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Kaufvertrag Betrug beim Händler

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 9:59

Hallo zusammen,

ich hab ein rieeeesiges Problem!

Ich habe am 11.10.2017 einen BMW beim Gebrauchtwagen-Händler gekauft.

Nachdem ich mich für den BMW entschieden habe, haben wir vereinbart, dass er meinen Opel Inzahlung nimmt.

Also folgender Stand:

BMW kostet 6.800€ + 250€ Reifen mit Felgen = 7.050€

Er gibt mir für meinen Opel 2.000€

Sprich, ich gebe Ihm 5.050€ + meinen Opel und erhalte den = BMW.

Nach ein paar Verhandlungen hatte sich der Preis etwas gesenkt und ich musste nur noch 4850€ bezahlen.

Beim Kauf wurde vereinbart und auch im Kaufvertrag festgehalten das ich neue Bremen und Belege bekomme. Vorne sowie hinten da diese stark verrostet waren weil das Auto etwas stand und generell nicht mehr die besten waren. Außerdem hatte der BMW zwar noch bis April 2018 TÜV, wir haben jedoch vereinbart, dass dieser neu gemacht wird.

Am nächsten Tag hat er mich angerufen und mir ziemlich Bockig gesagt das seine Werkstatt und der TÜV sagen die Bremsen sind okay, (er war auch der Meinung er müsste nur hinten neu machen, und nicht beides). Jedenfalls bestand er drauf, dass er die Bremsen nicht wechselt. Er macht mir ja schon den TÜV neu. – ich hab Eingewilligt.

Ich Idiot habe nicht gerafft, das er 2 separate Kaufverträge macht. KAUF und nicht Ankauf…..

Die echte Story ist nun also: Ich habe ihm mein Auto (was mehr als 2000€ Wert war) + 4800€ gegeben und habe dafür den BMW erhalten.

Auf dem Papier steht aber durch die beiden Kaufverträge folgendes:

Kaufvertrag BMW – Preis 4850€ (Es steht nirgendwo das der tatsächliche Preis 6.850€ betrug und das der Opel eine Anzahlung war)

Kaufvertrag Opel – Preis 2000€ (Da das Auto bei Ihm samt Papieren steht, scheint es so, dass ich von Ihm das Geld erhalten haben muss)

Also hat er auf dem Papier das der BMW 4.850€ kostet (nicht 6.850€) und das er mir meinen Opel für 2.000€ bezahlt hat (was natürlich niemals stattgefunden hat)!

Mein Problem ist:

Ich war gestern in einer Werkstatt die mir sagte:

- Bremsen vorne sowie hinten müssen neu

- 4 Glühkerzen müssen neu

- Service muss neu (ich habe vor Kauf gefragt wann dieser gemacht wurde, er sagte „vor kurzem“ – der ist seit 09.2017 fällig obwohl ich das Auto im Oktober erst gekauft habe)

- Bremsflüssligkeit sowie Ölwechsel

Kosten: ca 500€ - da habe ich nix gesagt, habe gesagt ich bezahle es.

Beim rausfahren aus der Werkstatt merkte der Mechaniker das die Kupplung Geräusche macht…

Sprich: Kupplung muss demnächst auch neu – Kostet ca 700-800€

Daher kommen also Kosten in Höhe von 1.300€ auf mich zu.

Mein Onkel ist auch ein Händler und sagte, er muss mir das alles nachbessern.

Also habe ich den guten Herrn angerufen und Ihn darum gebeten.

Er sagte mir „du bist eine kleine behinderte Fotze“ und hat aufgelegt.

Bei Whatsapp meinte er dann: „kannst mir das Auto zurück bringen! Ich gebe dir deine 4800€ und du mir meine 2000€“

Sprich, er würde von mir den BMW (den er wieder für 6.800€ verkaufen kann) zurück bekommen + 2.000€ die er mir angeblich für mein Auto gezahlt hat, was ja nie der Fall war!

Was kann ich jetzt tun? ? Er hat es ja so gesehen schwarz auf weiß, nirgendwo steht das der BMW 6.850€ gekostet hat, und das der Opel eine Anzahlung war genauso wenig. Genauso das ich nie echtes Geld dafür bekommen habe….

Ich bin für jeden Tipp Dankbar!

Beste Antwort im Thema

Ich würde an deiner Stelle dringend zum Rechtsanwalt gehen. Rechtliche Beratung wird dir hier vermutlich keiner geben können. Wichtig! Jegliche Vereinbarung wie zum Beispiel die Summe die bekommen solltest für deinen Opel, die winterreifen oder die "Mängel" die der Verkäufer beheben wollte vor Verkauf müssen unbedingt im Vertrag stehen. Auf irgendeine mündliche Zusage vom Verkäufer würde ich mich niemals verlassen, der kann ja im Nachhinein alles abstreiten und sich auf den Kaufvertrag berufen. Die Mängel die er verschwiegen bzw noch nicht behoben haben solltest du dringend versuchen über die Gewährleistung abzuwickeln.

