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Bußgeldbescheid - 80 km/h war ausgeschildert, 60 km/h wird behauptet!

Themenstarteram 5. Oktober 2014 um 9:57

Hallo Leute,

ich wurde geblitzt am 04.09.2014 in den ganz frühen Morgenstunden auf der Stadtautobahn BAB 100 in Berlin am AK Schöneberg (Autobahnkreuz). Ich bin mir ganz sicher das dort die Höchstgeschwindigkeit mit 80 km/h ausgeschildert war! Die Behörde behauptet aber es war mit 60 km/h ausgeschildert! Nun droht mir ein Fahrverbot. In der Anhörung habe ich darauf hingewiesen das dort mit 80 km/h ausgeschildert war. Aber keine Reaktion. Nun der Bußgeldbescheid mit drohendem Fahrverbot, was natürlich bei gezeigten 80 km/h nicht gegriffen hätte.

Hinweis: Auf der Stadtautobahn gibt es Schilder die von einer Zentrale umgestellt werden können. Die Schilder können glaube ich wahlweise zwischen 40, 60, 80 km/h umgestellt werden. Bei mir wurden jedenfalls 80 km/h angezeigt.

Was kann ich tun? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung! Ein Anwalt ist mir mit etwa 700 Euro zu teuer. Hab ich noch irgendwelche anderen Möglichkeiten wenn ich Einspruch erhebe? Ohne Anwalt bekommt man ja keine Akteneinsicht. Ist es überhaupt möglich das Gegenteil zu beweisen auch mit Anwalt? Ich bin ratlos. :confused: Gibt es vielleicht noch jemanden, der auch an dem Tag geblitzt wurde?

Bin dankbar für jede Antwort.

Gruß Dittschee

Beste Antwort im Thema

Also ich stelle mir das so vor, das die jeweiligen angezeigten Geschwindigkeiten auch protokolliert werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, das da wild hin und her geschaltet wird, und im Nachhinein nichts nachvollziebar ist.

Macht eh der Computer.

Widerspreche dem Vorwurf, wenn Du Dir wirklich sicher bist, und verlange das Protokoll.

Ein Anwalt macht das gerne für Dich, und wenn Du Dir sicher bist, brauchst Du auch keine Angst um das Geld zu haben.

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Wenn du die "erlaubten" 80 gefahren wärst, droht auch kein Fahrverbot. Aber lassen wir das...

Ohne Anwalt sehe ich da keine Chance.

Zitat:

Original geschrieben von Dittschee

Was kann ich tun?

Ist es das erste Fahrverbot, welches du bekommen wirst? Dann ließe sich ggf. noch verhandeln, dieses gegen eine höhere Geldbuße wegfallen zu lassen.

Also ich stelle mir das so vor, das die jeweiligen angezeigten Geschwindigkeiten auch protokolliert werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, das da wild hin und her geschaltet wird, und im Nachhinein nichts nachvollziebar ist.

Macht eh der Computer.

Widerspreche dem Vorwurf, wenn Du Dir wirklich sicher bist, und verlange das Protokoll.

Ein Anwalt macht das gerne für Dich, und wenn Du Dir sicher bist, brauchst Du auch keine Angst um das Geld zu haben.

Mein Gedanke dazu: Wenn es sich um Wechselschilder handelt und auf deren Basis geblitzt wird, dann muss der jeweilige Zustand der Schilder ja behördenintern protokolliert werden. An diese Protokolle wird man vermutlich am besten mit anwaltlicher Unterstützung gelangen. Also ab zum Anwalt und fragen.

Themenstarteram 5. Oktober 2014 um 10:25

Ja, das erste Drahke, aber ich will auch kein höheres Bußgeld, wenn ich nichts getan habe.

Danke Diedicke1300 :-)

Kann ich das denn auch ohne Anwalt verlangen?

Erhöhtes Bussgeld würde aber bedeuten, dass man damit die Behauptung der Stadt bestätigt, dass nur 60 angezeigt wurden.

Das Einzige, was man hier tun kann: Zeugen auftreiben, welche die erlaubte Geschwindigkeit von 80 km/h bestätigen können. Ansonsten kann hier nur ein Anwalt weiterhelfen.

Und falls es das erste Fahrverbot ist, kannst dir den Zeitraum dafür ein bissel zurechtrücken. Glaub, innerhalb von 3 Monaten.

Zitat:

Original geschrieben von Dittschee

 

Danke Diedicke1300 :-)

Kann ich das denn auch ohne Anwalt verlangen?

Keine Ahnung, da kenne ich mich nicht aus, war noch nicht in der Situation, ich glaube nur zu wissen, das wenn Du im Recht bist, die Kosten der Staat übernimmt, also aus Steuergeldern.

am 5. Oktober 2014 um 10:32

Der TE schrieb doch, dass er sich keinen Anwalt leisten kann ... und nach einer anderen Lösung sucht ...

Zitat:

Original geschrieben von Dittschee

 

Was kann ich tun? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung! Ein Anwalt ist mir mit etwa 700 Euro zu teuer. Hab ich noch irgendwelche anderen Möglichkeiten wenn ich Einspruch erhebe?

Was mich stört ist das Fahrverbot, was ja auch nur dann zum tragen kommt, wenn ich INNERORTS (Ist DA innerorts?) MEHR als 31km/h zu schnell war. Heißt also, bei angeblichen 60 warst du schneller als 90km/h. Bei den von dir genannten 80km/h wäre es ja nur eine OWI.

Allerdings habe ich auch keinen Rat, wie du OHNE Anwaltliche Hilfe da weiter kommen könntest. Du kannst natürlich auch einen ONLINE Anwalt befragen. Die Kosten werden dir vorab angezeigt.

Wieso redest du von 700 Euro? Für WEN oder WAS??

Themenstarteram 5. Oktober 2014 um 10:34

@Diedicke1300

Ne, eben nich. Da hab ich mich schon belesen. Anwaltskosten trägt man immer selbst.

@Gleiterfahrer

Mal sehen, vielleicht meldet sich ja hier jemand.

Ich frage mich auch, wo die 700 EUR herkommen. Halte ich für etwas hoch gegriffen.

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