Hilfe gesucht - Verunfallten PKW gekauft trotz Zusage Unfallfrei

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

ich habe vor 3 Tagen in Düsseldorf für ein freund der im Ausland lebt ein Golf 6 1,6 Tdi Bj 2010 gekauft.
In dem Vertrag ist der Wagen unfallfrei.Gestern habe ich das Öl wechseln lassen und habe den Meister gebeten das Auto zu Kontrolieren und er hat herausgefunden, das es definitv ein Unfallwagen 😛
er meinte hintere Tür Vordere Tür sowie Seiten Schweller sind lackiert.Ich habe heute den Händler Angerufen und Ihn das gesagt er meinte der Wagen hatte Kratzer und deswegen wurde Lackiert
was ´kann man machen? er will den Wagen nicht zurück nehmen
soll ich ein Anwalt einschalten oder wie läuft das?

Beste Antwort im Thema

wo fängt dann "Unfallwagen" an und wo hört "unfallfrei" auf?
Nur weil etwas lackiert wurde, muss es ja nicht gleich ein Überschlag gewesen sein. Vielleicht war es einfach nicht der Rede wert?

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Glaubt der Verkäufer sich denn immer noch im Recht und will den Wagen nicht zurücknehmen, obwohl jetzt feststeht, dass er falsche Angaben im Kaufvertrag gemacht hat? 😕

Sorry, aber ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass er so blöde ist und es auf einen Prozess ankommen lassen will.

ich habe heute mit der Polizei gesprochen,ich werde am Montag erstmal eine Anzeige wegen Verdachts auf Betrug machen mal schauen ob er dann reagiert
Danke für die Zahlreichen Antworten

Jetzt muss ich mal neugierig sein. Ist das ein Feld und Wiesenhändler? So doof kann man als Verkäufer doch gar nicht sein da jetzt noch rumzuzicken.

PS: Sieht nach nem Parkplatzschaden aus. Hatte mal genau den selben Schaden. Kam vom Zahnarzt und hab beim rückwärts ausparken die langsam ansteigende Umrandung eines Blumenbeets übersehen. Was hab ich mich geärgert damals.

J

Und bitte neben der strafrechtlichen Verfolgung nicht das Zivilrechtliche vergessen.
Schriftlich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und die Rückzahlung des vollständigen Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges innerhalb von einer Woche nach Rückgabe des Fahrzeuges fordern.
Damit setzt Du den Verkäufer in Verzug.
Sollte die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen, müssen Deine Anwaltsgebühren vom Verkäufer getragen werden.
Ohne diese Fristsetzung bleibst Du darauf sitzen.

Fahrzeug würde ich morgen früh direkt mit dem Anfechtungsschreiben dem Händler übergeben.

P.S.: Vergiss bitte nicht, auch Deine vergeblichen Aufwände zurückzufordern, die Du bisher in treuem Glauben in das Auto gesteckt hast (Zulassung, Ölwechsel, sonstiges). Diese sind vollständig erstattungsfähig.

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Zitat:

@736007 schrieb am 6. Februar 2015 um 21:16:19 Uhr:


Jetzt muss ich mal neugierig sein. Ist das ein Feld und Wiesenhändler? So doof kann man als Verkäufer doch gar nicht sein da jetzt noch rumzuzicken.

PS: Sieht nach nem Parkplatzschaden aus. Hatte mal genau den selben Schaden. Kam vom Zahnarzt und hab beim rückwärts ausparken die langsam ansteigende Umrandung eines Blumenbeets übersehen. Was hab ich mich geärgert damals.

J

Auto Pewe ist ein großer Händler aus Düsseldorf,ich Verstehe nicht warum er mich anlügt gestern sagte er das Auto sei wegen kratzer Lackiert worden und heute erzählt er mir was anderes

Verarschen kann er sich selber ich werde am Montag die Anzeige machen und dann zum Anwalt gehen

denn das ist ein klarer betrug

Ps.no ne frage
ab wann ist ein Auto ein Unfall Auto?
der Golf zb den ich gekauft habe ist das jetzt ein Unfall Auto oder nicht?

die definition ist schwierig. Schweißen ist aber kein Ausstausch von 1:1 Originalteilen und ist daher defintiv beim Verkauf anzugeben.

Zitat:

@Guest77 schrieb am 6. Februar 2015 um 22:11:45 Uhr:



Zitat:

@736007 schrieb am 6. Februar 2015 um 21:16:19 Uhr:


Jetzt muss ich mal neugierig sein. Ist das ein Feld und Wiesenhändler? So doof kann man als Verkäufer doch gar nicht sein da jetzt noch rumzuzicken.

PS: Sieht nach nem Parkplatzschaden aus. Hatte mal genau den selben Schaden. Kam vom Zahnarzt und hab beim rückwärts ausparken die langsam ansteigende Umrandung eines Blumenbeets übersehen. Was hab ich mich geärgert damals.

J

Auto Pewe ist ein großer Händler aus Düsseldorf,ich Verstehe nicht warum er mich anlügt gestern sagte er das Auto sei wegen kratzer Lackiert worden und heute erzählt er mir was anderes
Verarschen kann er sich selber ich werde am Montag die Anzeige machen und dann zum Anwalt gehen
denn das ist ein klarer betrug

Was willst Du aktuell beim Anwalt?

Der macht auch nichts anderes, als in Deinem Namen den Kaufpreis zzgl. Nebenforderungen geltend zu machen.

Das wird der Verkäufer dann auch so zahlen.

Aber Du bleibst auf den Anwaltsgebühren sitzen.

