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Eintragungen bei 07

Themenstarteram 10. Juni 2011 um 21:41

Hallo,

ich möchte im Laufe des Jahres erstmals einen Oldtimer mit einem 07-Kennzeichen zulassen. Dazu ist eine Vollabnahme und H-Abnahme nötig. Im Rahmen der Abnahme werden sicherlich einige Eintragungen gemacht, die bei einer regulären Zulassung bzw. mit H-Kennzeichen im Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) auftauchen würden. Bei 07-Kennezciehn kenne ich bislang nur den (alten) einfacheren "Fahrzeugschein", in dem sowas nicht auftaucht. Ist das nach der Verschärfung der 07 Kriterien immer noch so? Wie werden die Eintragungen bei einer Verkehrskontrolle nachgewiesen?

Gruß

Hendrik

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11 Antworten

Moin Moin !

Du bekommst einen Vordruck der technischen Daten,da du das Fzg. ja auch regulär anmelden könntest.Davon würde ich eine Kopie mitführen.

MfG Volker

Themenstarteram 17. Juni 2011 um 22:55

Hi Volker,

hmm, anders herum bedeutet das, dass wenn ich nicht will, dann muss ich es nicht nachweisen oder wie?

Gruß

Hendrik

Moin Moin !

Ich verstehe meine Antwort eher so : Hast du irgendwelchen Um- oder Einbauten,die in einer Kontrolle auffallen,und der Polizist hat den Verdacht,dass diese den H-Status nicht erfüllen oder sogar zu einer Verkehrsgefährdung führen könnten,wirst du nachweisen müssen,dass dem nicht so ist.Also musst du die Eintragungen nachreichen,ggf.wird die Weiterfahrt solange untersagt. Also sollte man eine Kopie mitführen.

Da mich allerdings der Verdacht beschleicht,du möchtest das Fzg nachträglich umbauen und darauf vertraust,diese Umbauten nicht nachweisen zu müssen,möchte ich dir sagen,dass die 07er Nr. Dir ,nicht etwa einem Fzg zugeteilt wird. Sie kann dir jederzeit bei Verstössen entzogen werden,anschliessend wirst du nie wieder eine bekommen,da die persönliche Zuverlässigkeit u.a. durch ein Führungszeugnis nachgewiesen werden muss.

mfG Volker

Themenstarteram 18. Juni 2011 um 10:51

Moin Volker,

ganz so einfach ist das nicht. Nachträglich soll da nichts umgebaut werden. Nur es wird einem auch nicht einfach gemacht die Sache sauber durchzuziehen...

Ich habe inzwischen mehrere vergleichbare Fahrzeuge gesehen, die sind so wie sie rumfahren durch die Abnahme gekommen. Eintragungen in die Papiere hat es aber nicht gegeben. Das bedeutet, bei einer Verkehrskontrolle kann er Fahrer die Rechtmäßigkeit nicht nachweisen. Wird dann in der Prüfstelle nachgefragt, wird der Prüfer vermutlich sagen, dass der Wagen bei der Abnahme anders war und die Sachen nicht montiert waren. Der dumme ist der Fahrzeughalter.

Man kann es aber auch anders sehen. Da die Sachen ab Werk am Fahrzeug verbaut sind, gehören sie dran. Und dann müssen sie nicht eingetragen werden, oder? Und dann müssen sie auch nicht demontiert werden, denn beim H / 07 geht's ja um den historischen korrekten Zustand.

Gruß

Hendrik

Themenstarteram 18. Juni 2011 um 10:52

Doppelpost, sorry.

du musst GARNIX!

auf deinem "fahrzeugschein" für dein 07er fahrzeug steht "hiermit bestätige ich mit meiner unterschrift das mein fahrzeug verkehrssicher ist".

das schöne beim 07er ist ja grad das dein fahrzeug KEINE betriebserlaubniss braucht. sprich felgen, fahrwerk, spoilerwerk etc alles sachen die man nicht eintragen MUSS. auch motorumbauten etc kannste machen was du lustig bist.

