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95er Eintrag

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 6:07

Guten Morgen liebe Gemeinde

Ich habe eine frage und zwar folgende:

Darf ich Gewerblich LKW fahren auch ohne Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gemacht zu haben ? Reichen da die 5 Module um den 95er eintrag zu bekommen ?

Kurz zu mir

habe seit mitte letztes jahr mein LKW führerschein (CE) beim Bund gemacht und scheide bald aus und möchte LKW fahren.

Wär super wenb ihr mir helfen könntet.

Gruss

Beste Antwort im Thema

Seit dem 10.9.2009 besteht für Fahrer, die gewerblich ein Fahrzeug von mehr als 3,49 Tonnen zul. Gesamtgewicht fahren, grundsätzlich die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung. Diese Weiterbildung besteht aus den 5 Modulen, die alle 5 Jahre erneut gemacht werden müssen (im Block oder über die Jahre verteilt) und die dann mit Ablaufdatum und der Kennnummer 95 im Kartenführerschein als "absolviert" bestätigt werden (das bedeutet, nebenbei, alle 5 Jahre einen neuen Kartenführerschein zu beantragen).

Nun gibt es den Bestandsschutz: jeder, der den Führerschein (C1, C, CE usw) bis zum 9.9.2009 erworben hat, braucht nur zur Fahrschule o.ä. gehen und an den Kursen für die 5 Module teilzunehmen, um dann mit den Zertifikaten an der Führerscheinstelle den Eintrag der 95 zu erhalten. Alle anderen Führerscheininhaber brauchen die Grundqualifikation (Prüfung vor der IHK) oder die beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden Theorie, 10 Stunden Praxis + Prüfung). Oder machen von vornherein die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer.

Für alle Fahrer, die gewerblich unterwegs sind, gilt aber (bis auf wenige Ausnahmen): Ohne die 95 im Führerschein darf man nicht fahren!

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am 21. Oktober 2016 um 6:27

Hallo wenn man Geld mit dem Lkw verdient muss du die 95 er Eintragung haben also beschleunigte grundqualifikation

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 6:29

Gut aber sind das nur die 5 Module die ich machen muss oder auch Bkrfqg absolvieren ? Oder muss ich nur Bkrfqg machen ohne die 5 Module ?

am 21. Oktober 2016 um 6:39

Das sind nur module wann hast du den Führerschein bekommen

Beschleunigte Grundqualifikation gab es nur für die alten die schon lange gefahren sind bis Führerscheindatum XXXX .

Da wirst Du nicht drumrum kommen. Wenn ja hier mitteilen, und wenn der Bund das zahlt sowieso machen.

Seit dem 10.9.2009 besteht für Fahrer, die gewerblich ein Fahrzeug von mehr als 3,49 Tonnen zul. Gesamtgewicht fahren, grundsätzlich die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung. Diese Weiterbildung besteht aus den 5 Modulen, die alle 5 Jahre erneut gemacht werden müssen (im Block oder über die Jahre verteilt) und die dann mit Ablaufdatum und der Kennnummer 95 im Kartenführerschein als "absolviert" bestätigt werden (das bedeutet, nebenbei, alle 5 Jahre einen neuen Kartenführerschein zu beantragen).

Nun gibt es den Bestandsschutz: jeder, der den Führerschein (C1, C, CE usw) bis zum 9.9.2009 erworben hat, braucht nur zur Fahrschule o.ä. gehen und an den Kursen für die 5 Module teilzunehmen, um dann mit den Zertifikaten an der Führerscheinstelle den Eintrag der 95 zu erhalten. Alle anderen Führerscheininhaber brauchen die Grundqualifikation (Prüfung vor der IHK) oder die beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden Theorie, 10 Stunden Praxis + Prüfung). Oder machen von vornherein die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer.

Für alle Fahrer, die gewerblich unterwegs sind, gilt aber (bis auf wenige Ausnahmen): Ohne die 95 im Führerschein darf man nicht fahren!

Zitat:

@TransRapide schrieb am 21. Oktober 2016 um 08:27:59 Uhr:

Hallo wenn man Geld mit dem Lkw verdient muss du die 95 er Eintragung haben also beschleunigte grundqualifikation

So Pauschal sollte man das nicht sehen, wenn jemand als LKW Fahrer sein Geld verdienen mag, dann ja. Wird der LKW aber zb als Handwerker gebraucht, greift das BkrfQG nicht.

Zitat:

@TransRapide schrieb am 21. Oktober 2016 um 08:39:31 Uhr:

Das sind nur module wann hast du den Führerschein bekommen

Auch diese Aussage ist so nicht korrekt ohne mal noch die Passenden Fragen zu stellen....

Wie ja schon richtig gesagt wurde ist der Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs wichtig, für den LKW dann den 09.09.2009, war vorher aber zb die alte Klasse 3 vorhanden, dann war die Klasse C bzw CE nur eine Erweiterung

Also wenn der TE erst vor kurzem beim Bund den Führerschein gemacht hat, gehe ich jetzt mal davon aus das er keine alte Klasse 3 hatte und muss daher die volle Grundqualifikation machen und darf dann erst alle 5 Jahre die 5 Module machen um die 95 zu bekommen.