Und die sind bei einer außergerichtlichen Tätigkeit bei einem Streitwert (Kaufpreis) von sagen wir 10.000 Euro immerhin Runde 900 Euro.

Die Strafanzeige kannst Du selbst stellen , genau wie die Aufforderung, den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Setze bitte den Verkäufer zuerst in Verzug.
Erst, wenn er diese Frist verstreichen lässt oder sich nicht kooperativ zeigt, geht's ab zum Anwalt. Keinesfalls früher!

Eine Frist von 2 Tagen würde ich dem geben! 😁

Ja ok aber ist das jetzt ein Unfall Auto oder nicht?
Türen und Seitenschweller sind Lackiert Seitenschweller ist verbeult

defintiv ja
http://www.lenhart-ra.de/autobild/Auto_Bild-Nr-22-2009.pdf

Zitat:

@Guest77 schrieb am 6. Februar 2015 um 22:13:18 Uhr:


Ps.no ne frage
ab wann ist ein Auto ein Unfall Auto?
der Golf zb den ich gekauft habe ist das jetzt ein Unfall Auto oder nicht?

"Definiert wird ein Verkehrsunfall in Deutschland im Zusammenhang mit einer Straftat (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) als ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden, der nicht völlig belanglos ist, oder einen Personenschaden zur Folge hat. Zusammenstöße sind nicht erforderlich, es reicht die Kausalität im Handeln eines Verkehrsteilnehmers mit dem Verkehrsunfall. Personenschäden sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt nach aktueller Rechtsprechung bei ca. 20 bis 150 Euro." (Quelle: Wikipedia).

Wenn man sich grob daran orientieren möchte, dann handelt es sich zweifelsfrei um ein Unfallfahrzeug, Fahrzeug mit instandgesetztem Vorschaden oder wie man es immer ausdrücken möchte.

Das hätte aber in jedem Fall beim Verkauf angegeben werden müssen.

Zitat:

@Al Bundy II. schrieb am 6. Februar 2015 um 22:57:29 Uhr:


Eine Frist von 2 Tagen würde ich dem geben! 😁

Sollte schon angemessen sein.

Normal sind meist 2 Wochen, aber in dem Fall würde ich eine Woche ansetzen.

Also, der Schweller ist ja kein Teil wie eine Haube oder ein vorderer Kotflügel, die nur an ein paar Schrauben hängen und die sich bei rein lokalen Beschädigungen ohne Auswirkung auf die tragende Fahrzeugstruktur auswechseln lassen.

Der Schweller ist definitiv tragendes Teil, da hängt die Hinterachse dran, bei der Crashauslegung spielt der eine Rolle, bei der Steifigkeit des Fahrzeuges und damit bei den Fahreigenschaften etc etc. Beschädigungen dort oder auch Fehler in der Reparatur können (in der Nähe der Hinterachse) im Prinzip zu falscher Ausrichtung der Hinterachse führen. Bei Schweißreparaturen (gerade an Hohlteilen wie dem Schweller) besteht tendenziell das Risiko, dass der Korrosionsschutz nicht mehr korrekt funktioniert (weggebrannt ist) und dass das von innen anfängt zu rosten. Also ein erhöhtes Risiko von Korrosion an einem tragenden Teil, an dem die Hinterachse hängt, das in der Crashauslegung eine Rolle spielt und das das Fahrverhalten des Fahrzeuges über die Gesamtsteifigkeit mit beeinflußt. Nebenbei - wird bei Autos häufig Regenwasser aus Teilen des Motorraumes, vom Schiebedach (so vorhanden) oder auch aus dem Bereich der Heckklappe (beim Golf eher nicht) über den Schweller abgeführt. Da läuft häufig konstruktionsbedingt bei Regen Wasser durch. Korrosion kann da schnell ein Thema werden.

Dann führen mittlerweile einige Hersteller auch Ihre Kabelbäume oder andere Versorgungsleitungen (Heckscheibenwasser) durch die Schweller (beim Golf bin ich da nicht sicher, aber soetwas gibt es). Dann laufen da möglicherweise Bremsleitungen und Kraftstoffleitungen in der Nähe. Dann sind da in der Nähe die Gummibuchsen der Hinterachsaufhängung. Dann hat zumindestens unserer da in der Gegend auch noch Kunststoffverkleidungen am Unterboden. Lauter Teile, die temperaturempfindlich sind. Wenn man da in der Gegend schweißt, muß man einigermaßen wissen, was man tut, sonst verkokelt man da schnell etwas und hat später Folgeschäden.

Solche unfallbedingten Reparaturarbeiten mit Schweißen an einem tragenden Teil sind definitiv Unfallreparaturen. Die im Kaufvertrag zu unterdrücken und damit den Kunden auf möglichen Folgeschäden sitzen zu lassen - ist absolut inkorrekt.

Natürlich kann man solche Schäden korrekt reparieren. Aber das erfordert sehr viel Sorgfalt im Detail. Die ist nicht immer gegeben (die kostet auch Zeit und Geld und erfordert gute Fachkenntnisse) - was der Grund dafür ist, dass der Marktwert von Unfallwagen niedriger ist, als der von unfallfreien. Die Risiken für den Käufer von Unfallfahrzeugen sind real.

Ist denn der Schweller nun nur verbeult und der Schaden daher bei Kauf sichtbar gewesen ider wurde geschweißt.
Du schreibst von beiden.

Die nachlackierten Türen sind strittig, der Schweller eindeutig.

Bsp: Loch im Kotflügel und du bekommst Tüv, Loch im Schweller und du bekommst keinen Tüv.
Besser beschrieben ist im Beitrag über mir.

J

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