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Führerschein zurückzahlen ? Wieso

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 18:51

Moin mein Name ist Peter und ich mache zur zeit eine Ausbildung zum Bkf. Ich war lange zeit arbeitslos und wollte den Schein übers Arbeitsamt machen das klappte aber leider nicht deshalb habe ich jetzt eine Ausbildung zum BKF angefangen

Ich dürfte jetzt den Lkw Schein anfangen da gibt es nur ein Problem mein Ausbildungsbetrieb will das ich einen Vertrag unterschreibe wo drinne steht das ich mich verplichte, wenn ich den Schein bei der Firma mache das ich dann 3 Jahre bei der Firma bleiben muss bzw. bis ich die Ausbildung abgeschlossen habe

Nun meine Frage:

Muss ich diesen Vertrag unterschreiben ?

Was mache ich wenn ich den Lkw Schein fertig habe und mir das fahren bei dieser Firma keinen Spaß macht oder wenn " Sie" mich richtig ausbeuten ?

Beste Antwort im Thema

würdest du einem jungen Menschen der der LKW führerschein macht diesen bezahlen wenn du Dich nicht abbsicherst .. kostet schließlich schnell mal einige Tausender und das ist als Investition zu sehen die die Firma in Dich setzt.. Schließlich wollen die das Geld in Form deiner Arbeitsleistung zurückhaben und wenn du drei jahre dort bleiben mußt um etwas Billiger zu arbeiten ist das doch legitim.. Denn so bezahlst du der Firma das Geld zurück,... ansderst bekommst du den Schein nicht bezahlt .

Du willst nicht ausgebeutet werden , machst aber das gleiche mit der Spedition ?? Ich würde mal meine Denkweise überprüfen. letztlich ist es doch so das nur wenige junge azubis ihre Ausbildung wirklich abschießen und geld in den sand zu setzen ist nicht das übliche Geschäftsgebaren.. Du willst den schein und hast einen laden gefunden der diesen auch finanziert also schätze dich glücklich das jemand solch ein vertrauen in dich setzt und mach das ,.. und halte Dich an die Vertragsvereinbarung.. du weist ja dann was auf dich zukommt wenn du kündigst.. Dier ARGE zahlt den Schein nicht mehr die Zeiten sind vorbei... Jol..

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am 25. Juni 2013 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Hier der Ausbildungsrahmenplan .... der Führerschein ist hier nicht explizit aufgeführt!

(Das sichere Führen der CE-Fahrzeugkombinationen ist m.E. allenfalls "aufgesetzt" auf den Erwerb der Fahrerlaubnis zu deuten.)

Zusätzlich hier noch die Ausbildungsverordnung sowie die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung.

Der Erwerb der Fahrerlaubnis ist nirgends aufgeführt, es wird nur immer wieder auf das "sichere Führen" Bezug genommen. Das ist schon ein Unterschied.

Entschuldigung, aber der Beitrag ist (Grütze) oder deutlich: vollkommener Unsinn! Wie sollen den die Ausbildungziele des "...sicheren Führens..." erreicht werden, wenn nicht unter Beachtung des geltenden Rechts (Ein Führen von Lastkraftwagen und -Zügen im Öffentlichen Straßenverkehr ohne die gültige Fahrerlaubnis ist immer noch rechtswidrig). Der Betrieb muss die rechtlichen Voraussetzungen der Fahrerlaubnisverordnung beachten und die Voraussetzungen schaffen, die für das Erreichen der Ausbildungsziele zwingend sind. Ein Auszubildender zum Berufskraftfahrer (Güterverkehr) wir auch in gültige FE der Klasse CE niemals zur Facharbeiterprüfung zugelassen.

Die Grütze gebe ich Dir kostenlos zurück.

In der Fahrschule lernst Du, wie Du ein Fahrzeug "regelkonform" bewegst und wie Du die Prüfung schaffst. Mehr nicht.

Das "sichere Führen" lernt man erst in der Praxis, also beim - vielleicht hier als "Stift" noch begleiteten - Fahren.

Nachtrag:

Als ich '71 meinen "Dreier" gemacht habe, sagte mein damaliger Fahrlehrer:

"Mit dem Lappen in der Tasche könnt Ihr dann ganz legal im öffentlichen Straßenverkehr auch ohne mich fahren lernen."

am 25. Juni 2013 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

In der Fahrschule lernst Du, wie Du ein Fahrzeug "regelkonform" bewegst und wie Du die Prüfung schaffst. Mehr nicht.

