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  7. Gasanlage - rechtliche Frage ... Garantieanspruch, Nachbesserung, ... evtl. sogar Täuschung

Gasanlage - rechtliche Frage ... Garantieanspruch, Nachbesserung, ... evtl. sogar Täuschung

Themenstarteram 8. August 2011 um 15:43

Hallo,

ich habe aktuell ein kleines Problem mit meinem Wagen. Es handelt sich um einen Opel Signum 2.8 Turbo mit Prins VSI. Die Umrüstung erfolgte vor etwa 11 tkm.

Das Auto fährt auf Gas einwandfrei, allerdings gehe ich von einer (zumindest im unteren Drehzahlbereich) zu fetten Einstellung aus, da der Wagen beim Kaltstart Probleme hat und nicht gut läuft.

Am Anfang war das nicht der Fall, aber mit der Zeit wird es immer schlimmer.

Der Wagen startet zwar sofort, allerdings läuft er auf Benzin sehr unruhig und hat auch, wie ich meine, sofern man ihn nicht im Stand laufen lässt, sondern kalt beschleunigt bzw. etwas höher dreht (2500 U/min) Aussetzer (MKL kommt keine).

Nach dem Umschalten auf Gas ist es ok, der Warmstart ist bedeutend besser wie der Kaltstart, allerdings auch nicht 100%-ig sauber.

Wenn man bei warmem Auto von LPG auf Benzin zurück schaltet, dann merkt man auch wie der Wagen etwas dumpfer läuft.

Des weiteren ist der angezeigte (Momentan-)Verbrauch im Bordcomputer sehr niedrig (zu niedrig für den Motor), schalte ich auf Benzin zurück geht er besonders im Stand nach oben, was für mich ein Indiz ist, dass er ins Magere regelt.

Ich habe daher mal meinen OBD Tester genommen und folgendes festgestellt (der Wagen lief im Stand ohne Last):

Der Long Term trim steht auf -8,6%, das heißt die Anlage ist wohl wirklich zu fett eingestellt ist. Und das obwohl ich nach 3000 km Fahrt beim Umrüster zur Nachkontrolle war (angeblich alles ok).

Läuft der Wagen auf Gas dann pendelt das Short Trim im einstelligen Bereich ca. +/- 2-3%, was ich für ok halte.

Komischerweise geht der Short trim wenn ich auf Benzin zurückschalte auf 24,9% (denke das ist der Anschlag) hoch. Schalte ich wieder auf Gas ist der Spuk vorbei. Deswegen läuft er wohl auch auf Benzin so bescheiden wenn ich den Wagen kalt starte.

Der Umrüster der die Anlage eingebaut hat meint, dass das an der Umschalttemperatur liegen könnte, allerdings kann ich mir das nicht vorstellen, da er ja auf LGP immer sehr gut läuft (die Temperatur liegt glaube ich bei 37-38°C oder so).

Nun gut ich hab bei dem Umrüster keinen für mich passenden Termin bekommen und bin deswegen zu einem anderen in der Nähe der sich die Sache angschaut hat (bzw. mir auch am PC gezeigt).

Fazit: Die Anlage ist total falsch konfiguriert.

Bspw. war ein 8-Zylinder eingestellt, die Anlage läuft im normalen Modus und nicht im "Turbo" Modus, daher ist auch der MAP Sensor deaktiviert bzw. nicht angeschlossen, außerdem ist die Lambdasonde zumindest deaktiviert (oder garnicht angeschlossen).

Hierum hatte ich den Umrüster damals extra gebeten bzw. hat er das auch bestätigt (natürlich nicht schriftlich).

Der Umrüster hat jetzt einen Wert an der Anlage korrigiert und jetzt scheint es auch besser zu sein, aber er hat auch gesagt, dass man den Wagen komplett frisch einstellen muss. Er wollte das aber aufgrund meiner vorhandenen Garantie nicht machen und hat mir geraten mich erst mit meinem Umrüster auseinander zu setzen, bevor ich den Schritt gehe.

Ich bin jetzt natürlich sehr verärgert über meinen bisherigen Umrüster.

Ich hatte bisher schon ein paar andere mechanische "Kleinigkeiten" wie z.B.

ein Wasserschlauch der am Auspuffkrümmer anlag und somit gestunken hat ohne Ende (wurde behoben, aber meiner Meinung nacht nicht professionell)

Die Minibetankung war auch fehlerhaft .... hier ist immer die komplette Schlauchleitung bis zum Tank leer gelaufen, weil innen der Anschlag der Feder die die Kugel in den Sitz drückt nicht in Ordnung war, weil jemand dran rumgefeilt hatte (die hab ich dann schon selbst getauscht).

Nun meine Frage:

Ich habe das Vertrauen in den Umrüster mittlerweile verloren. Nur was kann ich tun ? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich ?

