Bestellung nachträglich ändern?
Ich habe vor 6 Tagen einen Touran bestellt, einen 1,4 HL. Nachträglich wollte ich heute das Active Lightnig System dazu bestellen. Jetzt schreibt mir grad mein Händler, dass der Wagen schon fest in der Produktionsplanung sei und nicht mehr änderbar. Die VW Hotline macht dazu keine Aussage, die können mir nur helfen wenn ich die Kommistionsnummer weiß, diese nennt mir mein Händler aber nicht.
Kann man da nach 6 Tagen echt nichts mehr machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Schwarzer_Raabe schrieb am 1. Dezember 2015 um 19:21:38 Uhr:
http://www.kaufvertrag-auto.eu/widerrufsrecht-beim-autokauf.htmlZitat:
@Martin_BY schrieb am 1. Dezember 2015 um 13:56:18 Uhr:
Welche "gesetzliche Frist" soll das sein?
Die gibt es nicht! Bestellt ist bestellt.Davon ab ist das Verhalten des Händlers sehr merkwürdig.
Was ist denn das für eine Bulls***-Seite? Da steht schwer lesbares Nichts, keine brauchbaren Informationen. Sowas als Quelle zu zitieren ist gewagt...! 😉
Fakt ist, es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht für jedweden Vertrag, die Ausnahmen wurden hier im Thread ja bereits aufgezeigt.
30 Antworten
Zitat:
@Sigsag77 schrieb am 1. Dezember 2015 um 08:42:46 Uhr:
Nein, er wird nicht finanziert.
Auch dann solltest du die gesetzliche Frist zum Rücktritt vom Kaufvertrag haben. (Unser wurde auch nicht finanziert und es gab ein rücktrittsrecht)
Naja... Also wenn es im Vertrag keine Rücktrittsklauseln gibt, oder das Auto an der Haustür gekauft wurde, wird das nix mit dem Rücktritt. Es sei denn dass das Auto dann nicht dem Bestellten entspricht.
Aber bin kein Anwalt und deshalb muss das nicht unbedingt stimmen
- keine Finanzierung oder online kauf = kein Rücktritt.
oder kann man wenn man heiratet auch 2 Wochen zurücktreten ?
- sei doch froh das es so schnell geht.
- bei einer Änderung kann sich die Lieferzeit extrem erhöhen.
- ich konnte noch ändern und habe dadurch jetzt nur Ärger.
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Erhöhte Lieferzeit wäre kein Problem. Heute kam die AB, ich werde versuchen mich damit abzufinden.
Danke für eure Unterstützung.
Zitat:
@Schwarzer_Raabe schrieb am 1. Dezember 2015 um 10:24:51 Uhr:
Auch dann solltest du die gesetzliche Frist zum Rücktritt vom Kaufvertrag haben. (Unser wurde auch nicht finanziert und es gab ein rücktrittsrecht)Zitat:
@Sigsag77 schrieb am 1. Dezember 2015 um 08:42:46 Uhr:
Nein, er wird nicht finanziert.
Welche "gesetzliche Frist" soll das sein?
Die gibt es nicht! Bestellt ist bestellt.
Davon ab ist das Verhalten des Händlers sehr merkwürdig.
Zitat:
@Sigsag77 schrieb am 1. Dezember 2015 um 12:59:11 Uhr:
Erhöhte Lieferzeit wäre kein Problem. Heute kam die AB, ich werde versuchen mich damit abzufinden.
Danke für eure Unterstützung.
Abfinden? Wie oft kaufst Du was für >30.000.-€?
Klar hast Du einen Fehler gemacht, wenn Du bei solch einem Vertrag nicht vorher genau prüfst, aber "abfinden" wäre für mich da keine Option.
Wenn Du hier korrekt geschildert hast, dann WILL der "Händler" seinem "Kunden" offenbar nicht helfen. Und das geht gar nicht....
Blöd. Würd mich beim Geschäftsführer des Autohauses und bei VW wegen dem schlechten Service beschweren
http://www.kaufvertrag-auto.eu/widerrufsrecht-beim-autokauf.htmlZitat:
@Martin_BY schrieb am 1. Dezember 2015 um 13:56:18 Uhr:
Welche "gesetzliche Frist" soll das sein?Zitat:
@Schwarzer_Raabe schrieb am 1. Dezember 2015 um 10:24:51 Uhr:
Auch dann solltest du die gesetzliche Frist zum Rücktritt vom Kaufvertrag haben. (Unser wurde auch nicht finanziert und es gab ein rücktrittsrecht)
Die gibt es nicht! Bestellt ist bestellt.Davon ab ist das Verhalten des Händlers sehr merkwürdig.
Zitat:
@Schwarzer_Raabe schrieb am 1. Dezember 2015 um 19:21:38 Uhr:
http://www.kaufvertrag-auto.eu/widerrufsrecht-beim-autokauf.htmlZitat:
@Martin_BY schrieb am 1. Dezember 2015 um 13:56:18 Uhr:
Welche "gesetzliche Frist" soll das sein?
Die gibt es nicht! Bestellt ist bestellt.Davon ab ist das Verhalten des Händlers sehr merkwürdig.
Da steht doch, "wird eingeräumt". Ist also kein verpflichtendes Recht. Wurde es nicht eingeräumt gibt es das nicht!
Laut Wiki:
Die Pflicht des Unternehmers zur Erteilung einer Widerrufsbelehrung gilt für folgende Verträge:
„Haustürgeschäfte” § 312 BGB,
Fernabsatzvertrag § 312b BGB und § 312d BGB,
Teilzeit-Wohnrechtevertrag § 481 BGB und § 484 BGB, siehe dazu Ferienwohnrecht,
Verbraucherdarlehensvertrag, § 491 BGB und § 492 BGB und
Ratenlieferungsvertrag § 505 BGB.
Also nicht verpflichtend beim Autokauf beim Händler!
Zitat:
@Schwarzer_Raabe schrieb am 1. Dezember 2015 um 19:21:38 Uhr:
http://www.kaufvertrag-auto.eu/widerrufsrecht-beim-autokauf.htmlZitat:
@Martin_BY schrieb am 1. Dezember 2015 um 13:56:18 Uhr:
Welche "gesetzliche Frist" soll das sein?
Die gibt es nicht! Bestellt ist bestellt.Davon ab ist das Verhalten des Händlers sehr merkwürdig.
Was ist denn das für eine Bulls***-Seite? Da steht schwer lesbares Nichts, keine brauchbaren Informationen. Sowas als Quelle zu zitieren ist gewagt...! 😉
Fakt ist, es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht für jedweden Vertrag, die Ausnahmen wurden hier im Thread ja bereits aufgezeigt.
Das Widerrufsrecht, welches in den §§ 355 ff BGB geregelt ist, stellt ein besonderer Fall des Rücktritts dar. Er ermöglicht ausschließlich Verbrauchern bei Haustürgeschäften, Finanzierungskäufen und Fernabsatzverträgen abgeschlossene Verträge rückabzuwickeln.
Sehr seltsam, ich glaube auch, dass der Händler schlicht einer von der unwilligen Sorte ist. Es wäre echt ungewöhnlich, wenn der Wagen so kurz nach Bestellung und Auftragsbestätigung schon fest eingetaktet ist, dass keine Änderung mehr möglich ist.
