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In der Werkstatt ein Motorschaden

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 9. November 2016 um 15:53

Hallo Leute,

ich bin auf eure Hilfe angewiesen.

Fahrzueg im September 2016 gekauft.

Ich fahre einen Golf 1,4 L Benziner Schaltgetriebe und Steuerkette.

80 000 KM

Letzte Woche vor meinem Urlaub habe ich mein Fahrzeug in eine VW Werkstatt gebracht.

Da die Steuerkette ja ein bekanntes Problem bei dem Fahrzeug ist wollte ich es überprüfen lassen und ggf.

während meiner Abwesenheit reparieren lassen.

Das Fahrzeug ist voll fahrbereit und hatte auch keine Probleme mit dem fahren - habe es auch persönlich in die Werkstatt gefahren! Nach einer Überprüfung machte mir die Werkstatt das die Steuerkette deutlich gelängt ist und es ausgetauscht werden muss! Kostenvoranschlag 1400 Euro! Das war mir zu teuer und das habe ich der Werkstatt auch so mitgeteilt das ich bereit bin max. 750 Euro zu bezahlen. (hatte vorher schon im Internet geschaut). Die Werkstatt meinte das die das nicht machen können und darauf hin habe ich gesagt das ich mein Auto wieder so abholen möchte wie ich es auch geliefert habe! Bis dahin war alles in Ordnung.

Kurz dann vor meinem Urluabsende kam eine Mail:

Hallo,,

 

wie vereinbart wollten wir Ihr Fahrzeug nach Überprüfung der Kettenlänge wieder nach draußen auf den Kundenparkplatz für Sie zur Abholung stellen.

 

Wir hatten Ihnen bereits schon mitgeteilt, dass die Kettenlänge viel zu lang ist. Eine Reparatur durch unser Haus hatten Sie abgelehnt, da wir keinen Preis zusammen finden konnten der für Sie in Ordnung war.

 

Nachdem alle Prüfarbeiten abgeschlossen waren und alle Abdeckungen wieder richtig verbaut wurden wollten wir Ihr Fahrzeug nach draußen fahren.

 

Leider lief das Fahrzeug nicht, vermutlich ist hier die Kette übersprungen oder ein Teil vom Kettenspanner altersbedingt ( Innen ) gebrochen.

 

Bitte setzen Sie sich mit mir am Montag 07. November 2016 am Nachmittag in Verbindung, um das weitere Vorgehen zusammen besprechen zu können.

 

Wir haben keine weiteren Prüfarbeiten als besprochen am Fahrzeug vorgenommen und können eine erneute Schadendiagnose nur mit Ihrem Einverständnis machen.

 

Ich hoffe Sie genießen Ihren Urlaub trotzdem noch ein paar Tage und wir bekommen bestimmt die Angelegenheit zusammen fair geregelt.

Ich war schockiert! und jetzt diese Diagnose

Hatte wie schon erwähnt eine voll fahrbereites Auto ohne Probleme abgegeben!

Und dann sowas!

Die Werkstatt hat ein Gutachter bestellt und der hat es sobewertet

Auftrag

Es ist sachverständigerseits die Ursache festzustellen weshalb der Motor nicht mehr anläuft.

Insbesondere ist festzustellen ob die Ursache im Zusammenhang mit den i.A. gegebenen

Prüfarbeiten gebracht werden kann.

Feststellungen

Auftragsgemäß wurde der gegenständliche PKW am 08.11.2016 bei der Firma Steegmüller

besichtigt. Anwesend waren Herr Kolloss sowie Herr Steegmüller.

Zum Zeitpunkt der Besichtigung war der Zylinderkopf demontiert sowie die Steuerkette

ausgebaut.

An den Laufbuchsen der Zylinder sind insbesondere am 1. und am 3. Zylinder bereits leichte

Einlaufspuren erkennbar. Die Kolbenböden sind alle erheblich verkokt. Am Kolben des 3.

Zylinders ist der untere Kolbenring ausgebrochen. Eine Überprüfung der Abdichtung der Ventile

gegen den Ventilsitz ergab, dass am 3. und 4. Zylinder die Auslassventile nicht mehr vollständig

abdichten.

Weder an den Kolbenböden noch an den Ventiltellern sind Aufsetzspuren erkennbar.

Schlussfolgerung

Die Brennräume weisen deutliche Verkokungsspuren auf. Infolge der Verkokung sind bereits

Anlaufspuren an den Zylinderwänden entstanden. Ebenso dichten aus der gleichen Ursache

heraus die Auslassventile nicht mehr vollständig ab. Des Weiteren kann auf Grund des

gebrochenen Kolbenringes am Kolben des 3. Zylinders kein voller Verbrennungsdruck aufgebaut

werden.

