ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Blitz abzocke??

Blitz abzocke??

Themenstarteram 17. November 2007 um 21:15

Hallo, ich wurde samstags um 22:15 auf einer dreispurigen Autobahn mit 46 Km/h zuschnell geblitzt. Habe nun bescheit normalerweise 100 Eur. 1 Monat und drei punkte , denkste 150 Euro 3 punkte und 1 Monat ist das so zulässig oder sollte ich Einspruch einlegen? die Begründung für 50 Euro extra ist "da sie bereits mehrere Geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder passiert hatten wurde wegen vorsätzlicher begehensweise die Geldbuße angemessen erhöht.

Ich wurde noch nie geblitzt oder sonstiges war dumm und sehe es ein aber Wiso denn die strafe erhöhen?? bin doch 46 zu schnell gewesen ist das nun zulässig oder ein Fall für den Anwalt .

Eure Meinung würde mich Interissieren.

MfG, Michael

Beste Antwort im Thema

wenn du ein foto verlangst können durchaus weitere kosten (bearbeitungsgebühren) auf dich zukommen....

83 weitere Antworten
Ähnliche Themen
83 Antworten
Themenstarteram 18. November 2007 um 20:31

Hallo erstmal, nein eine dreispurige Autobahn Samstag Abends 22:15 fast keine LKW`S mehr

Mittel Spuhr und ich bin kein rennen gefahren hatte einen langen Tag und war halt schon seit Viereinhalb stunden (aus Stuttgart) bei Göttingen an einer Autobahnbrücke nicht vorsätzlich geblitzt worden wer ist denn so blöde wenn er weis da ist ein Blitzer und fährt vorsätzlich da rein.

 

MfG, Michael

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Das ist eine Milchmädchenrechnung.

1.) Eine Messabweichung gibt es nicht nur "Zugunsten" des Gemessenen, sondern auch zugunsten der Messenden.

Oder hat du Belege dafür, dass ALLE Blitzer NUR nach unten streuen?

Das Meßgerät kann um drei Prozent nach oben und unten abweichen.

Mein Musterbeispiel ging davon aus, dass die Messung stimmte.

Der Abzug von drei Prozent gilt dennoch, was praktisch bedeutet:

Abweichung im Bereich 0 bis 6 Prozent nach unten sind nach Abzug der Abweichung möglich. Die von mir verwendeten 3 Prozent sind der Mittelwert daraus.

Soviel zur kleinen, angewandten Statistik. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

2.) Nicht jedes Fahrzeug nutzt die maximal vom Gesetzgeber erlaubte Tachovoreilung aus. Dir verzeihe ich aber diese Annahme, denn bei Audi ist es schon so.

Der Gestzgeber schreibt vor, das ein Tacho nicht nachgehen darf.

Ich habe - markenunabhängig ;) - die durchschnittliche und die maximale Voreilung ausgerechnet um die Spanne aufzuzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Fazit: Bei 176 von der Polizei gemessenen km/h kann der TE 176 km/h gefahren sein und sein Fahrzeug (wenn es kein Audi ist, wie der Nick suggeriert) auch 176 angezeigt haben.

Alles andere ist eine Unterstellung, ebenso wie beim Vorsatz.

Deine Fehler habe ich Dir aufgezeigt.

Das ein Tacho exakt die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zeigt ist äußerst gering.

Nicht zuletzt deswegen, weil jeder Hersteller damit das Risiko eingeht im Bereich der normalen Produktionsabweichung (Varianz) unter die erlaubte Grenze zu fallen.

Das der TE Vorsatz hatte, beschreibt er im Verlauf selber.

Ich selbst hatte meine Meinung zum Ticket (nicht in Ordnung) ja bereits in meinem Eingangspost geäußert.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Deine Fehler habe ich Dir aufgezeigt.

Und ich dir Deine. Was nützt eine "Durchschnittsrechnung" um Messabweichung, wenn es um einen konkreten Fall geht.

