Abgelaufene Kennzeichen , auf privatem Grundstück nutzen.

Opel Astra G

Habe mal eine Frage.
Wenn ich ein ca 20 Jahre altes Kennzeichen , mit zusammengeklebter Landratsamtplakette ,auf privatem eingezäuntem Grundstück an ein anderes Fahrzeug schraube , was könnte da passieren?
Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 23. Mai 2016 um 09:58:38 Uhr:


@metalhead79
Wenn dann als PM. Das hier habe ich gemerkt bringt eh nix.
Jeder weis mehr als der Andere.
Dann werden Schriftsätze aus einem Zusammenhang heraus gerissen, und versucht sich dafür Danke zu ergattern, was anscheinend klappt.
Alles traurig. Aber wer draußen nichts ist versucht sich hier darzustellen.

Aber danke für die Anregung. Ich werde wenn, dann per PM den Ausgang mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen

Finde ich sehr schwach muss ich sagen, vor allem mit dem Hintergrund, dass du irgendwo am Anfang geschrieben hattest, dass du Ü50 bist. Du antwortest meiner Meinung nach nicht deswegen nicht, weil "es alles nichts bringt", sondern weil du nicht die Antworten erhalten hast, die du dir erhofft hast.

Du wolltest hören, dass hier durch die Kollegen rechtswidrig gehandelt wurde - passend dazu die Behauptung, dass man ja Privatgelände nicht betreten dürfe und dass es da Urteile gäbe etc pp und dann damit das übliche Polizistenbashing lostreten. Als du gemerkt hast, dass das nicht funktioniert, wolltest du dann die Mär vom armen braven deutschen Steuerzahler, der durch die asylantenliebende Obrigkeit geknechtet wird, kund tun - funktionierte auch nicht. Zu guter Letzt wird dann beleidigte Leberwurst gespielt.
Das erinnert mich an die Leute, die unbedingt eine Streife zu ihrem pillepalle Unfall fordern und dann plötzlich alles ohne Polizei regeln wollen, wenn man eröffnet, dass aufgrund des Spurenbildes und Schilderungen irgendwie aus unparteiischer Sicht beide an der Kollision Schuld sind und aus diesem Grund beide Parteien durch die Bußgeldstelle kostenpflichtig verwarnt werden.

Echt schade, bei solchen Threads juckt es mich immer in den Fingern, mal in unserem (leider nur hessenweit recherchierbaren) System nachzuforschen, ob ein ähnlich gelagerter Fall zufällig irgendwo in unserer Zuständigkeit eröffnet worden ist und dem bearbeitenden Kollegen den Thread verlinken - ist mir allerdings noch nie den Zeitaufwand wert gewesen. Ich würde mir wünschen, dass man(n) einfach mal zu dem steht, was man(n) verbockt hat - selbstverständlich innerhalb der vom Gesetzgeber gewährten Rechte. Leider passiert das nahezu nie.

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Im Allgemeinen möchte ich darauf hinweisen, das an dem Grundstück / Einfahrt , täglich ca 30-40 Fahrzeuge der Polizei und des Bundesgrezschutz durch fahren.
Und im Übrigen kann ich sagen, das Kennzeichen war genau 23min am Fahrzeug, da hatte die Beamten es schon eingezogen. Das lässt sich so nachvollziehen da ich weis wann das Fahrzeug mit dem Abschlepper abgestellt wurde und im Beweissicherungsprotokoll auch die Uhrzeit der Sicherstellung steht.

Im Register der Zulassungsstelle ist das Kennzeichen zum Zeitpunkt der Feststellung nicht vergeben gewesen, hätte dieses also als Wunschkennzeichen sogar offiziell nehmen können. Da ich das Fahrzeug ja anmelden könnte auch mit Motorschaden, da es noch TÜV hat.

Zitat:

@CV626 schrieb am 20. Mai 2016 um 23:36:06 Uhr:


Falsche Analogie, gast356. ...

Abgesehen von der Gesetzeslage sind das ganz einfach alles Sachen von denen man als jemand, der bei Hirn & Verstand ist ganz einfach die Finger läßt, weil einem durch einfaches rationales Schlußfolgern klar sein sollte, dass das unweigerlich zu Problemen führen wird.

Außerdem, was bringts mir -wenn ich nix damit vor habe- an ein stillgelegtes Fahrzeug gefälschte Stempelplaketten zu kleben... bei den zu erwartenden Problemen stimmt da ganz einfach der Ärger-Leistungs-Faktor nicht. Mal ganz ehrlich für den Zweck hättens doch auch entstempelte Kennzeichen getan, oder zur Not statt der Stempelplaketten auch ein grauer Punkt.

@focusschrauber ... ja, find ich gut, da scheint die Polizei auf Zack zu sein... 23 Minuten, das spricht für sie. Bei uns hier haben se für die abgelaufene HU beim Wohnwagen -im Garten mit angebrachtem Kennzeichen, durch den Lattenzaun hindurch / von der Straße aus lesbar 7 oder 8 Monate gebraucht... Ergebnis für den Halter damals, knapp 100,- EUR Bußgeld und ein oder zwei Flenspunkte.

@ "Außerdem - wer das WIRKLICH vorhätte, der würde das gefälschte Kennzeichen doch erst dann anbringen, wenn er es benutzt und nicht vorher schon riskieren, entdeckt zu werden."

23 Minuten... paßt doch... Kennzeichen dran geschraubt, jetzt noch schnell im Keller Sturmmaske und Wumme rauskramen und auf zum Banküberfall. ggg 😁

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 18:41:17 Uhr:


Nicht so herablassend Herr trouble01. Das sind keine Pegida Sprüche sondern Fakten aus Funk , Fernsehen oder wie in diesem Fall ein Pressebericht. Also bitte Ausdrücke wie von Ihnen gemacht im Zaume halten. Danke

Ich erspare es mir, hierauf weiter einzugehen. Nicht mein Niveau.

Daher ursprünglichen Beitrag editiert von mir selbst.

Ich frage mich nur, ob die Polizei nichts besseres zu tun hat, als Kennzeichen auf Privatgrundstücken zu kontrollieren unabhängig ob Zulassungssiegel oder HU-Plakette...

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Ob du es glaubst oder nicht, das dürfen sie. Auch mitnehmen/ Einziehen dürfen sie.
Um z.B. Misbrauch zu verhindern.....

Sie können das Fahren ohne Zulassung auf abgesperrtem Grundstück nicht verbieten. Das geht nicht!
Schlauer wäre gewesen, die Kennzeichen abzumachen.

@Lagebernd
Das ist so normal nicht ganz richtig. Steht ein Fahrzeug welches zugelassen ist aber der Versicherungsschutz erloschen ist, da darf die Polizei "nicht" auf das Grundstück um das Kennzeichen zu entsiegeln. Gibt es richterliche Beschlüsse. Auch darf ein Beamter zu einer Befragung nur bis zur Grundstücksgrenze und nicht auf das Privatgrundstück. Da gibt es viele Unterschiede.

Im übrigen habe ich das Fahrzeug ohne Kennzeichen bekommen, und habe selbst ein 20jahre altes dran gemacht. Aber wie geschrieben erst nachdem das Fahrzeug sich auf Privatgelände befand.

Das ist falsch. Habe ich eine Eingriffsgrundlage, betrete ich das Grundstück, umfriedet oder nicht und begehe damit niemals einen Hausfriedensbruch.
Diese EGL ergibt sich je nach Lage aus dem PolG oder der StPO oder beidem (Gemengelage). Du schreibst was von Urkundenfälschung, also sind wir hier in der StPO, weil repressiv.

Sicherstellung der Kz ist dann auch eine StPO-Maßnahme nach §94, 98 StPO - wobei ich glaube, dass es primär mal um eine präventive Maßnahme ging: Kollegen sehen das offenbar entstempelte Kennzeichen aus der Ferne und entschließen sich, tätig zu werden. Bei inaugenscheinnahme derselben werden ganz deutliche Manipulationsspuren offenkundig, deswegen hat liegt der Verdacht nahe, dass hier eine Straftat vorliegt -> wir befinden uns im Strafrecht. Kennzeichen werden abmontiert und zur Beweissicherung sichergestellt bzw beschlagnahmt und der Verantwortliche festgestellt (Mal ganz unter uns: die Aussage, die Kz nur aus ästhetischen Zwecken angebracht haben zu wollen, kannst du jemandem erzählen, der die Hose mit der Kneifzange anzieht wie man so schön sagt 😉 )

Im Anschluß wird dann das Verfahren eingeleitet - Kennzeichenmißbrauch; Urkundenfälschung, hätte ich persönlich auch so gemacht.

Zitat:

Diese Kennzeichen hatte ich vor ca 20 Jahren nach dem abmelden und entstempeln, abgekratzt am Tisch im Landratsamt , später habe ich geschaut, ob ich die abgekratzten Plakettenreste noch da sind , und habe diese später zu Haus wieder aufgeklebt.

Als Nachtrag vielleicht: mit dem fett markierten ist bereits der Tatbestand der Urkundenfälschung verwirklicht.

@cornerbackX24
Nun mal Butter bei die Fische. Ich mache an einem PKW mit Motorschaden auf privatem eingezäunten Grundstück ein Kennzeichen hinten am Fahrzeug an (hab auch nur das eine) um dann damit los zu fahren? Widerspricht sich irgend wie. Und warum wurde das Fahrzeug mit einem Autotransporter gebracht? Dann hätte ich auch fahren können mit DEM falschen Kennzeichen. Dann hätte es einen Sinn.

Aber wenn sie schon schreiben "Kollegen" gehe ich davon aus, das Sie von der selben Seite beschäftigt sind. Und das entstempeln auf privatem Grundstück ist auch Ihnen untersagt. Wie gesagt, darüber gibt es Rechtsurteile.

Und das mit der Plakette im Landratsamt bei der Abmeldung, hatte einen emotionalen Hintergrund, und dieses dann in der Garage zu hängen (fast 20 Jahre) ist mit Sicherheit strafrechtlich zu verfolgen. Dann kommt die Frage ganze FETT: Warum dürfen Asylanten hier jeden Rechtsbruch durchführen, das sich sogar Ihre Kollegen darüber beschweren, das auch ein festgenommener Asylbewerber ohne festen Wohnsitz die Dienststelle früher verlässt wie ihre Kollegen selbst.

Du beschreibst alles Dinge, die die Polizei aber nicht wissen konnte. Und du beschreibst die Dinge, wie du sie sehen möchtest.
Und noch etwas: Fang jetzt bitte nicht noch mit dem Vergleich mit Asylanten an, das geht garantiert daneben!

Die Annahme ist richtig.

Frage: Woher soll ich wissen, dass das Fzg nicht mehr fahrbereit ist? Woher, dass es mit einem Schlepper gebracht worden ist? Und vor allem, woher, dass es nicht mit einfachen Mitteln wieder fahrbereit gemacht werden kann?
Das alles kann ich als Beamter vor Ort nicht wissen. Was ich aber weiss, ist, dass dort ein Fahrzeug mit einem offensichtlich manipuliertem Kz steht und ich somit den Verdacht habe, dass hier eine Straftat vorliegt. Zudem: selbst wenn das Fahrzeug offensichtlich nicht fahrbereit wäre, würde ich von dem Besitzer (so greifbar) verlangen, die Kz abzunehmen und mir auszuhändigen oder sie selber ab- und mitnehmen und parallel das Verfahren einleiten - nochmals: die Manipulation hast du selber beschrieben. Welche Gründe auch immer dahinterstehen, kannst du äußern (bei der Vernehmung oder auch beim Anwalt respektive in der Verhandlung, falls es dazu kommt) - sie interessieren aber nicht, da wir als Beamte dem Legalitätsprinzip unterliegen. Oder anders ausgedrückt: im Bereich des StGB herrscht Strafverfolgungszwang, d.h. ich habe kein Ermessen.

Zu der Asylbewerberfrage: ich sehe da keinen irgendwie gearteten Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall, weswegen ich darauf nicht eingehen werde. Äpfel und Birnen sozusagen. Aber vielleicht nur soviel: für alle nicht-Deutschen gelten im Inland die gleichen Gesetze. Heisst, auch der Biodeutsche marschiert in der Praxis oftmals feixend nach kurzer Zeit aus dem Gewahrsam, weil der Richter keinen Haftgrund sieht.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 21. Mai 2016 um 10:24:30 Uhr:


xxxxxxxxxxxxx
Dann kommt die Frage ganze FETT : warum dürfen Asylanten hier jeden Rechtsbruch durch führen, das sich sogar Ihre Kollegen darüber beschweren , das auch ein festgenommener Asylbewerber ohne festen Wohnsitz die Dienststelle früher verlässt wie ihre Kollegen selbst.

Dann kommt die Moderation jetzt ganz in fett - und sogar extra in rot

Unterlasse gefälligst diese völlig unpassende Verlagerung der Diskussion auf irgendwelche Asyl-oder Flüchtlingsfragen bzw. sonstgeartete politische Ebenen.

Dies ist keine Bitte, sondern eine Aufforderung

twindance/MT-Moderation

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 19. Mai 2016 um 21:48:39 Uhr:


Ich habe ein Fahrzeug gekauft mit Motorschaden. Dieses habe ich mit einem Abschleppfahrzeug auf meinem Grundstück abstellen lassen.
Danach habe ich , das alte Kennzeichen hingemacht weil es besser aus sah , einfach so. Auto ohne Kennzeichen ist tot.
Das hat Polizei gesehen, sind auf mein Grundstück , haben das Kennzeichen vom Fahrzeug einfach abgemacht, mitgenommen, und wollen jetzt das weiter geben an die Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung.

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War das Grundstück mit einer Einfriedung, also einem Zaun, einer Hecke o.ä. versehen? Wenn nicht, könnte öffentlicher Verkehrsraum vorliegen und die Polizisten haben rechtmäßig gehandelt, was die eigentlich immer tun.

Zitat:

@draine schrieb am 19. Mai 2016 um 23:16:12 Uhr:


Und wer hat die auf das Grundstück gelassen? Nach Gefahr im Verzug klingt das ja nicht gerade. Eher nach Hausfriedensbruch.

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Nicht wenn das Grundstück nicht mit einer Umfriedung, also einem Zaun, einer Hecke, o.ä. versehen war.

Zitat:

@draine schrieb am 20. Mai 2016 um 10:29:31 Uhr:


Ich denke das ganze wird im Sande verlaufen, spätestens dann wenn die Polizisten erklären müssen wie sie an die Beweismittel gelangt sind.

Keine Angst, die Rechtmäßigkeit werden die Polizisten schon begründen!

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 14:55:03 Uhr:


Also ich danke erst einmal für die Antworten.
Was mich bei der ganzen Sache stört.
1. ich habe eine LRA Plakette wieder etwas hergestellt. TÜV abgelaufen 1997 Original Plakette.
2. auf meinem privatem Grundstück vor der Garage , steht das Fahrzeug, nicht auf öffentlicher Straße oder Plätze.
3. zum eigenen verschönern , Nutzung im privatem Bereich.!!! ??
4. das Kennzeichen hat nachweislich nicht das Grundstück verlassen, da nachgewiesen ist, das dieses betreffende Fahrzeug einen Motorschaden hat und das Fahrzeug mit einem Abschleppwagen angeliefert wurde.
5. das Kennzeichen wurde erst nach dem befinden des Fahrzeuges auf privatem Grundstück angebracht

Und ich weis immer noch nicht , warum ein Polizei Beamter um das Kennzeichen zu entfernen das Privatgrundstück betreten darf. Wenn ein Fahrzeug auf privatem Grundstück steht , zugelassen, wo der Versicherungsschutz erloschen ist, darf der Beamte auch nicht auf das Grundstück zum entwerten des Kennzeichen. Habe ich schon Polieberichte und Gerichtsbeschlüsse gelesen. Man findet aber in keinem Gesetzblatt , auch nich Paragraph 167 -Urkundenfälschung, was passiert, wenn man das nur für sich macht auf eigenem Grundstück. Erst wenn man die Fälschung nutzt auf der Straße im Geschäft usw. Nichts wenn man das auf eigenem Grundstück für sich macht.

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Tataaaaaaaa!

Das Fahrzeug stand vor der Garage und ich gehe mal davon aus, daß dieses von der Straße aus betreten bzw. befahren werden kann. Also liegt definitionsgemäß öffentlicher Verkehrsraum vor. und das polizeiliche Einschreiten ist rechtmäßig.

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