zuminderst mal in der theorie....DEN verkehrssicher muss der wagen nämlich sein. deshalb sind irgendwelche felgen die schleifen oder 500ps motoren mit trommelbremsen oder kettenlenkräder oder weggefaulte schweller etc sind halt nicht grad verkehrssicher. und JETZT wird n schuh draus. wie immer gilt "wo kein kläger da kein richter". interesant wirds erst bei verkehrskontrollen. ist der polizist der meinung das hier was oberfaul ist und er lässt einen gutachter antanzen dann kann das ein ganz schön teurer spass werden. das kann aber auch bei normalen eingetragenen umbauten so sein.

fakt ist umbauten und 07er kennzeichen da sollte man schon etwas sattelfest in sachen "was ist erlaubt" sein. man muss halt den krempel so umbauen wie es auch normal eingetragen werden müsste. nur kannst du dir halt die ggf teuren abnahmen sparen.

ich fahr selbst 2 umgebaute fahrzeuge mit 07er kennzeichen und das wichtigste (fahrwerk das von x verschiedenen autos stammt plus felgen) hab ich abnehmen lassen, den rest nicht.

und ja du bekommst vom tüv einen zettel wo eben die ganzen eintragungen drauf stehen. den kannste mitführen und gut ist.

btw so eine polizeikontrolle mit 07er kennzeichen is immer ein kracher. das dauert dann meistens immer ne weil bis man jemanden findet der überhaupt weiss das das eben KEIN händlerkennzeichen ist....

Zitat:

Original geschrieben von redmex

[…]

Da die Sachen ab Werk am Fahrzeug verbaut sind, gehören sie dran. Und dann müssen sie nicht eingetragen werden, oder? Und dann müssen sie auch nicht demontiert werden, denn beim H / 07 geht's ja um den historischen korrekten Zustand.

[…]

Leider ist das nicht so einfach.

Es ist z.B. nicht möglich, ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu bewegen, das nicht mit Blinkern ausgerüstet ist. Selbst wenn es das (angenommene) Vorkriegsmodell nie serienmäßig mit Blinkern gab, so muss hier nachgerüstet werden – Winker alleine reichen nicht.

Ebenso sieht es z.B. mit den bei einigen US-Fahrzeugen serienmäßigen sequential Taillights aus: In Deutschland nicht zulässig und daher abzuschalten/stillzulegen – egal ob das zum historisch korrekten Zustand gehört oder nicht. Rote Blinker hinten bei einem Wagen mit EZ nach '71 – No No Señor! Originalität wird da zweitrangig.

Grüsse

Norske

Warum habe ich dann ein H, Bj 79 und rote Blinker ?

am 18. Juni 2011 um 16:31

Was wie und wo eingtragen wird, liegt einzig und allein im Ermessen des Prüfers. Es gibt keinen Abgleich. Alle Eintragungen sind unterschiedlich. Wenn Du bei Deinem TÜV kein Siegel kriegst, fahre zu einem anderen TÜV. Es ist leider so.

Ein Bekannter war mit seinem Hobel bei ´seinem´ TÜV in Ostwestfalen. Er hatte keine Chance ein Siegel zu kriegen. Die Jungs waren richtig zickig.

Da ist er zu einem TÜV nach Hamburg gefahren. Wieso auch immer......... Da war es kein Problem den Wagen durchzukriegen.

@ V8CJ7:

Weil Du Glück hattest? Schau in die StVZO, für Fahrzeuge nach EZ 01.01.70 ('71 war ein Irrtum meinerseits) sind rote Blinker nicht mehr zulässig. In Anlehnung an den Beispielkatalog zum §19 StVZO erlischt sogar die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeug, wenn hinten rot geblinkt wird.

Das aber nur am Rande. Inwieweit sequentielle Rückleuchten oder rote Blinker tatsächlich durch die Polizei kontrolliert bzw. geahndet werden steht auf einem ganz anderen Blatt.

Grüsse

Norske

Themenstarteram 18. Juni 2011 um 19:35

Ich denke über rote Blinker an Ami's brauchen wir hier nicht allzu tief diskutieren. Alle meine Ami's (siehe Signatur) haben sie eingetragen. Laut mehrer TÜV-Prüfer durften sie die bis ins Jahr 2000 eintragen, wenn Blink- und Bremslicht getrennt ist. Seit dem ist Sense. Wobei ab und zu nochmal einer durchrutscht, das hat sich wohl noch nicht überall rumgesprochen, oder (zu Recht) überzeugt.

Gruß

Hendrik

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