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Kreditnehmer 1 und Eigentümer unterschiedlich?

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 12:00

Guten Tag allerseits,

ich habe vor ein paar Jahren mit einem Familienmitglied (Person X) zusammen einen Kredit für mein Auto aufgenommen. Ich bin darin Kreditnehmer 2 und Person X ist KN 1. Das Auto habe allerdings ich beim Autohaus gebraucht gekauft und somit steht mein Name im Kaufvertrag und mutmaßlich auch im Fahrzeugbrief 1. Dieser liegt allerdings bei der Kreditbank, da die Bank ja aktuell Eigentümer des Autos ist.

1) Nun ist es so, dass ich monatlich den Kredit tilge und ihn jetzt wegen Streitigkeiten mit Person X ablösen möchte, damit kein gemeinsamer Kredit mehr mit der Person besteht. Allerdings wurde mir jetzt von der Bank telefonisch gesagt, dass sie den Fahrzeugbrief grundsätzlich an den Versicherungsnehmer 1 aushändigen, was mir etwas Angst bereiten würde, da ich damit rechnen muss diesen dann nicht mehr zu bekommen (unterschiedliche Wohnorte, leider schlechtes Verhältnis, etc) und auf der Zulassungsbehörde eventuell einen neuen beantragen müsste. Ist das tatsächlich so? Ich habe bei der Bank nochmal schriftlich nachgefragt, aber noch keine Antwort. Telefonisch wurde es mir zwar so gesagt, aber scheinbar nicht die "Feinheiten" der Situation verstanden: dass ich meines Wissens nach wieder Eigentümer des Autos nach Kreditende werde.

2) Soweit wäre das zwar nicht dramatisch, aber jetzt sagte mir ein Angestellter der Bank bei einem zweiten Anruf beim Servicetelefon, dass ich nach Ablösung des Kredits gar nicht Eigentümer des Autos werde, sondern Person X, weil diese KN 1 ist. Nachdem er nochmal bei einem Kollegen nachgefragt hatte, hat er seine Aussage nochmal bestätigt. Mir kommt, das allerdings etwas falsch vor.

Damit hoffe ich mal auf eure Erfahrungswerte und Einschätzungen. Ich hoffe, ich habe die Situation gut genug geschildert.

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35 Antworten

Ich tippe mal darauf, dass eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Person X bestand und es nun die garnicht so seltenen Trennungsgefechte gibt. Wenn das so zutrifft würde ich zunächst versuchen mit X Kontakt aufzunehmen und das unliebsame Thema anzusprechen. Gelingt keine Verständigung darauf, dass die ZB Teil 2 von der Bank direkt an dich übergeben werden soll, dann bliebe nur der Gang zum Anwalt um dein Recht durchzusetzen.

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 12:17

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Dezember 2023 um 13:07:59 Uhr:

Ich tippe mal darauf, dass eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Person X bestand und es nun die garnicht so seltenen Trennungsgefechte gibt. Wenn das so zutrifft würde ich zunächst versuchen mit X Kontakt aufzunehmen und das unliebsame Thema anzusprechen. Gelingt keine Verständigung darauf, dass die ZB Teil 2 von der Bank direkt an dich übergeben werden soll, dann bliebe nur der Gang zum Anwalt um dein Recht durchzusetzen.

Das ist tatsächlich nicht so. Ich bin das Kind und Person X der Elternteil. Leider habe ich der Person vertraut und es hat sich gezeigt, dass ich das nicht kann. Manch einer betrügt selbst das eigene Kind um Geld...

Das ist herbe und tut mir leid für dich. Rechtlich ändert das allerdings nichts am Lösungsweg. Erstmal "friedlich" ansprechen. Scheitert das, wird sich eine Klage nicht vermeiden lassen.

Wer im Fahrzeugbrief als Halter eingetragen ist, kannst du leicht im Fahrzeugschein feststellen. Und dann könnte ein Blick in den Darlehnsvertrag hilfreich sein.

Wenn du das Darlehen ablösen möchtest, könnte dies auch mit der schriftlichen Auflage erfolgen, dir den Fahrzeugbrief zu übersenden.

Der Bank ist es egal wer ablöst. Die ZB bekommt der Vertragspartner, in dem Fall KN1, oder aber die Bank bekommt eine übereinstimmende Willenserklärung beider KN.

Langsam langsam.

Erst einmal ist die ZUB 2 kein Eigentumsnachweis.

Dann frage ich mich warum die Bank nur an den Versicherungsnehmer die Papiere aushändigen will? Das ist ja schon 3 x kein Eigentumsnachweis.

Hier ist allein erst mal der KV Vertrag entscheidend wer Eigentümer ist.

Jetzt könnte man hier noch einen Vertrag im Innenverhältnis unterstellen der zwischen K1 und 2 besteht.

Dies wäre intern zu klären wer hier letztlich Eigentümer ist.

Nur weil 2 Kreditnehmer im Kreditvertrag stehen sind sie nicht beide automatisch Eigentümer. Aber hierzu müsste man sich sehr genau den Kreditvertrag erst mal anschauen.

Wer hat den Kredit denn bedient oder hauptsächlich bedient?

Was genau steht im Kreditvertrag, steht das was über Eigentumsverhältnisse?

Denn was ich gar nicht verstehe ist das mit dem Versicherungsnehmer bekommt die ZUB 2.

