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H-Kennzeichen und LPG-Gas-Eintragung

Themenstarteram 3. August 2010 um 9:17

Liebe Foren- und Oldifreunde,

ich habe die Schnauze von den Elektronik verseuchten Autos der letzten 10 Jahre voll!!

Wir haben 2 Autos, die beide auf LPG laufen,

der eine wird fast nur genutzt um an den Wochenenden zu unserem Boot nach Holland zu fahren

und genau den würde ich gerne los und stattdessen hätte ich lieber einen alten Benz.

Also begab ich mich vor einiger Zeit auf die Suche nach einem gut erhaltenen Mercedes S-Klasse um das Baujahr 1980 (W116/126) oder etwas älter (W108).

Zu meinem Erstaunen habe ich sogar einige Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und LPG-Gasanlage gefunden.

Also habe ich mich gefragt, wie aufwändig die Eintragung einer Gasanlage in ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen ist.

Von meinem Hanomag AL28 weiß ich, dass sogar zum WOMO umgebaute Fahrzeuge ein H-Kennzeichen bekommen können. Also warum keine, für die Umwelt freundlichere Spritalternative?

Irgendwo habe ich gelesen, dass die Gasanlage vom Typ her, nur dem Baujahr des Fahrzeuges entsprechen muss, also eine Hochmoderne VSI von Prins geht wohl nicht……. .

Wer kann mir genaue Angaben machen, damit ich meine Kohle nicht verpulvere und nachher noch dümmer aus der Wäsche schaue als jetzt schon :-o ??

Hinweise zu Paragraphen u.s.w. oder Tüv-Stellen (fahre auch nötigenfalls nach Bayern oder in den Norden) würden mir weiter helfen.


Noch eine kleine Bitte:

Unterlasst bitte das Getue mir Eure Meinung über das Thema mit zuteilen,

wie es hier gerne getan wird. O.Ton hier im Forum:

„Ach Oldtimer fahren wollen sich es aber nicht leisten können….“

Ich bitte hier um konkrete Hilfe zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Marc

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17 Antworten

nix für ungut....aber frag doch erstmal bei dir in der umgebung nach sowas. das h kennzeichen darf mitlerweile jede "bude" machen. also gtü, dekra, küs etc. da nachfragen!

und nicht immer alles glauben was man hier im netz so alles liest in sachen "original". unser hallennachbar (ein werbefuzzi) hat sich grad n el camino fit for h gemacht. is ja nix wildes, nur sollte man den brachialen ratten zustand und die ca 200mm tieferlegung nebst umgeschweister felgen und den auf supercharger umgebauten motor noch erwähne. die einzige auflage war im übrigen andere blinker nachzurüsten weil die us teile ha rot leuchten.

oder auch wens der eine oder andere nicht wahrhaben will...eine kleine ausbeute vom oldi treffen letzten sonntag:

http://www.porno-karre.com/.../DSC05839.JPG

http://www.porno-karre.com/.../DSC05818.JPG

http://www.porno-karre.com/.../DSC05819.JPG

das c coupe mit i2000 maschine, den ford t auf hodrod umbau, sein kumpel auch mit t und aktueller viper maschine nebst gigantischer tieferlegung etv erwähn ich nur mal so am rade...alles natürlich mit h!

Themenstarteram 3. August 2010 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

nix für ungut....aber frag doch erstmal bei dir in der umgebung nach sowas. das h kennzeichen darf mitlerweile jede "bude" machen. also gtü, dekra, küs etc. da nachfragen!

 

und nicht immer alles glauben was man hier im netz so alles liest in sachen "original". unser hallennachbar (ein werbefuzzi) hat sich grad n el camino fit for h gemacht. is ja nix wildes, nur sollte man den brachialen ratten zustand und die ca 200mm tieferlegung nebst umgeschweister felgen und den auf supercharger umgebauten motor noch erwähne. die einzige auflage war im übrigen andere blinker nachzurüsten weil die us teile ha rot leuchten.

 

oder auch wens der eine oder andere nicht wahrhaben will...eine kleine ausbeute vom oldi treffen letzten sonntag:

http://www.porno-karre.com/.../DSC05839.JPG

 

http://www.porno-karre.com/.../DSC05818.JPG

 

http://www.porno-karre.com/.../DSC05819.JPG

 

das c coupe mit i2000 maschine, den ford t auf hodrod umbau, sein kumpel auch mit t und aktueller viper maschine nebst gigantischer tieferlegung etv erwähn ich nur mal so am rade...alles natürlich mit h!

;-) Bilder sagen mehr als Worte ;-)

Die Bilder sagen eigentlich gar nichts aus, denn solche Umbauten waren schon damals nicht unüblich, also durchaus zeitgenössisch. Wie es unter der Haube aussieht ist allerdings ne andere Frage, aber auch da wurde schon fleissig aufgerüstet, natürlich auf die althergebrachte Weise.  

