Garantieverlängerung beim VIer sinnvoll?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Servus miteinander,

ein Thema, was mich heute beschäftigt hat, ist die Garantieverlängerung für 2 / 3 Jahre. Für meinen 80 PS Golf (hängt wohl vom Motor ab) würde die Zweijährige bis zur Unterschrift bei Abholung knapp 250 € kosten, danach 300 €. Hab ich heute vom VW Kundenservice erfahren. Was haltet ihr davon? Ist es bei einem doch recht unanfälligen KFZ wie dem Golf wahrscheinlich, dass man die je in Anspruch nehmen muss? Bei 100.000 km Tests der Zeitschriften war der Golf immer recht gut und es gibt ne Menge Ausschlüsse, die nicht beinhaltet sind. Dem entgegengesetzt sind die gesparten 200 € bei der KFZ Steuer vielleicht hier gut investiert?!

Wie würdet ihr entscheiden?

Indy

Beste Antwort im Thema

Hallo,
es ist wie bei jeder Versicherung:
Hast Du sie abgeschlossen, brauchst Du sie nicht, hast Du sie nicht abgeschlossen, brauchst Du sie garantiert.
Im übrigen bin ich der Meinung, daß der Preis der Versicherung im Verhältnis zum Fahrzeugpreis wohl noch zu verkraften ist.
Wenn ich sehe, wieviel Geld manchmal für unnütziges Sonderzubehör ausgegeben wird.
Es kommt m.E. auch darauf an, wie lange ich vorhabe, das Auto zu fahren.

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Hallo rui21,

so wäre es besser gewesen:

"Wer wenig fährt und sein Fahrzeug lange behalten will, legt besser Geld auf die Seite, welches nur im Schadensfall weg ist. Wer eine LTG abschließt, weil er kein Vertrauen in "die Technik" hat, ist dem Händler auf den Leim gegangen."

Ich meinte den Fall, dass man wenig, also unter ca. 12.500 Km, pro Jahr fährt und dennoch eine LTG abschließt. Ursache dafür ist kein rationaler Grund wie die tatsächliche Laufleistung, sondern ein emotionaler. Ein Kommentar des Meisters oder Verkäufers in der Art: "Turbomotoren sind eben etwas anfälliger..." führen dann zum Abschluß der LTG und somit ging man den Jungs auf den Leim.

Ich lege mit dem Golf VI ca. 6.000 km pro Jahr zurück. Die LTG für das 3. und 4. Jahr kostet mich 435 €. Verglichen mit den Kosten eines möglichen Schadens ist dies nicht viel. Nur ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls zwischen 12.000 und 24.000 km sehr gering. Andere fahren dies in einem Jahr. Ich beobachte die ersten 23 Monate und werde dann wahrscheinlich auf die LTG verzichten. Sollte der Fall im 3. oder 4. Jahr eintreten, hoffe ich auf Kulanz. Ok, rechtschutzversichert bin ich auch und kenne einen ausgezeichneten Fachanwalt. Angenommen der Turbo geht bei 60.000 km kaputt wäre der Golf 10 Jahre alt. Für mich ist es sinnvoller, das Geld auf die Seite zu legen.

VG myinfo

Trotz meiner ebenfalls geringen jährlichen Fahrleistung (ca. 7.000 km) werde ich die Garantieverlängerung für das 3. und 4. Jahr auf jeden Fall abschließen.
Bei meinem Motor würde sie laut einem Posting aus diesem Thread (Seite 4) inkl. der 15% Rabatt kurz nach Zulassung nur 255,- € kosten, also 10,63 € pro Monat.
Das ist eine verhältnismäßig kleine Summe dafür, dass ich einfach etwas ruhiger schlafen kann, zumal der Motor bei sehr vielen Kurzstrecken und Stadtfahrten sicher nicht wenig belastet wird.
Sollte im 3. oder 4. Jahr kein Schaden auftreten, dann war es nicht ganz so viel Geld, das ich in den Wind geschossen habe, falls aber doch, so bin ich auf der sicheren Seite. Und die Kulanz hab ich dann ja hoffentlich noch fürs 5. Jahr... 😉

Hi,

Ich werde ebenfalls die Garantieverlängerung für das 3. und 4. Jahr abschließen.
Kleinigkeiten können schnell teuer werden.

