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Frage zum Werkverkehr und Eintrag der Schlüsselzahl 95 gemäß BKrFQG

Themenstarteram 5. September 2014 um 14:16

Hallo mein Nahmen Ist Peter

Und meine frage richtet sich an al die LKW spezialisten hir.

Meine Frage:

Wir sind eine kleine gärtnerei und Fahren ein mal die woche 260Km mit einem 516 (ein weg) zu einer blumen börse.

Wir fallen nicht under Werkverkehr da die Pflanzen und Blumen noch nicht unser eigentum sind bis zur vollen Bezahlung.

Die erst nach zwei bis drei tagen bezahlt werden.

Oder Doch ?????

Und Jetzt noch die geschichte mit dem BKrFQG Quatsch.

Muss ich jetzt auch die weiterbildung mit den 5 stuffen zur ladungssicherung machen.

Ich bin doch kein Berufskraftfahrer sondern ein Gärtner der die Pflanzen zu zwei drittel verarbeitet.

vielleicht kann mir jemand genaue auskunft geben.

Die BAG Mainz,Polizei Trier und die IHK Trier Können es nicht.

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15 Antworten
Themenstarteram 5. September 2014 um 17:17

Ich habe noch was im netz gefunden.

Ich habe meine Klassen a1,a,b,c1,be,c1e,ce,m,l,t/s,Seit 2005 Trifft für mich vielleicht

§3 Nr 2 bkrfqg zu.

Da ich ja laut § 3 Besitzstand Habe.

---------------------------------------------

§ 3 Besitzstand

§ 2 Abs. 1 und 2 findet vorbehaltlich des § 5 keine Anwendung auf Fahrer und Fahrerinnen, die

1.eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist;

2.eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.

Satz 1 gilt auch für Fahrer und Fahrerinnen, die

1.eine Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D, DE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2008 oder

2.eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE oder einer gleichwertigen Klasse vor dem 10. September 2009

besessen haben und die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist.

Hallo Peter,

der Besitzstand trifft zu. Daher brauchst du nicht die beschleunigte Grundqualifikation, es reichen die 5 Weiterbildungsmodule (nur 1 davon ist übrigens Ladungssicherung). Wenn die Verlängerung deines CE in den Zeitraum zwischen 10.09.2014 und 10.09.2016 fällt, brauchst du die Weiterbildung erst bis zu diesem Datum, ansonsten ist am Mittwoch Schluss. Da ihr in keine Ausnahmeregel fallt, mußt du die Weiterbildung machen. Der Transport den du mit einem LKW über 3,5to machst ist Gewerbsmäßig und iat somit Weiterbildungspflichtig. Auch wenn du nur gelegentlich fährst.

 

Zum Werkverkehr: Deine Firma, der auch der LKW gehört, macht ja sicher etwas mit den Blumen (Handel, verarbeiten, veredeln etc.) also Werkverkehr. Mitnahme von Ware aus dem Großmarkt für einen befreundeten Mitbewerber für einen Obulus aus dem Großmarkt, weil du ja eh schon da bist, geht nicht, das wäre dann gewerblicher Güterkraftverkehr.

Themenstarteram 5. September 2014 um 18:07

Hey oure

danke für die schnelle antwort mein C1E leuft am 10.2024 ab und mein CE am 10 1014 was mich jetzt ein wenig verwirrt ist das ich doch den kleinen 5 to mit meinem C1 (171) und C1E fahre und nicht mit CE 79(C1E >12000 kg, L ? 3)

Es ist wurscht mit welcher FS-Klasse du für euren LKW braucht, das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt ab 3,5to Gesamtgewicht. Um den CE zu verlängern, brauchst du zum Fälligkeitsdatum die ärztliche Untersuchung und zum beruflich LKW fahren den Nachweis der Weiterbildung. (10. 2014?). Wir haben schon September, wird Zeit.

Zitat:

Original geschrieben von oure

Es ist wurscht mit welcher FS-Klasse du für euren LKW braucht, das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt ab 3,5to Gesamtgewicht. Um den CE zu verlängern, brauchst du zum Fälligkeitsdatum die ärztliche Untersuchung und zum beruflich LKW fahren den Nachweis der Weiterbildung. (10. 2014?). Wir haben schon September, wird Zeit.

fast richtig

zum 10.9. muß das in der karte drin stehen !!!

alles danach ist glückssache wenn man kontrolliert wird

Themenstarteram 6. September 2014 um 4:22

Danke Jungs....

da beißt die maus keinen faden ab.muss man halt machen,ich werde mich nächste woche darum kümmern.

Gruß Pitt

Am 10.9.14 ist für alle, die nicht in die Übergangsfrist bis 10.9.16 fallen, Stichtag. Interessant wann sich viele zu diesem Thema Gedanken machen, zumal das seit ca. 6 Jahren bekannt ist. Auch in meiner Firma, haben viele Fahrer noch keine 5 Module gemacht, geschweige denn den neuen FS beantragt.

Ich könnte mir aber schon vorstellen, das nach dem 10.9. genau das kontrolliert wird. Diese Einnahmequelle läßt sich der Staat bestimmt nicht entgehen.

Bis jetzt ist mir kein Gesetz bekannt das die nicht eingetragenen 95 regelt bzw bestraft und in welcher höhe weis da jemand was genaueres bitte mit Bezugs Adresse.

Zitat:

Original geschrieben von scion

Am 10.9.14 ist für alle, die nicht in die Übergangsfrist bis 10.9.16 fallen, Stichtag. Interessant wann sich viele zu diesem Thema Gedanken machen, zumal das seit ca. 6 Jahren bekannt ist. Auch in meiner Firma, haben viele Fahrer noch keine 5 Module gemacht, geschweige denn den neuen FS beantragt.

Ich könnte mir aber schon vorstellen, das nach dem 10.9. genau das kontrolliert wird. Diese Einnahmequelle läßt sich der Staat bestimmt nicht entgehen.

Dafür , das auch ich mich gerade 5 Samstage hintereinander auf der Schulbank

gequält habe , hoffe ich , das die " faulen Säcke " ohne der 95 ihren LKW bei

einer Kontrolle sofort stehen lassen müssen .

Schwacher Trost an der Sache ist , der Chef bezahlt . Essen und Getränke incl.

Zitat:

Original geschrieben von redactros

Schwacher Trost an der Sache ist , der Chef bezahlt . Essen und Getränke incl.

Da sind die Chefs nicht zu verpflichtet. Hab auch schon von einigen gehört, die alles aus eigener Tasche zahlen mussten.

fast richtig

zum 10.9. muß das in der karte drin stehen !!!

alles danach ist glückssache wenn man kontrolliert wird

Falsch !! Übergangsfrist bis 09.2016 beachten und unbedingt nutzen ! Denn möglicherweise , laut SVG , sind ansonsten deine 35 h in ein oder 2 Jahren nach deiner ärztlichen Untersuchung schon verbraucht ( Praxisfalle )

Martin

Naja maximal 400 Euro sind ein witz wenns ein Chef drauf anlegt Zahlt er das und der Fahrer hat den Ärger ,dachte das da wenigstens ein Fahrverbot mit drin hängt bzw Zwangsstilllegung des Fahrzeugs aber so .

Diese Bussgeldsätze gelten pro Arbeitsschicht. 10 Tage lang ohne Nachweis gefahren sind dann 10 mal 400,-€. Leicht auf der Fahrerkarte oder im Massespeicher nachzuprüfen.

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