Zitat:

Original geschrieben von bruehlerberggeist

Liebe Foren- und Oldifreunde,

ich habe die Schnauze von den Elektronik verseuchten Autos der letzten 10 Jahre voll!!

Wir haben 2 Autos, die beide auf LPG laufen,

der eine wird fast nur genutzt um an den Wochenenden zu unserem Boot nach Holland zu fahren

und genau den würde ich gerne los und stattdessen hätte ich lieber einen alten Benz.

Also begab ich mich vor einiger Zeit auf die Suche nach einem gut erhaltenen Mercedes S-Klasse um das Baujahr 1980 (W116/126) oder etwas älter (W108).

Zu meinem Erstaunen habe ich sogar einige Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und LPG-Gasanlage gefunden.

Also habe ich mich gefragt, wie aufwändig die Eintragung einer Gasanlage in ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen ist.

Von meinem Hanomag AL28 weiß ich, dass sogar zum WOMO umgebaute Fahrzeuge ein H-Kennzeichen bekommen können. Also warum keine, für die Umwelt freundlichere Spritalternative?

Irgendwo habe ich gelesen, dass die Gasanlage vom Typ her, nur dem Baujahr des Fahrzeuges entsprechen muss, also eine Hochmoderne VSI von Prins geht wohl nicht……. .

Wer kann mir genaue Angaben machen, damit ich meine Kohle nicht verpulvere und nachher noch dümmer aus der Wäsche schaue als jetzt schon :-o ??

Hinweise zu Paragraphen u.s.w. oder Tüv-Stellen (fahre auch nötigenfalls nach Bayern oder in den Norden) würden mir weiter helfen.


Noch eine kleine Bitte:

Unterlasst bitte das Getue mir Eure Meinung über das Thema mit zuteilen,

wie es hier gerne getan wird. O.Ton hier im Forum:

„Ach Oldtimer fahren wollen sich es aber nicht leisten können….“

Ich bitte hier um konkrete Hilfe zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Marc

http://....mercedes-benz-passion.com/.../

habs nur überflogen

aber gelesen

h-kennzeichen+autogas schließ sich aus

 

gruß transe79

Deutschland und ihre H-Kennzeichen. Es gibt keine Einheitlichkeit.

Einerseits heißt es, Umweltschutz vor Historie, wo nicht nur ein geregelter Katalysator in einem Oldtimer dazu beiträgt, sondern auch eine Autogasanlage.

Aber es ist wohl tatsächlich so, das ein umweltfreundlicher Oldtimer mit Autogas kein Oldtimer nach H-Zulassung ist.

Bei geregelten Katalysatoren in einem Oldtimer gab es vor nicht allzu langer Zeit auch Diskussionen über die Historie nach H-Zulassung.

Vielleicht wird sich das auch einmal mit Autogasanlagen in Oldies ändern, das hier auch für eine H-Zulassung grünes Licht gegeben wird.

Ich halte es bei meinen Oldies so, es sind meine Autos, wo ich mit Spaß habe und mich nicht durch ein H-Kennzeichen einschränken lassen möchte. Wenn ich meine Bekannten höre, wenn die irgendeine Verbesserung an ihren Oldies machen möchten, dann gibt es oft Probleme, weil sie H-Kennzeichen drauf haben.

Will ich eine Autogasanlage in meinem Fahrzeug haben, dann wird sie einfach mit Zulassung hineingebaut und gut ist es.

Gruß

VW Classic

 

 

Moin,

GRUNDSÄTZLICH geht ein H-Kennzeichen und eine LPG Gas Eintragung.

Grund: LPG gab es schon in den 50-80er Jahren. Ist ja erst Ende der 80er Jahre getötet worden und dann Ende der 90er wieder populär geworden.

d.h. du kannst einige Oldies finden - die schon damals umgerüstet wurden ... und zu recht ein H tragen.

Wenn du jetzt ein Fahrzeug umrüstet - bekommst du aus RECHTLICHEN Gründen keine zeitgenössiche Technik mehr. Die Rechtsvorschriften und damit verbunden die Ausführungen haben sich massiv geändert. Ergo fällt es beim Prüfer in den Bereich des Entscheidungsspielraumes. Einige akzeptieren eine LPG Anlage, sofern sie "unsichtbar" und "rückrüstbar" verbaut ist. Jedoch hat man darauf keinen ZWINGENDEN Anspruch - wird es also nicht einklagen können. Du bist also zwingend auf Kommunikation und Koorperation mit deinem Prüfer angewiesen.

MFG Kester

In Berlin geht H und LPG.

Mein Ford Transit hat beides. :)

Mein Schwager hat nen alten 3er BMW, 30 Jahre alt, wurde vor ca. 22 Jahren auf LPG umgerüstet, der sollte per Definition auch die H-Zulassung bekommen. Umbauten in den ersten 10 Jahren werden akzeptiert.