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 21. Oktober 2016 um 13:05:17 Uhr:

Zitat:

@TransRapide schrieb am 21. Oktober 2016 um 08:27:59 Uhr:

Hallo wenn man Geld mit dem Lkw verdient muss du die 95 er Eintragung haben also beschleunigte grundqualifikation

So Pauschal sollte man das nicht sehen, wenn jemand als LKW Fahrer sein Geld verdienen mag, dann ja. Wird der LKW aber zb als Handwerker gebraucht, greift das BkrfQG nicht.

Zitat:

@steini111 schrieb am 21. Oktober 2016 um 13:05:17 Uhr:

Zitat:

@TransRapide schrieb am 21. Oktober 2016 um 08:39:31 Uhr:

Das sind nur module wann hast du den Führerschein bekommen

Auch diese Aussage ist so nicht korrekt ohne mal noch die Passenden Fragen zu stellen....

Wie ja schon richtig gesagt wurde ist der Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs wichtig, für den LKW dann den 09.09.2009, war vorher aber zb die alte Klasse 3 vorhanden, dann war die Klasse C bzw CE nur eine Erweiterung

Also wenn der TE erst vor kurzem beim Bund den Führerschein gemacht hat, gehe ich jetzt mal davon aus das er keine alte Klasse 3 hatte und muss daher die volle Grundqualifikation machen und darf dann erst alle 5 Jahre die 5 Module machen um die 95 zu bekommen.

Grüße

Steini

ich hab für 3 nur C1E bekommen

Für die alte Klasse 3 bekommt man B, C1, BE79, C1E.

C und CE bekommt man für die alte Klasse 2. Deswegen glaube ich nicht, dass C und CE eine Erweiterung der Klasse 3 ist, wie Steini 111 schreibt. Auch wenn der Erwerb des Führerscheins C/CE nur möglich ist, wenn man bereits die Klasse B besitzt (alte Klasse 3 beinhaltet B), ist es ein Erwerb einer neuen Führerscheinklasse.

Interessant wird es aber, weil die alte Klasse 3 ja u.a. auch die Klasse C1 beinhaltet. Die berechtigt ja zum führen von Fahrzeugen bis 7,49 Tonnen. Und führt man sie gewerblich, braucht man die 95!

Fragt sich, ob die für die Klasse C1 unter Bestandsschutz erworbene (also ohne Berufsqualifikation) "95" dann auch für später neu erworbene, höhere Klassen gilt, für die der Bestandsschutz nicht zutrifft.

Nö, für die alte Klasse 3 bekommt (je nach Verwaltung erst auf Antrag) man CE mit der Kennziffer 79, da sich der alte 3er vom C1E in der zulässigen Anhängelast unterscheidet und eben die Besitzstandwahrung greift.

So kamerad planzer... Geh einfach mal zu deinem BFD Berater und sag ihm, das du die Beschleunigte Grundqualifikation machen willst... Wenn da noch Budget offen ist mach gleich das ADR mit...

Die 5 module reichen in deinem Fall nicht aus, weil du den FS nicht vor dem 09.09.2009 umgeschrieben hast/ gemacht hast.

Deshalb musst du wenigstens die Grundquali machen...

Kleiner Tipp von mir... Du als bundi bekommst ne art freifahrtschein, d.h. Du kannst direkt zur IHK gehen und eine Prüfung zum BKF machen...

Lass dich diesbezüglich mal von deinem BFD Berater beraten oder guck mal in die DBwV- Verbandszeitung ... Da wird auch sehr viel in dieser richtung angeboten...

Achso, wenn du fragen hast kannst du mir auch ne PN schicken...

Falls noch jemand genau nachlesen möchte... Siehe anhang

Zitat:

@Planzer schrieb am 21. Oktober 2016 um 08:07:02 Uhr:

Guten Morgen liebe Gemeinde

Ich habe eine frage und zwar folgende:

Darf ich Gewerblich LKW fahren auch ohne Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gemacht zu haben ? Reichen da die 5 Module um den 95er eintrag zu bekommen ?

Kurz zu mir

habe seit mitte letztes jahr mein LKW führerschein (CE) beim Bund gemacht und scheide bald aus und möchte LKW fahren.

Wär super wenb ihr mir helfen könntet.

Gruss

Hatte letztens einen BW Fahrlehrer über die Umschreibung gefragt. Pivat ja, Gewerblich nein. Hatte meinen `79 bei der BW gemacht, da war die Umschreibung (35 D - Mark) kein Problem. 95 sollte da auch in meinem "Führerschein" eingetragen sein. Oh :eek:, das das noch keinem "Grünen" aufgefallen ist (Führer) Nicht das wir unsere Scheine in Fahrerlaubnis umschreiben müssen. (wie andere Sachen Neg...Küsse, Zig.. Schnitzel)

th

401-fuehrerschein
400-fuehrerschein

Na du hast doch die 95 drin stehen....

Könnte dann mit dem Schein auch mal ein Transporte Gewerblich durchführen ? Paar Fotos von BW Fahrschulfahrzeugen. Mein MAN ist auch dabei, fahr aber lieber Bus...

23q4-februar-1979-fahrschule-in-grossenbrode
1-iveco
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+1

Joar.. Den eintrag hast du doch... Bist du fahrlehrer beim bund? Den Xedos hätte ich auch gern mal gefahren... Hab den nur mal auf der ILÜ gesehen...

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