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Betrug bei Halterzahl, Recht auf Rückgabe?

Themenstarteram 20. März 2018 um 19:19

Hallo Zusammen,

habe hier eine kuriose Sache, bzw ist eher schon dreist aber nun gut.

Und zwar, Kumpel hat sich letzens spontan einen Boxster (986) für einen schmalen Taler gekauft.

Das Auto soweit so gut. Bin mit ihm bei der Abholung gewesen und habe den Wagen mittels Kurzzeitnummern überführt. Fährt sich für knappe 220.000km ziemlich gut. Wäre aber nicht meins gewesen, erst recht wegen den 220.000km.

Gut Heute wollte Kumpel das Fahrzeug zulassen und was kommt raus? Der Boxster hatte bereits 6!! Vorbesitzer. Im Kaufvertrag angeben sind 3, Verkäufer hatte auch nur 3 erwähnt.

Von Boxstern unter 10.000,-€ sollte man sowieso nicht viel Erwarten, aber so einen dreister Betrug?

Verkäufer (Privat) geht auch nicht mehr an das Telefon.

Ich weiß nicht, was mein Kumpel mit dem Verkäufer besprochen hat, dass er sich auf den Kauf eingelassen hat, aber nun gut, kann man nichts mehr machen.

Jetzt will er logischerweise das Auto zurückgeben und logischerweise das Geld zurück haben, geht das einfach so? Bin selber nicht im Jura-Bereich so versiert.

VG

Beste Antwort im Thema

Anscheinend wurden diese nicht kontrolliert?!

In dem Zusammenhang interessant, dort steht nur die Anzahl der Zulassungen in Deutschland. Ich habe mal ein Auto, welches in Luxemburg zugelassen war, gekauft. Der Vorbesitzer hatte es als Tageszulassung gekauft, war also der zweite, ich der dritte Besitzer. In dem neuen, deutschen Brief war ich aber die erste und einzige Eintragung, Keine Vorbesitzer!

Ich hätte das Auto später als angeblich "aus erster Hand" verkaufen können, wenn ich das gewollt hätte. Habe ich natürlich nicht!

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Nen bekannter hat mal einen e65 745i angemeldet und standen tatsächlich neben seinem Namen "Anzahl der Vorhalter 11" ,der Wagen war 9.5 Jahre alt.

Hab mir dann den Verlauf angeschaut und in manchen Jahren,wurde das Fahrzeug 3 mal umgeschrieben.

Höchste Zahl die ich bisher gesehen hab,war glaub ich 14 oder 15.

Wie Bermuda sagt,bei so einem Gefährt ist der tatsächliche Zustand wichtiger als die tatsächliche Anzahl der Halter. Der WiederverkaufsWert ist doch eh schon weit unten angesiedelt.

Und wenn einer der 6 Halter den mal richtig durchrepariert hat,ist das vermutlich besser,als wenn man den vom 3 TEn Halter mit Reparaturstau kauft.

Gruß M

Ich würde es in Anbetracht der vermutlich sehr geringen Schadensumme auch einfach dabei belassen und als Lehrgeld verbuchen. Alle Anstrengungen, wenn der Verkäufer nicht kooperiert, kosten nur unverhältnismäßig viel Geld beinungewissem Ausgang.

 

P.S.: @MI_NI falls dein Kumpel noch Winterräder braucht, kannst du mich gerne privat anschreiben ;)

und entgegen einiger Aussagen hier muß nicht der "Betrüger" seine Unschuld beweisen sondern der Kunde die Schuld. Wir leben hier nicht in den USA da ist das meistens so geregelt aber in DE muß die Schuld bewiesen werden 8in der Regel)

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