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10/2010 Serviceaktion für 1.4 TSI (160 PS)

VW Golf
Themenstarteram 10. Oktober 2010 um 18:23

10/2010 Serviceaktion

Im Rahmen einer Werkstattaktion wird ein Update des Motorsteuergeräts durchgeführt um Beanstandungen wegen des Motorlaufs zu reduzieren. Die durchgeführte Aktion wird mit einem Aufkleberin der Reserveradmulde dokumentiert.

Quelle: Werkstatt

Wurde diese Aktion schon bei jemandem durchgeführt? Hat das Update einen spürbaren erfolg gebracht?

Also bezüglich des Motorruckeln im kalten Zustand und das Problem mit der schlechten Gasannahme .

Beste Antwort im Thema

Was liest man denn? 30 Motorschäden und 10 Leute die 500 Threads und Antworten schreiben um diesen Motor einfach schlecht zu reden. Vielleicht haben diese Leute persönliche Probleme oder sonst irgendwas mit VW, aber mehr liest man nicht!!

Das musste einfach raus, mir geht es einfach aufm Pinsel, was ich hier so alles lese ...

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Zum Thema unterschreiben, jeder der mit seinem Fahrzeug in die Werkstatt muss, z. Bsp. 1. Service, unterschreibt doch einen Werkstattauftrag. Darauf wird halt dann auch notiert, dass ihr dieses Update nicht möchtet. Wo ist das Problem?

Noch einmal die Mitteilung von VW:

Zitat:

Technischer Hintergrund

An betroffenen Fahrzeugen mit 1.4l TSI - Motorisierung kann es bei bestimmten Fahrsituationen zu Beanstandungen beim Motorlauf kommen.

Abhilfe

An den betroffenen Fahrzeugen ist ein Softwareupdate des Motorsteuergerätes durchzuführen.

Hinweis:

Es sind nicht alle Fahrzeuge innerhalb der betroffenen Fahrgestellnummerbereiche von dieser Aktion betroffen! Grundsätzlich ist vor einer Reparatur mit Hilfe der Anwendung „Fahrzeugindividuelle Hinweise“ in ELSA oder dem System „Service-Online“ zu überprüfen, ob das Fahrzeug von dieser Aktion betroffen ist!

Bitte überprüfen Sie, ob das Fahrzeug auch von anderen Feldaktionen / Maßnahmen betroffen ist.

• Bitte teilen Sie dem Kunden mit, dass ein Update des Motorsteuergerätes durchgeführt werden soll. Fragen Sie den Kunden, ob an seinem Fahrzeug Eingriffe in das Motorsteuergerät durch Tuning (Chip-Tuning) vorgenommen wurden.

 

• Erklären Sie dem Kunden, dass bei einem Update des Motorsteuergerätes das Chip-Tuning unwirksam wird oder gar eine Schädigung des Motorsteuergerätes beim Update möglich ist. Bitten Sie den Kunden mit dem Tuner zu klären, ob eine Aktualisierung der Software möglich ist.

 

• Weisen Sie den Kunden bitte darauf hin, dass die Volkswagen AG und Ihr Unternehmen weder Verantwortung für Schäden übernehmen, die durch Aktualisierung der Software entstehen, noch für solche, die infolge einer unterbliebenen Aktualisierung entstehen. Vermerken Sie diesen Hinweis auf dem Auftrag, bevor der Kunde ihn unterschreibt.

 

• Wünscht der Kunde wegen Chip-Tuning die Nichtdurchführung der Aktion, senden Sie uns bitte das Formular „Manuelle Fahrzeuglöschung“ gemeinsam mit dem Formular der Gewährleistung „Meldepflicht Tuning und Nachrüstung“. Vermerken Sie bei „Fahrzeug nicht von dieser Aktion betroffen, weil...“ den Zusatz „Chip-Tuning“.

 

Kunden-Benachrichtigung

Bitte stellen Sie die Überprüfung und Instandsetzung aller betroffenen Fahrzeuge im Rahmen des nächsten Werkstattaufenthaltes sicher.

Falls die Durchführung der Aktion während eines Werkstattaufenthaltes übersehen wurde, informieren Sie den Kunden unverzüglich über die Aktion (Einschreiben mit Rückschein). Verwenden Sie als Vorlage das Musteranschreiben „Fehlende Aktionsabwicklung trotz Werkstattdurchgang“ aus dem Servicenet.

Informieren Sie bitte auch Ihre Neu- und Gebrauchtwagenabteilung, damit betroffene Fahrzeuge sofort überprüft und gegebenenfalls instand gesetzt werden.