In der Folge erreichen die Zylinder nicht mehr den für die Verbrennung erforderlichen

Kompressionsdruck und der Motor springt nicht mehr an.

10

Seite 3 von

Das Schadensbild muss über einen längeren Zeitraum entstanden sein und kann nicht mit den

unmittelbar vorher durchgeführten Prüfarbeiten am Steuerkettentrieb in Zusammenhang

gebracht werden.

 

Ich kann mir das nicht erklären! Was soll ich jetzt machen?

Das Geld habe ich nicht um ein Motor zu bezahlen!

Kann das sein das die Werkstatt das gemacht hat und mich abziehen will!

Bitte um Hilfe

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. November 2016 um 15:22

Hi Robero,

wenn du 5000 Euro als Drama bezeichnest dann dürftest du auch gerne die Kosten für ein neuen Motor übernhemen.

Nicht nur Größe Töne spucken auch mal was zeigen????

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Und der Fahrer könnte stattdessen Nutzungsausfall geltend machen...

Man muss nicht jedem Reparaturpreis zustimmen. Der Auftrag war nur die Prüfung (!) und nicht die Behebung. Diese Möglichkeit wurde doch im Weiteren erst erörtert. Und wenn es einem zu teuer erscheint, hat man auch das Recht eine andere Werkstatt zu wählen. Und ja - in diesem Fall möchte man seinen Wagen natürlich im abgegebenen Zustand wieder zurück.

Die Werkstatt hätte m.E. den TE zumindest doch warnen müssen?

Zitat:

@robero schrieb am 10. November 2016 um 10:31:34 Uhr:

Hätte der geschädigte das Auto reparieren lassen so wie von der Werkstatt vorgeschlagen dann gäbe es jetzt keine Unstimmigkeiten.

Die Werkstatt hat den Tausch der Steuerkette vorgeschlagen. Der Schaden der hier vorliegt, hat aber laut Gutachten nichts mit einer übergesprungenen Steuerkette zu tun. Hätte der TE die Steuerkette tauschen lassen, hätte das an der jetzigen Situation rein gar nichts geändert (außer dass er jetzt schon um 1400 € ärmer wäre).

Meine Meinung: Leider Pech gehabt. Der Werkstatt kann man hier keine Schuld zuschieben - reiner Zufall dass der Motorschaden dort eingetreten ist. Wenn der Wagen privat gekauft wurde, dann kann ich mich einem meiner Vorredner nur anschließen. Reparaturhistorie prüfen und bei Auffälligkeiten ggf. einen Anwalt hinzuziehen.

Also bei mir wollte die Werkstatt auch mal kosten auf mich abwälzen.

In dem sie meinte sie komme nicht auf mein Fahrzeug OBD und die Fehlersuche soll ich zahlen. Waren da schon 2 Stunden. Ich ins Auto mit Laptop und VCDS. Rein in die Werkstatt und Leute vom Auto gejagt. Laptop ran und siehe da alles geht.

Gefragt was das Problem sei? Keine Antwort mehr bekommen.

Ich habe dann gefragt ob sie ein Update gemacht haben. Und nur noch rote Gesichter gesehen. Ich dann gesagt kosten übernehme ich keine.

Und fertig war die Geschichte.

Seit dem will mir keiner mehr was vom Pferd erzählen.

Ich sag nur glaube keiner Werkstatt. Die will nur das beste für sich.

Gruß

Thorsten

Ein den TE belastendes Gutachten ist in der Welt. Wie man es dreht und wendet, es läuft auf weitere Gutachten hinaus, sinnvollerweise im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung.

Das gilt für alle Varianten: Gegen die VW Werkstatt und/oder den Verkäufer dieses Autos.

Diese Auseinandersetzung(en) muß sich der TE wirtschaftlich leisten können, wenn keine Rechtschutzversicherung eintritt, die auch die Gutachterkosten trägt.

Er gibt an, nicht das Geld für einen ATM zu haben. Vom Aus- und Einbau ganz zu schweigen.

Der TE äußert sich bisher nicht mehr weiter zur Sache und den im Thread aufgetauchten Fragen.

Abgesehen davon ist es absolut blauäugig, bei VW den Tausch einer Steuerkette, inkl. der dabei mit zu tauschenden Teile und der Arbeitszeit, für 750 € inkl. MwSt. haben zu wollen.

Bisher stellt sich mir die gesamte Angelegenheit nicht als plausibel dar.

Schlußendlich werden das die Gerichte nur über die o.g. Gutachter eingrenzen, vielleicht sogar klären können.

Zitat:

@daggywaggy2 schrieb am 10. November 2016 um 12:11:46 Uhr:

Und der Fahrer könnte stattdessen Nutzungsausfall geltend machen...

