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Bußgeldbescheid Einspruch verworfen

Themenstarteram 24. August 2012 um 15:31

So, es ist soweit, ich muss mich ans V&S-Forum wenden :D

Folgender Sachverhalt:

Am 01.03. habe ich in einer Parkzone geparkt, zwei Mal am gleichen Tag auf der gleichen Straße, aber auf verschiedenen Parkplätzen. Aus irgendwelchen Gründen hat man mir andichten wollen, dass ich mehr als 2h auf der gleichen Stelle ohne Parkschein geparkt habe. Heißt, 20€ Verwarnung. Stimmte aber nicht, also habe ich angekreuzt, dass das nicht stimmt, ich aber der Fahrer war. Dann passierte ewig gar nix.

Am 05.07. wurde mir (bzw. unserem WG-Briefkasten) der Brief zugestellt mit dem Bußgeldbescheid, gegen den man Einspruch einlegen kann. An dem Wochenende war ich aber leider nicht da, und von dem Brief erhielt ich erst eine Woche später über meinen Mitbewohner Kenntnis. Dann habe ich einen Einspruch geschrieben, mit wunderschöner Skizze und Benennung von Zeugen. Am 26.07. bekam meine Ex (die Zeugin) schon den Befragungsbogen. Und ich bekam einen Brief, dass der Einspruch zu spät angekommen wäre. Und ich schreiben sollte, ob mein Schreiben vom 22.07. ein Einspruch sein soll, und falls ich mich nicht melde, das als Einspruch gewertet werden soll. Muss man nicht verstehen?

Auf jeden Fall habe ich erst nach meiner Norwegen-Tour den Brief gesehen, und habe darauf gleich geantwortet, warum der Einspruch zu spät angekommen ist, erklärt dass ich belegen kann mittels Tankquittungen und Zeugen dass ich nicht da war etc. pp.

Heute kam ein förmlicher Brief, dass der Einspruch verworfen wurde. Toll, was kann ich jetzt machen? Kann man das einfach so ignorieren von staatlicher Seite aus? Es geht auch nicht um viel Geld, aber nerven tut es mich trotzdem. Ich habe auch nie den Empfang irgendwelcher Bescheide quittiert geschweigedenn jemand anderes. Wenn also jemand meinen Briefkasten anzündet (passiert ab und zu in Berlin), hab ich Pech?

Vielen Dank für eure Erfahrungen :)

Beste Antwort im Thema
am 25. August 2012 um 9:12

Da dein Tag torbulent beschrieben wurde, könntest Du ja noch mal das Tagesgeschehen geistig überdenken! Vielleicht stimmen die Vorwürfe doch?

Und das Verwaltungsverfahrengesetz ist halt mal in den Bundesländern einheitlich! Eine Anhörung kann nachgeholt werden...hat aber keine aufschiebende Wirkung!

Ein Schreiben kann aber muss nicht als Einspruch gewertet werden, wenn inhaltlich nicht zu erkennen ist, dass es sich um einen solchen handeln soll.

Eine schriftliche Nachfrage der Behörde ist bürgerfreundlich!

Fruchtlose Fristverstreichungen dein Problem....hast Du halt auf dein Recht verzichtet!

Aber es waren ja immer die anderen....

P.S. Postzustellungsgesetz beachten! Als zugestellt gilt, wenn er in deinen Machtbereich gelangt ist...also in deinen Briefkasten gefallen war! Ob Du vom Inhalt Kenntnis nimmst oder nicht...zugestellt ist zugestellt!

Ab Zustellung beginnen die Fristen zu laufen....was Du persönlich machst ist alleine dein persönliches Problem! Jemanden zu beauftragen, besonders in einer WG sollte kein Problem sein...die Post bei Abwesenheit zu sichten!

Nun hast Du hoffentlich daraus was gelernt!

Ich würde nun zahlen...!

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am 25. August 2012 um 9:12

Da dein Tag torbulent beschrieben wurde, könntest Du ja noch mal das Tagesgeschehen geistig überdenken! Vielleicht stimmen die Vorwürfe doch?

Und das Verwaltungsverfahrengesetz ist halt mal in den Bundesländern einheitlich! Eine Anhörung kann nachgeholt werden...hat aber keine aufschiebende Wirkung!

Ein Schreiben kann aber muss nicht als Einspruch gewertet werden, wenn inhaltlich nicht zu erkennen ist, dass es sich um einen solchen handeln soll.

Eine schriftliche Nachfrage der Behörde ist bürgerfreundlich!

Fruchtlose Fristverstreichungen dein Problem....hast Du halt auf dein Recht verzichtet!

Aber es waren ja immer die anderen....

P.S. Postzustellungsgesetz beachten! Als zugestellt gilt, wenn er in deinen Machtbereich gelangt ist...also in deinen Briefkasten gefallen war! Ob Du vom Inhalt Kenntnis nimmst oder nicht...zugestellt ist zugestellt!