Sehr ärgerlich das ganze, ich drücke die Daumen

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Ich würde an deiner Stelle dringend zum Rechtsanwalt gehen. Rechtliche Beratung wird dir hier vermutlich keiner geben können. Wichtig! Jegliche Vereinbarung wie zum Beispiel die Summe die bekommen solltest für deinen Opel, die winterreifen oder die "Mängel" die der Verkäufer beheben wollte vor Verkauf müssen unbedingt im Vertrag stehen. Auf irgendeine mündliche Zusage vom Verkäufer würde ich mich niemals verlassen, der kann ja im Nachhinein alles abstreiten und sich auf den Kaufvertrag berufen. Die Mängel die er verschwiegen bzw noch nicht behoben haben solltest du dringend versuchen über die Gewährleistung abzuwickeln.

Sehr ärgerlich das ganze, ich drücke die Daumen

Themenstarteram 28. Oktober 2017 um 18:22

Zitat:

@GTS_Tarik schrieb am 26. Oktober 2017 um 15:13:24 Uhr:

Ich würde an deiner Stelle dringend zum Rechtsanwalt gehen. Rechtliche Beratung wird dir hier vermutlich keiner geben können. Wichtig! Jegliche Vereinbarung wie zum Beispiel die Summe die bekommen solltest für deinen Opel, die winterreifen oder die "Mängel" die der Verkäufer beheben wollte vor Verkauf müssen unbedingt im Vertrag stehen. Auf irgendeine mündliche Zusage vom Verkäufer würde ich mich niemals verlassen, der kann ja im Nachhinein alles abstreiten und sich auf den Kaufvertrag berufen. Die Mängel die er verschwiegen bzw noch nicht behoben haben solltest du dringend versuchen über die Gewährleistung abzuwickeln.

Sehr ärgerlich das ganze, ich drücke die Daumen

Danke dir ... Ich weiß nicht wie mir das passieren konnte ... Mal wieder dazu gelernt :)

Der Händler kann soviele Kaufverträge machen wie er will, es zählt was du unterschrieben hast. Wenn du die beiden Kaufverträge unterschrieben hast --> verbuche es unter Lehrgeld.

In Zukunft bei seriösen Händlern kaufen ;)

Außerdem würde ich ihn Anzeigen wegen Beleidigung (falls Beweise vorhanden sind, zB Chat-Protokoll)

Lass dir die Freude an Deinem Neuen Wagen nicht vermiesen, die Inspektion und Ölwechsel u.ä. muss der Händler sicher nicht zahlen, die Bremsen schon wenn die nicht mehr Verkehrsfähig waren, die Kupplung auch wenn die durch ist. Aber die Frage ist, lohnt sich der Aufwand. Ich würde dem schreiben und Vorschlagen einen Abschlag von 300€ vornzunehmen den der Überweisen soll, ansonsten wirst Du die Angelegenheit deinem Rechtsanwalt übergeben und diesem auch den Auftrag erteilen wirst Strafanzeige bei der Zuständigen Staatswanwaltschaft wegen Beleidigung zu stellen, alle Behörden haben die Order Geld anzuschaffen so viel es geht, so eine schwere Beleidigung lässt keine Sta ungenutzt liegen, die ballern dem direkt einen Strafbefehl über 3000€ vor den Kopf. Ein bisschen Rasseln hier und ein wenig Drohen da - könnte sich für dich auszahlen. Solche Typen verstehen leider keine andere Sprache!

Bei dem Verhalten und der Wortwahl kann ich hier nur eines raten:

Such Dir eine vernünftige Werkstatt, die Dir das alles für "kleines Geld" richtet und pass beim nächsten Autokauf auf, wo Du kaufst! Bei dem Händler gibt es definitiv kein Entgegenkommen, das ist vergebene Lebensmühe.

Ist der Händler bei mobile oder autoscout24, so kannst Du ihm eine richtig tolle Negativbewertung schreiben. Infos hierzu gerne per PN.

Die Bremsen muss er dir ja neumachen weil es Vertragsinhalt war. Das du zugestimmt hast, dass er es nicht muss würde ich nicht erwähnen da ihr sonst einvernehmlich den Vertragsinhalt geändert hättet.

 

Die Kupplung solle er auf Gewährleistung reparieren.

 

Am besten wäre aber wenn du dir das Geld für den BMW zurückholst und was anderes kaufst. Das Geld für den Opel bekommst du selbstverständlich auch das sagt dir auch jeder Rechtsanwalt.

Dann hat sie aber 2000 € eingebüßt!

Der Kaufvertrag ist von ihr unterschrieben.

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 18. November 2017 um 12:58:37 Uhr:

Die Bremsen muss er dir ja neumachen weil es Vertragsinhalt war. Das du zugestimmt hast, dass er es nicht muss würde ich nicht erwähnen da ihr sonst einvernehmlich den Vertragsinhalt geändert hättet.

