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Diebstahl am fabrikneuen Auto!

BMW 3er
Themenstarteram 31. März 2013 um 14:29

Leute ich sag euch, ich flipp aus!!!

Am Donnerstag erhalte ich einen Anruf vom Händler, daß mein 330d da is und ich ihn am Mittwoch abholen kann. Ich freu mich und bin Freitagnachmittag schon mal zum Händler gefahren, um mir den Wagen anzuschauen und ein paar Bilder zu machen.

Nun komm ich da hin und ich trau meinen Augen nicht. Wie ihr an den Bildern sehn könnt, haben irgendwelche Arschlöcher versucht mein Räder zu klauen. Ich ruf die Polizei an und meinen, der Vorfall ist ihnen schon bekannt und der Werksschutz hat sie auf frischer Tat ertappt!Händler ist auch verständigt und wird sich mit mir in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt was die mir am Dienstag zu berichten haben.

Die vordere Fahrerleiste ist gebrochen und das Auto auf der hinteren Bremsscheibe steht-VERDAMMTE SCHEIßE!!!

Kann ich auf einen neuen Wagen bestehen oder haben die ein Recht auf Schadensregulierung. Das ist Auto ist so von mir bestellt worden!

Beste Antwort im Thema

Zunächst einmal kann ich den TE durchaus verstehen: Auch ich würde mich sehr ärgern, wenn ich meinen neuen Wagen im durch die beigefügten Bilder dokumentierten Zustand vorfinden würde!

Dennoch haben einige in diesem Thread zu Recht darauf verwiesen, dass eigenes Rechtsempfinden und unsere Rechtsordnung nicht immer deckungsgleich sein müssen. Hat irgend jemand eigentlich die recht informativen Links, die Jens angeführt hat, gelesen, oder sind die Äußerungen hier generell auf der Basis einer entsprechenden juristischen Ausbildung entstanden? Ich selbst verfüge nicht über eine solche Qualifikation und kann daher die juristischen Aspekte des Vorfalls nicht qualifizierend bewerten oder beurteilen!

Persönlich habe ich als ultima ratio in den vergangenen Jahren Prozesse zum Teil über mehrere Instanzen führen müssen. Trotz jeweils uneingeschränkten Erfolgs kann auch in solchen Fällen (abgesehen von einer mehrjährigen Dauer) ein solcher Weg mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen. Von der psychischen Belastung einmal ganz abgesehen. Es ging hierbei jedoch auch nicht um ein Auto sondern um ein Haus.

Daher würde ich folgendes Vorgehen präferieren:

1. Das Gespräch mit dem Händler suchen, um zu erfahren, wie er die vorliegende Situation lösen möchte. Dies am besten ohne Anwalt. Diejenigen, die immer sofort mit dem Anwalt drohen, drücken ihr Gegenüber zugleich auch immer an die Wand und nehmen sich selbst (insbesondere dann, wenn sie wider der eigenen Überzeugung im Unrecht sind) jede Chance auf ein kooperatives, kulantes und zielorientiertes Miteinander! (Man muss sich doch nur vorstellen, wie man bei Drohungen dieser Art selbst reagieren würde.).

2. In diesem Kontext klären, was genau beschädigt ist bzw. wie groß dieser Schaden ist.

3. Möglicherweise stellt sich schon an dieser Stelle heraus, dass der erste Eindruck schlimmer ist, als die Realität. U.u. findet sich also schon hier eine für beide Seiten (Es ist immer hilfreich bei möglichen kontroversen Situationen auch die andere Seite im Blick zu haben. Das erleichtert das Gespräch, die Verhandlungen und auch die Reflexion der eigenen Haltung und ihre mögliche Modifikation im Kontext solcher Gespräche ungemein!) zufriedenstellende Lösung.

4. Sollte der TE sich bis hierher hier nicht wiederfinden oder seine Position nicht im Ansatz berücksichtigt sein, kann er mit diesem Hintergrundwissen immer noch einen Anwalt einschalten, um sich einen Rat, ganz k o n k r e t auf seinen Fall bezogen, einzuholen.

