C204 Scheibentönung Unterfranken
Hi,
gibts in Unterfranken eine gescheite Werkstatt die sich mit den C204 und Scheibentönung auskennt?
Wenns geht Preislich im Normalen Rahmen ist und Samstags geöffnet hat.
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42 Antworten
Bei mir hats ca 4 Stunden gedauert und er hat es in der Garage beklebt.
Keine Luftbläschen und alles ohne Ausbau.
Wer?
Zitat:
Original geschrieben von CSchnuffi5
Wer?
Ein Kumpel von mir aus dem Raum Kulmbach.
Da es hier in Unterfranken leider nur Stümper bzw. Firmen gibt die das Auto den ganzen Tag brauchen habe ich ebend einen Termin extern gemacht.
Lasse meine Scheiben jetzt in Leipzig tönen.
Ja die brauchen auch etwas da hinten die "Hutablage" raus muss aber dafür gibts zu mind. nen kostenlosen Leihwagen und man kann sich die Zeit anderweitig beschäftigen.
Sorry aber selbst die meinten Heckscheibe ausbauen um die Scheibe zu tönen ist der Absolute Witz und Professionell ist alles andere aber nicht das.
Herrjeh...
Gibts da wirklich nur Azubis bei Dir ums Eck?
Mein C204 hat hintenrum auch drei Scheiben foliert bekommen.
Nach 90min war der Profi fertig und ich 80€ ärmer (der Preis ist leider
nicht mit den Preisen in D vergleichbar).
Gemacht hat es ein Mann in den besten Jahren (Mitte 50), Folie von der
Rolle und ohne irgendwas auszubauen.
Hendrik
So gleich geht er zum Scheibentönen.
Und? Gibts schon Bilder?
Für welche Folie hast Du Dich entschieden?
Hendrik
Nope habe noch keine Bilder.
Folie ist Llumar Basic Black und Heckscheibe ist ohne den hässlichen 3. Bremsleuchte Ausschnitt
so hier die Bilder
Hatte übrigens 150€ inkl. kostenlosen Leihwagen gekostet
Zitat:
Original geschrieben von CSchnuffi5
[...] und Heckscheibe ist ohne den hässlichen 3. Bremsleuchte Ausschnitt
Nichts für ungut, aber Dein schöner Benz dadurch leider auch ohne ABE... ;)
Oder hast Du ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen?
Im der deutschen STVZO sind nur 2 Bremsleuchten vorgeschrieben.
Die Dritte Bremsleuchte ist hier nirgends erwähnt.
Des weiteren ist im EU Recht nirgends geregelt wie Stark die 3. Bremsleuchte leuchten muss.
Somit da die Bremsleuchte 1. nicht vorgeschrieben ist und 2. Weiterhin immer noch Problemlos erkennbar ist (und das sogar noch deutlicher als bei div. anderen Fahrzeugen) wird es da nie Probleme geben.
Da ist Dir (oder dem geschäftstüchtigen Folierer) etwas entgangen:
(bei dem Gesetzesdschungel für uns Kunden durchaus verzeihbar, aber nicht für sog. Profis)
Ein drittes Bremslicht ist bei bestimmten seit 1998 neuzugelassenen PKW, unter anderem M1-Fahrzeugen, vorgeschrieben.
Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
EG-Fahrzeugklasse M1:
"Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz."
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxix_168.html
Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
"3.11.1 Dritte Bremsleuchte
(Fundstelle: 76/756/EWG; 43. AusnahmeVO)
Vorhandensein:
- vorgeschrieben an Fahrzeugen Typgenehmigung (M1-Fahrzeuge)."
Quelle:
http://www.dekra.de/.../get_file?...
ECE-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen
"6.7 Bremsleuchte (Regelung Nr. 7)
6.7.2 Anzahl
Zwei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 und eine der Kategorie S3 oder S4 bei allen
Fahrzeugklassen.
6.7.1 Anbringung
Einrichtungen der Kategorie S3 oder S4:
für die Fahrzeugklassen M1 und N1 vorgeschrieben, [...]"
Quelle:
https://www.bmvi.de/.../...g-lichtsignaleinrich-tungen-kfz-pdf.pdf?...
Die Bremsleuchtenklassen S1 bis S4 werden dabei u.a. definiert über die Lichtstärke (!) des jeweiligen Bremslichts, gemessen in Candela.
Gesetzliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Trailer gemäß ECE Regelung 48
"Kategorie S3 Hochgesetzte Bremsleuchte = Lichtwerte min. 25 cd, max. 80 cd"
Quelle:
http://www.hella.com/.../J00268_Gesetzliche_Vorschriften.pdf
Von daher ist sowohl das Vorhandensein der dritten Bremsleuchte inzwischen vorgeschrieben und die Lichtstärke sehr wohl behördlich reguliert. Ersteres vorzuschreiben, aber dann die Lichtstärke nicht zu definieren, würde ja auch gar keinen Sinn machen.
Ich habe das Thema vor ein paar Jahren bei einem meiner alten Wagen durchgekaut und es seinerzeit auch mit dem damaligen Versicherer meines Vertrauens bei ein paar Tassen Kaffee besprochen: auf Grund o.g. Gesetzteslage darf das bei unseren PKW definitiv vorgeschriebene dritte Bremslicht nicht ohne entsprechendes lichttechnisches Gutachten in seiner Helligkeit beeinflusst werden. Alternativ könnte man versuchen, die Scheiben in exakt dem Maße tönen, wie es von Werk als Sonderausstattung möglich ist und, sofern (!) die in den ungetönten und getönten 204 verwendeten Bremsleuchten von der Lichtstärke identisch sind, das als konform anerkennen zu lassen. Aber abgesehen davon, dass man dazu von Mercedes die exakten Spezifikationen der Tönungs- und Lichtstärken bräuchte, wird sich wohl auch kein Zulasser darauf einlassen, darunter seine haftungsverbindliche Unterschrift zur Genehmigung zu setzen.
Trotzdem immer gute Fahrt!