Nochmal konkret:

wenn 100km/h gemessen werden, kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass (bei korrekter Messung) das Fahrzeug zwischen 97 und 103 km/h fuhr (bei 3% Fehler). Somit kann man sagen: mindestens 97. Nicht vielleicht auch 103. Alles klar?

Themenstarteram 18. November 2007 um 21:28

Hi Jungs die Frage ist immer noch ist es rechtens das mal eben 50 Euro mehr strafe zu zahlen sind.

MfG Michael

Da sind sich Madcruiser und ich einig: NEIN

Zitat:

Original geschrieben von Audigreen

Hi Jungs die Frage ist immer noch ist es rechtens das mal eben 50 Euro mehr strafe zu zahlen sind.

dazu schaue man in den bußgeldkatalog!

"Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen."

und dann sind wir wieder dort, wo dem te vorsatz vorgeworfen wird.....und dann bei vorsatz ist es völlig rechtens!

 

Themenstarteram 18. November 2007 um 21:40

dann glaubst du auch das ich mit der Dame von der Behörde anständig darüber reden kann da Sie garnicht wissen kann wie schnell ich wirklich bei jedem einzelnden Schild vor dem Blitzer war ? und das halt nur das Beweisfoto tragbar ist.

Themenstarteram 18. November 2007 um 21:43

Es ist nicht Vorsatz

Das mit Vorsatz ist schon abenteuerlich. Wenn man bei 1 Schild annimmt dass es kein Vorsatz gibt (was man muss: in Zweifel für den Angeklagten ), dann hat man bei 2 oder 3 Schildern auch davon auszugehen. Sicher, die Wahrscheinlichkeit dafür ist deutlich kleiner, aber existent, daher irrelevant ob 1 oder 10 Schilder.

Aufgrund von Wahrscheinlichkeiten meint dann ein Sachbearbeiter solche Grundsätze missachten zu dürfen?

Woher will er denn wissen was der Autofahrer dachte und wie seine Motivation war?- Genau das kann er einfach objektiv nicht.

Ich bin mir relativ sicher dass es nicht vor Gericht stand hält, aber ich gehöre eben nicht zu solchen Leuten die deswegen klagen.

Aus Prinzip müsste man aber eigentlich, sonst setzen sich solche Unsitten noch wirklich durch.

Ich fahre übrigens nie 46 km/h zu schnell, im „schlimmsten“ Fall 20, aber ich stelle mir wieder die Frage, ob es so eine tolle Stelle war wo vorher kein Limit war, denn diese Unsitte nimmt immer mehr zu. Letztes wird aber meistens nicht hinterfragt, das Schild ist ein Dogma, der „Autor“ ein Allwissender.

Deswegen ist es dann egal, ob man in der Schweiz mehr zahlen muss oder nicht.

Übrigens macht ihr wieder hier das, was man uns bei Themen wie Strompreise etc. auch verkauft:

„Alle anderen sind schlimmer und deswegen wir gut“ - aber natürlich nur die 20 oder 30 von 197 Ländern die man dazu gezielt aussuchte.

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Da sind sich Madcruiser und ich einig: NEIN

Was aber nicht zwangsläufig mit geltendem Recht übereinstimmen muss :) Magirus hat es schon erwähnt, was im BGK drin steht.

Vorsatz beinhaltet auch bedingten Vorsatz, was wiederum heißt, billigend in Kauf nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Audigreen

Hallo erstmal, nein eine dreispurige Autobahn Samstag Abends 22:15 fast keine LKW`S mehr

Mittel Spuhr und ich bin kein rennen gefahren hatte einen langen Tag und war halt schon seit Viereinhalb stunden (aus Stuttgart) bei Göttingen an einer Autobahnbrücke nicht vorsätzlich geblitzt worden wer ist denn so blöde wenn er weis da ist ein Blitzer und fährt vorsätzlich da rein.