Das "sichere Führen" lernt man erst in der Praxis, also beim - vielleicht hier als "Stift" noch begleiteten - Fahren.

Da sind wir uns einig, dass man nicht fahren kann, wenn man den Lappen gerade hat. Aber die Grundvoraussetzung dafür, ob man einen 40-Tonner überhaupt fahren darf, um in der betrieblichen Praxis die Ausbildungsziele zu erreichen, ist eben die Fahrschulausbildung. Auch wenn ein betrieblicher Ausbilder den AZUBI beim Fahren begleitet, muss dieser im Beseitz der Faherlaubnis sein. Also ist sie Grundvoraussetzung für das Erreichen des Aubsildungszeiles "sicheres Fahren".

Glaub mir einfach, (aus meiner Praxis, bisher mehr als 250 Jugendliche in der betrieblichen Ausbildung zum Berufskraftfahrer ausgebildet zu haben) dass die Führerscheinausbildung teil der Berufsausbildung ist und deshalb per Berufsbildungsgesetz vom Ausbildungsbetrieb zu tragen ist. Und so eine Vereinbarung, von der der TE schreibt, ist einfach rechtswidrig und verstößt vor dem Hintergrund des besonderen Schutzes, unter dem Auszubildende stehen (sollten), gegen die guten Sitten.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

In der Fahrschule lernst Du, wie Du ein Fahrzeug "regelkonform" bewegst und wie Du die Prüfung schaffst. Mehr nicht.

Das "sichere Führen" lernt man erst in der Praxis, also beim - vielleicht hier als "Stift" noch begleiteten - Fahren.

Da sind wir uns einig, dass man nicht fahren kann, wenn man den Lappen gerade hat. Aber die Grundvoraussetzung dafür, ob man einen 40-Tonner überhaupt fahren darf, um in der betrieblichen Praxis die Ausbildungsziele zu erreichen, ist eben die Fahrschulausbildung. Auch wenn ein betrieblicher Ausbilder den AZUBI beim Fahren begleitet, muss dieser im Beseitz der Faherlaubnis sein. Also ist sie Grundvoraussetzung für das Erreichen des Aubsildungszeiles "sicheres Fahren".

Glaub mir einfach, (aus meiner Praxis, bisher mehr als 250 Jugendliche in der betrieblichen Ausbildung zum Berufskraftfahrer ausgebildet zu haben) dass die Führerscheinausbildung teil der Berufsausbildung ist und deshalb per Berufsbildungsgesetz vom Ausbildungsbetrieb zu tragen ist. Und so eine Vereinbarung, von der der TE schreibt, ist einfach rechtswidrig und verstößt vor dem Hintergrund des besonderen Schutzes, unter dem Auszubildende stehen (sollten), gegen die guten Sitten.

das sehe ich genauso, es ist eine Frechheit wenn Betriebe ausbilden und den Führerschein nur bezahlen wenn sich der Azubi bzw. der später Ausgebildete an das Unternehmen binden und somit Ausgebeutet werden kann, der Führerschein gehört mit zur Ausbildung, wie sämtliche andere Schulungen auch, aber viele unterschreiben diesen Blödsinn und schreien dann hinterhei das sie für wenig Geld quer durch Europa Fernverkehr fahren müssen, ich kann nur raten, finger weg von solchen Betrieben,

aber man braucht sich nur so manche "Ausbildung" ansehen, LKW waschen ist noch gut für das erste Ausbildungsjahr, aber wenn man dann mitbekommt das ein Azubi im dritten Lehrfahr noch nicht weiß, das ein Dieselmotor keine Zündkerzen hat, dann weiß man wie gut der Betrieb ausbildet, sobald der Azubi den LKW Schein hat, ist er auf er Strasse unterwegs, mit Ausbildung hat das nichts mehr zu tun, sondern nur einen billigen Fahrer zu haben,

also finger weg die nur zahlen wenn man sich dann einige zeit an das Unternehmen binden muss, das nennt man Sklaverei,

Hab fast das selbe Problem, mein Chef hat mir den Lkw fs bezahlt. Jetzt hab ich mich nach nur 1 Monat mit dem Chef verkracht so das ich demnächst kündigen werde. Wir haben keine schriftliche oder mündliche Vereinbarung getroffen das ich den fs zurück zahlen muss wen ich die Firma Verlass. Kann der chef es trotzdem verlangen???

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