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Keine VW-Werksgarantie

VW Passat 3CC
Themenstarteram 19. April 2011 um 11:16

Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Problem, und zwar wurde bei meiner 30.000km Inspektion festgestellt daß mein CC keine Werksgarantie besitzt!!

Ich bin total baff und kann einfach nicht verstehen wie ein Neuwagen keine Werksgarantie haben kann????? Ich hab den Wagen als Jahreswagen bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft und laut Kaufvertrag soll er eigentlich eine VW-Werksgarantie besitzen.

Welche Möglichkeiten hab ich nun als Käufer? Bei dem Händler eine Zusatzversicherung aushandeln?eine Teilerstattung des Kaufpreises verlangen?? Ich hab wirklich keine Ahnung!

Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von osterhase07

Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Problem, und zwar wurde bei meiner 30.000km Inspektion festgestellt daß mein CC keine Werksgarantie besitzt!!

Ich bin total baff und kann einfach nicht verstehen wie ein Neuwagen keine Werksgarantie haben kann????? Ich hab den Wagen als Jahreswagen bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft und laut Kaufvertrag soll er eigentlich eine VW-Werksgarantie besitzen.

Welche Möglichkeiten hab ich nun als Käufer? Bei dem Händler eine Zusatzversicherung aushandeln?eine Teilerstattung des Kaufpreises verlangen?? Ich hab wirklich keine Ahnung!

Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps!

Soweit ich weis verkauft VW eigentlich nur ehemalige Versuchs und Testwagen unter Ausschluss der Werksgarantie. Die Werksgarantie ist ja eine freiwillige Leistung von VW und gilt üblicherweise für zwei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Die Werksgarantie geht in den Leistungen über die Gesetzliche Gewährleistung hinaus, ist also besser. Die Werksgarantie kann bei VW um mehrere Jahre entgeltlich verlängert werden. Das berührt die Gesetzliche Gewährleistung aber nicht. Nur diese musst Du ja gegenüber dem Gebrauchtwagenhändler (Verkäufer) geltend machen. Auch kannst Du bei Nichtvorhandensein der Werksgarantie die selbige nicht verlängern, ist ja logisch, oder?

ICH würde einen Anwalt um Rat bitten und mich nicht auf die Aussagen in einem Forum verlassen, den niemand Garantiert Dir das die Tips hier auch Richtig sind, schließlich sind wir a) kein Anwalt und b) kennen wir nicht alle Umstände Deines Autokaufs.

Ich denke das das Verschweigen der wahren Herkunft des Wagens und das nicht Vorhandensein der Werksgarantie trotz schriftlicher Zusicherung im Kaufvertrag einen Erheblichen Mangel darstellt den der Verkäufer auch nicht nachbessern kann. Er müsste aus einem Versuchs oder Testwagen einen echten Jahreswagen machen und VW dazu bringen das die Werksgarantie gewährleistet wird. Das bekommt er nicht hin...

:D:D:D:D

Also bliebe nur die Wandlung oder eine nachträgliche, erhebliche Herabsetzung des Kaufpreises in einer Größenordnung von IMHO mindestens 30%. Um eben (etwa) diese Summe weniger verkauft VW die Test und Versuchswagen meistens mit der Klausel das diese Autos für den Export und ohne Werksgarantie sind. Die wissen warum... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Verkauft der Händler diesen Wagen jedoch Dir als Jahreswagen hat er einen erheblich größeren Gewinn als er mit einem echten Jahres oder Werkswagen je erzielen könnte.

Man könnte auch sagen das das vorsätzlicher Betrug ist.

Ich würde schauen das ich den Wagen möglichst schnell unter Anrechnung von 0,4% bis maximal 0,6% vom Listenneupreis je Tausend gefahrenen km zurückgebe. Das wird Dir vermutlich jedoch nur mit Anwalt (und/oder Androhung des Staatsanwaltes..) gelingen. Eine Anzeige kannst Du nach erfolgreicher Rückgabe ja immer noch machen.. :rolleyes::rolleyes:

Norbert

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Wo ist Dein Problem? Du hast bei einem Händler gekauft, also hast Du über den 1 Jahr Gewährleistung. Es war ein Jahreswagen, also würde die Werksgarantie auch nur noch ein Jahr abdecken. Somit egal - wenn was dran ist, was unter die Gewährleistung fällt, muß Dein Händler das zahlen!

