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Alfa: Kulanz bei Austauschteil (Zahnriemen)?

Themenstarteram 3. August 2008 um 14:31

Hallo,

habe einen Alfa 156 seit 7,5 Jahren (BJ 2000), 1,8 l Benziner. Wagen ist eher unterdurchschnittlich gefahren (92.000 km), ganz normal, jährlich zur Inspektion in Alfa-Werkstätten gewesen.

Bei km 56.000 hat die Werkstatt (angeblich?) den Zahnriemen gewechselt.

Nun habe ich (bei einer Stadtfahrt mit 50 km/h) letzte Woche auf einmal einen Motorschaden mit Zerstörung des Zahnriemens/Seilscheibe bekommen. Also 36.000 km nur nach Zahnriemen-Wechsel.

Meine Fragen:

1) Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit einem Austauschteil?

2) Kann ein Sachverständiger ggf. beweisen, ob der Zahnriemen am Ende - anders als von der Werkstatt angegeben - nicht gewechselt worden ist?

3) Ist Alfa in solchen Fällen kulant?

4) Stellt man einen Kulanzantrag besser bei Alfa zentral oder über die (betroffene) Werkstatt?

Eure Antworten wären superhilfreich! Vielen Dank!

 

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12 Antworten

Für einen acht Jahre alten brauchst du keinen Kulanzantrag stellen, es sei den du möchtest für einen Pausenbrüller in der betreffenden Abteilung bei Alfa sorgen. Wann wurde er denn gewechselt!?

Themenstarteram 3. August 2008 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von synallagma

Für einen acht Jahre alten brauchst du keinen Kulanzantrag stellen, es sei den du möchtest für einen Pausenbrüller in der betreffenden Abteilung bei Alfa sorgen. Wann wurde er denn gewechselt!?

Wieso, für das Austauschteil muss doch auch eine gewisse Produkthaftung gelten, oder? Und der Zyklus "alle 60.000" km sollte doch auch nach dem Wechsel gelten.

Gewechselt wurde er im Februar 2005.

Wenn du die Rechnung von dem Wechsel noch hast, sehe ich Chancen auf ~25%-50% Kulanz, allerdings ist die Frage, ob es an Alfa oder an die Werkstatt zu richten ist. Gerechtfertigt wäre es natürlich ganz klar.

am 4. August 2008 um 2:31

Bei 36.000 KM bzw. 3 1/2 Jahren würde ich die Werkstatt kontaktieren, in der der Wechsel durchgeführt wurde. Wenn es einer Vertragswerkstatt ist und du dort immer regelmäßig zum Service bist, solltest du nicht alleine auf den Kosten sitzen Bleiben. Versuchen solltest du es in jedem Fall.

Zitat:

Original geschrieben von boris9999

Wieso, für das Austauschteil muss doch auch eine gewisse Produkthaftung gelten, oder? Und der Zyklus "alle 60.000" km sollte doch auch nach dem Wechsel gelten.

Gewechselt wurde er im Februar 2005.

36.000 km und 3 1/2 Jahre nach dem Wechsel hast du keine Chance. Alfa rät zu fünf Jahren und bei widrigen Umständen wie zum Beispiel Kurzstreckenbetrieb sogar deutlich kürzer. Und über drei Jahre nach Wechsel ist jeglicher Anspruch hinfällig. Mit der Werkstatt reden um dort auf eine vernünftige Lösung zu kommen, wäre der sinnvollste Weg.

am 6. August 2008 um 18:40

Zitat:

Original geschrieben von synallagma

Zitat:

Original geschrieben von boris9999

Wieso, für das Austauschteil muss doch auch eine gewisse Produkthaftung gelten, oder? Und der Zyklus "alle 60.000" km sollte doch auch nach dem Wechsel gelten.

Gewechselt wurde er im Februar 2005.

36.000 km und 3 1/2 Jahre nach dem Wechsel hast du keine Chance. Alfa rät zu fünf Jahren und bei widrigen Umständen wie zum Beispiel Kurzstreckenbetrieb sogar deutlich kürzer. Und über drei Jahre nach Wechsel ist jeglicher Anspruch hinfällig. Mit der Werkstatt reden um dort auf eine vernünftige Lösung zu kommen, wäre der sinnvollste Weg.