Auf die VW Website steht aber:

"Nach den 4 bzw. 5 Jahren verlängert sich die Volkswagen LifeTime Garantie jeweils automatisch um ein Jahr - so lange Sie möchten und solange die vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Inspektionsintervalle eingehalten
werden."

Ich habe meinen Händler gefragt und er sagte dazu:

"Die Kosten für die Verlängerung in 2 Jahren kann ich Ihnen heute leider noch nicht kalkulieren. Wenn Sie die Garantie in 2 Jahren nicht verlängert haben möchten, ist diese spätestens einen Monat vor Ablauf von Ihnen zu kündigen."

Ich weiß nicht ob ihr beim abschließen darauf gewiesen worden sind, aber ich wollte es mal erwähnt haben.

Gruß,

E.J.

Zitat:

Original geschrieben von evroom


Hi,

Ich werde ebenfalls die Garantieverlängerung für das 3. und 4. Jahr abschließen.
Kleinigkeiten können schnell teuer werden.

Auf die VW Website steht aber:

"Nach den 4 bzw. 5 Jahren verlängert sich die Volkswagen LifeTime Garantie jeweils automatisch um ein Jahr - so lange Sie möchten und solange die vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Inspektionsintervalle eingehalten
werden."

Ich habe meinen Händler gefragt und er sagte dazu:

"Die Kosten für die Verlängerung in 2 Jahren kann ich Ihnen heute leider noch nicht kalkulieren. Wenn Sie die Garantie in 2 Jahren nicht verlängert haben möchten, ist diese spätestens einen Monat vor Ablauf von Ihnen zu kündigen."

Ich weiß nicht ob ihr beim abschließen darauf gewiesen worden sind, aber ich wollte es mal erwähnt haben.

Gruß,

E.J.

meiner meinte als ich ihn gefragte habe nee du bekommst post und dann kannste dich entscheiden ob du weiter machst!

daheim habe ich mir die mühe gemacht und mri die agb durch gelesen und genau das gleiche gefunden wie du. deshalb werde ich vorsichtshalber dann auch kündigen!!

und das 5 jahr kostet ca das doppelte von 3+4 zusammen! ;-))

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Zitat:

Original geschrieben von myinfo


Hallo rui21,

so wäre es besser gewesen:

"Wer wenig fährt und sein Fahrzeug lange behalten will, legt besser Geld auf die Seite, welches nur im Schadensfall weg ist. Wer eine LTG abschließt, weil er kein Vertrauen in "die Technik" hat, ist dem Händler auf den Leim gegangen."

Ich meinte den Fall, dass man wenig, also unter ca. 12.500 Km, pro Jahr fährt und dennoch eine LTG abschließt. Ursache dafür ist kein rationaler Grund wie die tatsächliche Laufleistung, sondern ein emotionaler. Ein Kommentar des Meisters oder Verkäufers in der Art: "Turbomotoren sind eben etwas anfälliger..." führen dann zum Abschluß der LTG und somit ging man den Jungs auf den Leim.

Ich lege mit dem Golf VI ca. 6.000 km pro Jahr zurück. Die LTG für das 3. und 4. Jahr kostet mich 435 €. Verglichen mit den Kosten eines möglichen Schadens ist dies nicht viel. Nur ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls zwischen 12.000 und 24.000 km sehr gering. Andere fahren dies in einem Jahr. Ich beobachte die ersten 23 Monate und werde dann wahrscheinlich auf die LTG verzichten. Sollte der Fall im 3. oder 4. Jahr eintreten, hoffe ich auf Kulanz. Ok, rechtschutzversichert bin ich auch und kenne einen ausgezeichneten Fachanwalt. Angenommen der Turbo geht bei 60.000 km kaputt wäre der Golf 10 Jahre alt. Für mich ist es sinnvoller, das Geld auf die Seite zu legen.

VG myinfo

mm also km finde ich nicht so wichtig!! das würde ich keinen abstriche machen!

was ich wiederum gut finde ist zu sagen ich warte jetzt 24 monate ab und schau mal ob der kleine spinnt und entscheide mich dann erst!!

jap das ist auch eine gute lösung die gar net zu machen für den geringen preis nee am falschen ende gespart!!

ist meine ansicht ;-))))

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


.