Wieso soll aber der CC keine Werksgarantie haben - Begründung?

Themenstarteram 19. April 2011 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Wo ist Dein Problem? Du hast bei einem Händler gekauft, also hast Du über den 1 Jahr Gewährleistung. Es war ein Jahreswagen, also würde die Werksgarantie auch nur noch ein Jahr abdecken. Somit egal - wenn was dran ist, was unter die Gewährleistung fällt, muß Dein Händler das zahlen!

Wieso soll aber der CC keine Werksgarantie haben - Begründung?

Das Problem ist daß etwas auf Garantie abgerechnet werden sollte und vom Werk dann die Nachricht kam daß der Wagen einfach keine hat! Es wurde schlicht keine abgeschlossen, ich weiß ja auch nicht wie das möglich ist. :/

Dann laß Dir das von Deinem Händler mal im Detail erklären und kläre mit dem Verkäufer ab, wie er die Kosten (die er / seine Gewährleistung dann tragen muß) zu übernehmen gedenkt.

Also, wenn denn das so wäre, dann hätte ich ja auch keine Gerantie gehabt.

 

Mit 11 Monaten gekauft und die def. Standheizung natürlich von einem :D auf Garantie eersetzt bekommen.

 

Und ich habe den Wagen auch nicht bei einem :D gekauft.

 

 

Gruß

 

Stefan 

Zitat:

Original geschrieben von osterhase07

Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Problem, und zwar wurde bei meiner 30.000km Inspektion festgestellt daß mein CC keine Werksgarantie besitzt!!

Ich bin total baff und kann einfach nicht verstehen wie ein Neuwagen keine Werksgarantie haben kann????? Ich hab den Wagen als Jahreswagen bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft und laut Kaufvertrag soll er eigentlich eine VW-Werksgarantie besitzen.

Welche Möglichkeiten hab ich nun als Käufer? Bei dem Händler eine Zusatzversicherung aushandeln?eine Teilerstattung des Kaufpreises verlangen?? Ich hab wirklich keine Ahnung!

Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps!

Soweit ich weis verkauft VW eigentlich nur ehemalige Versuchs und Testwagen unter Ausschluss der Werksgarantie. Die Werksgarantie ist ja eine freiwillige Leistung von VW und gilt üblicherweise für zwei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Die Werksgarantie geht in den Leistungen über die Gesetzliche Gewährleistung hinaus, ist also besser. Die Werksgarantie kann bei VW um mehrere Jahre entgeltlich verlängert werden. Das berührt die Gesetzliche Gewährleistung aber nicht. Nur diese musst Du ja gegenüber dem Gebrauchtwagenhändler (Verkäufer) geltend machen. Auch kannst Du bei Nichtvorhandensein der Werksgarantie die selbige nicht verlängern, ist ja logisch, oder?

ICH würde einen Anwalt um Rat bitten und mich nicht auf die Aussagen in einem Forum verlassen, den niemand Garantiert Dir das die Tips hier auch Richtig sind, schließlich sind wir a) kein Anwalt und b) kennen wir nicht alle Umstände Deines Autokaufs.

Ich denke das das Verschweigen der wahren Herkunft des Wagens und das nicht Vorhandensein der Werksgarantie trotz schriftlicher Zusicherung im Kaufvertrag einen Erheblichen Mangel darstellt den der Verkäufer auch nicht nachbessern kann. Er müsste aus einem Versuchs oder Testwagen einen echten Jahreswagen machen und VW dazu bringen das die Werksgarantie gewährleistet wird. Das bekommt er nicht hin...