Auf welche Rechtsgrundlage?

Zitat:

@daggywaggy2 schrieb am 10. November 2016 um 12:11:46 Uhr:

Man muss nicht jedem Reparaturpreis zustimmen. Der Auftrag war nur die Prüfung (!) und nicht die Behebung.

Wo hast du gelesen, dass der Schaden behoben wurde? Im Gegenteil, die Werkstatt hat den TE folgendes geschrieben...

Zitat:

Wir haben keine weiteren Prüfarbeiten als besprochen am Fahrzeug vorgenommen und können eine erneute Schadendiagnose nur mit Ihrem Einverständnis machen.

Des weiteren heißt es in diesen Schreiben....

Zitat:

Bitte setzen Sie sich mit mir am Montag 07. November 2016 am Nachmittag in Verbindung, um das weitere Vorgehen zusammen besprechen zu können.

Der TE hat mit keiner Zeile erwähnt, was da genau besprochen wurde!

Wer den Gutachter bestellt hat, wer für dessen Kosten aufkommt, wer für die Demontage/Montage des Motors für das Gutachten aufkommt usw. darüber wurde bisher hier nur wild spekuliert, denn der TE hat sich diesbezüglich überhaupt noch nicht dazu geäußert!

Zitat:

@daggywaggy2 schrieb am 10. November 2016 um 12:11:46 Uhr:

[.....]

Die Werkstatt hätte m.E. den TE zumindest doch warnen müssen?

Die Mitteilung, dass die Kette zu lang ist ist doch Warnung genug. Was hätte die Werkstatt denn deiner Meinung nach noch machen sollen? :confused:

Jubi, der TE hat expressis verbis geschrieben, die Werkstatt hat den Gutachter bestellt.

Wer bestellt, zahlt.

Schlußendlich wird der Lebenssachverhalt nicht hier im Thread geklärt werden können.

Themenstarteram 10. November 2016 um 13:09

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten.

Den Gutachter hat die VW Werkstatt bezahlt (hauseigener Gutachter)

Habe ein Leihwagen kostenlos bekommen - fahre gerade damit.

Die Werkstatt hat mir vorgeschlagen den Motor wieder zum laufen zu bringen und

Steuerkette zu ersetzen für ca. 2500 Euro - will aber für den Motor keine Garantie geben.

Was ich mich gerade Frage - wie kann ein Auto mit Motorschaden keine Anzeichen von sich geben und astrein fahren??? Keine Geräusche oder ähnliches?? Kann das nicht sein das die beim zusammen bauen den Motor beschädigt haben? oder ist das gar nicht möglich?

Zitat:

@Kurt1978 schrieb am 10. November 2016 um 14:09:31 Uhr:

Kann das nicht sein das die beim zusammen bauen den Motor beschädigt haben?

Das wäre jetzt auch meine Frage gewesen.

Die Frage ist, was wurde im Zuge der Prüfung alles auseinandergenommen, um zu wissen, dass beim Zusammenbau möglicherweise Mist gebaut worden ist.

Ich bin kein KFZ-MECHANIKER und kann nicht sagen zum prüfen muss das und das auseinandergenommen werden, da gibt es hier wesentlich kompetentere Leute. Wenn ich aber z.B.weiß, dass die Kette zur Prüfung herausgenommen werden muss, dann kann sie auch wieder falsch montiert werden, bzw. die Kettenräder falsch zueinander stehen. Wenn dem so ist trägt die Werkstatt eine (Mit)schuld.

Können wir jetzt davon ausgehen, dass der Wagen von Privat, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung gekauft wurde?

Themenstarteram 10. November 2016 um 14:22

Ja von Privat gekauft!

Es steht noch immer die Frage im Raum welcher Motor genau das ist (160 PS?).

Um die Sache beurteilen zu können müsste man wissen, was genau gemacht/zerlegt wird, um den Zustand der Steuerkette zu ermitteln.

Wenn dazu nichts zerlegt wird, sehe ich schwarz für Regressansprüche.

Die Beurteilung des Gutachters ist an sich schlüssig.

Mit verkoktem Brennraum und Ventilen, sowie gebrochenem Kolbenringsteg springt ein Motor eher schlecht an.

Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass es keine Spuren von einem Ventilkontakt mit den Kolben gibt, was damit den (schlechten) Zustand der Steuerkette als Ursache für das nicht starten ausschließt.

Gruß

Raymund

Themenstarteram 10. November 2016 um 15:18

Fahrzeug hat 90 KW

Schreib doch mal mehr über deinen Wagen.

BJ, Km-Stand, VW Scheckheft gepflegt?

Themenstarteram 10. November 2016 um 15:26

2009 81000 scheckheft 2 eintrage bei vw

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