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LKW Führerschein verlängern. Module wann eintragen lassen?

Themenstarteram 24. März 2013 um 17:42

Hallo

Ich habe gerade die 5 Module absolviert. Also den EU Berufskraftfahrer Lehrgang, den man ja für gewerbliche Fahrten braucht.

Mein Führerschein C/CE, erworben 2003, läuft nun im Juli 2013 ab, und muss für weitere 5 Jahre verlängert werden.

Meine Frage. Sollte ich den Führerschein nun schon verlängern lassen, und die Module eintragen lassen?

oder kann ich warten bis zum Juli 2013 und lasse dann die Module dort mit eintragen?

Was ist cleverer? Gehen würde doch beides?

Zusatzfrage.

Da ich meinen Führerschein 2003 erworben habe, muss ich auch zur Ärztlichen Untersuchung?

Wenn ich diesen vor 2000 erworben hätte, müsse ich erst ab 50 Jahre dort hin? bin nun Ende 30.

Sehe ich das Richtige.

Könnt Ihr mir bitte was zu schreiben.

 

Gruß

G2S

Beste Antwort im Thema
am 24. März 2013 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Golf2_Schrauber

Meine Frage. Sollte ich den Führerschein nun schon verlängern lassen, und die Module eintragen lassen?

oder kann ich warten bis zum Juli 2013 und lasse dann die Module dort mit eintragen?

Was ist cleverer? Gehen würde doch beides?

Warte bis ca. 6 Wochen vor dem Führerscheinablaufdatum. Dann musst du auch die Module eintragen lassen. Warum willst du das jetzt schon machen und ohne Not 3,5 Monate verschenken?

Zitat:

Zusatzfrage.

Da ich meinen Führerschein 2003 erworben habe, muss ich auch zur Ärztlichen Untersuchung?

Wenn ich diesen vor 2000 erworben hätte, müsse ich erst ab 50 Jahre dort hin? bin nun Ende 30.

Ja, du musst zur ÄU, weil du nach 1998 (also 2003) die FE erworben hast. Das 50. Lj gilt nur fpr die Altbestände, die vor 1998 den ALten Klasse 2- Führerschein erworben haben.

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61 Antworten
am 24. März 2013 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von Golf2_Schrauber

Meine Frage. Sollte ich den Führerschein nun schon verlängern lassen, und die Module eintragen lassen?

oder kann ich warten bis zum Juli 2013 und lasse dann die Module dort mit eintragen?

Was ist cleverer? Gehen würde doch beides?

Warte bis ca. 6 Wochen vor dem Führerscheinablaufdatum. Dann musst du auch die Module eintragen lassen. Warum willst du das jetzt schon machen und ohne Not 3,5 Monate verschenken?

Zitat:

Zusatzfrage.

Da ich meinen Führerschein 2003 erworben habe, muss ich auch zur Ärztlichen Untersuchung?

Wenn ich diesen vor 2000 erworben hätte, müsse ich erst ab 50 Jahre dort hin? bin nun Ende 30.

Ja, du musst zur ÄU, weil du nach 1998 (also 2003) die FE erworben hast. Das 50. Lj gilt nur fpr die Altbestände, die vor 1998 den ALten Klasse 2- Führerschein erworben haben.

Themenstarteram 24. März 2013 um 18:27

Dank Dir!

Hast mir sehr geholfen!

Ein Problem ist bei mir die Bezahlung der Verlängerung. Muss ich selber bezahlen. Da ich den LKW Füherschein nicht zwingen für die Arbeit brauche.

Muss das Gesundheitszeugnis selber bezahlen, aber die Eintragung der Module zahlt die Firma, jedenfalls hat sie das bei den anderen Kollegen, aber diese hatten auch kein LKW Führerschein teilweise.

Ob ich die Kosten bei der Führerscheinstelle gesondert der Firma in Rechnung stellen kann?

Weiß Du, wieviel das ungefähr waren?

Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Mir trägt unsere Führerscheinstelle sogar schon die Ziffer 91 (oder ist es 95, ich kann es mir nicht merken) kostenlos in meinen Busführerschein ein.

MFG Sven

Die Eintragung der Kennziffer 95 kostet zwischen 0-25€ extra. Die kosten scheint jede Führerscheinstelle je nach Laune des Sachbearbeiters selber festzulegen.

Hi!

Habe gerade meine Fahrerkarte und den Führerschein verlängert.

Die Module habe ich vor 3 Jahren gemacht. Du mußt also nicht sofort losrennen. Aber 6 Wochen vor Ablauf würde ich spätestens los gehen, da das meist so lange dauert, bis die neuen Karten da sind.

Für beide Karten habe ich 105,20€ bezahlt. Das Eintragen der Module hat ca. 35€ extra gekostet.

Für jede Karte war ein Passfoto nötig. Die Untersuchungen habe ich bei meinem Arbeitsmedizinischen Dienst machen lassen. So mußte ich nur zu einem Arzt. Das hat dann nochmals ca. 190€ gekostet.

Jetzt kann ich wieder anfangen die nächsten 5 Module zu machen...

ich habe meine klasse 2 erlaubnis im feruar 1998 bekommen , muss ich dann die ärztliche untersuchung schon machen oder erst ab dem 50en ?

Zitat:

Original geschrieben von 45weber

ich habe meine klasse 2 erlaubnis im feruar 1998 bekommen , muss ich dann die ärztliche untersuchung schon machen oder erst ab dem 50en ?