:D:D:D:D

Also bliebe nur die Wandlung oder eine nachträgliche, erhebliche Herabsetzung des Kaufpreises in einer Größenordnung von IMHO mindestens 30%. Um eben (etwa) diese Summe weniger verkauft VW die Test und Versuchswagen meistens mit der Klausel das diese Autos für den Export und ohne Werksgarantie sind. Die wissen warum... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Verkauft der Händler diesen Wagen jedoch Dir als Jahreswagen hat er einen erheblich größeren Gewinn als er mit einem echten Jahres oder Werkswagen je erzielen könnte.

Man könnte auch sagen das das vorsätzlicher Betrug ist.

Ich würde schauen das ich den Wagen möglichst schnell unter Anrechnung von 0,4% bis maximal 0,6% vom Listenneupreis je Tausend gefahrenen km zurückgebe. Das wird Dir vermutlich jedoch nur mit Anwalt (und/oder Androhung des Staatsanwaltes..) gelingen. Eine Anzeige kannst Du nach erfolgreicher Rückgabe ja immer noch machen.. :rolleyes::rolleyes:

Norbert

Themenstarteram 19. April 2011 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von norbertk571

Zitat:

Original geschrieben von osterhase07

Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Problem, und zwar wurde bei meiner 30.000km Inspektion festgestellt daß mein CC keine Werksgarantie besitzt!!

Ich bin total baff und kann einfach nicht verstehen wie ein Neuwagen keine Werksgarantie haben kann????? Ich hab den Wagen als Jahreswagen bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft und laut Kaufvertrag soll er eigentlich eine VW-Werksgarantie besitzen.

Welche Möglichkeiten hab ich nun als Käufer? Bei dem Händler eine Zusatzversicherung aushandeln?eine Teilerstattung des Kaufpreises verlangen?? Ich hab wirklich keine Ahnung!

Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps!

Soweit ich weis verkauft VW eigentlich nur ehemalige Versuchs und Testwagen unter Ausschluss der Werksgarantie. Die Werksgarantie ist ja eine freiwillige Leistung von VW und gilt üblicherweise für zwei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Die Werksgarantie geht in den Leistungen über die Gesetzliche Gewährleistung hinaus, ist also besser. Die Werksgarantie kann bei VW um mehrere Jahre entgeltlich verlängert werden. Das berührt die Gesetzliche Gewährleistung aber nicht. Nur diese musst Du ja gegenüber dem Gebrauchtwagenhändler (Verkäufer) geltend machen. Auch kannst Du bei Nichtvorhandensein der Werksgarantie die selbige nicht verlängern, ist ja logisch, oder?

ICH würde einen Anwalt um Rat bitten und mich nicht auf die Aussagen in einem Forum verlassen, den niemand Garantiert Dir das die Tips hier auch Richtig sind, schließlich sind wir a) kein Anwalt und b) kennen wir nicht alle Umstände Deines Autokaufs.

Ich denke das das Verschweigen der wahren Herkunft des Wagens und das nicht Vorhandensein der Werksgarantie trotz schriftlicher Zusicherung im Kaufvertrag einen Erheblichen Mangel darstellt den der Verkäufer auch nicht nachbessern kann. Er müsste aus einem Versuchs oder Testwagen einen echten Jahreswagen machen und VW dazu bringen das die Werksgarantie gewährleistet wird. Das bekommt er nicht hin...

:D:D:D:D

Also bliebe nur die Wandlung oder eine nachträgliche, erhebliche Herabsetzung des Kaufpreises in einer Größenordnung von IMHO mindestens 30%. Um eben (etwa) diese Summe weniger verkauft VW die Test und Versuchswagen meistens mit der Klausel das diese Autos für den Export und ohne Werksgarantie sind. Die wissen warum... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Verkauft der Händler diesen Wagen jedoch Dir als Jahreswagen hat er einen erheblich größeren Gewinn als er mit einem echten Jahres oder Werkswagen je erzielen könnte.

Man könnte auch sagen das das vorsätzlicher Betrug ist.

Ich würde schauen das ich den Wagen möglichst schnell unter Anrechnung von 0,4% bis maximal 0,6% vom Listenneupreis je Tausend gefahrenen km zurückgebe. Das wird Dir vermutlich jedoch nur mit Anwalt (und/oder Androhung des Staatsanwaltes..) gelingen. Eine Anzeige kannst Du nach erfolgreicher Rückgabe ja immer noch machen.. :rolleyes::rolleyes:

Norbert

Danke für die ausführliche Info!

