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Erfahrungen 1. Inspektion VW Autohaus

VW up! 1 (AA)

Hallo,

ich habe einen VW up! mit EZ09/2011, 75PS Motor.
Vor kurzen kam beim Anlassen im Display die Meldung "INSP".
Auf dem Tacho stehen 9.000km.
Lt. Handbuch ist die erste Inspektion ja nach 1 Jahr oder 15.000km, je nach dem was zuerst eintritt.

Gestern hatte ich dann bei VW einen Termin zum Kundendienst.
Zusätzlich habe ich noch um Prüfung der Klimaanlage gebeten, da die beim
Ein- und Ausschalten einen üblen Geruch verursacht.
Abends hab ich das Auto abgeholt und lt. Rechnung 185 EUR bezahlt.

Verrechnet wurde neben dem Ölwechsel auch noch die Desinfizierung der Klimaanlage.
Kosten ohne Steuer 27,00 EUR.
Erst beim Verlassen des Autohauses kam mir auf der Rechnung nochmal der Blick auf
die Position des Motoröl´s. Hier steht Longlife III 3,4L 74,00 EUR.

Da ich am Vortag bei Übergabe des Autos bzgl. des verwendeten Öl´s die Aussage
erhalten habe, das in den up! kein Longlife Öl kommt war ich schon sehr verwundert.
Der Kundendienstberater gab dann zu das nur ein "normales" Öl verwendet wurde.
Eine Gutschrift über den zuviel bezahlten Betrag konnte nicht mehr erstellt werden,
da Abends keine Person der Rechnungserstellung mehr im Haus war.
Muß also heute nochmal hin und das klären mit der Gutschrift.

Bzgl. der Desinfizierung der Klimaanlage hab ich wegen Kostenübernahme
durch VW nachgefragt. Hier bekam ich die Aussage das dies nicht möglich ist
und VW da nur lächeln würde.
Fragen muß ich mich da schon ob das normal ist, das nach 1 Jahr Probleme
mit Geruch in der Klima auftreten und das auch noch der Kunde bezahlen muß.

Wie sind euere Erfahrungen beim ersten Kundendienst ?

Servus Hans

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe einen VW up! mit EZ09/2011, 75PS Motor.
Vor kurzen kam beim Anlassen im Display die Meldung "INSP".
Auf dem Tacho stehen 9.000km.
Lt. Handbuch ist die erste Inspektion ja nach 1 Jahr oder 15.000km, je nach dem was zuerst eintritt.

Gestern hatte ich dann bei VW einen Termin zum Kundendienst.
Zusätzlich habe ich noch um Prüfung der Klimaanlage gebeten, da die beim
Ein- und Ausschalten einen üblen Geruch verursacht.
Abends hab ich das Auto abgeholt und lt. Rechnung 185 EUR bezahlt.

Verrechnet wurde neben dem Ölwechsel auch noch die Desinfizierung der Klimaanlage.
Kosten ohne Steuer 27,00 EUR.
Erst beim Verlassen des Autohauses kam mir auf der Rechnung nochmal der Blick auf
die Position des Motoröl´s. Hier steht Longlife III 3,4L 74,00 EUR.

Da ich am Vortag bei Übergabe des Autos bzgl. des verwendeten Öl´s die Aussage
erhalten habe, das in den up! kein Longlife Öl kommt war ich schon sehr verwundert.
Der Kundendienstberater gab dann zu das nur ein "normales" Öl verwendet wurde.
Eine Gutschrift über den zuviel bezahlten Betrag konnte nicht mehr erstellt werden,
da Abends keine Person der Rechnungserstellung mehr im Haus war.
Muß also heute nochmal hin und das klären mit der Gutschrift.

Bzgl. der Desinfizierung der Klimaanlage hab ich wegen Kostenübernahme
durch VW nachgefragt. Hier bekam ich die Aussage das dies nicht möglich ist
und VW da nur lächeln würde.
Fragen muß ich mich da schon ob das normal ist, das nach 1 Jahr Probleme
mit Geruch in der Klima auftreten und das auch noch der Kunde bezahlen muß.

