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Kreditnehmer 1 und Eigentümer unterschiedlich?

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 12:00

Guten Tag allerseits,

ich habe vor ein paar Jahren mit einem Familienmitglied (Person X) zusammen einen Kredit für mein Auto aufgenommen. Ich bin darin Kreditnehmer 2 und Person X ist KN 1. Das Auto habe allerdings ich beim Autohaus gebraucht gekauft und somit steht mein Name im Kaufvertrag und mutmaßlich auch im Fahrzeugbrief 1. Dieser liegt allerdings bei der Kreditbank, da die Bank ja aktuell Eigentümer des Autos ist.

1) Nun ist es so, dass ich monatlich den Kredit tilge und ihn jetzt wegen Streitigkeiten mit Person X ablösen möchte, damit kein gemeinsamer Kredit mehr mit der Person besteht. Allerdings wurde mir jetzt von der Bank telefonisch gesagt, dass sie den Fahrzeugbrief grundsätzlich an den Versicherungsnehmer 1 aushändigen, was mir etwas Angst bereiten würde, da ich damit rechnen muss diesen dann nicht mehr zu bekommen (unterschiedliche Wohnorte, leider schlechtes Verhältnis, etc) und auf der Zulassungsbehörde eventuell einen neuen beantragen müsste. Ist das tatsächlich so? Ich habe bei der Bank nochmal schriftlich nachgefragt, aber noch keine Antwort. Telefonisch wurde es mir zwar so gesagt, aber scheinbar nicht die "Feinheiten" der Situation verstanden: dass ich meines Wissens nach wieder Eigentümer des Autos nach Kreditende werde.

2) Soweit wäre das zwar nicht dramatisch, aber jetzt sagte mir ein Angestellter der Bank bei einem zweiten Anruf beim Servicetelefon, dass ich nach Ablösung des Kredits gar nicht Eigentümer des Autos werde, sondern Person X, weil diese KN 1 ist. Nachdem er nochmal bei einem Kollegen nachgefragt hatte, hat er seine Aussage nochmal bestätigt. Mir kommt, das allerdings etwas falsch vor.

Damit hoffe ich mal auf eure Erfahrungswerte und Einschätzungen. Ich hoffe, ich habe die Situation gut genug geschildert.

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35 Antworten
Themenstarteram 9. Dezember 2023 um 12:04

Rechtsweg wäre natürlich der letzte Weg, aber logischerweise will ich das nur ungern gegen die eigene Familie. Auch generiert das viel Stress, wenn ich dann klagen muss um Rausgabe der ZUB2. Auch kann die Person damit vielleicht zur Zulassungsbehörde und einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen, aber da bin ich mir nicht sicher. Da die ZUB1 ja ein Eigentumsindiz ist, kein Nachweis. Vielleicht weiss das jemand?

Verkaufen will ich das Auto sowieso nicht. Ich brauche es ja für die Arbeit.

Ansonsten, ich habe mich schon vor 8 Tagen schriftlich an die Bank gewendet, keine Antwort, mal abwarten. Und telefonisch teilweise unsinnige Aussagen, wie eben von dem einen Kollegen, dass das Eigentum nach Tilgung auf den KN 1 übergeht obwohl ich Sicherheitsgeber bin.

Verschweigen tue ich natürlich nichts, sonst würden mir eure Ratschläge und Einschätzungen ja gar nichts bringen. Bin jetzt auch den Darlehensvertrag x-mal durchgegangen.

Wenn sich die Bank meldet, update ich euch.

Wenn die Hausbank, Autohaus und die kreditgebende Bank dir nicht helfen, würde ich vielleicht tatsächlich einen Anwalt beauftragen, die Ablöse abzuwickeln und dir das berechtigte Eigentum zu verschaffen.

Dein Vater würde sich strafbar machen, sich fälschlicherweise als Eigentümer auszugeben. Er muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben über Verlust der Zulassung und des Kaufvertrages usw.

Du stehst im Kaufvertrag, du bezahlst die Raten, du stehst in den Fahrzeugpapieren.

Auf der Zulassung steht das diese keinen Eigentumsnachweis darstellt.

Mal ganz doof, könnt ihr euch zu Weihnachten nicht wieder was annähern? Das Verhältnis kann ja distanzierter sein, finanzielle Geschäfte, Leihgaben usw. halt garnicht mehr. Immerhin es dein Dad.

So abwegig eine Einladung auszusprechen?

Vielleicht liegt das Missverständnis auch darin begründet da ich annahm das du, der Eigentümer, auch der Hauptkreditnehmer bist. Also KN 1. Hier liegt wohl ein Irrtum meinerseits vor.

