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Blitz abzocke??

Themenstarteram 17. November 2007 um 21:15

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

Eure Meinung würde mich Interissieren.

MfG, Michael

Beste Antwort im Thema

wenn du ein foto verlangst können durchaus weitere kosten (bearbeitungsgebühren) auf dich zukommen....

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Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

 

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Zitat:

Wer wirklich beharrlich und unter Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterfährt tut dieses Bewust also Vorsätzlich

DEN find ich doch mal geil... ich würde eher sagen, wer sein Fahrzeug nicht bewusst bewegt... sollte eher gar nicht fahren :D Ein Augenblicksversagen "Ja wo bin ich denn jetzt eigentlich grad... BAB... Innenstadt...grad wieder aufgewacht?" ist da ja schon per se absurd.

Vorweg für die "Saubermänner": Hau mir ab... sagt blos, ihr überseht zuweilen ein Schild? Das ist bei den sonstigen Aussagen mancher Vertreter dieser Gattung, bei allem Respekt, völlig unglaubwürdig.

 

Vielmehr ist es einfach lächerlich, dass der Tatumstand de facto keine "erleichternde" Wirkung haben kann - nur umgekehrte Richtung. Es hat nunmal eine völlig andere Qualität nachts um 3 auf einer Ausfallstrasse 100 statt 50 zu fahren, als 100 um 7:45 vor einer Schule.... mithin es de facto überwiegend nicht um Sicherheit oder Relevanz geht - es geht schlicht um "blinde Folgsamkeit" und Geld... nur wird das leider (und bezeichnend) nicht ganz offen gesagt!

 

50 Euro mehr... naja, mei... der Staat braucht Geld und da gibts auch anderorts sehr spassige "Begründungen" dafür ;)

Die hier geforderte "Erleichterung" gibt es doch schon: Es wird nämlich grundsätzlich Fahrlässigkeit angenommen und kein Vorsatz. Und da die meisten genau wissen, wie schnell man gerade fahren darf, ist das doch eine ziemliche "Erleichterung", denn eigentlich müßte man ja meistens wegen Vorsatz bestraft werden.

Daher könnte man ja auch sagen, die Geschichte vor der Schule sollte deutlich schärfer bestraft werden, weil man zusätzlich zum Vorsatz auch noch Kinder bewußt gefährdet. Oje, da müssten sich die rasenden Mamis mit den nicht angeschnallten Kindern aber ganz schön warm anziehen... :D Man könnte ja an eine noch schärfere Bestrafung denken, wenn die Mutti im SUV unterwegs ist, beim Fußgängerunfall schneiden die ja immer besonders schlecht ab, insbesondere mit Kinder...äh...Kuhfänger...

Für eine Beurteilung, warum beim TE Vorsatz angenommen wurde, müßte man sowieso den genauen Sachverhalt kennen. Meistens stellt man ja eigenes Fehlverhalten doch geschönt da...

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Audigreen

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

Die 50 EUR mehr sind genauso dreist wie Deine Raserei.

Die gehen nicht in Ordnung.

Raserei... aha... wo steht das denn? :confused:

Themenstarteram 18. November 2007 um 16:57

Richtig Monat laufen ist ja Ok es geht mir um die Euro die die mal pauschal darauf schlagen.

Ich wurde geblitzt kein Video Fahrzeug oder zweite blitz Station.

wurde wegen des Anhörungsbogens (keine angaben) denn auch zur Polizei vorgeladen der Polizist sagte mir auch weil wir darüber sprachen 100 Euro Strafe.:confused::rolleyes:

 

man zahlt ja nicht für was was nicht gerechtfertigt ist oder etwa doch??

 

Zitat:

man zahlt ja nicht für was was nicht gerechtfertigt ist oder etwa doch??

A geh weida... das ist doch in D durchaus gängig :D ;)

Meine Herrn was hier für ein Schwachsinn erzählt wird geht auf keine Kuhhaut mehr.

Natürlich musst du im Ausland den Lappen abgeben wenn du 46 km/h zu schnel bist. Im Gegenteil im Ausland ist es viel viel teurer als bei uns. Nichts gegen schnellfahren, wo man kann und wo es erlaubt ist. Nur das problem es gibt genug notorische Raser die meinen die Straßen gehören ihnen alleine. Ich finde wenn man mit 46 km/h zu schnell erwischt wird soll man auch zur Kasse gebeten werden. Das ist schon heftig. Man sollte mal beachten das dies fast die Geschwindigkeit ist die man in der Stadt fährt!!! Rasen wie die Sau und dann wundern wenn man zahlen muss. Meiner Meinung nach sollte die Bußgelder noch höher ausfallen, denn nur so lernt der dt. Raser endlich mal. Und wer zwei oder dreimal in einer gewissen Zeit erwischt wird beim Rasen der sollte den Lappen für immer abgeben, denn man gefährdet ja nicht nur sich sondern auch andere.