 

 

MfG, Michael

 Deine Beschreibung hört sich aber verdächtig nach der Werratalbrücke A 7 Fahrtrichtung Norden mit den Automatischen Blitzgeräten an. Wer dort erwischt wird träumt entweder, oder er fährt wirklich vorsätzlich zu schnell. Dort stehen die Geschwindigkeitsbegrenzungen ja in Massen herum. Da gibt es kein Augenblicksversagen mehr.... Also schreib die 50 Teuro als Lehr- / Leergeld ab und löhne.

Themenstarteram 19. November 2007 um 5:42

Richtig Werratalbrücke A 7 Fahrtrichtung Norden mit den Automatischen Blitzgeräten.

Ich habe halt geträumt das ist ja mein anliegen deswegen sage ich ja auch das es kein Vorsatzt war wenn ich rennen gefahren wäre oder leck mich am arsch bewusst gas gegeben hätte wie ich schon erwähnte dafür steh ich ein aber die sagen ja ich mach sowas mutwillig dem war in dem Moment nicht so.

MfG, Michael

Zitat:

Original geschrieben von Audigreen

Richtig Werratalbrücke A 7 Fahrtrichtung Norden mit den Automatischen Blitzgeräten.

Ich habe halt geträumt das ist ja mein anliegen deswegen sage ich ja auch das es kein Vorsatzt war wenn ich rennen gefahren wäre oder leck mich am arsch bewusst gas gegeben hätte wie ich schon erwähnte dafür steh ich ein aber die sagen ja ich mach sowas mutwillig dem war in dem Moment nicht so.

MfG, Michael

Naja, bei so einer Konstellation sehe ich wenig Chancen, vom (bedingten) Vorsatz weg zu kommen. Und wie schon von anderen gesagt: Absicht oder etwas ähnliches ist nicht notwendig, der bedingte Vorsatz reicht schon aus. Und den hat man aus Sicht eines Richters sehr schnell. Auch entscheidet der Richter nicht mal so "im Zweifel für den Angeklagten". Das wird zwar im Fernsehen gerne oft gezeigt, kommt aber in der Praxis sehr selten vor. Warum? Im Strafprozeß müssen die tatbestandsverwirklichenden Umstände nicht bewiesen werden. Es reicht aus, wenn der Täter zur Überzeugung des Gerichts diesen Tatbestand (also auch den bedingten Vorsatz) verwirklicht hat. Und wenn ein Richter dieses Überzeugung hat, dann kommt natürlich auch der Grundsatz in dubio pro reo nicht zur Anwendung. Er hat ja gerade keine Zweifel mehr.

Auch würde ich sicher nicht erzählen, dass ich 4,5h ohne Pause gefahren bin und dann geträumt habe und dann nicht ein sondern viele Verkehrsschilder übersehen habe. Da kann die Verwaltungsbehörde nämlich nach so einem Vortrag schon mal Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kfz bekommen.

Viele Grüße

Celeste

Sorry, aber wer DORT mit annähernd 50 km/h zu schnell in die Falle tappt, der machts entweder absichtlich (und da sind wir eben wieder beim Thema Vorsatz), oder er muss fast blind sein (was eigentlich auch eher schlecht als Begründung taugt).

Die Bemerkung bei >150 km/h "geträumt zu haben" würde ICH mir vor Gericht wohl verkneifen, glaube ich.

Daß man diese Schildergalerie ohne eklatante Sehschwäche einfach nur übersehen hat, wird man keinem Richter der Welt glaubhaft machen können. Daß diese vorhanden waren wirst Du ja nicht abstreiten. Ob Du sie auch tatsächlich wahrgenommen hast, ist nicht das Problem der Behörde.

Ich würde die 50 Euro einfach unter der Rubrik "Lehrgeld" abschreiben und das nächste Mal besser aufpassen.

am 19. November 2007 um 8:20

Sag einfach, du hättest bei dem Tempo die kleinen Schilder nicht sehen können :D

Seit froh. In der Schweiz hab ich für 41 km/h zu schnell weit über 1000 EUR Busse und 3 Monate gekriegt!

Deine Antwort
Ähnliche Themen