Ich persönlich bin mit dieser Haltung bislang recht weit gekommen. Natürlich stellt sich nicht immer ein hunderprozentiger Erfolg ein. Dennoch habe ich mir damit recht viel Geld, Zeit und Kraft erspart und zumeist sehr viel mehr erreicht als erhofft und im Vorfeld erwartet.

In diesem Sinn wünsche ich dem TE ganz viel Erfolg in seiner Sache und am Ende trotzdem oder gerade deswegen ganz viel Freude mit einem faszinierenden Fahrzeug!

Herzliche Grüße

TriTam

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am 31. März 2013 um 14:42

seh ich das richtig auf den Bilder das der Schweller eine Beule hat vorne an der stelle wo der Stein drunter steht ?

Was hat der Werksschutz gemacht ? Dürfen die geladene Waffen bei sich tragen ?

War der Gutachter schon da?

Themenstarteram 31. März 2013 um 14:53

Ja der Schweller ist gebrochen.

Was der Werksschutz gemacht hat, weis ich nicht.

Keine Ahnung ob ein Gutachter am Samstag gekommen ist

1. Scheiße, tut mir leid.

2. Du kannst auf keinen neuen Wagen bestehen. Die Kosten für eine Reparatur sind viel geringer. Eine Neulieferung wäre hier mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden und als Folge als nicht angemessen zu sehen.

Das heißt in concreto für dich: dumm gelaufen, ggf mit bmw auf Kulanzbasis verhandeln...

Themenstarteram 31. März 2013 um 15:04

Aber das Auto ist doch jetzt nicht mehr fabrikneu! Und das habe ich bestellt

ich würde mal ein foto von der fahrgestellnummer machen. als beweis, dass der wagen, falls du einen neuen bekommst, auch wirklich neu ist und nicht einfach der selbe reparierte "unfallwagen". meine forderung wäre in erster linie eine neuanfertigung, da du den wagen ja auch so bestellt hast und sonst an zweiter stelle einen richtig fetten nachlass.

Jetzt bleibt mal realistisch...natürlich ärgerlich - für beide Partien. Das wird repariert und du wirst keinen Unterschied feststellen...kuh5 hat das ja schon schön erläutert.

Zitat:

Original geschrieben von kuh_5

Eine Neulieferung wäre hier mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden und als Folge als nicht angemessen zu sehen.

Das heißt in concreto für dich: dumm gelaufen, ggf mit bmw auf Kulanzbasis verhandeln...

Das sehe ich nicht so, denn die Kosten für BMW sind relativ gering. In dem Fall ein "Massenprodukt".

Und BMW kann den reparierten Wagen ja immer noch verkaufen - d.h. der Mehraufwand für BMW ist nochmals um einiges geringer und somit nicht "unverhältnismäßig".

ein neuer Schweller und gut ist ;) - ist zwar ärgerlich aber kein Beinbruch :)

Gruß

odi

Zitat:

Original geschrieben von TheSoundAuthority

Jetzt bleibt mal realistisch...natürlich ärgerlich - für beide Partien. Das wird repariert und du wirst keinen Unterschied feststellen...kuh5 hat das ja schon schön erläutert.

Es ist damit natürlich ein Unfallwagen. Naja.

Er ist kein Unfallwagen. Ein Unfallwagen im Rechtssinn liegt nur vor, wenn bei einem Unfall tragende Teile des Wagens, also das Chassis beschädigt wurden. Reine Blechschäden machen einen Wagen nie zu einem Unfallwagen, die Reparatur von Blechschäden dient allein der Optik und der Werterhaltung des Fahrzeugs.

Themenstarteram 31. März 2013 um 15:22

Und was is mit der Hinterachse. Auto steht doch auf der Bremsscheibe. Und was ist dem Unterboden, wenn die Diebe den nicht richtig aufgebockt!

Nichts was nicht repariert werden könnte...das Chassi ist jedenfalls nicht verzogen durch sowas. Nimm dir nen unabhängigen Gutachter und lass dir nach der Reparatur bestätigen, dass alles wie im Neuzustand ist.

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