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Bild Spurverbreiterung hinten 20mm/Rad mit original 5-Segment 19"

Audi A5
Themenstarteram 12. April 2010 um 9:12

Habe mal vorher + nachher auf ein Foto gebracht damit man besser vergleichen kann.

Das Ergebnis ist dezent und gut. Sieht schon schön breit aus.

Montiert ist H&R 20mm mit Felge ET 33, macht also ET13 bei 9J Felgenbreite.

Die roten Pfeile hab ich reinkopiert um zu verdeutlichen, auf welcher Höhe der Reifen den Kotflügel verlässt.

[Bild ist doppelt drin, kriege ich nicht mehr gelöscht]

Spur5
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54 Antworten

Zitat:

@SIB6274 schrieb am 31. Dezember 2015 um 23:20:30 Uhr:

Er hat aber 9.0J Felgenbreite ... steht oben im Thread.

Nö. hab ich nicht geschrieben. ;-)

Ich habe 8,5 x 19 und Reifen in der Dimension 255/35

Viele Grüße

Akki

@akki13 und @kandan

Ich habe gepennt und mich fälschlicherweise auf die Frage vom EMCVI bezogen. Sorry für die Vewirrung :D

Zitat:

@kandan schrieb am 31. Dezember 2015 um 23:02:56 Uhr:

@Akki: Es gibt von H&R eine ABE für 15er Platten rundherum bei Serienfelgen bis 8,5Zoll Breite und Serienfahrwerk. Da muss nix eingetragen werden.

Soweit ich gesehen habe, gilt dies aber nur bei Allrad. Bei Frontantrieb muss eine Abnahme erfolgen und die Fettkappe muss bearbeitet werden.

Oder gibt es noch andere und kannst du mir eine Artikelnummer o. Ä. geben? Gerne per PN.

Viele Grüße

Akki

Zitat:

@DottoreFranko schrieb am 31. Dezember 2015 um 16:36:59 Uhr:

Im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II ) wird schon seit Jahren nicht mehr eingetragen, dass ganze findet nur noch in elektronischer Form im zentralen Fahrzeugregister statt :) Selbst bei 5 Seiten Eintragungen findet sich im Brief keine einzige Zeile davon wieder.

Eine Eintragung in den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) kann jederzeit OHNE Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) beim zuständigen Straßenverkehrsamt gegen eine Gebühr von durchschnittlich 17€ durchgeführt werden ;)

Genau das wurde eingeführt weil kaum noch jemand Eigentümer des Wagens und damit Inhaber des Fahrzeugbriefes ist und Eintragungen immer sehr Aufwändig wurden.

Bei uns aber wohl noch nicht :cool:

 

Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Änderungen der technischen Daten)

 

Die Technik an Ihrem Fahrzeug hat sich geändert und Sie möchten die Änderungen nun in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen

Natürlich müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht immer so belassen, wie Sie es vom Verkäufer bekommen haben. Vielleicht möchten Sie andere Reifen und Felgen fahren als die, die in der ZB I stehen. Oder Sie möchten Steuern sparen und lassen sich einen Rußpartikelfilter oder KAT in Ihr Fahrzeug einbauen. Vieles ist möglich, die Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Werkstatt oder dem TÜV. Beachten sollten Sie allerdings, dass die meisten Änderungen auch von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.

Benötigte Unterlagen

•Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

•Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief

•Gutachten über den Einbau/Anbau mit den neuen Technikdaten oder Einbaubestätigung der Fachwerkstatt

Gebühren

•bei Vorlage der neuen EU-Papiere 11,70€

•bei Vorlage der alten Papiere* 15,10€

Keine Ahnung ob die das Unterschiedlich handhaben - bei uns steht das hier :

 

Zitat:

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei techn. Änderungen:

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich)

Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen

ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden sol

Bei keiner meiner Eintragung wurde jemals nach dem Brief gefragt oder in diesem was geändert. Die nette Dame am Schalter hat mir das mit der Eintragung in das Fahrzeugzentralregister erklärt damit bei geleasten, auf Kredit gekauften Fahrzeugen die Verwaltung vereinfacht wird und auch, das die Behörden ( Polizei ) nötigenfalls die Echtheit von Eintragungungen abfragen können. Ich kenne keinen aus meinem Bekanntenkreis, der bei einer Eintragung den den Brief vorlegen musste.

Wurden deine Eintragungen denn im Brief vorgenommen ? .. selbst der Brief meines A6, und der hat schon in den nun 16 Jahren einiges an Eintragungen über sich ergehen lassen, hat einen quasi jungfräulichen Brief.

Ich bin ehrlich gesagt schon ewig nicht über die Abnahme hinaus gekommen, hab also schon

lange nicht mehr die Papiere geändert.

Spiele aber jetzt mit dem Gedanken, da ich evtl. ein anderes Kennzeichen will.

Dau brauche ich auch den Brief.

Nur bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde bräuchte man ihn nicht...

Ich fahre Sommer wie Winter die gleiche Größe 9x19 (Die ET ist auch identisch). Im Winter die Segment Speichen, im Sommer die 5 Arm Rotor, beides Original Audi Felgen.

Meine Frage: Muss ich die Distanzscheiben für die HA dann 2 x eintragen lassen?

Mein Tüvler hat reingeschrieben:

H&R jew. 20mm und 30mm geprüft mit Audi Rädern 9Jx19 ET 33 und Bereifung 255/35R19 Michelin Verwendung von Schneeketten nicht möglich.

Denke entscheidend ist die Angabe des Rades, das muss identisch sein.

im CoC stehen auch nur die ET Maße und nicht die Teilenummern der Felgen drin, also denke ich du kannst alles was 9x19 ET33 ist fahren. (vorausgesetzt die Felge hat eine Traglast, sodass die Felge nicht bricht)

Mich nervt, dass vom S5 die Räder nicht drin stehen, aber im H&R Gutachten.

die 9x19 ET33 waren auch nicht drin, hat mich aufgrund der Spurplatten nur 35 Euro sowas gekostet.

Bei mir sind auch keine 20 Zoll ET 29 eingetragen, muss ich die jetzt extra eintragen oder weiß dass der Polizist wenn ich damit fahre??

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