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Keine VW-Werksgarantie

VW Passat 3CC
Themenstarteram 19. April 2011 um 11:16

Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Problem, und zwar wurde bei meiner 30.000km Inspektion festgestellt daß mein CC keine Werksgarantie besitzt!!

Ich bin total baff und kann einfach nicht verstehen wie ein Neuwagen keine Werksgarantie haben kann????? Ich hab den Wagen als Jahreswagen bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft und laut Kaufvertrag soll er eigentlich eine VW-Werksgarantie besitzen.

Welche Möglichkeiten hab ich nun als Käufer? Bei dem Händler eine Zusatzversicherung aushandeln?eine Teilerstattung des Kaufpreises verlangen?? Ich hab wirklich keine Ahnung!

Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von osterhase07

Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Problem, und zwar wurde bei meiner 30.000km Inspektion festgestellt daß mein CC keine Werksgarantie besitzt!!

Ich bin total baff und kann einfach nicht verstehen wie ein Neuwagen keine Werksgarantie haben kann????? Ich hab den Wagen als Jahreswagen bei einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft und laut Kaufvertrag soll er eigentlich eine VW-Werksgarantie besitzen.

Welche Möglichkeiten hab ich nun als Käufer? Bei dem Händler eine Zusatzversicherung aushandeln?eine Teilerstattung des Kaufpreises verlangen?? Ich hab wirklich keine Ahnung!

Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps!

Soweit ich weis verkauft VW eigentlich nur ehemalige Versuchs und Testwagen unter Ausschluss der Werksgarantie. Die Werksgarantie ist ja eine freiwillige Leistung von VW und gilt üblicherweise für zwei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Die Werksgarantie geht in den Leistungen über die Gesetzliche Gewährleistung hinaus, ist also besser. Die Werksgarantie kann bei VW um mehrere Jahre entgeltlich verlängert werden. Das berührt die Gesetzliche Gewährleistung aber nicht. Nur diese musst Du ja gegenüber dem Gebrauchtwagenhändler (Verkäufer) geltend machen. Auch kannst Du bei Nichtvorhandensein der Werksgarantie die selbige nicht verlängern, ist ja logisch, oder?

ICH würde einen Anwalt um Rat bitten und mich nicht auf die Aussagen in einem Forum verlassen, den niemand Garantiert Dir das die Tips hier auch Richtig sind, schließlich sind wir a) kein Anwalt und b) kennen wir nicht alle Umstände Deines Autokaufs.

Ich denke das das Verschweigen der wahren Herkunft des Wagens und das nicht Vorhandensein der Werksgarantie trotz schriftlicher Zusicherung im Kaufvertrag einen Erheblichen Mangel darstellt den der Verkäufer auch nicht nachbessern kann. Er müsste aus einem Versuchs oder Testwagen einen echten Jahreswagen machen und VW dazu bringen das die Werksgarantie gewährleistet wird. Das bekommt er nicht hin...

:D:D:D:D

Also bliebe nur die Wandlung oder eine nachträgliche, erhebliche Herabsetzung des Kaufpreises in einer Größenordnung von IMHO mindestens 30%. Um eben (etwa) diese Summe weniger verkauft VW die Test und Versuchswagen meistens mit der Klausel das diese Autos für den Export und ohne Werksgarantie sind. Die wissen warum... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Verkauft der Händler diesen Wagen jedoch Dir als Jahreswagen hat er einen erheblich größeren Gewinn als er mit einem echten Jahres oder Werkswagen je erzielen könnte.

Man könnte auch sagen das das vorsätzlicher Betrug ist.

Ich würde schauen das ich den Wagen möglichst schnell unter Anrechnung von 0,4% bis maximal 0,6% vom Listenneupreis je Tausend gefahrenen km zurückgebe. Das wird Dir vermutlich jedoch nur mit Anwalt (und/oder Androhung des Staatsanwaltes..) gelingen. Eine Anzeige kannst Du nach erfolgreicher Rückgabe ja immer noch machen.. :rolleyes::rolleyes:

Norbert

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16 Antworten
Themenstarteram 11. August 2011 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von golfjonny

Wurde die Sache inzwischen gekärt?

Bin auf der Suche nach einem CC und es werden etliche mit super Ausstattungen günstig angeboten, alle ohne Garantie.

Werden die CC bei VW-Vertragshändler angeboten oder bei freien Gebrauchtwagenhändlern?

Bei mir hat sich die Sache so geklärt daß ich als Ersatz eine Gebrauchtwagengarantie von meinem Gebrauchtwagenhändler bekommen habe. Was anderes konnte er auch nicht mehr machen. Angeblich haben sie den Wagen MIT Garantie bei einem VW-Händler gekauft und ihn so auch angeboten. Nachdem ich aber mit diesem besagten VW-Händler telefoniert hatte wurde mir gesagt daß sie grundsätzlich Fahrzeuge nicht mit Garantie an andere Händler verkaufen, ausser Endkunden.

Naja wem man da glauben mag sei dahingestellt, am Ende war ich als Endkunde der Dumme der nen CC ohne Werksgarantie hatte.

 

sonnige Grüße

am 11. August 2011 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von osterhase07

Zitat:

Original geschrieben von golfjonny

Wurde die Sache inzwischen gekärt?

Bin auf der Suche nach einem CC und es werden etliche mit super Ausstattungen günstig angeboten, alle ohne Garantie.

Werden die CC bei VW-Vertragshändler angeboten oder bei freien Gebrauchtwagenhändlern?

Weder noch, es sind alles angeblich Privatverkäufer, habe die meisten aber als Betrugsversuch "enttarnt".

(Wirklich ärgerlich was für Betrügereien manchen immer versuchen)

Mir würde es bei der Garantiesache viel mehr um die Anschlußgarantie gehen, die ja nur bei bestehender Werksgarantie möglich ist.

Danke für deine Auskunft

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