Hallo,

wenn du einen Kartenführerschein hast, steht das entsprechende Datum der Gültigkeit im Führerschein.

Die 50 Jahre Regel wurde, meine ich, erst mit dem Kartenführerschein eingeführt.

Gruß

Frank

am 26. März 2013 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von 45weber

ich habe meine klasse 2 erlaubnis im feruar 1998 bekommen , muss ich dann die ärztliche untersuchung schon machen oder erst ab dem 50en ?

So wie du fragst und mit Datum Februar 1998 dürftest du unter die Altregelung fallen, dass du erst ab dem 50. Lj die ÄU brauchst. Aber dann musst du darauf achten, dass du bis zum 10.09.2014 die Weiterbildung in einen (wenn du ihn noch nicht hast, spätetstens dann fälligen) Kartenführerschein eingetragen bekommst. Dann würde in dem Führershein in Spalte 11 als Ablaufdatum dein 50. Geburtstag stehen und in Spalte 12 die Gültigkeitsdauer der Nr. 95 (also Antragsdatumg + 5 Jahre).

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von 45weber

ich habe meine klasse 2 erlaubnis im feruar 1998 bekommen , muss ich dann die ärztliche untersuchung schon machen oder erst ab dem 50en ?

So wie du fragst und mit Datum Februar 1998 dürftest du unter die Altregelung fallen, dass du erst ab dem 50. Lj die ÄU brauchst. Aber dann musst du darauf achten, dass du bis zum 10.09.2014 die Weiterbildung in einen (wenn du ihn noch nicht hast, spätetstens dann fälligen) Kartenführerschein eingetragen bekommst. Dann würde in dem Führershein in Spalte 11 als Ablaufdatum dein 50. Geburtstag stehen und in Spalte 12 die Gültigkeitsdauer der Nr. 95 (also Antragsdatumg + 5 Jahre).

10.09.2014 ???? Sicher ?? Ich denke 2013 .

am 27. März 2013 um 6:02

Zitat:

Original geschrieben von camions

10.09.2014 ???? Sicher ?? Ich denke 2013 .

Ja, sicher! 10.09.2013 gilt für den Personenverkehr. Für den Güterverkehr gilt der 10.09.2014 bzw. 2016 als Nachfrist.

Und das mit 2016 gild genau für wen?

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von camions

10.09.2014 ???? Sicher ?? Ich denke 2013 .

Ja, sicher! 10.09.2013 gilt für den Personenverkehr. Für den Güterverkehr gilt der 10.09.2014 bzw. 2016 als Nachfrist.

Ok , diese Nachfrist würde mich betreffen denn sonst könnte ich mich alle 2 Jahre mit dem Amt herumschlagen . Ich hatte das zwar schon vor einiger Zeit gehört aber es wurde auch gesagt das zb. die Franzosen da nicht mitspielen . Wie sieht das also mittlerweile aus wenn International fährt ????

Martin

2. Welche Fristen gelten für Fahrer im gewerblichen Güterverkehr (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE) um eine Weiterbildung zu absolvieren?

Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, benötigen ab dem 10.09.2014 einen Weiterbildungsnachweis (Schlüsselzahl „95“) in ihrem Führerschein (§ 5 Abs. 1 BKrFQG). D.h. die Weiterbildung muss rechtzeitig vorher abgeschlossen sein und die Weiterbildungsbescheinigung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

Beispiel: Ein Fahrer hat die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE am 20.10.2006 erworben. Er muss spätestens ab dem 10.09.2014 über einen Weiterbildungsnachweis im Führerschein verfügen. Das heißt er muss die Weiterbildung rechtzeitig vorher abgeschlossen haben.

Ausnahme:

Fahrer, deren Führerschein zwischen dem 10.09.2014 und dem 10.09.2016 abläuft, benötigen einen Weiterbildungsnachweis erst ab dem Ablaufdatum des Führerscheins. Sie können folglich den Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zusammen mit der Bescheinigung über die Weiterbildung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen.

Beispiel: Ein Fahrer hat die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE am 20.10.2005 erworben. Das Ablaufdatum des Führerscheins ist der 20.10.2010. Der Fahrer verlängert den Führerschein ohne einen Weiterbildungsnachweis vorzulegen und erhält einen neuen mit Ablaufdatum 20.10.2015. Spätestens bei der Verlängerung zum 20.10.2015 muss ein Weiterbildungsnachweis vorgelegt werden. Das heißt die Weiterbildung ist rechtzeitig vorher abzuschließen.

Bei Fahrern im gewerblichen Güterverkehr, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben, ist als Nachweis ihrer Qualifikation im Führerschein in Spalte 12 die Schlüsselzahl „95“ mit einem bestimmten Gültigkeitsdatum eingetragen. Rechtzeitig bis zu diesem Zeitpunkt (Ablauf der Gültigkeit) muss eine Weiterbildung abgeschlossen und die entsprechende Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

Weiterbildungen sind im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen (§ 5 Abs. 1 BKrFQG). Das Ablaufdatum der letzten Weiterbildung wird auf dem Führerschein in Spalte 12 eingetragen.

Danke für die ausführliche Erklärung. Das ich diesen Schwachsinn noch ca 4 Mal absolvieren muss will mir einfach nicht schmecken!

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