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Bußgeldbescheid Einspruch verworfen

Themenstarteram 24. August 2012 um 15:31

So, es ist soweit, ich muss mich ans V&S-Forum wenden :D

Folgender Sachverhalt:

Am 01.03. habe ich in einer Parkzone geparkt, zwei Mal am gleichen Tag auf der gleichen Straße, aber auf verschiedenen Parkplätzen. Aus irgendwelchen Gründen hat man mir andichten wollen, dass ich mehr als 2h auf der gleichen Stelle ohne Parkschein geparkt habe. Heißt, 20€ Verwarnung. Stimmte aber nicht, also habe ich angekreuzt, dass das nicht stimmt, ich aber der Fahrer war. Dann passierte ewig gar nix.

Am 05.07. wurde mir (bzw. unserem WG-Briefkasten) der Brief zugestellt mit dem Bußgeldbescheid, gegen den man Einspruch einlegen kann. An dem Wochenende war ich aber leider nicht da, und von dem Brief erhielt ich erst eine Woche später über meinen Mitbewohner Kenntnis. Dann habe ich einen Einspruch geschrieben, mit wunderschöner Skizze und Benennung von Zeugen. Am 26.07. bekam meine Ex (die Zeugin) schon den Befragungsbogen. Und ich bekam einen Brief, dass der Einspruch zu spät angekommen wäre. Und ich schreiben sollte, ob mein Schreiben vom 22.07. ein Einspruch sein soll, und falls ich mich nicht melde, das als Einspruch gewertet werden soll. Muss man nicht verstehen?

Auf jeden Fall habe ich erst nach meiner Norwegen-Tour den Brief gesehen, und habe darauf gleich geantwortet, warum der Einspruch zu spät angekommen ist, erklärt dass ich belegen kann mittels Tankquittungen und Zeugen dass ich nicht da war etc. pp.

Heute kam ein förmlicher Brief, dass der Einspruch verworfen wurde. Toll, was kann ich jetzt machen? Kann man das einfach so ignorieren von staatlicher Seite aus? Es geht auch nicht um viel Geld, aber nerven tut es mich trotzdem. Ich habe auch nie den Empfang irgendwelcher Bescheide quittiert geschweigedenn jemand anderes. Wenn also jemand meinen Briefkasten anzündet (passiert ab und zu in Berlin), hab ich Pech?

Vielen Dank für eure Erfahrungen :)

Beste Antwort im Thema
am 25. August 2012 um 9:12

Da dein Tag torbulent beschrieben wurde, könntest Du ja noch mal das Tagesgeschehen geistig überdenken! Vielleicht stimmen die Vorwürfe doch?

Und das Verwaltungsverfahrengesetz ist halt mal in den Bundesländern einheitlich! Eine Anhörung kann nachgeholt werden...hat aber keine aufschiebende Wirkung!

Ein Schreiben kann aber muss nicht als Einspruch gewertet werden, wenn inhaltlich nicht zu erkennen ist, dass es sich um einen solchen handeln soll.

Eine schriftliche Nachfrage der Behörde ist bürgerfreundlich!

Fruchtlose Fristverstreichungen dein Problem....hast Du halt auf dein Recht verzichtet!

Aber es waren ja immer die anderen....

P.S. Postzustellungsgesetz beachten! Als zugestellt gilt, wenn er in deinen Machtbereich gelangt ist...also in deinen Briefkasten gefallen war! Ob Du vom Inhalt Kenntnis nimmst oder nicht...zugestellt ist zugestellt!

Ab Zustellung beginnen die Fristen zu laufen....was Du persönlich machst ist alleine dein persönliches Problem! Jemanden zu beauftragen, besonders in einer WG sollte kein Problem sein...die Post bei Abwesenheit zu sichten!

Nun hast Du hoffentlich daraus was gelernt!

Ich würde nun zahlen...!

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Ich glaube das nennt sich

"zurucksetzen in den vorheriegen Stand"

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

 

Da die Mitteilung, dass die Einspruchsfrist gegen den Bussgeldbescheid versäumt wurde, ein Verwaltungsakt ist, müsste zunächst gegen diese Entscheidung vorgegangen werden.

O.

am 26. August 2012 um 18:14

@ TE..was heißt überhaupt, das Schreiben kam angeblich am.... ? Wann wurde es zugestellt, so lautet die Frage? Und nicht, wann Du persönlich von der Ankunft erfahren hast! Geschweige denn, vom wichtigen Inhalt Kenntnis genommen hast....aber das ist deine Sache!

Denke, dass Du es an der Behörde festmachen möchtest...die Bösen....!

Dass, Du kooperationsbereit bist..fein....das sind potentielle OWI-Begeher hinterher immer!

Und in deiner Lage/Situation klingt das lustig....

Aber warum soll das die Behörde sein...wünschen kannst Du Dir das ja....aber nicht verlangen! Wie bereits erwähnt....hier zählt nur Recht und Gesetz!

 

Bin nun raus!    

Themenstarteram 26. August 2012 um 18:44

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Wie bereits erwähnt....hier zählt nur Recht und Gesetz!

Das ist mir bewusst. Aber da ich kein Gesetz gebrochen habe, werde ich auch nach Möglichkeiten suchen, mich aus der Sache rauszufischen.

