Ganzjahresreifen ja oder nein ?
Seid ihr der meinung ein ganzjahresreifen reicht aus weil in berlin hat man eh nur so ein misch wetter und der verbrauch steigt auch kaum oder?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ganzjahresreifen? ja / Nein' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hjluecke schrieb am 24. März 2017 um 22:04:49 Uhr:
TE, ein Reifen bei dem ich nur Kompromisse eingehen muss, fahre ich nicht!
Jedes Bauteil an Deinem Fahrzeug ist ein Kompromiss... laß die Karre stehen. ;-)
1998 Antworten
Zitat:
@Multilo schrieb am 31. März 2017 um 02:10:45 Uhr:
Für die Urteilsfindung zählt vielmehr, ob man dir ein Verschulden vorhalten kann bzw. muss, und da könnte es auch ganz leicht passieren, dass der Richter die Auffassung vertritt, dass es jedem hinreichend bekannt sein muss (z.B. aus der Fahrschule, den Medien, den Markierungen an jedem Profiltiefrnmesser, etc.), dass Profiltiefen unter 4mm im Winter als unzureichend und gefährlich anzusehen sind.
Wenn das so leicht passieren kann, dann wirst Du sicher mehrere einschlägige Urteile mit Aktenzeichen dazu nennen können. Oder wenigstens eines. Auf solche Belege bin ich immens gespannt.
Richter sind zumindest hierzulande immer noch an Recht und Gesetz gebunden, in diesem Fall an:
Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 36 Bereifung und LaufflächenDas Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
DAS gilt in der Rechtsprechung. Nichts anderes.
Jetzt könnte man noch zur Ablenkung eine Diskussion lostreten, ob die 1,6 mm zu wenig sind. Die 1,6-mm-Grenze ist aber dennoch festgelegt. Für eine Änderung wäre das Bundesministerium für Verkehr zuständig, nicht die Justiz.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@VW-ORIGINAL69 schrieb am 31. März 2017 um 06:53:52 Uhr:
Im Sommer war ich immer die Slicks. Meistens Soft aber auch mal Supersoft, wenn ich in Monte Carlo bin. Bei Regen ziehe ich, aber immer die Intermediats oder halt meine Wet Reifen rauf.
Habe ich jahrelang auch so gemacht. Aber der Anhänger mit den anderen Reifensätzen und der Kleinbus mit der Boxencrew haben mich zu sehr eingebremst. Die Lösung war mir am Ende auch zu teuer. Bin daher auf GJR umgestiegen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 31. März 2017 um 09:46:16 Uhr:
Bei meinem Kia Rio waren durch Zufall (war ein Leasingfahrzeug) auch GJR (Hankook) drauf. Ich muss sagen, dass mich die Reifen begeistern. Keinerlei Probleme auf trockener Fahrbahn, bei Regen, Schnee. Für mich kommt nichts anderes mehr in Frage.
Du betreibst einen Reifenhandel, oder?
Zitat:
Die Industrie kann euch erzählen was sie will von wegen Sommer und Winterreifen, ich bin auch schon ganzjährig mit Winterreifen immer gut gefahren. Es soll halt nur doppelt und dreifach am Autofahrer verdient werden...
Verstehe ich nicht. Wenn ein Reifensatz abgelaufen ist, brauche ich einen zweiten. Kaufe ich zwei Sätze auf einmal, also SR+WR, fahre ich damit doch auch doppelt so weit (nur ggf. halt sicherer). Wie verdient man sich daran jetzt dumm und dämlich?
Zitat:
@gromi schrieb am 31. März 2017 um 08:25:35 Uhr:
Und wie ist es mit dem Reifenalter?
Ab 6, 7 oder 8 Jahren kein (voller) Versicherungsschutz mehr? ;-)
Alter ist kein sinnvolles Merkmal, auch ein 10 Jahre alter Reifen kann noch sehr gute Haftwerte aufweisen - zur Erinnerung: Reifen bis 5 Jahre dürfen von Händlern sogar noch als Neureifen verkauft werden. Wenn du allerdings bemerkst, dass die Reifen ausgehärtet sind und dich nicht mehr sicher durch die Kurve bringen, dann bist du auch verantwortlich, die Sicherheit wieder herzustellen.
Ob dir einer nachweisen kann, dass du davon wusstest, ist freilich etwas anderes.
Beim 2mm -Profil ist der Nachweis allerdings nicht so schwer.
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Zitat:
@Multilo schrieb am 31. März 2017 um 22:34:09 Uhr:
Beim 2mm -Profil ist der Nachweis allerdings nicht so schwer.
Ja, und? Da die Grenze staatlicherseits bei 1,6 mm festgelegt wurde, ist von 2 mm zwar abzuraten, rein rechtlich sind sie aber noch im grünen Bereich, siehe Beitrag weiter oben.