Das ganze ergibt natürlich jetzt einen Sinn wieso er keine Werksgarantie hat, und der Verkauf des Fahrzeugs könnte wirklich ein Betrugsfall sein.... :confused:

Ich werd jetzt erstmal zu diesem Händler fahren und ihn zur Rede stellen. :mad::mad::mad:

Bitte halte uns mal auf dem Laufenden.

 

Viel Glück

 

Stefan 

Nach Aussage meines Händlers beginnt die 2 jährige Werksgarantie mit Auslieferung an den Händerl

D.h., wenn das Fahrzeug bereits ein Jahr bei dem Händler rum stand, bevor der Erstbesitzer ihn gekauft hat, dann kann es durchaus sein, dass du derzeit schon aus der Werksgarantie bist. (Sofern diese Aussage stimmt).

Mein Fahrzeug war hat damals weniger als eine Woche gestanden, bevor er erst-zugelassen wurde, aber es gibt eben solche klassischen Lager-Wagen. Häufig sind solche Händler schon daran zu erkennen, dass bei allen Fahrzeugen die Fahrgestellnummern (zwischen Armaturenbrett und Handschuhfach) abgedeckt sind.

Also einfach mal unverbindlich bei VW erfragen, wann dein Fahrzeug vom Werk an den ersten Händler ausgeliefert wurde.

Ob derjenige, der dir das Fahrzeug nun verkauft hat, hätte darauf hinweisen müssen, kann ich nicht beurteilen.

Evtl hat zum Kaufzeitpunkt (und beispielsweise noch wenige Tage danach) ja wirklich noch Werksgarantie bestanden und auch nur das steht im Kaufvertrag ("Die zweijährige Werksgarantie besteht noch")?

Daher mal den genauen Kaufvertragsinhalt bezüglich der Werksgarantie hier einstellen. Außerdem eben das Auslieferungsdatum ab Werk (kann jeder Händler anhand der Fahrgestellnummer einsehen).

Grüße

Guste

Bei einem freien Händler würde ich nie mehr ein Auto kaufen. Viele große Autohäuser und auch Autovermietungen schicken ihre Gebrauchten auf einen großen Basar, wo sich die freien Händler mit Autos eindecken. Und ich glaube, dass Vertragshändler ganz genau schauen, welche Fahrzeuge sie selbst als Gebrauchtwagen verkaufen (und selber Gewährleistung geben) oder welche sie sofort und unter Ausschluß jeglicher Haftung sofort abstoßen.

So und nun zum Thema. Deine VW Werkstatt kann Dir anhand der Fahrgestellnummer genau sagen, an welchem Tag das Auto gebaut wurde usw. Dann wirst du ja erfahren, was das für eine Kiste ist und ob du beim Kauf noch Werksgarantie hattest.

Und sagen wir mal so, wenn du bei Kauf vielleicht noch zwei Monate Werksgarantie hattest und jetzt noch in der Gewährleistung bist und dein Verkäufer den Schaden hätte beheben müssen, braucht er deine VW Rechnung nicht zu begleichen. Da du deinem Verkäufer die Chance auf Reparatur hättest geben müssen. Nun ist er fein raus... auch wenn er dein Auto zu VW hätte geben müssen, weil er die Reparatur nicht durchführen hätte können...

Ist gerade ein bißchen verzwickt. Aber vielleicht hast du Glück, und dein Verkäufer hatte einen Fehler mit Aussage der Werksgarantie gemacht und muss nun dafür haften :)

Ganz vergessen: Stell doch mal die Fahrgestellnummer hier ein. Kannst ruhig die letzten drei Ziffern weg lassen, wenn du wegen Datenschutz, oder weiß der Geier bedenken hast. Dann kann leicht einer hier nachschauen, in welchem Monat dein Fahrzeug gebaut wurde.