Weisen Sie den Kunden bitte darauf hin, dass die Volkswagen AG und Ihr Unternehmen weder Verantwortung für Schäden übernehmen, die durch Aktualisierung der Software entstehen, noch für solche, die infolge einer unterbliebenen Aktualisierung entstehen. Vermerken Sie diesen Hinweis auf dem Auftrag, bevor der Kunde ihn unterschreibt.

 

HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ?

Garantieausschluss UPDATE???

Das kommt zwar nicht ganz klar raus, aber wenn man den gesamten Text betrachtet, dann sieht es so aus als würden die dies auf Chip-getunte Fahrzeuge beziehen. Aber wie gesagt, wenn's hart auf hart kommt, dann könnten die sich dadurch rausreden... :-(

VlG., Cluni

EDIT: Also wenn ich es mir recht überlege, dann würde ich den Wisch nicht unterschreiben, wenn das draufsteht! :mad:

@Lupo16v

Diese drei Absätze muss man wohl im Zusammenhang sehen.

Zitat:

• Erklären Sie dem Kunden, dass bei einem Update des Motorsteuergerätes das Chip-Tuning unwirksam wird oder gar eine Schädigung des Motorsteuergerätes beim Update möglich ist. Bitten Sie den Kunden mit dem Tuner zu klären, ob eine Aktualisierung der Software möglich ist.

• Weisen Sie den Kunden bitte darauf hin, dass die Volkswagen AG und Ihr Unternehmen weder Verantwortung für Schäden übernehmen, die durch Aktualisierung der Software entstehen, noch für solche, die infolge einer unterbliebenen Aktualisierung entstehen. Vermerken Sie diesen Hinweis auf dem Auftrag, bevor der Kunde ihn unterschreibt.

• Wünscht der Kunde wegen Chip-Tuning die Nichtdurchführung der Aktion, senden Sie uns bitte das Formular „Manuelle Fahrzeuglöschung“ gemeinsam mit dem Formular der Gewährleistung „Meldepflicht Tuning und Nachrüstung“. Vermerken Sie bei „Fahrzeug nicht von dieser Aktion betroffen, weil...“ den Zusatz „Chip-Tuning“.

@Cluni

Ohne Unterschrift, keinen Werkstattauftrag. (Bsp. Inspektion) Verweigerst du das Update, wird der :) ein Formular diesbezüglich an VW senden. Auch ohne deine Unterschrift!

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

@Lupo16v

Diese drei Absätze muss man wohl im Zusammenhang sehen.

Wo steht das? Aber habe ich ja auch schon gesagt.

 

Ja aber mal ehrlich - mit diesem Satz sind die doch aus allem fein raus - völlig egal, was passiert. Das kann doch vor keinem Gericht durchgehen, wenn die den Satz nicht nur auf Chip-Tuning beziehen!?

Und wenn die wirklich solche komischen Sachen machen, dann ist und war das mein erster und letzter VW...

Zum Glück gilt das ja (noch) nicht für meinen kleinen TSI... LOL

Ich habe das Update bekommen und nichts unterschrieben

Ihr müsst nur unterschreiben, wenn ihr es verweigert.

Zitat:

Original geschrieben von MichaelN

Ich habe das Update bekommen und nichts unterschrieben

Ihr müsst nur unterschreiben, wenn ihr es verweigert.

Ich habe noch nicht einmal einen Hinweis vom :) bekommen, als man mir im Frühjahr das Update drauf gespielt hat.

Auch ohne eine Unterschrift wird der :) dies VW mitteilen, denn "müssen" muss man gar nichts. ;)

am 24. November 2010 um 23:08

Sehr interessant finde ich folgenden Absatz:

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Falls die Durchführung der Aktion während eines Werkstattaufenthaltes übersehen wurde, informieren Sie den Kunden unverzüglich über die Aktion (Einschreiben mit Rückschein). Verwenden Sie als Vorlage das Musteranschreiben „Fehlende Aktionsabwicklung trotz Werkstattdurchgang“ aus dem Servicenet.

Das Update wird seitens VW ja als "Komfortupdate" für diejenigen angepriesen, die sich über ungleichmäßige Leistungsentfaltung beklagen.

Den Kunden mittels Einschreiben/Rückschein bei versehentlicher Nicht-Durchführung über das Update zu informieren, gibt dem Ganzen doch eine etwas andere Dimension.