Dann passiert ein schrecklicher Unfall wo Vater und Mutter sterben und das Kind überlebt. Und der Fahrer hat nichts in den Taschen um für den Schaden auf zuz kommen. Na Mahlzeit.

Da krieg ich so einen Hals, daß ist echt zum kotzen. Dann wünsche ich mir manchmal selber Tempolimit auf der BAB, allein schon dafür. Obwohl ich auch mal gerne über 200 fahre und es auch Spaß macht, aber A: Sollte man es können,

B: Sollte man es nur dann machen wenn es der Verkehr zulässt und C: Sollte man dies nur machen wenn es erlaubt ist.

Also liebe Politik ihr braucht doch immer Geld. Statt den normalen Autofahrer immer zu schröpfen würde ich mal den Bussgeldkataklog für Raserei drastisch erhöhen. Das bringt Geld in die Kassen. Wie schon ein andere User meinte 1100€ finde ich bei dieser Geschwindigkeit angemessen und natürlich sollte der Fahrer getestet werden ob er überhaupt fähig ist ein Fahrzeug zu führen, denn dies kann man auch als Waffe benutzen, was selten vorkommt, aber prüfen solle man es auf jedenfall.

Themenstarteram 18. November 2007 um 17:06

kennst den die Definition Rasen:)

Dass die 'Preise' fürs zu schnell fahren in D relativ tief liegen ist hier in der Schweiz bekannt.

Ich musste vor ca. 1.5 Jahren meine Lektion lernen als ich mit knapp über 100km/h auf einer Landstrasse gemessen wurde. Übertretung von 23km/h = 750 CHF Busse, weils das erste mal war KEIN Ausweisentzug dafür aber eine 2 jährige Bewährung. Sollte ich während dieser Zeit nochmals auffällig werden ist der Scheck weg für MIN. ein Monat und dementsprechend hohem Bussgeld.

Habe meine lektion gelernt. Fahre nun zwar das stärkere Auto wie damals, aber wohl etwas vernünftiger... Und ein Tempomat ist auch mit dabei...

Gruss

am 18. November 2007 um 17:20

Tja, ich schüttele mein weises/weißes/weites (? ;) ) Haupt auch etwas. Also, Fakt ist, Du wusstest, dass Du zu schnell bist und Du wusstest, dass es bei der Geschwindigkeit happig wird. (Wobei, "happig" ist relativ, ein Schweizer mit 100.000CHF Einkommen würde das Zehnfache zahlen!?) So günstig kann man sonst nirgendwo rasen :rolleyes:.

Ob der "Aufschlag" gerechtfertigt ist? Nun, ein Anwalt wird Dir sagen, "nein, da kann man was machen." Und, tatsächlich, Du kannst versuchen etwas zu machen. Wenn der Richter es auch ab und zu mal eilig hast, wird der "Aufschlag" fallen gelassen, wenn nicht, dann bleibt's dabei. Vielleicht schafft es der Rechtsanwalt auch zumindest das Fahrverbot zu reduzieren. Vielleicht haben die beim Blitzen auch einen Fehler gemacht, dass der Ergebnis gar nicht verwertbar ist. Wird alles einige Kosten verursachen, und vielleicht bleibt alles beim Alten....

Also, wenn Du Geld übrig hast, dann such' Dir einen guten Anwalt. Wenn nicht, dann zahl' die 150 EUR und nimm Deinen Winterurlaub für den 1 Monat "fahrfrei". Denn, Du weisst ja selber, dass Du diesen "Rüffel" zurecht bekommen hast - ob Dir die StVO gefällt oder nicht....

Gruß

xc90er

...der sogar klaglos gezahlt hat, als er geblitzt wurde und gar nicht wusste, dass er zu schnell war :D :p

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Raserei... aha... wo steht das denn? :confused:

Bei mir im Text, wo sollte es sonst stehen.:confused:

Dreispurig, Abends, keine Baustelle.

Wir können jetzt raten, ob 100, 120 oder 130 km/h erlaubt waren.

Für Dich mal nachgerechnet:

46 km/h zu schnell bedeutet:

1. abzgl. Meßtoleranz

Diese beträgt bei allen gängigen Geräten 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %, auf den nächsten vollen km/h aufgerundet (also bei 140 km/h 4.2 km/h, aufgerundet 5 km/h Toleranz).