Hat man die LTG, sollte in der KFZ-Versicherung nicht vereinbart sein, dass die Versicherung im Schadenfall die Werkstatt bestimmt. Diese ist dann garantiert keine VW-Werkstatt.

Die Werkstattbindung der Versicherung gilt doch nur für Kaskoschäden die man selber verursacht hat oder?

Wenn ein anderer dir die Karre zu klump fährt,kannst Du die Werkstatt selber bestimmen...weil die andere Versicherung das ja zahlen muss.

Ausserdem: Bei meiner Versicherung (DEVK) ist es eine VW Werkstatt.
(mit BMW und Mercedes haben die auch Abkommen) also nix "billige Hinterhofwerkstatt!

Zitat:

Original geschrieben von zyll


... Bietet eine Versicherung diesen Tarif an, dann muss sie dir schriftlich bestätigen, dass die Garantie darunter nicht leidet. Und das bestätigen sie immer, da es sich garantiert um Partnerwerkstätten handelt, die von VW genehmigt sind!

Hi zyll,

danke für die Info.

Aus dem HUK Prospekt zur Kasko Select:

"Die Partnerwerkstätten sind von der DEKRA zertifiziert", nicht von jedem Fahrzeughersteller.

"Die Herstellergarantie bleibt gemäß EU-Kommission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten." Daher ist es juristisch betrachtet korrekt. Die Umsetzung sieht in der Praxis noch anders aus.

Da mein Auto jetzt noch jung ist, gehe ich zu VW zum Service und nach einem Unfall kommt er auch nur dort hin. Was danach kommt, sehe ich dann.

Zurück zur LTG: Sollte mein Twincharger innerhalb der Garantiezeit Probleme machen, wird die LTG für das 3. und 4. Jahr abgeschlossen. Vielleicht wird er dann aber auch verkauft, was ich eigentlich nicht vor hatte.

VG myinfo

Auf Kulanz würde ich bei VW nicht mehr hoffen, da ja sonst die Leute benachteiligt würden, die für eine ähnliche Leistung eine Garantieverlängerung abgeschlossen haben.

Des Weiteren würde ich berücksichtigen, dass viel teurer Kleinkram, wie z.b. die elektonischen Bauteile, kaputt gehen kann, ohne dass gleich ein Turbo oder das Getriebe drauf geht. Bei mir hat sich nur ein Kabel vom Seitenairbag gelöst. Die VVD durfte dafür mal eben meiner Werkstatt 215 EUR überweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Re-Ke


Auf Kulanz würde ich bei VW nicht mehr hoffen, da ja sonst die Leute benachteiligt würden, die für eine ähnliche Leistung eine Garantieverlängerung abgeschlossen haben.

Des Weiteren würde ich berücksichtigen, dass viel teurer Kleinkram, wie z.b. die elektonischen Bauteile, kaputt gehen kann, ohne dass gleich ein Turbo oder das Getriebe drauf geht. Bei mir hat sich nur ein Kabel vom Seitenairbag gelöst. Die VVD durfte dafür mal eben meiner Werkstatt 215 EUR überweisen.

Kulanz vielleicht.Aber das bezieht sich nur auf das Material. (und das dann auch nicht zu 100%)

Den Arbeitslohn zahlt man IMMER.

Also lieber die 370,- investieren,damit ist bis 100.000 km ALLES abgedeckt,Arbeit und Material.

Zitat:

Original geschrieben von myinfo


Aus dem HUK Prospekt zur Kasko Select:

"Die Partnerwerkstätten sind von der DEKRA zertifiziert", nicht von jedem Fahrzeughersteller.

"Die Herstellergarantie bleibt gemäß EU-Kommission bei fachgerechter Reparatur in vollem Umfang erhalten." Daher ist es juristisch betrachtet korrekt. Die Umsetzung sieht in der Praxis noch anders aus.

