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In der Werkstatt ein Motorschaden

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 9. November 2016 um 15:53

Hallo Leute,

ich bin auf eure Hilfe angewiesen.

Fahrzueg im September 2016 gekauft.

Ich fahre einen Golf 1,4 L Benziner Schaltgetriebe und Steuerkette.

80 000 KM

Letzte Woche vor meinem Urlaub habe ich mein Fahrzeug in eine VW Werkstatt gebracht.

Da die Steuerkette ja ein bekanntes Problem bei dem Fahrzeug ist wollte ich es überprüfen lassen und ggf.

während meiner Abwesenheit reparieren lassen.

Das Fahrzeug ist voll fahrbereit und hatte auch keine Probleme mit dem fahren - habe es auch persönlich in die Werkstatt gefahren! Nach einer Überprüfung machte mir die Werkstatt das die Steuerkette deutlich gelängt ist und es ausgetauscht werden muss! Kostenvoranschlag 1400 Euro! Das war mir zu teuer und das habe ich der Werkstatt auch so mitgeteilt das ich bereit bin max. 750 Euro zu bezahlen. (hatte vorher schon im Internet geschaut). Die Werkstatt meinte das die das nicht machen können und darauf hin habe ich gesagt das ich mein Auto wieder so abholen möchte wie ich es auch geliefert habe! Bis dahin war alles in Ordnung.

Kurz dann vor meinem Urluabsende kam eine Mail:

Hallo,,

 

wie vereinbart wollten wir Ihr Fahrzeug nach Überprüfung der Kettenlänge wieder nach draußen auf den Kundenparkplatz für Sie zur Abholung stellen.

 

Wir hatten Ihnen bereits schon mitgeteilt, dass die Kettenlänge viel zu lang ist. Eine Reparatur durch unser Haus hatten Sie abgelehnt, da wir keinen Preis zusammen finden konnten der für Sie in Ordnung war.

 

Nachdem alle Prüfarbeiten abgeschlossen waren und alle Abdeckungen wieder richtig verbaut wurden wollten wir Ihr Fahrzeug nach draußen fahren.

 

Leider lief das Fahrzeug nicht, vermutlich ist hier die Kette übersprungen oder ein Teil vom Kettenspanner altersbedingt ( Innen ) gebrochen.

 

Bitte setzen Sie sich mit mir am Montag 07. November 2016 am Nachmittag in Verbindung, um das weitere Vorgehen zusammen besprechen zu können.

 

Wir haben keine weiteren Prüfarbeiten als besprochen am Fahrzeug vorgenommen und können eine erneute Schadendiagnose nur mit Ihrem Einverständnis machen.

 

Ich hoffe Sie genießen Ihren Urlaub trotzdem noch ein paar Tage und wir bekommen bestimmt die Angelegenheit zusammen fair geregelt.

Ich war schockiert! und jetzt diese Diagnose

Hatte wie schon erwähnt eine voll fahrbereites Auto ohne Probleme abgegeben!

Und dann sowas!

Die Werkstatt hat ein Gutachter bestellt und der hat es sobewertet

Auftrag

Es ist sachverständigerseits die Ursache festzustellen weshalb der Motor nicht mehr anläuft.

Insbesondere ist festzustellen ob die Ursache im Zusammenhang mit den i.A. gegebenen

Prüfarbeiten gebracht werden kann.

Feststellungen

Auftragsgemäß wurde der gegenständliche PKW am 08.11.2016 bei der Firma Steegmüller

besichtigt. Anwesend waren Herr Kolloss sowie Herr Steegmüller.

Zum Zeitpunkt der Besichtigung war der Zylinderkopf demontiert sowie die Steuerkette

ausgebaut.

An den Laufbuchsen der Zylinder sind insbesondere am 1. und am 3. Zylinder bereits leichte

Einlaufspuren erkennbar. Die Kolbenböden sind alle erheblich verkokt. Am Kolben des 3.

Zylinders ist der untere Kolbenring ausgebrochen. Eine Überprüfung der Abdichtung der Ventile

gegen den Ventilsitz ergab, dass am 3. und 4. Zylinder die Auslassventile nicht mehr vollständig

abdichten.

Weder an den Kolbenböden noch an den Ventiltellern sind Aufsetzspuren erkennbar.

Schlussfolgerung

Die Brennräume weisen deutliche Verkokungsspuren auf. Infolge der Verkokung sind bereits

Anlaufspuren an den Zylinderwänden entstanden. Ebenso dichten aus der gleichen Ursache

heraus die Auslassventile nicht mehr vollständig ab. Des Weiteren kann auf Grund des

gebrochenen Kolbenringes am Kolben des 3. Zylinders kein voller Verbrennungsdruck aufgebaut

werden.

