70). Die Zulassungsastelle bestätigte mir, dass das automatisch dem Finanzamt gemeldet wird und ich ein Jahr Steuerbefreiung erhalte.
Gruß Gerd

So um das Thema noch mal hochzuholen. Mein STB hatte Unrecht, dies aber nur auf Grund dessen, dass das FA unfähig war. Der Wagen ist jetzt umgeschlüsslt und die KFZ Steuer wieder auf meinem Konto.🙂

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5


So um das Thema noch mal hochzuholen. Mein STB hatte Unrecht, dies aber nur auf Grund dessen, dass das FA unfähig war. Der Wagen ist jetzt umgeschlüsslt und die KFZ Steuer wieder auf meinem Konto.🙂

Na da sieht man doch mal, dass sich das Forum hier schon mal lohnt.:-)

Übrigens genauso unfähig wie dein Finanzamt war, so uninformiert in dieser Sache war auch mein Audi-Autohaus. Und völlig unglaublich das Drama auf der Zulassungsstelle: Man wollte zuerst das mir zugeschickte Dokument zur Umschlüsselung nicht anerkenn, da am linken Rand etwa zwei Millimeter nicht gut ausgedruckt waren. Ich hatte aber aus Erfahrung im Umgang mit Behörden ein zweites Dokument dabei (von einem Formumsmitglied zur Verfügung gestellt, hatte ich mir vorsorglich ausgedruckt). Als ich dieses aus der Tasche zog, war plötzlich alles in Ordnung.;-)

Hallo A5-Gemeinde,

habe mir alle Forenbeiträge durchgelesen. bzgl Steuerbefreiung. Leider war  kein umgeschlüsselter und steuerbefreiter A5 so alt wie meiner (Zul. 04.04.2008). Ist auch für mein A5 2,7 TDI MT, die Umschlüsselung / Steuerbefreiung möglich?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar

Gruß

Dirk  

Wenn Du alles gelesen hast, dann schau dir noch einmal alle Anhänge an 😉

Oder schaust Du hier . Ist ein verlinkter Anhang. Der markierte ist der 2.7

Schau dir die Varianten an und vergleiche mit deiner Zulassungsbescheinigung. Wenn deine Variante nicht dabei ist, dann ist es vorerst Essig mit Steuerbefreiung.

Damit Du auch siehst, WO Du schauen musst, noch einmal mein Anhang ein paar Beiträge weiter oben.

@didebo:
Nein, deinen Wagen kann man (aktuell) nicht umschlüsseln lassen, da das Fahrzeug vor dem Erlass produziert und zugelassen wurde und damit nicht die Anforderungen erfüllt. Evtl. wird es mal ein entsprechendes Softwareupdate für die Steuerung geben, damit der Wagen EU5 zgu 100% erfüllt, aber dann hast du immer noch nichts von der Steuerbefreiung etc.
Hab es seinerzeit mit einem 2,7 TDI auch versucht...

gelöscht...

Zitat:

Original geschrieben von A5-Fan


@didebo:
Nein, deinen Wagen kann man (aktuell) nicht umschlüsseln lassen, da das Fahrzeug vor dem Erlass produziert und zugelassen wurde und damit nicht die Anforderungen erfüllt. Evtl. wird es mal ein entsprechendes Softwareupdate für die Steuerung geben, damit der Wagen EU5 zgu 100% erfüllt, aber dann hast du immer noch nichts von der Steuerbefreiung etc.
Hab es seinerzeit mit einem 2,7 TDI auch versucht...

Tut mir leid, aber diese Aussage ist nicht korrekt. Der Erlass war im November und genau für die von dir genannten Fahrzeuge gibt es eine gesonderte Regelung (Originaltexte siehe weiter oben).

Fahrzeuge, die vor dem Erlass zugelassen wurden, aber bei Zulassung EU 5 erfüllten (im Nachweis des Herstellers), bekommen eine einjährige Steuerbefreiung.

Zitat:

Original geschrieben von baastscho



Zitat:

Original geschrieben von A5-Fan


@didebo:
Nein, deinen Wagen kann man (aktuell) nicht umschlüsseln lassen, da das Fahrzeug vor dem Erlass produziert und zugelassen wurde und damit nicht die Anforderungen erfüllt. Evtl. wird es mal ein entsprechendes Softwareupdate für die Steuerung geben, damit der Wagen EU5 zgu 100% erfüllt, aber dann hast du immer noch nichts von der Steuerbefreiung etc.
Hab es seinerzeit mit einem 2,7 TDI auch versucht...
Tut mir leid, aber diese Aussage ist nicht korrekt. Der Erlass war im November und genau für die von dir genannten Fahrzeuge gibt es eine gesonderte Regelung (Originaltexte siehe weiter oben).

Fahrzeuge, die vor dem Erlass zugelassen wurden, aber bei Zulassung EU 5 erfüllten (im Nachweis des Herstellers), bekommen eine einjährige Steuerbefreiung.

Richtig, aber laut Audi erfüllte der 2,7 TDI die Anforderungen bei Inkrafttreten des Erlasses noch nicht. Die Motorkennzahl taucht in der Liste daher auch nicht auf und bis heute hat sich das nicht geändert. Mit MJ2009 wurde der Motor modifiziert und seit KW22/08 werden die Kriterien auch erfüllt und die entsprechende Motorkennzahl steht auch in der Liste.

Kann das offizielle Schreiben von Audi mal suchen, das muss hier noch irgendwo liegen.

Ähm... die KW 22/2008 war Juni 2008 und somit vor dem Erlass aus dem November.
Somit bestätigst Du meine Aussage und willst ihr doch widersprechen.

Die Liste habe ich in meinem obigen Beitrag verlinkt. Der 2.7 ist der markierte... Wie nu? 😕

Mit leicht verwirrten Grüßen
baastscho

Edith sagt: alles lesen, dann denken und im Anschluss schreiben 😁
Zulassung 04.04.2008. Ja neee is klaaar, ne.

Brauch wohl nen Kaffee

Eine runde Applaus und nen extra starke Kaffee für baastscho. 😁
Um es auf den Pnkt zu bringen: A5 2,7 TDI aus MJ08 kann nicht umgeschlüsselt werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen