Abgasskandal: 2.0 TDI (Software) Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen, mich würde mal interessieren ob bei eurem 2.0 TDI schon irgendwelche Updates gemacht worden sind und warum.
Es wäre schön wenn ihr Bitte euer MJ oder BJ hinschreibt und welchen Motor ihr verbaut habt.

MfG Benny

Beste Antwort im Thema

Ein dummer Kommentar eines VW Mitarbeiters um zu trollen.

Glückwunsch. Schon heute morgen voller Erfolg getätigt 😉
Ein Kollege hat es auch gleich geliked.

Ersteres kannst du übrigens nicht bestreiten.
Deine Schreib-Historie verdeutlicht das sehr anschaulich.

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Zitat:

@pichocki schrieb am 9. Februar 2017 um 14:13:50 Uhr:



Zitat:

@Alf3366 schrieb am 9. Februar 2017 um 13:46:10 Uhr:


Normalerweise werden alle Fahrzeuge doch sowieso stillgelegt, die in einer vorgegebenen Zeit (18 Monate?) nicht am Rückruf teilgenommen haben.

??? Wer wird von wem "stillgelegt"?

Lt. Ankündigung sollen die Länder die Möglichkeit haben, die Fahrzeuge der Updateverweigerer stillzulegen. Wird dann wohl durch das zuständige Straßenverkehrsamt passieren.

http://www.focus.de/.../...raten-von-abgas-rueckruf-ab_id_6066849.html

Das gleiche sagen die Anwälte Hausfeld.

Alf3366:
Die Zulassungsstelle ist zuständig. Kreisfreie Stadt oder LRA.
Meines Erachtens alles bereits vorbereitet und bricht alsbald nach dem 24.09.17 los.

Hotze66:
Schlußendlich werden die Update Verweigerer auf Ebene des öffentlichen Rechts den Kürzeren ziehen müssen, weil die Abwägung Update ./. Betrieb eines KFZ ohne BE im öffentlichen Straßenverkehr immer zugunsten des "harmlosen" Updates ausgeht. Zivilrechtliche Ansprüche aus eventuellen Schäden sind bei dieser Abwägung irrelevant.

Wenn diese tolle Regierung nicht die Einführung der Sammelklage abgewürgt hätte ...

Genau wie das Recht auf Generalstreik...
Demokratie is halt was feines, auch wenns nur auf dem Papier ist.

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Zitat:

Meines Erachtens alles bereits vorbereitet und bricht alsbald nach dem 24.09.17 los.

In 2018-2019, nach Landtagswahl in Bayern.

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 9. Februar 2017 um 14:36:38 Uhr:



Zitat:

@pichocki schrieb am 9. Februar 2017 um 14:13:50 Uhr:



??? Wer wird von wem "stillgelegt"?

Lt. Ankündigung sollen die Länder die Möglichkeit haben, die Fahrzeuge der Updateverweigerer stillzulegen. Wird dann wohl durch das zuständige Straßenverkehrsamt passieren.

In der CH muss dafür eine Verfügung durch das Strassenverkehrsamt erstellt werden. Verfügungen kann man innerhalb von 30 Tagen anfechten, dann gibts ne Klage 🙂 ergo kann man damit endlich offiziell gegenüber des Updates klagen. Ich kann mir sehr gut vorstellen dass diese Klage vor das Bundesgericht landen und dieser Entscheid wegweisend sein wird. Bis dahin, fahre ich ohne Update.

Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 9. Februar 2017 um 14:02:46 Uhr:


Vielleicht wegen dem nachträglichen Handanlegen am MSG nach den Update.

Na und dann wird halt ne SW mit der "neuen" Versionsnummer aber dem alten SW Stand geflasht..

War auch meine Idee. Aber wer kann das?

Chiptuner. Aber sicher nicht jeder und bestimmt auch nur unter der Hand 😉

Und wenn der Mond und der Uranus in einer Linie stehen!

Da wäre es doch deutlich einfacher vor der TÜV-Prüfung temporär wieder das Anti-Schummelupdate von VW aufzuspielen. Danach kommt dann wieder die originale Schummelsoftware drauf und alles ist gut. Der Tuner verdient noch mal 50 Euro und der Kunde ist zufrieden.

ich kenne seit etwa ~12 Jahren Geräte die per OBD die original Software runterladen und ein Chiptuning aufspielen. "Damals für einen Ford ST"
Das kann man so oft machen wie man möchte und auch auf original zurückflashen. Die besseren Versionen konnten per USB aus dem Internet mit einem update versehen werden.
Nur mal zur Machbarkeit. Persöhnlich würde ich das lassen, kann aber jeder selber entscheiden.
Ob da irgendwelche Versionsnummern geändert werden?

Versionsnummern werden durch das Flash nicht geändert. Die Nummer ist fest im jeweiligen Datenstand programmiert. Das einzige was sichtbar geändert wird ist der Zähler in den erweiterten IDs des Steuergerätes. Dort werden die erfolgten Flashvorgänge zusammen gezählt.

Also bei mir gibts jetzt im März erstmal neuen TÜV.
Und dann erntscheide ICH, wann das upgrade aufgespielt wird, und zwar gaaanz zum Schluss, wenn nichts mehr geht und Hausfeld dazu raten.
Keine zwei Tage danach...gibts das downgrade aufgespielt und alles ist wieder beim alten, nur halt mit Aufkleber im Kofferraum.

http://www.motor-talk.de/news/die-diesel-downgrader-t5915721.html

Zitat:

@Hotze66 schrieb am 10. Feb. 2017 um 01:15:38 Uhr:


Keine zwei Tage danach...gibts das downgrade aufgespielt und alles ist wieder beim alten, nur halt mit Aufkleber im Kofferraum.

Und zwei Tage später machst du einen folgeschweren Unfall - womöglich ohne Betriebserlaubnis und somit auch ohne Versicherungsschutz - die Beweise lieferst du ja hier frei Haus in jedem deiner Postings! Ein Jahr später bist du angeklagt wegen fahrlässiger Tötung und wanderst in Knast.

Du bist richtig smart, kumpel! Meldest dich hier an und seitdem hast du in jedem posting beharrlich erklärt, dass du der mit den dicken Eiern bist! super - wir haben es alle begriffen - laber laber laber hotze66 verweigert, findet vw Scheiße und hat sich bei myright angemeldet!

Vielleicht lieferst du mal zur Abwechslung etwas mit Substanz - ah geht ja nicht - eigene Erfahrungen hast du ja gar nicht!

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