Wie sind euere Erfahrungen beim ersten Kundendienst ?

Servus Hans

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237 Antworten

Sollte alles castrol sein.

Zitat:

Original geschrieben von andi_sco


Sollte alles castrol sein.

???

Wenn Du damit eine Öl-Empfehlung aussprechen wolltest:
So ein Quatsch! Nur weil Castrol = BP (=Aral) bei VW first-filler ist, heißt das nicht, dass man
a) nur Castrol einfüllen darf
b) Castrol nun ein besonders gutes Öl sei und andere schlechter sind!

Wenn Du damit angeben wolltest, was der Freundliche verfüllt:
Dito, denn meiner verfüllt Aral, was zwar auch Castrol = BP ist, aber nach Markenname eben nicht Castrol!

🙂

Wichtig und einzig und allein relevant ist das, was Warkanoid ganz korrekt gesagt hat:
Dass das mitgebrachte Öl (einerlei welchen Herstellers, es gibt z.B. ganz tolle Öle von Fuchs, Meguin, Liqui Moly, Shell, Pentonsin, Valvoline, Addinol und und und...) die für den Motor erforderliche VW-Freigabenorm erfüllt und dass das so auch explizit auf dem Gebinde steht.

Ich habe zwar nie eigenes Öl mitgebracht, weil mein Freundlicher in Hamburg so günstige Literpreise bietet (leben & leben lassen), aber viele Bekannte machen es aufgrund meines Ratschlages bei anderen Vertragswerkstätten so, solange es von diesen noch akzeptiert wird (das wird irgendwann ein Ende haben, denkt an meine Worte!).

Die haben dann immer die genaue Ölbezeichnung (Herstellername, Ölsorte und Viskosität) und die Freigabe auf der Händlerrechnung selbst notiert (also "xxx yyy 5W-30 gem. VW 504.00) und dieses durch einen sep. Stempel auf der Rg. vom Freundlichen nochmals bestätigen lassen.
Der Kaufbeleg für´s Öl wird dann immer der Werkstatt-Rg. beigeheftet und gut.

Mir persl. ist kein einziger Schadensfalls bekannt, der auf die Verwendung zweifelhaften Motoröles zurückzuführen war und wo VW dann trotz Verfüllung freigegebenen Öles gem. VW-Freigabenorm die Kulanz / Gewährleistung etc. verweigert hat.
Damit dürften sie im Zweifelsfall vor Gericht auch nicht durchkommen, zumal dann, wenn das mitgebrachte und verfüllte Öl wie oben beschrieben, auf der Werkstatt-Rg. vom Freundlichen bestätigt wurde.
Aus eigenem Interesse wird der Freundliche im übrigen ohnehin die Verfüllung nicht freigegebener Öle verweigern, solange er Fremdöl ohnehin noch gestattet...

Daher halte ich die Sorge für weitestgehend unbegründet, korrektes Öl vorausgesetzt.

Hier noch 2 nützliche Links:
1. zum Leistungsvergleich der div. Herstellernormen (einfach links aufklicken, siehe Bild unten als Beispiel)
2. mal zur Inspiration, wer so alles selbst MB-Freigaben erhält (Herstellernamen der Öle!). Oben kann man die MB-Freigabenorm auswählen.

1. http://sas-origin.onstreammedia.com/.../index.html
2. http://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/229.31_de.html

Das "ABC der Schmierung" hab ich hier auf mt ja schon x-fach angehängt.
Der Verfasser stellt keine Markenempfehlung meinerseits dar, sondern ist rein zufällig.
Siehe dazu mein Beitrag auf Seite 1 dieses Threads!

Zitat:

Original geschrieben von andi_sco


Sollte alles castrol sein.

Quatsch. 😮

Bitte nicht gleich alle verunsichern. 😠

Wie schon geschrieben, auf der letzten Seite. Liest es denn Keiner? Schaut doch bitte mal Jemand in der Bedienungsanleitung seines Ups nach, welche Ölfreigabe muss erfüllt werden. Danke. Achso, und die Motorisierung des Ups bitte dazu nicht vergessen. Eventuell hat der Eco Up eine andere Ölfreigabe.

