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Kreditnehmer 1 und Eigentümer unterschiedlich?

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 12:00

Guten Tag allerseits,

ich habe vor ein paar Jahren mit einem Familienmitglied (Person X) zusammen einen Kredit für mein Auto aufgenommen. Ich bin darin Kreditnehmer 2 und Person X ist KN 1. Das Auto habe allerdings ich beim Autohaus gebraucht gekauft und somit steht mein Name im Kaufvertrag und mutmaßlich auch im Fahrzeugbrief 1. Dieser liegt allerdings bei der Kreditbank, da die Bank ja aktuell Eigentümer des Autos ist.

1) Nun ist es so, dass ich monatlich den Kredit tilge und ihn jetzt wegen Streitigkeiten mit Person X ablösen möchte, damit kein gemeinsamer Kredit mehr mit der Person besteht. Allerdings wurde mir jetzt von der Bank telefonisch gesagt, dass sie den Fahrzeugbrief grundsätzlich an den Versicherungsnehmer 1 aushändigen, was mir etwas Angst bereiten würde, da ich damit rechnen muss diesen dann nicht mehr zu bekommen (unterschiedliche Wohnorte, leider schlechtes Verhältnis, etc) und auf der Zulassungsbehörde eventuell einen neuen beantragen müsste. Ist das tatsächlich so? Ich habe bei der Bank nochmal schriftlich nachgefragt, aber noch keine Antwort. Telefonisch wurde es mir zwar so gesagt, aber scheinbar nicht die "Feinheiten" der Situation verstanden: dass ich meines Wissens nach wieder Eigentümer des Autos nach Kreditende werde.

2) Soweit wäre das zwar nicht dramatisch, aber jetzt sagte mir ein Angestellter der Bank bei einem zweiten Anruf beim Servicetelefon, dass ich nach Ablösung des Kredits gar nicht Eigentümer des Autos werde, sondern Person X, weil diese KN 1 ist. Nachdem er nochmal bei einem Kollegen nachgefragt hatte, hat er seine Aussage nochmal bestätigt. Mir kommt, das allerdings etwas falsch vor.

Damit hoffe ich mal auf eure Erfahrungswerte und Einschätzungen. Ich hoffe, ich habe die Situation gut genug geschildert.

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35 Antworten

Das bedeutet leider nicht zwingend, dass nur der TE drinsteht.

edit

hat sich überschnitten

Zitat:

@funny_pants86 schrieb am 8. Dezember 2023 um 18:29:16 Uhr:

Zitat:

@A346 schrieb am 8. Dezember 2023 um 18:26:17 Uhr:

Zitat TE:

"Das Auto habe allerdings ich beim Autohaus gebraucht gekauft und somit steht mein Name im Kaufvertrag und mutmaßlich auch im Fahrzeugbrief 1"

Genau, nur ich stehe im Kaufvertrag, aber beide im Kreditvertrag.

Zur Not muss ich halt, wenn ich den Fahrzeugbrief nicht bekomme, zur Zulassungsstelle und ihn neu ausstellen lassen nach Tilgung.

Ich meine, das sollte legal nicht so einfach möglich sein. Zumindest nicht wegen „die/der böse x gibt mir das nicht‘

?

Ich würde die Bank schriftlich darüber in Kenntnis setzen, was du ja eh schon vor hast. Du bittest darum den Kredit abzulösen und den Fahrzeugbrief an den Käufer/Eigentümer zu übersenden. Das sollte dann für die Sachbearbeiter im System ersichtlich sein, und wenn die das dann immer noch falsch machen, haftet die Bank ja auch mit. Zumindest kannst du dann das Aufgebot bei deiner Kommune für den Fahrzeugbrief stellen und die Bank müsste es theoretisch bezahlen. :)

Aufgebot wird für abhanden gekommene Fahrzeugbriefe gemacht. Wenn hier KN1 den Brief zugesandt bekommt, ist der nicht abhanden gekommen, schließlich weiß man genau, wer ihn hat.

Wobei viel interessanter ist, was im Kreditvertrag zur Beendigung steht, ob aus irgendwelchen Unterlagen hervor geht, dass hier der KN2 als Eigentümer des Fahrzeuges dieses der Bank sicherungsübereignet hat und daher auch an ihn zurück zu übereignen ist. Und wenn an KN2 zurück zu übereignen ist, könnte dieser ggfls. KN1 auf Aushändigung der ZBII verklagen.

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 19:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2023 um 19:51:51 Uhr:

Wobei viel interessanter ist, was im Kreditvertrag zur Beendigung steht, ob aus irgendwelchen Unterlagen hervor geht, dass hier der KN2 als Eigentümer des Fahrzeuges dieses der Bank sicherungsübereignet hat und daher auch an ihn zurück zu übereignen ist. Und wenn an KN2 zurück zu übereignen ist, könnte dieser ggfls. KN1 auf Aushändigung der ZBII verklagen.