Also noch mal zum Verständnis. Dein Vater, der nicht Eigentümer ist, ist der Hauptkreditnehmer und somit der KN1 und somit auch der Hauptschuldner. Richtig?

Du bist nur zur Sicherheit eingetragen, quasi als Bürge für den Notfall und somit als KN2. Richtig?

Du bist der der bisher alles alleine getilgt hat. Richtig?

Wenn das so ist würde ich mir auch Gedanken darüber machen wer hier die ZUB 2 ausgehändigt bekommt.

Aua.

Wenn in den Bedingungen, die du haben solltest, das nur der KN1 die ZUB überstellt bekommt dann guckst du tatsächlich erst mal in die Röhre.

Hier würde ich sofort der Bank unmissverständlich mitteilen das du der Eigentümer bist und das nachweislich; und du auch nur den Kredit bisher nachweislich getilgt hattest und auch den Rest bezahlen willst um den Kredit abzulösen (wenn es denn vertraglich überhaupt so möglich ist).

Mache deine Ansprüche rechtzeitig geltend und untersage der Bank vorsorglich die Übergabe der ZUB an deinen Vater aus zuvor genanntem Grund.

Ansonsten würdest du mit rechtlichen Schritten vorgehen müssen.

Mit Sicherheit beinhaltet der Kreditvertrag noch weitere Fallstricke. Daher kann man/ich das hier nicht anderes beurteilen.

Ich hoffe, ich habe jetzt alles richtig verstanden.

Themenstarteram 9. Dezember 2023 um 13:58

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 9. Dezember 2023 um 14:50:11 Uhr:

Vielleicht liegt das Missverständnis auch darin begründet da ich annahm das du, der Eigentümer, auch der Hauptkreditnehmer bist. Also KN 1. Hier liegt wohl ein Irrtum meinerseits vor.

Also noch mal zum Verständnis. Dein Vater, der nicht Eigentümer ist, ist der Hauptkreditnehmer und somit der KN1 und somit auch der Hauptschuldner. Richtig?

Du bist nur zur Sicherheit eingetragen, quasi als Bürge für den Notfall und somit als KN2. Richtig?

Du bist der der bisher alles alleine getilgt hat. Richtig?

Wenn das so ist würde ich mir auch Gedanken darüber machen wer hier die ZUB 2 ausgehändigt bekommt.

Aua.

Wenn in den Bedingungen, die du haben solltest, das nur der KN1 die ZUB überstellt bekommt dann guckst du tatsächlich erst mal in die Röhre.

Hier würde ich sofort der Bank unmissverständlich mitteilen das du der Eigentümer bist und das nachweislich; und du auch nur den Kredit bisher nachweislich getilgt hattest und auch den Rest bezahlen willst um den Kredit abzulösen (wenn es denn vertraglich überhaupt so möglich ist).

Mache deine Ansprüche rechtzeitig geltend und untersage der Bank vorsorglich die Übergabe der ZUB an deinen Vater aus zuvor genanntem Grund.

Ansonsten würdest du mit rechtlichen Schritten vorgehen müssen.

Mit Sicherheit beinhaltet der Kreditvertrag noch weitere Fallstricke. Daher kann man/ich das hier nicht anderes beurteilen.

Ich hoffe, ich habe jetzt alles richtig verstanden.

Jap, genau so sieht es aus und genau das sind die Gründe, wegen denen ich mir Gedanken mache. Aber eigentlich kann es ja kaum sein, dass ich mit der Unterzeichnung des Kredits mein Eigentum der Bank übergebe und es dann nach Tilgung auf den KN 1 übergeht. Naja.

Lies den Vertrag doch mal genauer.

Das wird da genau geregelt und du bist ja da nicht mal als Kreditnehmer aufgetreten sondern nur als Sicherungsgeber/Bürge.

Aber das macht hier keinen Sinn weiter zu spekulieren denn ich hab den Vertrag nicht vorliegen und ich kann nur annähernd erraten wie das gelaufen ist.

Hierbei kommt es nicht drauf an was du meinst wie es sein sollte, sondern was steht im Kreditvertrag.

Das hätte man vor Unterzeichnung durchlesen und Gedanken zu machen sollen.

 

Eine Frage habe ich, du hast das Auto gekauft aber warum ist dein Vater der Kreditnehmer und nicht du?

Kreditnehmer und Bürge sind rechtlich vollkommen unterschiedlich. Auch wenn beide der Bank gegenüber auf Rückzahlung haften.

Nur macht das der Kreditnehmer aus dem Kreditvertrag heraus, und der Bürge aus der Bürgschaftserklärung für den Fall, dass der Kreditnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Und wie das bei Banken so üblich ist, sogar auf jegliche Einreden verzichten zu müssen.

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