Zitat:
@cc307 schrieb am 31. März 2017 um 23:04:06 Uhr:
@Multilo
Glaubst du das eigentlich selber was du uns hier erzählst?
Wahnsinn muss man nicht glauben, lebe ihn einfach und verbreite ihn weiter. 😁
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 31. März 2017 um 23:09:37 Uhr:
Zitat:
@Multilo schrieb am 31. März 2017 um 22:34:09 Uhr:
Beim 2mm -Profil ist der Nachweis allerdings nicht so schwer.
Ja, und? Da die Grenze staatlicherseits bei 1,6 mm festgelegt wurde, ist von 2 mm zwar abzuraten, rein rechtlich sind sie aber noch im grünen Bereich, siehe Beitrag weiter oben.
Wie kommst du darauf, dass die 1,6 mm Grenze dir erlauben würde, bewusst Gefahren zu provozieren - zumal du extra in dieser Art Gefahrenabschätzung ausgebildet wurdest? Das Gesetz sagt, dass du den Straßenverhältnissen angepasste Bereifung zu fahren hast, aber nicht, dass 1,6mm bei Schnee als angepasst angesehen werden dürfen. Natürlich darfst du auch Winterreifen auf 1,6mm runter fahren. Bei schneefreier Straße ist die Bodenhaftung ja nicht beeinträchtigt. Bei Schnee schon. Im übrigen haben die Gesetze, die für Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen zuständig sind, herzlich wenig mit den Gesetzen zu tun, die Haftungsfragen bei Unfällen regeln -völlig unterschiedliche Baustellen. Genau wie das was du glaubst, was Sache ist, und was wirklich ist. Oder um es mit deinen Worten zu sagen: siehe Beitrag weiter oben! 😎
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 31. März 2017 um 22:15:38 Uhr:
Zitat:
@Multilo schrieb am 31. März 2017 um 02:10:45 Uhr:
Für die Urteilsfindung zählt vielmehr, ob man dir ein Verschulden vorhalten kann bzw. muss, und da könnte es auch ganz leicht passieren, dass der Richter die Auffassung vertritt, dass es jedem hinreichend bekannt sein muss (z.B. aus der Fahrschule, den Medien, den Markierungen an jedem Profiltiefrnmesser, etc.), dass Profiltiefen unter 4mm im Winter als unzureichend und gefährlich anzusehen sind.
Wenn das so leicht passieren kann, dann wirst Du sicher mehrere einschlägige Urteile mit Aktenzeichen dazu nennen können. Oder wenigstens eines. Auf solche Belege bin ich immens gespannt.Richter sind zumindest hierzulande immer noch an Recht und Gesetz gebunden, in diesem Fall an:
Richtig! Nur dass die auch wissen, dass die STVZO für Haftungsfragen nicht zuständig ist.
Komm mal runter von deinem hohen Ross, deine Ahnung von der Materie geht offenbar gegen -1. Zum selber suchen warst du ja offenbar auch zu faul, sonst hättest du bereits im allerersten Google -Ergebnis schon fündig werden können: Eine Versicherung nimmt Stellung:
http://www.juraforum.de/forum/t/versicherungsleistung-bei-gesetzlicher-profiltiefe-von-winterreifen.118040/@Multilo
Ein Link auf ein Forum, aus Zeiten in denen es noch nicht mal eine Winterreifenpflicht in Deutschland gab. 😁
Du kannst es drehen und wenden wie du willst.
Per Gesetz sind in Deutschland laut StVo bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen vorgeschrieben. Es gelten noch immer als gesetzl. Mindestprofiltiefe die 1,6mm. Auch für Winterreifen.
Was z.b. der ADAC empfiehlt ist schön und gut aber auch nur eine Empfehlung.
Auch wenn diese Empfehlung Sinn macht.
Letzten Endes ist das Gesetz maßgebend und das Gesetz gilt auch für Versicherungen.
Zitat:
@cc307 schrieb am 1. April 2017 um 00:48:56 Uhr:
@Multilo
Ein Link auf ein Forum, aus Zeiten in denen es noch nicht mal eine Winterreifenplicht in Deutschland gab. 😁Du kannst es drehen und wenden wie du willst.
Per Gesetz sind laut StVo bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen vorgeschrieben. Es gelten noch immer als gesetzl. Mindestprofiltiefe die 1,6mm. Auch für Winterreifen.
Was z.b. der ADAC empfiehlt ist schön und gut aber auch nur eine Empfehlung. Auch wenn diese Empfehlung Sinn macht.
Letzten Endes ist das Gesetz maßgebend und das Gesetz gilt auch für Versicherungen.
Die Einführung der Winterreifenpflicht hat diesbezüglich keinen Unterschied gebracht und ob der ADAC etwas empfiehlt, ist auch nicht erheblich.