Ich hab dazu noch im Kreditvertrag eine ganz entscheidende Stelle gefunden:

„Rückübertragung und Freigabe

Mit vollständiger Tilgung der gesicherten Ansprüche gehen die bestellten Sicherheiten auf die jeweiligen Darlehensnehmer bzw. Sicherungsgeber zurück. Werden die gesicherten Ansprüche durch einen Dritten (z.B. Fahrzeughändler, Bürgen, Fremdbank) erfüllt, ist die Bank berechtigt bzw. verpflichtet, diesem die Forderungen und die Sicherheiten zu übertragen. Bis zur vollständigen Tilgung der gesicherten Forderungen ist die Bank auf Verlangen verpflichtet, Sicherheiten einschl. der Einkommensabtretung unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Darlehensnehmer bzw. Sicherungsgeber ganz oder teilweise freizugeben und/ oder einem Sicherheitentausch zuzustimmen, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nicht nur vorübergehend um 20 % übersteigt. Die (Teil-) Freigabe der Einkommensabtretung erfolgt durch entsprechende Herabsetzung des nominellen Betrages.“

Aber da steht halt auch nicht eindeutig, ob das Auto/ZUB2 an den Sicherungsgeber oder Kreditnehmer zurückgegeben wird.

Mit der Zustimmung des KN1 geht es am einfachsten. KN1 müsste auch daran interessiert sein, aus dem Kredit rauszukommen. Das finanzierte Auto könnte auch defekt gehen und nicht repariert werden können, sodass die Bank KN1 zur Auffüllung der Sicherheiten durch Zahlung von Betrag X auffordern könnte. Da wird er/sie sich dann schon bewegen, auch wenn ihr anderweitig über Kreuz liegt.

Und wenn KN1 ohnehin pleite ist und/oder in Privatinsolvenz? Dann ist ihm alles egal.

"Mit vollständiger Tilgung der gesicherten Ansprüche gehen die bestellten Sicherheiten auf die jeweiligen Darlehensnehmer bzw. Sicherungsgeber zurück." - Da müsste KN2 nachweisen, dass er Sicherungsgeber ist (sollte doch ein entsprechender Vermerk auf dem Darlehensvertrag sein, z.B. bei den Unterschriften).

Alternativ würde ich Trick 17 anwenden - "Werden die gesicherten Ansprüche durch einen Dritten (z.B. Fahrzeughändler, Bürgen, Fremdbank) erfüllt, ist die Bank berechtigt bzw. verpflichtet, diesem die Forderungen und die Sicherheiten zu übertragen."

Ein/zwei Raten nicht zahlen, dann einen Darlehensvertrag mit der eigenen Hausbank oder sonstigem Dritten für die Ablösung abschließen, diese erhält die Sicherheit, KN2 löst den dann ab und erhält die ZBII.

Was spricht denn gegen ein direktes Gespräch mit dem Hinweis an KN1, um ihn/sie zur schriftlichen Zustimmung zu bewegen? Nichts. Prügeln kann man sich später doch immer noch. ;)

"Leider habe ich der Person vertraut und es hat sich gezeigt, dass ich das nicht kann. Manch einer betrügt selbst das eigene Kind um Geld..."

An sowas kann man auch wachsen.

Wie ist das Verhältnis zum Händler, bei dem die Finanzierung abgeschlossen wurde?

Ggf. könnte dieser das Fahrzeug nach deiner Zahlung an ihn bei der Bank ablösen und du dann von ihm den Brief bekommen.

 

Habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen… wer ist Halter des Fahrzeuges, du oder X ?

Hättest mal machen sollen.

Der Händler hat hier gar keine Rolle zu spielen.

Es wird immer obskurer hier.

Auch bin ich im Moment nicht mal mehr sicher ob der TE uns alles richtig und genau mitgeteilt hat.

Ich zweifle zumindest.

Daher kann ich ihm nur einen Rat geben und zwar dringend das mit der Bank zu klären und zwar bevor er zahlt.

Wenn da was anderes bei rumkommen sollte als ich anfänglich angenommen habe, was sein kann da Details verschwiegen wurden, und der Andere nicht zugänglich ist, würde ich einen RA aufsuchen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2023 um 20:58:51 Uhr:

Ein/zwei Raten nicht zahlen, dann einen Darlehensvertrag mit der eigenen Hausbank oder sonstigem Dritten für die Ablösung abschließen, diese erhält die Sicherheit, KN2 löst den dann ab und erhält die ZBII.

Wieso soll man ein oder zwei Raten nicht zahlen? Man kann doch auch so ablösen (lassen)... Da verstehe ich die Logik nicht so ganz. Wenn ich als Entscheider Spitz kriegen würde, dass der seine Raten nicht ordentlich bezahlt hat, würde ich ablehnen. Sicherheit hin oder her. Mal ganz abgesehen davon, dass man sein Rating bei seiner Hausbank auch ein wenig mit so einem Zahlungsverhalten zerschießt.

Wir bitten auch die andere Bank uns ausdrücklich mit dem Ablöseschreiben über negatives Zahlungsverhalten aufzuklären.

Ob die neue Bank den Fahrzeugbrief überhaupt will kommt ja auch auf mehrere Faktoren an, bspw. den Restwert des Fahrzeugs oder das Fahrzeugalter. Der TE hat gemeint er hätte vor Jahren das Auto gebraucht gekauft.

Viele Banken wollen Sicherheiten gar nicht mehr hereinnehmen. Das ist einfach ein immenser Aufwand.

 

Ich würde schauen, was die Hausbank machen kann. Den Kredit ablösen gegen die Papiere, ein Dokumenteninkasso oder ob der Händler wo du gekauft hast den Brief anfordern kann und gegen die Zahlung der Restschuld an dich aushändigen kann.

Andernfalls halt wirklich den Rechtsweg. Dein Vater kann mit dem Brief letztlich nichts anfangen. Eigentumsnachweis ist er nicht. Sofern du den Wagen nicht verkaufen willst, beeinträchtigt es dich ja nicht weiter.

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