Kannst das mal bitte aufklären.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. Dezember 2023 um 16:53:16 Uhr:

Denn was ich gar nicht verstehe ist das mit dem Versicherungsnehmer bekommt die ZUB 2.

Das wird ein Schreibfehler gewesen sein: Kreditnehmer ist gemeint.

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 16:22

Hey, sorry, ja das war ein Tippfehler. Bezahlt hab ich alles. Auch die Ablösesumme würde ich zahlen.

 

Im Vertrag stehen ein paar Sachen. Ich füg sie mal hier ein:

 

 

„ VII. Von der Bank verlangte Sicherheiten/Auflagen

Die Darlehensnehmer bestellen nach Xll. Ziffer 4. der nachfolgenden Darlehensbedingungen folgende Sicherheiten:

– Sicherungsübereignung: Das folgende Fahrzeug wird der Bank als Sicherheit übereignet: (…)“

 

„ Fahrzeugsicherungsübereignung

Die Darlehensnehmer übertragen mit Zustimmung des Fahrzeughändlers (Verkäufers) ihr Eigentum, Miteigentum oder Anwartschaftsrecht oder ihren Anspruch auf Übereignung an dem unter VII des Darlehensvertrages bezeichneten Fahrzeug nebst allen Bestandteilen und dem gesamten Zubehör auf die Bank. Darlehensnehmer und Bank sind sich darüber einig, dass das Eigentum mit Abschluss des Darlehensvertrages auf die Bank übergeht, spätestens aber in dem Zeitpunkt, in dem die Darlehensnehmer den unmittelbaren Besitz am Fahrzeug erlangen. Die Übergabe des Fahrzeuges wird dadurch ersetzt, dass zwischen den Darlehensnehmern und der Bank bezüglich des Fahrzeuges ein Leihverhältnis hiermit als vereinbart gilt, kraft dessen den Darlehensnehmern das Recht zur Benutzung des Fahr- zeuges zusteht, solange sie ihre Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag erfüllen. Falls ein Dritter im Besitz des Fahrzeuges ist, treten Darlehensnehmer und Fahrzeughändler den Herausgabeanspruch an die Bank ab.“

Also steht im Kreditvertrag kein Wort davon das K 2 Eigentümer bzw. Miteigentümer ist?

Du hast den KV mit dem Autohaus gemacht, du bezahlst?

Dann darf auch nur dir nach Ausgleich der Schuld die ZUB 2 zugestellt werden.

Frag an deiner Bank nach ob ich Recht habe. Wenn nicht würde mich das wundern wenn du nichts verdreht, verschwiegen oder dir herbei gesehnt hast.

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 16:45

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. Dezember 2023 um 17:37:54 Uhr:

Also steht im Kreditvertrag kein Wort davon das K 2 Eigentümer bzw. Miteigentümer ist?

Du hast den KV mit dem Autohaus gemacht, du bezahlst?

Dann darf auch nur dir nach Ausgleich der Schuld die ZUB 2 zugestellt werden.

Genau, da steht kein Wort darüber. Ich hab den Kaufvertrag mit dem Autohaus gemacht, ich habe auch bisher und in Zukunft alles bezahlt, jede HU gemacht, alles.

Das will ich hoffen. Ich habe der Bank schon vor einer Woche geschrieben und den Kaufvertrag im Anhang mitgeschickt. Leider noch keine Antwort… Aber du hast recht, dass der Fahrzeugbrief juristisch kein Eigentum nachweist. Ich denke als Sicherungsgeber steht mir der Brief/ZUB2 nach Volltilgung zu. Aber ein wenig unsicher bin ich dennoch. Ist halt viel Geld und Kopfzerbrechen.

Wie gesagt sofern von dir alles korrekt und vollständig wiedergegeben wurde sehe ich da überhaupt keine Veranlassung sich Sorgen zu machen.

Du kannst ja mal bei der Bank anrufen und den Sachbearbeiter dazu befragen. Dann kannst du vielleicht schneller beruhigter Schlafen.

Die Bank wird an beide gemeinsam (zur gesamten Hand) übergeben, was nach ihrer Praxis KN1 ist. Das wurde dem TE doch bereits so gesagt.

Stehen beide Kreditnehmer auch im Kaufvertrag oder nur im Kreditvertrag? Letzteres wäre üblich, um den Bürgen als Mitschuldner reinzunehmen und die formalen Anforderungen bei der Bürgschaft zu umschiffen.

Zitat TE:

"Das Auto habe allerdings ich beim Autohaus gebraucht gekauft und somit steht mein Name im Kaufvertrag und mutmaßlich auch im Fahrzeugbrief 1"

Themenstarteram 8. Dezember 2023 um 17:29

Zitat:

@A346 schrieb am 8. Dezember 2023 um 18:26:17 Uhr:

Zitat TE:

"Das Auto habe allerdings ich beim Autohaus gebraucht gekauft und somit steht mein Name im Kaufvertrag und mutmaßlich auch im Fahrzeugbrief 1"

Genau, nur ich stehe im Kaufvertrag, aber beide im Kreditvertrag.

Zur Not muss ich halt, wenn ich den Fahrzeugbrief nicht bekomme, zur Zulassungsstelle und ihn neu ausstellen lassen nach Tilgung.

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