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Verjährung Bußgeldbescheid

Themenstarteram 13. Mai 2014 um 8:13

Hallo,

Ich hatte am 23.01.2014 einen Unfall auf der Autobahn.

Am 05.02.2014 hatte ich einen Anhörungsbogen erhalten und nicht reagiert.

Am 25.02.2014 habe ich mich umgemeldet wegen Umzug.

Am 03.04.2014 kam ein Bußgeldbescheid an meine alte Adresse, den hat meine Schwester, die dort lebt, entgegen genommen. Aber davon hatte sie mir nichts gesagt.

Nun war gestern die Polizei dort und wollte Führerschein beschlagnahmen wegen Fahrverbot.

Der Sachbearbeiter sagt, durch den Anhörungsbogen hätte ich wissen müssen das gegen mich ermittelt wird und ich meine neue Adresse geben sollen.

 

Trifft folgendes auf mich zu?

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verjaehrung19.php

MfG

Beste Antwort im Thema

Der Anhörungsbogen hat die Verjährungsfrist gegen dich Unterbrochen...

Wenn du umziehst und keinen Nachsendeanstrag stellst ist das nicht Schuld der behörde.

Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen.

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Wenn Du nicht auf einen Anhörungsbogen reagierst und bei Zustellung eines Bußgeldbescheides an die alte Wohnadresse diese angenommen und nicht mit Angabe der neuen Adresse zurück geschickt wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du dadurch von einer Verjährung profitieren kannst.

Das kann Dir aber nur ein Anwalt sagen. Wenn dieser eine Chance für Dich sieht, wird er dann einen Einspruch entsprechend formulieren.

Themenstarteram 13. Mai 2014 um 8:47

Und wie ist dann das Urteil des Links zu verstehen?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von boehsemopedz88

Und wie ist dann das Urteil des Links zu verstehen?

Dass eine Verjährung eingetreten sein könnte, wenn eine ganze Menge formaljuristischer Dinge passen.

am 13. Mai 2014 um 10:12

Hätte die Behörde nicht innerhalb der 20 Tage zwischen Zustellung des Anhörungsbogen und Umzug die neue Anschrift erfahren können um den Bußgeldbescheid dann an die neue Anschrift zu senden?

Ich denke auch, dass wie meine Vorschreiber schon bemerkten, die Frage nur ein Jurist beantworten könnte. Hier gibt's nur Vermutungen Rätsel raten usw. usf. aber keine Rechtsberatung.

Der Anhörungsbogen hat die Verjährungsfrist gegen dich Unterbrochen...

Wenn du umziehst und keinen Nachsendeanstrag stellst ist das nicht Schuld der behörde.

Du wirst in den sauren Apfel beißen müssen.

14 Tage nach Zugang des Bußgeldbescheids wird er Rechtskräftig und dann ist für die Behörde die Sache durch. Du hättest wie von der Behörde deine neue Adresse melden können und vermutlich müssen. Irgendwo im Verwaltungsrecht findet sich das sicher was.:D Wie dem auch sei, die Anhörung hat die Verjährung wäre eh erst am 23.4. eingetreten und der Bußgeldbescheid rechtzeitig vorher erlassen und zugestellt. @ Bootsmann Warum hätte die Behörde seine neue Adresse ermitteln sollen? Dazu hätten Sie erst mal den Hinweis bekommen müssen das Er umgezogen ist. Wenn Sie davon keine Kenntnis bekommen geht das Zeug an die letzte bekannte Adresse. Erst wenn der Schrieb dort nicht zugestellt werden kann läuft eine Adresssuche an, welche aber die Verjährung unterbricht. Wie auch immer, die einzige Möglichkeit dürfte sein das man versucht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Wiedereinsetzung Aber ob da eine dusselige Schwester ausreichend ist und vor allem Glaubhaft? Solltest dich aber beeilen und ein Anwalt der im Verkehrs- wie auch Verwaltungsrecht fit ist dürfte dabei hilfreich sein.

am 13. Mai 2014 um 17:55

Grundsätzlich: bist du auch der Halter des Fahrzeugs (Ich gehe mal davon aus, da der Bussgeldbescheid auch an dich gegangen ist)?

Wenn ja, kannst du dir den ganzen Verjährungskram sparen, wird nichts bringen. Das Spiel mit den Fristen funktioniert ausschliesslich, wenn du das Kfz auf einen Verwandten (in grader Linie, denn nur da besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht), am besten auf deinen Vater oder Opa zulässt und diese auch entsprechend "gebrieft" sind. In deinem speziellen Fall ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und ich bin mir ziemlich sicher, dass dir auch ein Anwalt da nicht mehr helfen kann.