2. abzgl. Tachovoreilung

Die meisten Tachos gehen stark „vor". Der durchschnittliche Wert liegt bei 4 %, es gibt allerdings auch genauere Fahrzeuge.

Laut Richtlinie 75/443/EWG darf ein Tacho bei Fahrzeugen, die nach dem 1.1.1991 zugelassen wurden, maximal 10% plus 4 km/h voreilen.

Für ältere Fahrzeuge sind bis zu 7% des Skalenendwertes zulässig.

100 km/h erlaubt

100 + 46 = 146 km/h

146 / 0,97 = 151 km/h tatsächliche gemessene Gesschwindigkeit

151 * 1,04 = 157 km/h Tachoanzeige bei durchschnittlicher Tachovoreilung

(151 * 1,10) + 4 = 170 km/h max. Tachoanzeige für Fahrzeuge ab Bj 1991

120 km/h erlaubt

172 km/h tatsächliche gemessene Gesschwindigkeit

179 km/h Tachoanzeige bei durchschnittlicher Tachovoreilung

193 km/h max. Tachoanzeige für Fahrzeuge ab Bj 1991

130 km/h erlaubt

182 km/h tatsächliche gemessene Gesschwindigkeit

189 km/h Tachoanzeige bei durchschnittlicher Tachovoreilung

204 km/h max. Tachoanzeige für Fahrzeuge ab Bj 1991

Zitat:

Original geschrieben von xc90er

Also, wenn Du Geld übrig hast, dann such' Dir einen guten Anwalt. Wenn nicht, dann zahl' die 150 EUR und nimm Deinen Winterurlaub für den 1 Monat "fahrfrei". Denn, Du weisst ja selber, dass Du diesen "Rüffel" zurecht bekommen hast - ob Dir die StVO gefällt oder nicht....

Sehe ich auch so.

P.S.:

Sei froh, dass Deine Möhre nicht schneller läuft. ;)

Ab 51 km/h gibt es:

175 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung)

4 Punkt(e) in Flensburg

2 Monate Fahrverbot

 

Wichtig wäre noch den TE die  2x 26km/h Regelung nahezulegen damit er beim nächten blitzen mit 26 km/h drüber nicht noch einen Monat den Lappen in staatliche Obhut geben muss und die Führerscheinstelle dem TE eventuell eine MPU auferlegt.

 

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Ich glaube, hier werden zuviel Überlegungen angestellt der 50 EUR wegen . . .

Ich würde:

1. Strafe akzeptieren und Klappe halten, die "Akte" möglichst dünn halten.

2. Fahrverbot innerhalb der 6-Monatsfrist für mich günstig legen.

3. Besserung geloben ;)

mfg. Matt

PS: ich fahre auch schnell, sehr schnell sogar, aber da wo's erlaubt ist!

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

.....Bei einer Überschreitung der außerorts zulässigen Geschwindigkeit um beinahe 50 % liegt das Bewusstsein einer Geschwindigkeitsüberschreitung nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann.....

1.)Du zitierst eine Einzelfallentscheidung.

2.) Auf einer freien AB ohne Baustelle ist man sich bei 200 km/h nicht zwangsläufig einer Übertretung bewusst.

Auf einer Landstraß0e sehr wohl. Ich kenne aber das Urteil nicht, dein kurzes Zitat deudet aber auf Landstraße hin.

3.) Welche "weiteren Umstände" sind dir bekannt?

4.) Mir wären die 50€ zwar auch scheißegal, trotzdem würde ich lieber 10h mit diesem Streit zubringen als das Geld einfach abzudrücken.

Die Zeit würde ich mir nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

 

130 km/h erlaubt

182 km/h tatsächliche gemessene Gesschwindigkeit

189 km/h Tachoanzeige bei durchschnittlicher Tachovoreilung

204 km/h max. Tachoanzeige für Fahrzeuge ab Bj 1991

Das ist eine Milchmädchenrechnung.

1.) Eine Messabweichung gibt es nicht nur "Zugunsten" des Gemessenen, sondern auch zugunsten der Messenden.

Oder hat du Belege dafür, dass ALLE Blitzer NUR nach unten streuen?

2.) Nicht jedes Fahrzeug nutzt die maximal vom Gesetzgeber erlaubte Tachovoreilung aus. Dir verzeihe ich aber diese Annahme, denn bei Audi ist es schon so.

Fazit: Bei 176 von der Polizei gemessenen km/h kann der TE 176 km/h gefahren sein und sein Fahrzeug (wenn es kein Audi ist, wie der Nick suggeriert) auch 176 angezeigt haben.

Alles andere ist eine Unterstellung, ebenso wie beim Vorsatz.

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