Wenn ich wirklich was ausfresse, stehe ich auch dazu. Meine Blitzer und sonstigen Tickets waren nach wenigen Tagen bezahlt.

am 26. August 2012 um 19:13

Dafür wünsche ich Dir alles Gute! Möge die Gerechtigkeit siegen...:-)

am 27. August 2012 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

So, es ist soweit, ich muss mich ans V&S-Forum wenden :D

Folgender Sachverhalt:

Am 01.03. habe ich in einer Parkzone geparkt, zwei Mal am gleichen Tag auf der gleichen Straße, aber auf verschiedenen Parkplätzen. Aus irgendwelchen Gründen hat man mir andichten wollen, dass ich mehr als 2h auf der gleichen Stelle ohne Parkschein geparkt habe. Heißt, 20€ Verwarnung. Stimmte aber nicht,

Wie ist das zu verstehen: Parkvorgang 1 - Ticket 1 gelöst bis xx.xx Uhr. Parkvorgang 2: Ticket 2 gelöst bis yy:yy Uhr, aber die Ordnungshüter haben Ticket 1 abgelesen und die 2h Überschreiteung aufgeschrieben? Oder wie muss ich das verstehen?

 

Amen

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Auf jeden Fall habe ich erst nach meiner Norwegen-Tour den Brief gesehen, und habe darauf gleich geantwortet, warum der Einspruch zu spät angekommen ist, erklärt dass ich belegen kann mittels Tankquittungen und Zeugen dass ich nicht da war etc. pp.

ja und? das is halt persönliches pech. mal angenommen deine bank sagt "wen die letzten mieten bist in 10 tagen nicht gezahlt sind dann ist der finanzierte wagen weg dann is der wagen halt weg. ob du nun im koma liegts, 2 wochen einen heben bist oder urlaub machst is dann dein problem.

Themenstarteram 27. August 2012 um 22:13

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Wie ist das zu verstehen: Parkvorgang 1 - Ticket 1 gelöst bis xx.xx Uhr. Parkvorgang 2: Ticket 2 gelöst bis yy:yy Uhr, aber die Ordnungshüter haben Ticket 1 abgelesen und die 2h Überschreiteung aufgeschrieben? Oder wie muss ich das verstehen?

Ne, zweimal ohne Ticket, da ich nur schnell hoch bin. Reicht im Prenzlauer Berg offensichtlich nicht - egal, ich werde bezahlen, weil ich nach Auslotung der Chancen keine Lust und keine Zeit für das Theater habe. Shit happens.

am 28. August 2012 um 5:44

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Wie ist das zu verstehen: Parkvorgang 1 - Ticket 1 gelöst bis xx.xx Uhr. Parkvorgang 2: Ticket 2 gelöst bis yy:yy Uhr, aber die Ordnungshüter haben Ticket 1 abgelesen und die 2h Überschreiteung aufgeschrieben? Oder wie muss ich das verstehen?

Ne, zweimal ohne Ticket, da ich nur schnell hoch bin.

Nun ja - die haben Dich beim ersten und beim zweiten Mal aufgeschrieben, dabei aber nicht genau den Standort gekennzeichnet. Damit hätte ein Einspruch vielleicht Chancen, weil sie das nachweisen müssen (Standort und z.B. Reifenposition). Aber 2 Mal falsch halten/parken ist 2x 10/15 Euro.... .D.h. wenn sie Dir Parken ankreiden ist das aktuelle Knöllchen sogar billiger :eek:.

Amen

Themenstarteram 28. August 2012 um 5:46

Nein, einmal ohne Parkschein parken sind in Berlin 5€ ;)

Wie gesagt, für einen Einspruch ist es zu spät, der wurde verworfen. Und ich müsste wohl zunächst auf "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" klagen, wenn ich es richtig verstanden habe. Und das ist mir das Risiko nicht wert. Wenn jemand einen anderen Tipp hat, her damit.

Lege es unter "Erfahrungen" ab.

Keinen Kopf druber machen, ist besser fur die Gesundheit.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Nein, einmal ohne Parkschein parken sind in Berlin 5€ ;)

Wie gesagt, für einen Einspruch ist es zu spät, der wurde verworfen. Und ich müsste wohl zunächst auf "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" klagen, wenn ich es richtig verstanden habe. Und das ist mir das Risiko nicht wert. Wenn jemand einen anderen Tipp hat, her damit.

Noch eins: Wenn man mit einem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, dann sofort innerhalb der 14 Tage auf das ERSTE Schreiben antworten und zwar nicht nur was (widersprüchliches) ankreuzen (=Faulheit), sondern präzise Schilderung des Sachverhalts. Sonst wird das nix.

Nur mit ankreuzen funktioniert NUR bei "habe den Verstoß begangen".

UNTERSCHRIFT nicht vergessen (ist auch beliebt)

Sonst macht auch die kleinste OWI eine extra Runde mit extra Zusatzkosten

Auch wenn unterschrieben ist, aber nichts angekreuzt wurde...

Zitat:

Original geschrieben von spacechild

Noch eins: Wenn man mit einem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, dann sofort innerhalb der 14 Tage auf das ERSTE Schreiben antworte

und wen eben 14 tage auf malotze eimersaufen bist dann hast eben pech gehabt ;)

Themenstarteram 7. September 2012 um 13:46

Noch für alle als Info, ich habe bezahlt :)

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