In der Folge erreichen die Zylinder nicht mehr den für die Verbrennung erforderlichen

Kompressionsdruck und der Motor springt nicht mehr an.

10

Seite 3 von

Das Schadensbild muss über einen längeren Zeitraum entstanden sein und kann nicht mit den

unmittelbar vorher durchgeführten Prüfarbeiten am Steuerkettentrieb in Zusammenhang

gebracht werden.

 

Ich kann mir das nicht erklären! Was soll ich jetzt machen?

Das Geld habe ich nicht um ein Motor zu bezahlen!

Kann das sein das die Werkstatt das gemacht hat und mich abziehen will!

Bitte um Hilfe

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. November 2016 um 15:22

Hi Robero,

wenn du 5000 Euro als Drama bezeichnest dann dürftest du auch gerne die Kosten für ein neuen Motor übernhemen.

Nicht nur Größe Töne spucken auch mal was zeigen????

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Das würde ich einen Anwalt übergeben und mich zusätzlich bei VW beschweren.

Hier geht es um viel Geld...

Sehr seltsam auch, Auto im September gekauft und keine Gewährleistung zwei Monate später?

Die Kette ist so weit gelängt, dass sie überspringen kann und die Vollpfosten schreiben einen KVA :confused:

Wurde das Auto bei dem Händler gekauft, der es auch kaputt gemacht hat?

Frage doch mal nach, ob die das Auto im Reparaturfall nicht auch nach außen gefahren hätten und die Reparatur natürlich erst dann durchgeführt hätten, wenn die Eratzteile da wären.

:confused:

Zitat:

@golf-fahrer schrieb am 9. November 2016 um 17:01:50 Uhr:

 

Sehr seltsamauch, Auto im September gekauft und keine Gewährleistung zwei Monate später?

Würde das Auto bei dem Händler gekauft, der es auch kaputt gemacht hat?

Die Frage ist aber doch, ob das Fz. vom Händler stammt oder von privat gekauft wurde. Des weiteren lese ich aus dem Eröffnungsposting nicht heraus, dass die Werkstatt, wo das Fahrzeug jetzt steht, mit dem Verkauf etwas zu tun hat.

Auch ein privat gekauftes Auto hat eventuell Garantie, die dieser Händler durchführen hätte können.

Deswegen wäre die Frage eher, wie alt das Fahrzeug ist, bzw. auch, wo es gekauft wurde wegen der Gewährleistung. (falls es keine Werksgarantie mehr hätte)

Es war eben nur Pech für die Werkstatt dass denen das passiert ist. Beim nächsten Motorstart wäre es dem Besitzer selber passiert. Die Werkstatt kann also nichts dafür. Außerdem finde ich es sehr dreist, der Werkstatt einen Preis vorzugeben der nicht annähernd an die Selbstkosten hinkommt

Ich könnte mir vorstellen, da der Händler dem Kunden ja einen Schaden zugefügt hat,

dass dieses ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung ist.

...nur diese wollen die Unternehmer nie gerne in Anspruch nehmen, da sonst die

Prämie u.U.steigen kann.

Ausgehend vom Text des Gutachtens ist die Steuerkette nicht übergesprungen. Die Vermutung der Werkstatt im vorrausgehenden Schreiben hat sich also nicht bestätigt. Daher ist der Werkstatt an dieser Stelle auch nichts vorzuwerfen und selbst wenn - hättest Du entgegen der Empfehlung die Reparatur abgelehnt.

Versuch über die Reparaturhistorie, Vorbesitzer etc. rauszufinden ob dem Verkäufer des Fahrzeuges dieser Schaden bereits bekannt war (z.B. durch eine Kompressionsmessung o.ä.) und nicht angegeben wurde - in diesem Fall wird der Kaufvertrag ungültig. Beim Kauf von einem Händler wäre das Fahrzeug noch in der Garantie, der Händler müsste sich um die Instandsetzung kümmern.

Wenn das ergebnislos bleibt dann bliebe noch die Möglichkeit den Motor bei einem freien Motoreninstandsetzer reparieren zu lassen (meist erheblich günstiger als bei VW) oder einen bereits aufgearbeiteten Motor bei einem Motoreninstandsetzer zuzukaufen.

Wieviel PS hat der 1,4l Motor?