Am Liebsten würde ich den Wagen von einer Werkstatt die sich auskennt überprüfen und neu einstellen lassen, aber das eben nicht auf meine eigenen Kosten.

Welche Tipps könnt ihr mir geben ?

Was würdet ihr tun ?

Gruß

Karl

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8 Antworten

Harte Tour?

(1) Mängel schriftlich anzeigen, Frist 14 Tage zur Nachbesserung.

(2) Mängel nach 14 Tagen erneut rügen, anderweitige Problemlösung ankündigen, nochmal 14 Tage letzte Frist setzen.

(3) Umrüster wechseln, dort einen Auftrag über exakt die gerügten Mängel plazieren, beheben lassen, Rechnung kopieren und Summe dem ersten Umrüster aufdrücken.

(4) Mahnung schreiben, zwei mal, danach Mahnbescheid erwirken.

(5) Bei Widerspruch klagen.

Falls der erste Umrüster in der KFZ-Innung ist, dort gibts eine kostenlose Schiedsstelle. Deren Entscheidung ist wenn Sie dir zusagt für den KFZ-Betrieb bindend. Diese Route ist wahrscheinlich die einfachste. Auch hier am Ende den kürzesten Weg zum Mahnbescheid suchen.

Themenstarteram 8. August 2011 um 17:37

Hi !

An sowas in der Art hatte ich auch schon gedacht ... habe allerdings große Bedenken, dass mir der Typ mein Auto komplett verpfuscht oder sonst noch was damit anstellt ... am liebsten würde ich bei Punkt 3) einsteigen, aber das wird wohl so nicht direkt gehen. Oder ?

Gruß

Karl

Du bist leider verpflichtet, deinem Umrüster Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Zitat:

Original geschrieben von schleuti

Du bist leider verpflichtet, deinem Umrüster Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Das ist so pauschal falsch.

 

Die sogenannte Selbstvornahme nach § 637 BGB ( Behebung des Mangels selbst oder durch einen anderen und Verlangen der Aufwendungen ) setzt zwar grundsätzlich den erfolglosen Ablauf einer Frist zur Nacherfüllung voraus, aber davon gibt es Ausnahmen. Eine Fristsetzung ist bspw. entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dies rechtfertigen bzw die Nacherfüllung für den Auftraggeber unzumutbar ist ( §§ 637 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB ).

 

Ob man dies dann bejahen kann, wenn die Art des Einbaues zeigt, dass dem Unternehmer offensichtlich die erforderlichen Kenntnisse fehlen, hängt wie immer von den konkreten Umständen ab. Hier besteht sicherlich ein nicht unerhebliches Prozessrisiko, das es abzuwägen gilt, wenn man ohne Frist zur Nacherfüllung einen  anderen Unternehmer beauftragt.

Themenstarteram 9. August 2011 um 12:58

Hi !

Danke schon mal für die Tipps :-)

Eine Frage noch:

Wie oft muss der Umrüster denn die Chance haben nachzubessern ?

Ist das hier dann die erste Nachbesserung ?

Gruß

Karle

Nach einer erfolglosen Nachbesserung mit Fristsetzung muss man keinen weiteren Nachbesserungsversuch einräumen. Anders kann dies gegebenefalls  sein, wenn man ohne Fristsetzung zur Nachbesserung aufgefordert hat und das Fehlschlagen der Nachbesserung geltend gemacht werden soll. Hier wird  wohl entsprechend dem Kaufrecht ein weiteren Versuch zu gewähren sein.

Wenn es hart auf hart kommt, sollte man ohnehin einen Anwalt einschalten.

Themenstarteram 10. August 2011 um 15:08

danke für eure Tipps. Ich gebe bescheid wie es ausgeht.

Gruß

Karl

Themenstarteram 14. August 2011 um 9:20

so ... war jetzt beim Umrüster.

Die Anlage wurde nachgestellt. Obs gut ist wird die Zeit zeigen.

Zum Thema Lambdasonde kam die Antwort, dass diese bei der Anlage nicht notwendig sei und nur das Lambdasignal ans Motorsteuergerät verschlechtere ...

Zum Thema Turbo modus kam die Antwort, dass er beides probiert hätte und mit dem normalen Modus besser gefahren wäre (ok, der 2.8er ist nur ein Soft-Turbo, mit sehr wenig Ladedruck).

Was meint ihr dazu ?

Wegen dem Thema Lambdasonde bei der Prins kann man im Netz alles mögliche nachlesen und die einen schreiben so, die anderen sagen es so.

Gibt es irgendwo eine verbindliche Empfehlung von Prins diese anzuschließen oder ein Dokument, dass den "wahren" Stand der Dinge zeigt ?

Gruß

Karl

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