"Ihr Vorteil:Beitrag sparen"

sagt doch schon alles.

wenn man an allen Ecken und Enden sparen will,muss man sich nicht wundern wenn Abstriche gemacht werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von evroom


... "Nach den 4 bzw. 5 Jahren verlängert sich die Volkswagen LifeTime Garantie jeweils automatisch um ein Jahr - so lange Sie möchten ..." Ich habe meinen Händler gefragt und er sagte dazu: "Die Kosten für die Verlängerung in 2 Jahren kann ich Ihnen heute leider noch nicht kalkulieren. Wenn Sie die Garantie in 2 Jahren nicht verlängert haben möchten, ist diese spätestens einen Monat vor Ablauf von Ihnen zu kündigen." ...

Hi,

exakte Infos erhaltet ihr nur bei der Volkswagen Bank. Fragen könnt ihr hier stellen.

Ich bekam u.a. folgende Antworten:

- Für Ihren Golf VI mit 118 kW könnte die zweijährige Neuwagen-Anschlussgarantie aktuell zu einem Beitrag von 435,00 € abgeschlossen werden. Es gelten aber immer die zum Zeitpunkt der Antragsstellung gültigen Beiträge und Bedingungen.

- Zum jetzigen Zeitpunkt würde eine Verlängerung für ein weiteres Garantiejahr 380,00 € kosten. Bei einem Fahrzeugalter von fünf Jahren wären es zurzeit 410,00 €.

- Die Tarifinformation (Beitragsrechnung) mit dem verbindlichen Beitrag erhalten Sie ca. zwei Monate vor der Fälligkeit des Vertrages. Ist die automatische Vertragsverlängerung dann nicht gewünscht, kann somit noch bequem die Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden.

Nach all den Infos hier im Forum, sollte man für das 3. und 4. Jahr auf jeden Fall die LTG abschließen, egal wieviele Km man gefahren ist. Da ich den Frühbucherrabatt verpasst habe, riskiere ich jetzt aber auch noch eine potentielle Preiserhöhung und warte damit bis zum März 2011.

Danke für die Infos!

VG myinfo

habe den Frühbucherrabatt und habe die Garantie für das 3. und 4. Jahr direkt bei Zulassung abgeschlossen, macht zusammen 4 Jahre garantie , ist mir lieber da ich beinahe Vollaustattung habe und von daher auch viel kaputt gehen kann. Würde mich in den Hintern beißen, wenn ich 370 Euro gespart hätte und hätte dann nach 3 Jahren die Klima oder Standheizung o. ä. am *rsch.

Greetings

Ich habe die LTG auch abgeschlossen. Allerdings habe ich erst nach Vertragsabschluss die genauen Bedingungen der Allianz hierzu erhalten - was eigentlich der neuen Gesetzeslage widerspricht.

Es ist eine Schande, was bei der LTG alles ausgeschlossen ist:
Die komplette Federung (also inkl. DCC oder bei Audi Luftfederung) und die häufigsten Klimaanlagendefekte (Undichtigkeiten aller Art) sowie alle Gummiteile (sind das auch Zahnriemen?). Es muss also schon der Kompressor kaputt gehen und dies nicht als Folge von Undichtigkeiten, dass alles bezahlt wird.

Und das war noch nicht alles, so sind neben den Verschleißteilen und den üblichen Ausschlüssen ausgeschlossen:
1. Alle Rahmen- und Karosserieteile (inkl. Scheinwerfergehäuse, Cabriodächer, vgl. Eos).
2. Luft-, Öl- und Wasserlecks, Lack, Quietschgeräusche (Die Allianz kennt wohl den TSI 160!)
3. Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, gummiteile, Schläuche usw. (ist mir jetzt zu viel, alles abzuschreiben)
4. Auspuffsystem mit Kat und DPF

Auch sind Folgeschäden an diesen ausgeschlossenen Teilen durch versicherte Teile ausgeschlossen sowie Folgeschäden versicherter Teile an den ausgeschlossenen Teilen nicht mitversichert. Dann kann man nur hoffen, dass nicht zu viele Gummiteile hopps gehen, wenn der Turbo hochgeht.

Dass VW eine Garantie mit Löchern so groß wie Schweizer Käse vertreibt, ist aus Kundensicht unverständlich, da die stinknormale Car-Garantie auf diesen Gebieten, die teure Reparaturen nach sich ziehen können, häufig mehr leistet.
Aber die Allianz zahlt nun einmal pervers hohe Provisionen!