Hallo aus Bremen,

wirkt sich Kurzstreckenbetrieb auch negativ auf den ZR aus ??? wenn ja, warum ?? danke.....

Alfa schreibt es so in die Bedienungsanleitung. Ob sie es nun machen, um sich rechtlich abzusichern oder weil Kurzstreckenbetrieb wirklich so schädlich ist, sei dahin gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von synallagma

bei widrigen Umständen wie zum Beispiel Kurzstreckenbetrieb

ich kann mich dunkel erinnern, das im handbuch widriger umstand mit wüstenartigem gebiet, sand, etc. erklärt wurde.

es ist doch lächerlich, wenn wir in deutschland schon widrige umstände haben. politisch vielleicht.

Deine Fragen: auch wenn schon beantwortet

1) Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit einem Austauschteil?

Nein

2) Kann ein Sachverständiger ggf. beweisen, ob der Zahnriemen am Ende - anders als von der Werkstatt angegeben - nicht gewechselt worden ist?

Bestimmt, aber Du bist in der Beweispflicht. Soll heißen, wenn Du einen Sachverständigen beauftragst wirst Du erst einmal zur Kasse gebeten. Und ich bin mir sicher, das der Sachverständige kein Gutachten für unter 1000,00 Euro erstellen wird.

3) Ist Alfa in solchen Fällen kulant?

Ist mir nicht bekannt. Vielleicht vor ein paar Jahren einmal. Davon abgesehen hast Alfa Romeo nichts damit zu tun. Dein Ansprechpartner ist Dein Werkstatt.

4) Stellt man einen Kulanzantrag besser bei Alfa zentral oder über die (betroffene) Werkstatt?

Lass es einfach. Macht viel Stress, viel Arbeit und das Ergebnis wird nachher nicht das sein welches Dur Dir wünschst

 

BTW. Wechselinervall Zahnriemen alle 60.00Km oder alle 5 Jahre

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Zitat:

Original geschrieben von synallagma

bei widrigen Umständen wie zum Beispiel Kurzstreckenbetrieb

ich kann mich dunkel erinnern, das im handbuch widriger umstand mit wüstenartigem gebiet, sand, etc. erklärt wurde.

es ist doch lächerlich, wenn wir in deutschland schon widrige umstände haben. politisch vielleicht.

Habe nun noch einmal ins Buch geschaut. so ca. Seite 250 steht sinngemäß: alle drei bei kalten oder warmen Klima, Gebrauch im Stadtverkehr bei häufigem Leerlauf, Gebrauch auf gesalzten Straßen. Ob man es nun gut oder zeitgemäß findet, sei dahingestellt.

Lächerlich ist doch, ohne die genauen Umstände des TE zu kennen ihm zu raten einen Kulanzantrag zu stellen. Alleine wenn sich herausstellt, dass der ZR unfachmännisch gewechselt wurde, braucht er keinen Kulanzantrag sondern muss seine Rechte anderweitig gegenüber dem Werkersteller einfordern.

Tausende PSA-XU-Motoren wurden beim ZR-Wechsel von freien Werkstätten wegen falschen Einbaus der Wasserpumpen niedergestreckt. Das ist sicher auch nicht das Problem von PSA und die darauffolgenden Kulanzanträge werden wahrscheinlich auf deren Weihnachtsfeier vorgelesen...

Amen! Ich glaube hier machen sich welche mehr Gedanken über die Problematik als der Threadersteller. -)

Einen grundsätzlichen Schutz vor dem teuren Riemen-Riss gibt es nicht. Aus Erfahrung wissen wir, dass sich Zahnriemen sogar schon unmittelbar nach der Inspektion verabschiedet haben. Auch die Markenbetriebe können nicht auf Anhieb erkennen, wie es um die Qualität des Riemens bestellt ist. Denn häufig reißt er nicht infolge einer äußeren Beschädigung, eher schon sind die vom Riemen angetriebenen Aggregate ursächlich für den Ausfall, wie zum Beispiel die Wasserpumpe. Läuft deren Stirnrad nicht mehr exakt, kann der Riemen abspringen. Ebenso, wenn die Spannung nicht mehr stimmt. In diesem Fall kann auch der Riemen einige Zähne überspringen. Resultat: Motorschaden.

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