Ab Zustellung beginnen die Fristen zu laufen....was Du persönlich machst ist alleine dein persönliches Problem! Jemanden zu beauftragen, besonders in einer WG sollte kein Problem sein...die Post bei Abwesenheit zu sichten!

Nun hast Du hoffentlich daraus was gelernt!

Ich würde nun zahlen...!

Themenstarteram 25. August 2012 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Da dein Tag torbulent beschrieben wurde, könntest Du ja noch mal das Tagesgeschehen geistig überdenken! Vielleicht stimmen die Vorwürfe doch?

Nein, so weit reicht mein Gedächtnis gerade noch, und ich habe schriftliche Beweise (Quittung mit Uhrzeit) sowie Zeugen, die meine Version bestätigen. Ich werde nochmal darüber nachdenken, ob es das Theater wert ist.

Was ist eigentlich, wenn der Bescheid am ersten Tag meines (fiktiven) dreiwöchigen Urlaubs bei mir eintrifft?

Ich habe übrigens nicht vor, andere Leute für mein "Verhalten" zu beschuldigen, und bin auch durchaus kooperationsbereit. Das gleiche erwarte ich aber auch von der anderen Seite.

am 25. August 2012 um 10:11

Die andere Seite; hier die Behörde darf nur nach Recht und Gesetz, nach einem bestimmten Ermessensspielraum handeln.

Sagt der § ....ist oder muss, reduziert sich das Ermessen der Behörde auf quasi "NULL".

§ mit kann-Bestimmungen lässt einen Spielraum zu!

Aber was glaubst Du, was die Behörde so alles an Begründungen eingereicht bekommt!

Die Grundlage ist da ja noch nicht ausgeräumt. Es dreht sich zunächst immer noch um die Tatvorwürfe....falsches parken!

Einen Anruf bei der Behörde, dass Du z.B. den Brief heute erhaltn hast...aber in vier Stunden dein Urlaubsflieger abhebt....kann aber muss nicht helfen! Die Behörde ist gefragt! Habe aber mal für einen Freund das getan..er war im Urlaub als ein Blitzerfoto kam....das ruhte bis er vier Wochen später zurück war!

am 25. August 2012 um 13:22

Peter hat es ja bereits geschrieben und ich möchte es trotzdemm, zum besseren Verständnis, wiederholen. Wenn DU mit einem amtlichen Schreiben, einer OWI (OrdnungsWidrigkeitsAnzeige) oder einem Bussgeldbescheid rechnen musst, kannst du zwar in Urlaub (oder sonst wohin) fahren, MUSST aber sicherstellen, dass jemand das Schreiben in Empfang nimmt, dich informiert oder in deinem Sinne antworten darf (VOLLMACHT!)

Mit dem Argument, du hast von dem Schreiben erst NACH deinem Urlaub Kenntnis erhalten, ist, mit Verlaub, dein Problem und interessiert die Behörde nicht.

Etwas anderes ist es, wenn du NICHT mit einem behördlichen Schreiben rechnen musst und deshalb auch keine entsprechenden Vorkehrungen vor Urlaubsantritt getroffen hast. Da hast du vielleicht eine Chance heil rauszukommen.

Mein Vorschlag: Zahl' die Strafe oder such den Rechtsweg, der mit Sicherheit teurer wird. Alles andere ist Kindergarten und wird nur teurer.

Themenstarteram 25. August 2012 um 13:24

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Peter hat es ja bereits geschrieben und ich möchte es trotzdemm, zum besseren Verständnis, wiederholen. Wenn DU mit einem amtlichen Schreiben, einer OWI (OrdnungsWidrigkeitsAnzeige) oder einem Bussgeldbescheid rechnen musst, kannst du zwar in Urlaub (oder sonst wohin) fahren, MUSST aber sicherstellen, dass jemand das Schreiben in Empfang nimmt, dich informiert oder in deinem Sinne antworten darf (VOLLMACHT!)

Das vermeintliche "Vergehen" war am 01.03.2012. Das Schreiben kam angeblich am 05.07.2012. Soll ich 4 Monate jemanden vor meinem Briefkasten deponieren? Das ist doch Irrsinn.

Themenstarteram 25. August 2012 um 13:25

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Jetzt musst Du halt vor Gericht gehen. Wenn Du kein Zeugengeld berappen musst, ist das finanzielle Risiko (< 50 Euro) überschaubar. Anwalt brauchst Du dafür auch keinen.

Wie komm ich vor Gericht? Ich hab ja wasserdichte Zeugen, Alibi und Beweise. Dadurch wird das finanzielle Risiko für mich überschaubar.

Durch die Verstrichenen Fristen, ist es ein Risiko.