Grüße

Guste

Themenstarteram 21. April 2011 um 8:43

Also um alle Spekulationen aus dem Weg zu räumen, der CC wurde am 27.11.2009 produziert, und am 17.12.2009 ausgeliefert. Am 30.10.2010 habe ich ihn gekauft und demnach besitzt der Wagen noch eine Werksgarantie bis Ende 2011!!

Wegen der Reparatur die über die Garantie abgerechnet werden sollte geht es hier eigentlich nicht unbedingt da es ein kleiner Betrag war. Viel schlimmer ist die Tatsache aber daß dabei festgestellt wurde daß der Wagen angeblich keine Werksgarantie besitzt :confused:

zur Info wem es was nutzen sollte: meine Fahrzeugidentnummer ohne die letzten 3 Zahlen: WVWZZZ3CZAE534***

Mein Händler ist auch ratlos und meint daß er ihn eigentlich mit Garantie bei einem VW-Händler gekauft hat. Nach Aussage vom VW-Händler war der Wagen ein normaler Jahreswagen den sie in Wolfsburg geholt haben der einfach weiter verkauft wurde. Angeblich war die Garantie damals noch vorhanden. Momentan sieht es so aus daß dieser VW-Händler mit dem Werk genauer klären wollte welchen Ursprung der CC hat und was es mit der Garantie auf sich hat. Und nun warte ich auf den Anruf.....

ich werde euch auf dem Laufenden halten!

Zitat:

Original geschrieben von osterhase07

Also um alle Spekulationen aus dem Weg zu räumen, der CC wurde am 27.11.2009 produziert, und am 17.12.2009 ausgeliefert. Am 30.10.2010 habe ich ihn gekauft und demnach besitzt der Wagen noch eine Werksgarantie bis Ende 2011!!

Wegen der Reparatur die über die Garantie abgerechnet werden sollte geht es hier eigentlich nicht unbedingt da es ein kleiner Betrag war. Viel schlimmer ist die Tatsache aber daß dabei festgestellt wurde daß der Wagen angeblich keine Werksgarantie besitzt :confused:

zur Info wem es was nutzen sollte: meine Fahrzeugidentnummer ohne die letzten 3 Zahlen: WVWZZZ3CZAE534***

Mein Händler ist auch ratlos und meint daß er ihn eigentlich mit Garantie bei einem VW-Händler gekauft hat. Nach Aussage vom VW-Händler war der Wagen ein normaler Jahreswagen den sie in Wolfsburg geholt haben der einfach weiter verkauft wurde. Angeblich war die Garantie damals noch vorhanden. Momentan sieht es so aus daß dieser VW-Händler mit dem Werk genauer klären wollte welchen Ursprung der CC hat und was es mit der Garantie auf sich hat. Und nun warte ich auf den Anruf.....

ich werde euch auf dem Laufenden halten!

lass dir von VW nichts mehr gefallen. Ich an deiner stelle würde ich mir dir das nicht gefallen lassen und würde meine RA einschalten. VW versteht normale Sprache nicht leider. Aber hoffe da kommt hoffentlich für dich was positives raus, drück mir die daumen für dich!

Gott sei dank ich habe dank VW vieles gelernt und fahre jetzt mein letztes VW :)

am 9. August 2011 um 20:09

Wurde die Sache inzwischen gekärt?

Bin auf der Suche nach einem CC und es werden etliche mit super Ausstattungen günstig angeboten, alle ohne Garantie.

Hallo,

die ganze Sache kenne ich doch.

Da gab es einen Gebrauchtwagenhändler im Berliner Umland, welcher in großer Zahl VW gekauft hat, welche einen Wasserschaden, woher auch immer, hatten und daher von Wolfsburg als "Ersatzteilspender" abgeschrieben wurden. Leider gingen diese VW mit den seltsamsten Erklärungen an Endkunden, ohne dass diese etwas davon ahnten. Wer dann einen Garantiefall hatte, erlebte dann u.U. ein böses Erwachen. Selbst ein Service bei VW in Verbindung mit Wegfahrsperre etc. verschafft diesen Kunden noch immer Ärger.

Daher bitte unbedingt die Herkunft des Wagens abklären bzw. unnachgibig hinterfragen!!

just.fine

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