Kommt mir alles vor wie ein schlechter Mafia Film.

Irgendwie krass.....

Moin,man lässt doch nicht den Motor aufmachen,wenn man nicht schon so ein Gefühl hat???? Grüsse

Zitat:

@Oggy2000 schrieb am 9. November 2016 um 22:38:30 Uhr:

Moin,man lässt doch nicht den Motor aufmachen,wenn man nicht schon so ein Gefühl hat???? Grüsse

Sehe ich auch so. Einfach dumm gelaufen.

Ich sehe das so:

- Fahrzeug wurde i.o. zur Werkstatt gebracht

- Fahrzeug wurde geprüft

- TE verweigert Reparatur wegen der Kosten

- Werkstatt baut wieder alles zusammen, was hat sie denn alles auseinandergenommen?

- Fahrzeug startet nicht mehr

- Info an Kunde, Auto startet nicht mehr

- Werkstatt beauftragt Gutachter

- Gutachter findet demontierten Kopf vor

 

Was hat die Werkstatt bei der Prüfung alles demontiert

Wer hat der Werkstatt erlaubt den Kopf abzunehmen?

Das sind hier die Fragen.

 

Der TE hat diesbezüglich

nichts geschrieben.

Der Sachverständige ist Gutachter einer Partei.

Interessant, daß VW sogleich ein (Partei-)Gutachten in Auftrag gegeben hat.

Verlauf: Gutachten, Gegengutachten, Obergutachten. Stets fraglich, ob das Obergutachten zu deinen Gunsten ausfällt.

Für die erhebliche Zeitdauer von Verfahren und der Gutachten muß das Fahrzeug sehr wahrscheinlich im gegenwärtigen Zustand bleiben. An der Kausalität werden mutmaßlich immer so starke Zweifel bestehen bleiben, daß keine Alleinschuld der Werkstatt festgestellt werden kann.

Ohne eintretende Rechtschutzversicherung kannst du die Angelegenheit wirtschaftlich vergessen.

Folgt man dem bisherigen Gutachten, erschiene es ausgeschlossen, daß dieine Möhre seit Sept. 2016 jemals rund gelaufen sein könnte. In Analogie zum Erlkönig: Erreichte die Werkstatt mit Müh' und Not, der Fahrer lebt, in seinem Auto, der Motor war schon tot."

Dafür hat jede VW Werkstatt ihren "Haus- und Hofgutachter" - es ist und bleibt ein Parteigutachten.

Leider äußerst du dich nicht über die Modalitäten des Kaufes im Sept. 2016.

Privatkauf, wie besehen, wäre ungünstig.

Das bedeutet keinesfalls, daß der Kaufvertrag unangreifbar wäre.

Möglicherweise die wirtschaftlich lohnendere Alternative.

Eine anwaltliche Erstberatung ist bzgl. der maximalen Kosten limitiert und sollte unbedingt - auch auf eigene Kosten - zeitnah erfolgen.

BTW: Der Kaufvertrag wird nicht von selbst ungültig, wie hier im Thread zu lesen war.

Würde unbedingt mal bei der ADAC Rechtsauskunft anrufen. Ggf. auch die Kfz - Innung einschalten.

Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass man für solch einen Schaden haften muss - vom Zeitpunkt der Abgabe bis hin zum Zeitpunkt der Übergabe an den Besitzer muss doch die Werkstatt verantwortlich sein. Zumal doch der Auftrag erstmal nur die Prüfung an sich war. Vielleicht wurde ja auch beim Zusammensetzen ein Fehler begangen, die können dir ja sonst was erzählen. Und falls sie doch alles richtig durchgeführt haben, wäre es wirklich ein ziemlich großer Zufall, dass gerade zu diesem Zeitpunkt ein Schaden auftritt.

Bei Gutachten wäre ich auch sehr vorsichtig. Insbesondere wenn es vom "Gegner" beauftragt wurde, wer weiß ob es hier nicht eine regelmäßige "Geschäftsbeziehung" seitens Werkstatt und Gutachter gibt.

Eine Einigung beider Parteien auf einen unabhängigen Sachverständigen wäre eine saubere und transparentere Lösung gewesen.

 

Hätte der geschädigte das Auto reparieren lassen so wie von der Werkstatt vorgeschlagen dann gäbe es jetzt keine Unstimmigkeiten. Mit rumstreiten wird die Sache nur teurer. Zudem steht das Auto jetzt erstmal still. Die Werkstatt wird im Ernstfall auch noch standgebühr pro Tag in Rechnung stellen.

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