Du bekommst ein Urteil, ob dieses Urteil DEIN Recht oder das Recht der Behohrde -Fristen- wiederspiegelt ist in den Handen des Richters.

Immer daran Denken, der Staat braucht Geld -$$$$-. Deines.

Ich wurde Bezahlen, und es hinter mir lassen.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Jetzt musst Du halt vor Gericht gehen. Wenn Du kein Zeugengeld berappen musst, ist das finanzielle Risiko (< 50 Euro) überschaubar. Anwalt brauchst Du dafür auch keinen.

Wie komm ich vor Gericht? Ich hab ja wasserdichte Zeugen, Alibi und Beweise. Dadurch wird das finanzielle Risiko für mich überschaubar.

@Bayernliebhaber

 

Du hast sicherlich im Hinterkopf gehabt, das "da" was kommen muss. Du hattest es vergessen oder auch verdrängt - ist ja menschlich. Und dafür dass du keinen beauftragt hast, deinen Posteingang während deines Urlaubs zu checken, kann die Behörde nichts. Eine Verkettung unglücklicher Umstände, denn im Normalfall wäre ein Einspruch kein Thema gewesen. Nimm einen großen Löffel, damit die Suppe schneller gegessen ist:D

Themenstarteram 25. August 2012 um 14:01

Und wenn ich das nicht will? :D

Ich mein, ich kann mich jetzt auch nochmal anwaltlich beraten lassen, beim ADAC ist doch eine Erstberatung kostenlos, oder?

Geht es dir ums Prinzip? Nach dem Lesen aller Beiträge solltest du eigentlich zu dem Urteil kommen, dass du mit Kanonen auf Spatzen zu schießen gedenkst. Fristen versäumt hast eindeutig du - die Umstände spielen hier überhaupt keine Rolle. Rechtshilfe möchtest du schon, aber kosten soll sie nichts? Dann also hinein in die Höhle des Löwen - Lehrgeld hat auch seinen Preis.;)

Themenstarteram 25. August 2012 um 14:15

Mir geht es darum, dass ich es nicht einsehe, für Taten belangt zu werden, die ich nicht begangen hab. Ganz einfach. Rein rechtlich habe ich die Fristen versäumt, keine Frage. Aber mir war nicht klar dass gerade dann der Brief kommt, wenn ich nicht da bin. Und ich hab mir mit dem Einspruch echt Mühe gegeben ;)

Von daher, ich werde nachfragen, was möglich ist. Sollte das in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, Pech gehabt. Sollte eine Chance bestehen, dass ich doch zu meinem Recht komme, werde ich diese nutzen. Ich mein, woanders werden Prozesse um Pfandbons geführt, dagegen ist mein "Fall" doch richtig groß :D

Na, dann Hals- und Beinbruch:D:D

Themenstarteram 25. August 2012 um 14:31

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Na, dann Hals- und Beinbruch:D:D

Danke, ich werde berichten :)

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Mir geht es darum, dass ich es nicht einsehe, für Taten belangt zu werden, die ich nicht begangen hab. Ganz einfach. Rein rechtlich habe ich die Fristen versäumt, keine Frage. Aber mir war nicht klar dass gerade dann der Brief kommt, wenn ich nicht da bin. Und ich hab mir mit dem Einspruch echt Mühe gegeben ;)

Naja, Mühe gegeben hast du dir sicherlich, aber offensichtlich hast du den gesamten Vorgang einfach falsch eingeschätzt. Du hast nämlich nicht darauf geachtet, dass das ganze auch eine formale Seite hat. Das schließe ich daraus, dass du neben deinen inhaltlichen Einlassungen offensichtlich noch nicht einmal geschrieben hast, dass du Einspruch einlegst. Und du hast wohl nicht darauf geachtet, wann genau die Zwei-Wochen-Frist abläuft. Hättest du das getan, hättest du immer noch ca. eine Woche für deinen Einspruch gehabt.

Versteh mich bitte nicht falsch, nicht jeder muss sich in solchen Dingen auskennen, also kein Vorwurf. Aber du musst eben einsehen, dass diese Formalitäten wichtig sind. Es hat auch schon viele gegeben, die anderseherum Glück gehabt haben, weil die Behörde formale Fehler gemacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

 

Von daher, ich werde nachfragen, was möglich ist. Sollte das in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, Pech gehabt. Sollte eine Chance bestehen, dass ich doch zu meinem Recht komme, werde ich diese nutzen. Ich mein, woanders werden Prozesse um Pfandbons geführt, dagegen ist mein "Fall" doch richtig groß :D

Da die Mitteilung, dass die Einspruchsfrist gegen den Bussgeldbescheid versäumt wurde, ein Verwaltungsakt ist, müsste zunächst gegen diese Entscheidung vorgegangen werden.

 

O.

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