Leider versuchst du gar nicht, etwas für dich neues zu begreifen - schade eigentlich.
Einen letzten Versuch kann ich ja noch starten: Es gilt nicht wie du sagst DAS GESETZ sondern es gelten DIE GESETZE, jedes einzelne hat sein Anwendungsgebiet und seine Existenzberechnung. Ein Gesetz das Betriebserlaubnisse regelt, ist noch lange KEIN Gesetz, das strafbare Handlungen regelt oder Haftungspflichten in Schadensfällen - und umgekehrt. Zwar können die Regelungen des einen u.U. als Grundlage für das andere berücksichtigt werden, trotzdem ergibt sich daraus kein Zwang auf Ausschließlichkeit.
Nur weil du ein Auto mit funktionierender Beleuchtung hast, heißt dass noch lange nicht, dass du im Dunkeln ohne Licht fahren darfst, oder dass die hierfür definierte Ordnungswiedrigkeiten-Strafe das höchstmaß dessen wäre, was dir dafür blühen könnte.Solange kein Unfall passiert, mag letzteres noch stimmen. Sobald du jemanden in Gefahr bringst, gelten schon andere Regel und spätesten bei einem Unfall musst du dich wegen Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit verantworten und dafür hat der Richter nicht die StVZO, sondern das Strafgesetzbuch.
Bewusst andere gefährdendes Handeln nennt man auch Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit und diese kann sowohl Straf-, als auch Haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Und Versicherungen sind in Schadensfällen, billige Bagatellen vielleicht mal ausgenommen, nie wirklich deine Freunde, wie die Werbung gern suggeriert. Zahlungen vermeiden ist das Geschäft, was sie konkurrenzfähig hält.
Man sollte schon vorsichtig sein.
Zitat:
@Multilo schrieb am 1. April 2017 um 02:01:18 Uhr:
Bewusst andere gefährdendes Handeln nennt man auch Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit ...
Bewusstes Handeln nennt man vorsätzlich, nicht fahrlässig. Fahrlässig wäre es, mit Reifen unter 1,6 mm zu fahren, ohne es zu wissen. Wenn man es dagegen weiß, dann wäre es vorsätzlich. Über 1,6 mm ist es weder fahrlässig noch vorsätzlich sondern erlaubt, nur eben nicht ratsam.
Versicherungen versuchen schon mal, die Geschädigten ins Bockshorn zu jagen. Einem Bekannten haben sie mal am Telefon erzählt, dass sein (in Deutschland passierter) Unfall mit einem belgischen LKW nach belgischem Recht bearbeitet werden müsse und dort keine Abschleppkosten und keine Ersatzwagen geleistet werden. Nun gehört er nicht zu den Leuten, die sich solche Bären aufbinden lassen, aber auf diese Weise werden sie in anderen Fällen schon viel Geld gespart haben.
Zitat:
@Multilo schrieb am 31. März 2017 um 21:52:30 Uhr:
Hat doch mit Angstmacherei nichts zu tun. Lernst du in der Fahrschule, dass Winterreifen nur bis 4mm genutzt werden, ja oder nein? Ja! Und klar begründet wird es auch. Damit ist es Teil deiner Ausbildung und jeder kann erwarten, dass du es ernst nimmst.
Nein, nimmt man nicht. In (Fahr)Schulen lernt man viel Blödsinn. Da wird auch teilweise noch die 7 Grad-Lüge verbreitet.
Eigene Erfahrungen sind viel wichtiger. Und da merkt man, dass das Entsorgen von 4mm Reifen Unsinn ist.
@Multilo
Grundsätzlich fand ich Deine Beiträge ja gar nicht schlecht, aber lasse doch einfach Themen wie Gesetze und Versicherungen, bei denen man nach einem halben Satz von Dir schon weiß, dass Du davon keinen Schimmer hast.
Übrigens: Der laufende Laptop auf dem Armaturenbrett ist selbstverständlich verboten.
Ergibt sich u.A. aus:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. ... (§ 23 StVO)
@Unkrautvernichter
Deine Beiträge sind humoristisch gesehen natürlich vom Feinsten. Nach Deinen Lügenmärchen aus Finnland ist es außerdem beachtlich, dass Du Dich in diesen Thread noch hinein traust.
Hallo
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht, aber angemessene Bereifung ist vorgeschrieben.
Falls nicht vorhanden, nehmen die Versicherungen Regress auf den Versicherungsnehmer.
Mit 1.6 mm taugt ein Reifen nicht mehr für den Winter, erfahrungsgemäss ist das bereits unter 4 oder gar 5 mm der Fall. Jetzt kann sich jeder ausrechnen, wie gut seine Aussichten um Falle eines Unfalls sind.