@Taubitz: ne öl empfehlung ist so, als wenn ich dir deine bier marke vorschreibe.

mir ging es nur darum, das die bei vw castrol abfüllen. ob das nun unter castrol, aral, bmw oder sonst wie läuft ist so was von egal.

ps. ist BP nicht auch so nen stillgelegter markenname wie DEA? kenne nur eine BP tankstelle in D.

EDIT: hab probleme, die pdf zu laden. könntest die per mail verschicken?

Ähnliche Themen

ps. ist BP nicht auch so nen stillgelegter markenname wie DEA? kenne nur eine BP tankstelle in D.BP=Aral

Zitat:

Original geschrieben von Ben58644



Zitat:

Original geschrieben von Wingcomander


Mein Serviceberater hat bei meinem Passat mal gesagt, dass ich mir mein Öl auch selber mitbringen kann, denn er weiss ja, dass das Öl viel zu teuer verkauft wird.
Das ganze wird dann auf der Rechnung vermerkt und gut ist.
Was steht denn auf der Rechnung als Zusatz drauf?

Also ich kann jetzt nur von unserem Serviceberater sprechen.

Der achtet schon darauf, dass mein mitgebrachtes Öl die Spezifikationen erfüllt.

Auf der Rechnung steht dann einfach: " Kunde hat das Öl selbst angeliefert "

Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid



Zitat:

Original geschrieben von andi_sco


Sollte alles castrol sein.
Quatsch. 😮

Bitte nicht gleich alle verunsichern. 😠

Wie schon geschrieben, auf der letzten Seite. Liest es denn Keiner? Schaut doch bitte mal Jemand in der Bedienungsanleitung seines Ups nach, welche Ölfreigabe muss erfüllt werden. Danke. Achso, und die Motorisierung des Ups bitte dazu nicht vergessen. Eventuell hat der Eco Up eine andere Ölfreigabe.

Ölfreigabe ist 504 00 oder 502 00

Ist für die 60PS und 75PS non EcuFuel Variante gleich.

Ich benutze auch immer die Cast*** Plörre...ist halt identisch mit dem, was in den Werkstätten verwendet wird.
Es kann natürlich auch jedes andere Öl mit oben genannter Freigabe verwendet werden.

Zitat:

Original geschrieben von Wingcomander


Also ich kann jetzt nur von unserem Serviceberater sprechen.
Der achtet schon darauf, dass mein mitgebrachtes Öl die Spezifikationen erfüllt.
Auf der Rechnung steht dann einfach: " Kunde hat das Öl selbst angeliefert "

Ich glaube es geht vielmehr darum das "Öl wurde vom Kunde geliefert" einfach nichts aussagt wenn man mit VW Kulanzprobleme hat.

Ich kann allesmögliche mitbringen was auf der Rechnung vermerkt wird, aber was wurde denn Hersterllerkonform auch eingefüllt?

Ist ja schön das man seinem 🙂 vertraut und r das kontroliert, bringt mir auf dem Papier aber überhaupt nichts da dort nicht steht was der Kunde mitgebracht hat und eingefüllt wurde.

Wenn der 🙂 sein Öl einfüllt steht dort zwar i.d.R. auch nur LL-Öl ect. aber im Falle eines Problems mit dem Öl kann der 🙂 haftbar gemacht werden den er hat dafür zu sorgen das Herstellerkonformes-Öl verwendet wird. Davon befreit er sich aber gerade mit dem Vermerk "wurde mitgebracht" auf der Rechnung 😉

Also könnte es sein das man, wenn es hart auf hart kommt, erstmal beweisen muß das man das richtige Öl mitgebracht hat und dieses auch eigefüllt wurde. Nur, wer von uns steht daneben und kontroliert den 🙂 ob er auch das nimmt was ich mitbringe? Ein angebrochener Kanister ist kein Bewiesmittel, damit kann ich auch meine Fahrradkette geölt haben 😉

Versteht mich jetzt bitte nicht falsch, ich will weder die Praktik noch den 🙂 schlecht machen oder verufung bringen.