...meine rede...

ich wechsel lieber in meine alte versicherung und spare noch 200 euro und hab nen rabattretter und es ist wohl eher ein unfall an der tagesordnung als ein defekt...

die werden wohl das ausschließen was öfter kaputt geht also sinnfrei die 435 eu zu zahlen...

Moin,

klingt nicht gut, war zu erwarten. Wenn ein Kabel für den Seitenairbag 215 € kostet, will ich gar nicht wissen, was Steuergeräte, etc. kosten. Auszüge aus den Bedingungen für die Garantieversicherung (GVB 253/3, Stand 01/2008):

"II. In welchem Umfang leisten wir?

(1) Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadeneintritts weniger als
5 Jahre zurückliegt und deren Gesamtfahrleistung zu diesem Zeitpunkt unter 100.000 km
beträgt, leisten wir eine Garantie für die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und
elektrischen Bauteile
des im Versicherungsvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeugs
mit Ausnahme der unter Ziffer III. aufgeführten Positionen (Garantieversicherungsaus -
schlüsse).

Eine den Garantiefall auslösende Funktionsunfähigkeit liegt dann vor, wenn
eines oder mehrere der unter Ziffer II. (1) genannten Teile ihrer bestimmungsgemäßen
Verwendung innerhalb des Fahrzeugs aufgrund eines technischen Defektes nicht mehr
nachkommt.
Funktionsbeeinträchtigungen durch Verschleiß gelten nicht als Defekt im
Sinne dieser Bedingungen."

[Eine quietschende Wasserpumpe ist damit schon raus, da funktionsfähig!]

"(2) Für Fahrzeuge, die nicht den unter Ziffer II. (1) genannten Voraussetzungen entsprechen,
leisten wir eine Garantie für die Funktionsfähigkeit der folgenden Teile:"

[= nach 5 Jahren oder über 100.000 km Laufleistung]

"(Baugruppen-Garantie):

Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von
Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile,
Ölfiltergehäuse, Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Zahnriemen/Kette mit
Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter;

Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich
Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes;

Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse einschließlich aller Innenteile für Front-, Heck- und
Allradantrieb;

Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke, mechanische/
elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung (ASR) mit den Teilen:
Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe;
elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen: Drehzahlsensoren, elektronisches
Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock;

Lenkung: Das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hy -
draulikpumpe mit allen Innenteilen, Steuergeräte für Servolenkung, elektronische Bau -
teile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor;

Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Brems kraft -
regler, Anti-Blockier-System (ABS) mit den Teilen: elektronisches Steuergerät, Hydraulik -
einheit und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer,
Vakuumpumpe;

Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Vergaser, Turbolader, Ladeluftkühler,
elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät;

Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabeln,
Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Bordcomputer;

Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Scheinwerferwischermotor,
Heizungsgebläse-, Zusatzlüftermotor, Hupe, Schäden an Steuergeräten, Relais, Schalter,
Fensterhebermotor, Schiebedachmotor, Heckscheibenheizungselement. (Bei allen Teilen
sind Bruchschäden ausgenommen). Zentralverriegelung mit den Teilen: Schalter, Magnet -
spulen, Sperrmotoren, Türschlösser, Steuergeräte, (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen),
Steuergerät der Wegfahrsicherung;

Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer;

Kühlsystem: Wasserpumpe, Wasserkühler, Thermostat, Heizungskühler, Lüfterkupplung,
Abgaskühler, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Thermoschalter;
Sicherheitssysteme: Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer (Steuergerät und Stellring);

Abgasanlage: Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem
Ersatz der Lambdasonde.

III. Was ist nicht versichert?
Wir leisten keine Garantie

(1) für
a) Wartung (Teile und Service) und allgemeinen Verschleiß sowie alle Teile, die im Rahmen
der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen
sind (z. B. Kupplungsbeläge, Luftfilter, Keil-, Flach- und Zahnriemen)
b) alle beim Deckungsumfang nicht genannten Teile (vgl. Ziffer II Nr. 2);
c) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind.