Die Kupplung solle er auf Gewährleistung reparieren.

Am besten wäre aber wenn du dir das Geld für den BMW zurückholst und was anderes kaufst. Das Geld für den Opel bekommst du selbstverständlich auch das sagt dir auch jeder Rechtsanwalt.

Nein hat sie nicht. Der Händler muss Nachweisen das sie das Geld bekommen hat mit einer Quittung oder ähnlichem. Das wird ihm nicht gelingen.

 

Du hast ja beide Verträge geh am besten zu einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherberatung oder wenn du beim ADAC bist Ruf da an. Du wirst sehen das es für dich nicht so schlecht aussieht wie du denkst!

 

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 18. Nov. 2017 um 13:0:52 Uhr:

Dann hat sie aber 2000 € eingebüßt!

 

Der Kaufvertrag ist von ihr unterschrieben

Du verstehst es nicht.

Lies Dir Ihren Beitrag nochmal durch und überlege.

Der Kaufvertrag ist in dem Falle auch Quitung bzw. Nachweis.

 

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 18. November 2017 um 13:20:52 Uhr:

Nein hat sie nicht. Der Händler muss Nachweisen das sie das Geld bekommen hat mit einer Quittung oder ähnlichem. Das wird ihm nicht gelingen.

Du hast ja beide Verträge geh am besten zu einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherberatung oder wenn du beim ADAC bist Ruf da an. Du wirst sehen das es für dich nicht so schlecht aussieht wie du denkst!

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 18. November 2017 um 13:20:52 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 18. Nov. 2017 um 13:0:52 Uhr:

Dann hat sie aber 2000 € eingebüßt!

Der Kaufvertrag ist von ihr unterschrieben

Ich verstehe es sogar besser als du denkst, nur weil der Händler das Auto schon hat ist das kein Beweis das sie das Geld erhalten hat. Wenn du etwas kaufst und gleich mitnimmst, man dir die Rechnung aber später zuschickt hast du ja auch nicht bezahlt oder? Der schriftliche Kaufvertrag zählt nicht als Quittung sondern hat nur Beweisfunktion über den Vertragsinhalt!

 

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 18. Nov. 2017 um 14:0:52 Uhr:

Du verstehst es nicht.

 

Lies Dir Ihren Beitrag nochmal durch und überlege.

 

Der Kaufvertrag ist in dem Falle auch Quitung bzw. Nachweis.

 

@Johnny202 schrieb am 18. November 2017 um 13:20:52 Uhr:

Nein hat sie nicht. Der Händler muss Nachweisen das sie das Geld bekommen hat mit einer Quittung oder ähnlichem. Das wird ihm nicht gelingen.

 

Du hast ja beide Verträge geh am besten zu einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherberatung oder wenn du beim ADAC bist Ruf da an. Du wirst sehen das es für dich nicht so schlecht aussieht wie du denkst!

 

@Johnny202 schrieb am 18. November 2017 um 13:20:52 Uhr:

 

@vwpassat99 schrieb am 18. Nov. 2017 um 13:0:52 Uhr:

Dann hat sie aber 2000 € eingebüßt!

 

Der Kaufvertrag ist von ihr unterschrieben

Johnny202

Dann könnte ich Deiner Meinung nach jetzt zu allen Käufern der letzten Wochen/Monate fahren, die keine Quittung wollten und den Kaufpreis ein 2. Mal verlangen?

Man kann nur hoffen, dass hier nicht soviele auf solch abstruse Gedanken kommen. Die Rechtssprechung geht GSD noch davon aus, dass wenn nichts anderes vereinbart wurde, ein Zug-um-Zug-Geschäft stattgefunden hat.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 18. Nov. 2017 um 14:56:37 Uhr:

Johnny202

 

Dann könnte ich Deiner Meinung nach jetzt zu allen Käufern der letzten Wochen/Monate fahren, die keine Quittung wollten und den Kaufpreis ein 2. Mal verlangen?

 

Man kann nur hoffen, dass hier nicht soviele auf solch abstruse Gedanken kommen. Die Rechtssprechung geht GSD noch davon aus, dass wenn nichts anderes vereinbart wurde, ein Zug-um-Zug-Geschäft stattgefunden hat.

Da die TE ja beim gleichen Händler ein Auto verkauft hat und am gleichen Tag ein Neues gekauft hat wieso zahlt sie ihm dann den ganzen Betrag, wieso verechnen sie nicht die gegenseitigen Leistungen? Und genau das ist der Knackpunkt es wird nur im Zweifel von einer Zug um Zug Leistung ausgegangen und dieser Zweifel wird hier wiederlegt. Deshalb muss der Händler beweisen, dass er ihr das Geld schon bezahlt hat und das wird ihm nicht gelingen!

Ich halte dagegen. Macht aber nichts, weil das hier reine Theorie ist. In der Praxis wird bei derartigen Händlern nichtmal der Inhaber zu laden sein.

Von daher alles vergebene Mühe.

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