Nur es ist eben auch fakt das ein Vermerk wie: "Öl wurde mitgebracht" im Zweifellsfall keinen Pfifferling wert sein könnte weil es einfach nichts darüber aussagt was eingefüllt wurde.

Ich denke das hat Ben damit gemeint und damit bin ich voll ganz seiner Meinung.

Lg

Ja. Panik kannste echt gut verbreiten 😉 Kompliment 😁

Und jetzt mal jeder seine beste, zur Verfügung stehende Verstandleistung an, und: darauf zu bestehen, dass der 🙂 auf der Rechnung und im Checkheft einen Vermerk macht, nach der Freigabe so und so.. oder auch Marke die und die mit der erlaubten / geforderten Ölfreigabe des Herstellers VW. Nichts einfacher als das. Der 🙂 will doch dass du wieder kommst, auch wenn er dir sein 7x überteuertes Öl nicht andrehen kann 😉

PS: ich habe noch nie im Leben Castrol benutzt 😎 Der Name erinnert mich an aus dem Russischen: Kastorovoe Maslo, was so viel heisst wie: Kastorovsöl und wird in der Apotheke als Abführmittel verkauft 🙁

Zitat:

Original geschrieben von JFreitag123


BP=Aral

und DEA=Shell

beantwortet aber nicht meine frage

@ Warkanoid

Das hat nichts mit "Panik machen" zu tun sondern ist einfach fakt. Ich habe ja nie behauptet das es so ist sondern das es so kommen könnte, wer lesen kann.... 😉

Wenn der 🙂 das incl. Spezifikation einträgt ist doch supi, wenn nicht könnte der Kunde der gearschte sein und der 🙂 ist fein raus. Das sollte einem einfach nur mal bewußt sein... Und wie schon erwähnt muß es ja auch nicht so kommen, aber es ist einfach nicht auszuschleißen weil man nichts direktes in der Hand hat

Mir ist es doch eh wurscht, habe noch nie Öl mitgebracht und habe es auch in Zukunft nicht vor. Aber vieleicht kommt jemand der es macht mal in so eine Situation die hätte vermieden werden können. Man muß ja nicht immer gleich vom schlimmsten ausgehen, aber selbst wenn es darum geht belegen zu können ect. könnte man sich die zeit und die Nerven sparen...
Lg

um es mal weiter zu spinnen: was machst du beim LL-intervall (nicht up und co.), wenn die vw werkstatt nur ein normales öl einfüllt und die intervalle nicht umstellt?
ist der kunde wohl wieder der angearschte.

ps. der vergessene dieselfilter sah nach 30t zuviel, naja..., gut aus.

Es wäre schön, wenn wir zum eigentlichen Thema zurückkommen könnten.

@ andi_sco
Der 🙂 wird beauftragt und erledigt den service den er ja anhand Rechnung, Servcie-Kontroll-Übersicht und Service-Heft belegen muss.
Wenn ihm da also ein fehler unterläft, egal ob bewußt oder unbewußt, muß er haften da er nicht die arbeiten erledigt hat die er angegeben oder abgerechnet hat bzw. diese nicht nach Herstellervorgaben erledigt wurden oder vom Hersteller vorgegeben Teile verwendet wurden.

Genau das ist ja der unterschied: Er muss den Service nach Hersteller vorgaben erledigen, so wird es beauftragt. Macht er es nicht, haftet der 🙂
Er wechselt dir ja auch wenn du ihm das Öl mitbringst, nur haftet er ja nicht für das mit gebrachte Öl genauso wie bei jedem anderen Bauteil auch welches du mitbringst und nicht bei ihm kaufst.
Es haftet immer der Verkäufer und/oder Hersteller. Rate mal warum der das auf der Rechnung vermerkt 😉 Wenn jetzt aber später nicht draus hervor geht um was es sich dabei gehandelt hat steht man eventuell dumm da...

EDIT: Sorry Bleman, war schon am schreiben und wurde unterbrochen😁😁

Lg

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