(2) für die nachfolgenden Positionen und Bauteile:
a) Alle Rahmen- und Karosserieteile, Cabrio- und Faltverdecke, Glas, Scheinwerferge -
häuse, Beleuchtung innen und außen;
b) Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Felgen, Reifen,
Auswuchten der Räder, Federn und Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederdämpfer;
c) Batterie, Sicherungen, Glühlampen, Gasentladungslampen;
d) Innen- und Außenverkleidungen, Abdeckungen, Dämpfungen und Polsterung;
e) Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche, Lack- und
Korrosionsschäden, Undichtigkeiten;
f) Test-, Mess- und Einstellarbeiten, Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Wellendicht -
ringe, Gummiteile und Schläuche, Rohrleitungen, Zünd- und Glühkerzen sowie Betriebsstoffe
und Hilfsmittel wie Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie treten in
ursächlichem unmittelbarem Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden auf
(vgl. Ziffer V 3a+b);
g) Auspuffsystem mit Katalysator und Rußpartikelfilter, Verunreinigung im Kraftstoff sys -
tem;
h) Aufbauten und technische Anbauten bei Nutzfahrzeugen;
i) Folgende nicht werkseitig eingebaute Teile: Radio/Kassetten-, CD-Spieler, CD-Wechsler,
Antennen und alle Teile des Sound-Systems, Unterhaltungselektronik, Navigations sys -
tem, Telefon und Freisprecheinrichtung, Audio- und Videosysteme;
j) Datenträger (DVD, CD-Roms) für Navigationsgeräte.

(3) für Schäden
a) die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs oder den Einbau
von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller
zugelassen sind oder nicht fachgerecht eingebaut worden sind;
b) an Kraftfahrzeugen, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränder un -
gen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip-
Tuning);
c) an Kraftfahrzeugen, die mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeför -
derung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden;
d) an Kraftfahrzeugen, die als Fahrschulwagen, Rettungs- und Polizeifahrzeuge eingesetzt
werden sowie an Kraftfahrzeugen, die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes
zugelassen sind;
e) an Kraftfahrzeugen, die nicht der zweijährigen Herstellergarantie ab Erstzulassung unterliegen;
f) an Sonderkraftfahrzeugen, Sonderserien und Fahrzeugen mit werkseitig leistungsge -
steigerten Aggregaten.

(4) ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis;
b) durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten
Gebrauch, Raub oder Unterschlagung;
c) durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung
sowie durch Brand oder Explosion;
d) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Be -
schlagnahme oder sonstige Eingriffe oder durch Kernenergie;
e) für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant aus Reparaturauftrag oder aus anderweitiger
Garantiezusage eintritt oder einzutreten hat;
f) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen
Übungsfahrten entstehen;
g) die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind oder zu denen versucht
wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu
dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen;
h) die durch Tierbiss entstanden sind.

(5) für Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
a) Eingriffe am Kilometerzähler vorgenommen wurden oder ein Defekt sowie ein Austausch
unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes nicht angezeigt wird;
b) der garantiepflichtige Schaden vor der Reparatur nicht unverzüglich gemeldet und das
Kraftfahrzeug nicht zur Untersuchung der beschädigten Sache bereitgestellt wird, die zur
Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte nicht erteilt werden oder Weisungen
zur Minderung des Schadens nicht befolgt werden;
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeugs
nicht beachtet werden (z. B. durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebs -
stoffe);
d) eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen wurde;
e) ein für die Vertragswerkstatt erkennbarer Vorschaden nicht repariert wurde;
f) ein für die Vertragswerkstatt erkennbarer Mangel, der bei Garantieabschluss bestanden
hatte, nicht repariert wurde.

(6) Tritt durch einen ersatzpflichtigen Schaden ein Folgeschaden an einem nicht versicherten
Bauteil ein, so ist dieser Folgeschaden nicht versichert.

(7) Defekte an einem nicht versicherten Bauteil sind auch dann nicht versichert, wenn
dadurch die Funktionsfähigkeit eines versicherten Bauteils beeinträchtigt wird und dieses
Bauteil selbst nicht defekt ist.

IV. Welche Pflichten haben Sie vor und während der Vertragslaufzeit?
Sie sind verpflichtet, an Ihrem Kraftfahrzeug ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung die vom
Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten bei einer vom
Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen. ..."

Jetzt kann jeder selbst entscheiden.

VG myinfo

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