Hallo,

was bei Oldtimer H-konform ist und was nicht ist oft Auslegungssache. Modifizierungen, die in den ersten 10 Jahren nach Zulassung erfolgt sind, sind nahezu uneingeschränkt H-fähig. Veränderungen die in der Zeit möglich waren, werden in der Regel von TÜV und Co. Toleriert. Geht es um Sicherheit, dann sind auch moderne, Servo unterstützte Scheibenbremsen H-fähig. Der Umwelt zu liebe gilt das auch bei geregelten Katalysatoren. Ungeregelte Venturi-Gasanlagen sind also unter den oben genannten Voraussetzungen H-fähig. Nachdem auch bei der FIVA über mehr Freiheiten beim LPG-Oldtimern nachgedacht wird, findet man auch bei den Prüfern mehr Toleranz für moderne, Lamdasonden-geregelten LPG - Gas – Anlagen in Oldtimern. Man muss nur etwas suchen, um Prüfer und Werkstätten zu finden. Bei www.ClassicIndex.eu können Sie auch solche Spezialisten finden. Wenn Sie weitere Adressen dazu finden würde ich mich über Hinweise dazu freuen. Wir würden auch diese Firmen um ihren Eintrag bitten.

Autogas in Oldtimern stellt derzeit ein schwieriges Problem dar:

1. Bei normaler Zulassung erlischt die Oldtimerzulassung sowieso

2.Verbaute Autogasanlagen bei Neukauf ,also ab Erstzulassung sind eigentlich problemlos mit Oldtimerstatus fahrbar.

3. Venturi Anlagen können eine Zulassung erhalten,sequenzielle nicht.

4.Tanks in Zylinderform sind zulässig,Radmuldentank nicht,da damals noch nicht verfügbar.

5.Bei TÜV-Vorführungen kann es immer zu Problemen kommen.

6.Entzug der H-Zulassung wegen Umbauten kann auch steuerlich belastend verfolgt werden.

(Steuerhinterziehung,Steuerbetrug,Steuerverkürzung)

7.Viele Punkte sind auch Auslegungssache,die von TÜV,Polizei,Gutachter,Finanzamt usw.

abwertend entschieden werden können

8.Ein vorsichtiges Herantreten an nachträglichem Einbau oder Eintragung vorhandener Anlagen ist zwingend erforderlich. Die Aussage „Der andere hat das auch bekommen“ kann zur Falle für einen selbst, auch für den Anderen werden.

9.Informationen aus dem Internet sind meist allgemein gehalten und vom Datumsstand nicht mehr aktuell.

10. Jede Abnahme ist eine EINZELABNAHME und hat bei positivem Ergebnis auch einen Ermessensspielraum gehabt,der nicht übertragbar ist.

11.Wichtig sind schriftliche Unterlagen über Einbaufirma und verbaute Komponenten.

12.Ein Erstkontakt kann die Fa. Frontgas darstellen.

13.Mitvoraussetzung für eine Oldtimerzulassung ist das Verbauen von Komponenten,die bis zu 10 Jahren nach Inbetriebnahme des Fahrzeuges in den Handel kamen und somit ZEITGENÖSSISCH sind.

Info@frontgas.de - Tel 02961/962860

 

13. weitere Händleradressen siehe Punkt 24.

14.Wichtig: Der Umbau und Fahren in Oldtimern ist generell möglich,die mögliche H-Zulassung

Eine separate .

xxx bitte um weitere korrekte Ergänzungen oder Korrekturen.

Habe selber Erfahrungen mit Opel Diplomat und Mercedes W126 sowie aktuelle Fahrzeuge

xxx bitte um weitere korrekte Ergänzungen oder Korrekturen.

Habe selber Erfahrungen mit Opel Diplomat und Mercedes W126 sowie aktuelle Fahrzeuge

leider 10 jahre zu spät 15. Oktober 2010 um 20:41:54 Uhr

So,häng mich hier mal dran.

Beiträge sind zwar 1 Jahr alt,aber die Suche hat nur das hier ausgespukt.

Mein Problem:

Habe da einen 87er Senator B mit der 3L 156 PS Maschine.

Verbaut ist eine sequenzielle Prins Gasanlage.Eingetragen seit 2008.

Möchte entweder Euro 2 oder H Kenzeichen.Nachrüstung mit Kaltlaufregler oder mini-Kat ist bei dem Motor offiziell nicht möglich.Bei H sagt meinTüv "nur ohne die Gasanlage".

Laut dem Nagel bei You Tube sind die Anlagen ab 99 vertrieben worden.Gebaut wurde der Senator bis 93.

Allso müßte die 10 Jahresregel doch möglich sein,oder? OK,meiner ist von 87 aber...

Die 10Jahre Regelung ist auch abhängig wie der entsprechende Prüfer diese auslegt. Wenn der damals prüfende Mitarbeiter diese Entscheidung getroffen hatte, dann kann ein anderer Prüfer zu einem andern Ergebnis kommen! Die GTÜ ist ,was Oldtimer betrifft , sehr kulant.

Aber auch bei der GTÜ zählen die zehn Jahre ab Erstzulassung des konkreten Fahrzeugs und nicht ab Auslaufen des Modells...

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