Themenstarteram 14. Mai 2014 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Wie auch immer, die einzige Möglichkeit dürfte sein das man versucht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Wiedereinsetzung Aber ob da eine dusselige Schwester ausreichend ist und vor allem Glaubhaft? Solltest dich aber beeilen und ein Anwalt der im Verkehrs- wie auch Verwaltungsrecht fit ist dürfte dabei hilfreich sein.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war erfolgreich. Lag aber auch an einem freundlichen Leiter der Behörde.

Der Unfall kam zustande, da ich beim Spurwechsel ins Schleudern kam. Vermutlich eine glatte Stelle erwischt. Ich finde ein Fahrverbot dafür als Übertrieben (nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen).

Ich habe jetzt im Einspruch damit argumentiert, dass ich nicht mit glatten Stellen gerechnet habe, da es beim Los fahren 300km entfernt, die Temperatur 6 Grad betug (09Uhr) und mir dadurch keine vorwerfbare Handlung unterstellt werden kann.

Vielleicht habe ich ja Glück und es geht durch.

MfG

schon weggeschickt?

Das einzige, was Dich schützen würde, wäre ein Fahrfehler. So dass der Unfall eben nicht auf die nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen wäre. Fahrfehler kosten nur 35.- €. Hast Du nicht vielleicht doch am Radio gespielt, falsch gelenkt und Dich dann erschrocken, oder so?

Grüße

Kai

Themenstarteram 14. Mai 2014 um 9:29

Ja schon weg geschickt. Was wäre genau ein Fahrfehler?

am 14. Mai 2014 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

@ Bootsmann Warum hätte die Behörde seine neue Adresse ermitteln sollen? Dazu hätten Sie erst mal den Hinweis bekommen müssen das Er umgezogen ist. Wenn Sie davon keine Kenntnis bekommen geht das Zeug an die letzte bekannte Adresse.

... naja, ich war der Meinung, dass bei der Meldebehörde die aktuelle Adresse abgefragt wird. Da ich aber kein Verwaltungsmensch bin und immer weiter denke ... Ok, aktuelle Beispiele wie schwierig DENKEN für manche Leute ist, habe ich gerade bei einer Online Bestellung (mal wieder) erlebt. :mad: Deshalb ignoriere meine Hinweis bzw. Frage einfach. Meine derartigen Erwartungen - einfach mal den Denkapperat nutzen - sind oft bei manchen Menschen einfach zu hoch. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

...Meine derartigen Erwartungen - einfach mal den Denkapperat nutzen - sind oft bei manchen Menschen einfach zu hoch. :rolleyes:

Ähm Bootsmann, den solltest Du auch mal zum Lesen nutzen. ;) Am 05.02. hat er schon den Anhörungsbogen erhalten, nicht reagiert, sich aber am 25.02. erst umgemeldet.

Wenn für die Behörde der Brief vom 05.02. nicht als "nicht zustellbar" zurückkommt, dann gibt es einfach keine Veranlassung erneut nach der Adresse zu schauen. Natürlich wird dann der Bescheid zu jener Adresse gesendet, an die vorher schon erfolgreich versendet wurde.

Bei jedem neuen Schritt einer Bussgeldsache die Adresse neu zu überprüfen, funktioniert bei der Anzahl der Fälle nicht.

Zitat:

Original geschrieben von boehsemopedz88

Was wäre genau ein Fahrfehler?

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

am Radio gespielt, falsch gelenkt und Dich dann erschrocken, oder so

Was Du leider gemacht hast ist begründet, warum Deine Geschwindigkeit unangemessen war.

am 15. Mai 2014 um 8:08

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

 

Wenn für die Behörde der Brief vom 05.02. nicht als "nicht zustellbar" zurückkommt, dann gibt es einfach keine Veranlassung erneut nach der Adresse zu schauen. Natürlich wird dann der Bescheid zu jener Adresse gesendet, an die vorher schon erfolgreich versendet wurde.

Bei jedem neuen Schritt einer Bussgeldsache die Adresse neu zu überprüfen, funktioniert bei der Anzahl der Fälle nicht.

Ich sach' ja, ich denke zu einfach ............... :cool: Deshalb war ich der Meinung, dass die Ummeldung in ALLEN Unterlagen ALLER Behörden automatisch geändert wird. Das Finanzamt z.B. erfährt doch auch die neue Anschrift ...

Ist wie mit meiner Onlinebestellung die nicht zugestellt werden konnte, weil die Postleitzahl fehlte. :rolleyes::mad: ... und DAS hat 14 Tage NACH Versand niemand gemerkt?

Ok, der Bußgeldbescheid wurde ja fataler weise auch noch von der Schwester angenommen und in welchem Zeitraum muss man nach einem Umzug die Anschrift für sein Kfz ändern lassen?

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