Ganz besonders hart finde ich diesen Satz:

Zitat:

Original geschrieben von Jubi TDI/GTI

Weisen Sie den Kunden bitte darauf hin, dass die Volkswagen AG und Ihr Unternehmen weder Verantwortung für Schäden übernehmen, die durch Aktualisierung der Software entstehen, noch für solche, die infolge einer unterbliebenen Aktualisierung entstehen. Vermerken Sie diesen Hinweis auf dem Auftrag, bevor der Kunde ihn unterschreibt.

Hier wird quasi zugegeben, daß es ein Motorproblem gibt, welches mit dem 24S4 verschlimmbessert werden soll.

BTW ... wenn die Vertragswerkstatt beim Update das Steuergerät zerschießt, ist auch die Vertragswerkstatt für den Einbau eines neuen Steuergerätes verantwortlich. VW triäfe diesbezüglich nur dann eine Schuld, wenn z.B. inkompatible Software aus WOB zur Verfügung gestellt würde.

Da mittlerweile bekannt ist, dass die Serviceaktion nicht immer die Probleme behebt, arbeitet VW anscheinend an einem weiteren Update. Weiß irgendjemand, wann es dieses Update geben soll?

Zitat:

Original geschrieben von GolfmitHandycap

Da mittlerweile bekannt ist, dass die Serviceaktion nicht immer die Probleme behebt, arbeitet VW anscheinend an einem weiteren Update. Weiß irgendjemand, wann es dieses Update geben soll?

Woher hast Du den die Informationen das an einem neuen Update garbeitet wird? Gibs da Quellen im Internet oder ähnliches?

Gruß

Mike

am 26. November 2010 um 18:42

Das beste Update wäre, den Motor auf Stand "Golf V GT" zurückzubauen ... Euro 4 und 170PS.

Bei meinem Golf VI TSI 160 PS - EZ. 12/2008 - musste im Juli 2010 bei KM-Stand 12.400 der Motor ausgetauscht werden. Vorgestern war ich zur Inspektion (KM-Stand 27.000). Das hier diskutierte Software-Update war nach Angabe der Werkstatt nicht durchzuführen. Also ist zu vermuten, dass beim Motoraustausch schon die neue Software eingespielt wurde.

Klar ist es ärgerlich, dass die Drehmomentkurve nach dem Update nicht mehr optimal sein dürfte - aber ich möchte nicht alle ein bis zwei Jahre einen Motor austauschen lassen müssen. Irgendwann läuft auch die Anschlussgarantie nicht mehr oder wird unverhältnismäßig teuer. Wenn VW das Motorproblem nun mit dem Update in den Griff bekommt, ist das der Nervenruhe des Halters und der Werterhaltung des Wagens (und das gilt dann für alle TSI 160 PS) zuträglich.

Gruß

Michael

p.s.: nerviger sind die wiederholt aufttretenden Marderschäden. Haben die VW-Schläuche für Marder einen besonders angenehmen Geschmack oder Geruch???

Zitat:

Original geschrieben von treemike

 

p.s.: nerviger sind die wiederholt aufttretenden Marderschäden. Haben die VW-Schläuche für Marder einen besonders angenehmen Geschmack oder Geruch???

Ja, SchraubenNuss...:):D

Zitat:

Original geschrieben von treemike

(...)Wenn VW das Motorproblem nun mit dem Update in den Griff bekommt, ist das der Nervenruhe des Halters und der Werterhaltung des Wagens (und das gilt dann für alle TSI 160 PS) zuträglich.

(...)

Das stimmt nicht für ALLE 160PS-TSI: für den Werterhalt der 1,8l wäre es bestimmt besser, wenn die 1,4er weiter platzen.

;-))

Sorry, just kidding.

Zitat:

Original geschrieben von treemike

Klar ist es ärgerlich, dass die Drehmomentkurve nach dem Update nicht mehr optimal sein dürfte - aber ich möchte nicht alle ein bis zwei Jahre einen Motor austauschen lassen müssen. Irgendwann läuft auch die Anschlussgarantie nicht mehr oder wird unverhältnismäßig teuer. Wenn VW das Motorproblem nun mit dem Update in den Griff bekommt, ist das der Nervenruhe des Halters und der Werterhaltung des Wagens (und das gilt dann für alle TSI 160 PS) zuträglich.

Aber wer garantiert dir das nach einem neuen Update der Motor dann auch hält und nicht erst nach 4 oder 5 Jahren wieder einen Schaden hat ?! Da ist dann auch die Anschlussgarantie abgelaufen und du müsstest (vermutlich) den Schaden selbst bezahlen. Wie dem auch sei, ich persönlich würde mit diesem Motor auf Dauer nicht glücklich werden bzw. ihm auf längere Sicht nicht über den Weg trauen.

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