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Frage zu Eintragung bei H Kennzeichen

Hallo miteinander,

Ich bräuchte kurz eure Hilfe, weil ich jetzt echt verunsichert bin.

 

Ich habe zwar mein Anliegen im entsprechenden Fahrzeugforum gestellt, denke aber, dass ich hier sicherlich auch Fachleute finde.

 

Konkret geht es um meinen BMW e36 325i mit H-Kennzeichen.

 

Ich war gestern mit meinem X bei der HU.

Die hat auch der Prüfer durchgeführt, der meinem 325er vor einigen Monaten das H Kennzeichen erteilt hat.

Ich hab ihn dann auch auf die von mir gewünschte Eintragung von original zeitgenössischen AC Schnitzer Felgen, dem Schnitzer Auspuff und des Schnitzer Lenkrades bei meinem 325er angesprochen.

Seine Aussage war „…… geht nicht, weil die Eintragungen innerhalb von 10 Jahren nach EZ hätten gemacht werden müssen.“

Wohlgemerkt, ich hab sämtliche Papiere (Teilegutachten/ABE udgl.) zeitgenössische Prospekte, den KFZ Brief (mit den Eintagungen der Teile) des Spenderfahrzeuges (ist ein baugleicher 325i und lediglich nur 4 Monate jünger als mein Auto) und die Rechnung der Teile von 1992 der Firma AC Schnitzer.

 

Habt ihr ähnliche Erfahrungen oder Tips/Hinweise für mich oder hat der Prüfer tatsächlich Recht ??

 

Danke schonmal und ein schönes Wochenende

 

Moosi

Asset.HEIC.jpg
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29 Antworten

Das ist nicht richtig,die 10 Jahresregel besagt,dass es in den ersten 10 Jahren nach EZ erfolgt sein muss oder hätte möglich sein können

Jein. Wenn der Umbau innerhalb der ersten zehn Jahre möglich gewesen wäre und zeitgenössisch ist (letzteres würde ich bei Schnitzer mal bejahen) oder nachweislich vor mindestens 30 Jahren erfolgt ist (trifft bei dir nicht zu).

Aber ich denke bei Punkt eins irrt er sich. Das hat sich mit dem letzten Katalog geändert.

 

Edit:

Anhang klappt gerade nicht, deshalb hier der Link:

https://www.oldtimer-markt.de/.../...zeichen-neuer-anforderungskatalog

Den würde ich ausdrucken, ihm um die Ohren hauen und ihn fragen, warum man ihm seine Arbeitsunterlagen mitbringen muss. :D

Ich würde da ein anderen Prüfer aufsuchen,wenn du alle Unterlagen hast, dürfte das kein Problem sein.

Ich danke euch schonmal.

Dann werde ich mich mal nach einem anderen Prüfer bzw. einer anderen Organisation umsehen.

 

Ich hab das nämlich auch garnicht verstanden; wir reden ja schließlich nicht von irgendwelchen 22 Zoll Vollchromfelgen oder einem Airridefahrwerk.

 

Im Grund wäre es das gleiche Auto wie vor 30 Jahren, nur halt in ner anderen Farbe …….

Bild 1.jpg
Bild 2.jpg
Asset.HEIC.jpg

Das Problem ist, Prüfer werden zunehmend "strenger" und viele wollen sich mit solchen Sachen auch gar nicht weiter beschäftigen,da geht es nur um den (originalen) Zustand und fertig...jede Veränderung muss ja überprüft werden ob das auch so stimmt...am Ende steht ja seine Unterschrift drunter

Zitat:

@Moosi schrieb am 11. Dez. 2021 um 09:23:06 Uhr:

Seine Aussage war „…… geht nicht, weil die Eintragungen innerhalb von 10 Jahren nach EZ hätten gemacht werden müssen.“

Da ist sein Fehler. Das war vorher so. Anbetracht der Tatsache dass der aktuelle A. - Kat. ja nun auch schon älter ist, scheint er das nicht allzu oft zu machen.

Das kann ich nicht sagen, ob der das öfter macht;

Da fehlt mir die Erfahrung.

 

Ich suche mir im Frühjahr mal nen anderen Prüfer bzw. sogar ne andere Organisation und frag samt Auto vor Ort mal konkret nach …..

So wurde mir das H Kennzeichen erteilt …….

Asset.HEIC.jpg

Hallo alle zusammen.

Das Thema H-Kennzeichen und die Kriterien dazu ist auch für mich bald interessant.

Daher möchte ich gern eine Frage hinzufügen, welche vielleicht auch für Andere von Interesse ist.

Ich hatte mir vor einiger Zeit einen Citroën BX TZD Turbo zugelegt, welcher ab März '22 ein H-Kennzeichen erhalten kann. Das sollte auch kein Problem sein, denn mit knapp 34 tkm nach 29 Jahren befindet er sich noch fast im Neuzustand - und hat keinerlei Umbauten und Nachrüstung erfahren.

Auch technisch steht er ausgezeichnet da.

Nun ist das Auto in Silber-Metallic lackiert - und ich persönlich finde, das steht dem Auto überhaupt nicht.

Daher kam der Gedanke auf, das Auto in einer dunklen "ORGINALFARBE" von Citroën "folieren" zu lassen.

Nun die Frage, bevor man so etwas macht: bewege ich mich damit noch im Rahmen der Kriterien für das H-Kennzeichen - oder ist das eine NICHT-zeitgemäße Änderung?

Gruß und Danke für Antworten.

Vielleicht hat das ja schon einmal jemand gemacht.

Folieren geht gar nicht. Damit kommst du nicht durch.

Hmmm... . ????

Ich hab's ja fast geahnt.

Da bleibt also für diesen Fall nur eine Lackierung in anderer Orginalfarbe?

Ich würde es so lassen, wenn es so gehört. Eine vernünftige Lackierung mit allem drum und dran kostet dich einen hohen vierstelligen Betrag. Einen Oldtimer kann man sich halt nicht so bestellen, wie man ihn gerne vom Band gehabt hätte. ;)

Da hast du natürlich recht - es ist ja keine Wunschbestellung wie beim Neuwagenkauf. Mich hatte ja auch der Gesamtzustand + dieser Ausstattung + diese Motorisierung gereizt.

Die Farbe war bekannt - und nebensächlich.

Und der Preis für eine Lackierung war auch der Grund, weshalb mir der Gedanke einer Folierung kam.

Hätte sicher noch andere Vorteile. Zum Bsp. Steinschlagschutz - Korrosionsschutz - kann wieder entfernt werden.

Du kannst das ja im Vorfeld mit deinem Prüfer absprechen - vielleicht findest du ja einen, der dir eine Folierung durchwinkt.

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