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Eigentümer bei Finanzierung bis Übergabe des Fahrzeugs

Themenstarteram 5. Dezember 2020 um 18:09

Hallo zusammen,

ich habe einen Toyota-Neuwagen zu einem kleinen Prozentsatz finanziert (gab mehr Prozente). Mir ist klar, dass die Toyota Bank bis zur letzten Rate Eigentümer des Fahrzeugs bleibt und den Brief behält.

Das Fahrzeug steht mittlerweile auf dem Hof des Händlers.

Ich habe die Vollmacht zur Zulassung unterschrieben, EVB-Nummer mitgeteilt und parallel meine Anzahlung überwiesen. Gedanke war: Selbst wenn der Händler in den wenigen Tagen bis zur geplanten Auslieferung am Mittwoch insolvent geht, ist Eigentümer des Fahrzeugs die Bank; wobei das Eigentum mit Zahlung der letzten Rate auf mich übergeht.

Umso mehr ich lese, umso bekloppter werde ich. Ja ich weiß, es war ein Fehler die Anzahlung zu leisten, bevor das Fahrzeug nicht auf mich zugelassen ist; wobei Halter und Eigentümer ja auch zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Daher meine Frage: Wer ist Eigentümer des Fahrzeugs bis zur Übergabe an mich?

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27 Antworten

Der Händler oder der Hersteller, je nachdem, wie das Vertragsverhältnis zwischen denen geregelt ist.

Die Bank ist nie Eigentümer des Autos!

Der Briefinhaber ist nicht Eigentüner, das steht da sogar drauf. Das ist lediglich eine Sicherheitsübereignung. Wenn der Kredit platzen sollte kann die Bank das Auto relativ einfach abholen und versteigern lassen.

Eigentümer ist erstmal der Hersteller. Der Händler nur kurz zwischen seiner Zahlung an den Hrrsteller und der Übergabe an dich. Du hast das Fahrzeug gekauft und somit gehört es Dir. Solange das Fahrzeug nicht geliefert ist gehört "gehört" es dem Hersteller. Das Geld hat der Händler erstmsl eingesackt. Erst frühestens bei Auslieferung muß er es beim Hersteller bezahlen.

Ich glaube, du machst dir da zu viele Gedanken. Wie Händler und Bank das im Innenverhältnis regeln, wirst du als Außenstehender nicht mitbekommen. Denn formal verkauft der Händler das Auto an dich und nicht an die Bank.

 

Solange der Kaufpreis nicht beim Händler vollständig bezahlt wurde, bleibt der Händler der Eigentümer. Wann die Bank dem Händler die Kreditsumme überweist, weißt du aber nicht.

 

Dazu kommt, dass Händler die auf dem Hof stehenden Fahrzeuge ggf. ebenfalls bei einer Bank beliehen haben. Das muss aber nicht unbedingt die Herstellerbank sein. Wer also tatsächlich Eigentümer ist, kann man gar nicht so einfach sagen.

 

Ohne Anzahlung wird der Händler das Fahrzeug gar nicht auf dich zulassen. Insofern hättest du wohl kaum eine Alternative gehabt.

Zitat:

Eigentümer ist erstmal der Hersteller. Der Händler nur kurz zwischen seiner Zahlung an den Hrrsteller und der Übergabe an dich. Du hast das Fahrzeug gekauft und somit gehört es Dir. Solange das Fahrzeug nicht geliefert ist gehört "gehört" es dem Hersteller. Das Geld hat der Händler erstmsl eingesackt. Erst frühestens bei Auslieferung muß er es beim Hersteller bezahlen.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Da der TE von wenigen Tagen bis zur Übergabe gesprochen hat, handelt es sich wahrscheinlich um ein Lagerfahrzeug. Das wird aber mit Sicherheit nicht mehr dem Hersteller gehören.

 

Nur weil man Geld bezahlt oder gar ein Zahlungsziel hat ändert das nix am Eigentumsverhältniss. Banken sind in der Regel nie die Eigentümer.

Durch Zahlungsziel kann es sogar sein das der Händler sein Geld schon bekommen hat ( ob von der Bsnk oder vom Käufer ist egal) aber er es erst in 4 Wochen beim Hersteller bezahlt. Du bist aber schon mit der Übergabe Eigentümer.

Ein Lagerfahrzeug hat der Händler wahrscheinlich schon bezahlt.

Themenstarteram 5. Dezember 2020 um 19:06

Zunächst vielen Dank für die Antworten. Meine Überlegungen bei Überweisung waren also falsch.

Andererseits kann man ein Fahrzeug ja gar nicht mehr anders erwerben... Barzahlung ist ja auch so eine Sache...

Ja ich mache mir möglicherweise zu viele Gedanken...

Bei meinem Händler handelt es sich um eine Händlergruppe, die lt. Bundesanzeiger jährlich > 10.000 Fahrzeuge verkauft.

Bestellt wurde das Fahrzeug bereits im September; es war also kein Lagerfahrzeug.

Dann steht ja im Bundesanzeiger auch, wie viel die im Veröffentlichungsjahr verdient haben, wie viel sie am Stichtag auf den Konten hatten und wie viel Fremdkapital in der Fa. ist.

Ich hatte bei meinem Porsche auch einige Tage vor der Abholung deutlich über 100 k€ überwiesen. Hatte mir aber vorher die Gesellschaft im Bundesanzeiger genau angesehen und auch sonst im Net recherchiert. So konnte ich auch in diesen Tagen ruhig schlafen.

XF-Coupe

@StephanRE :https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungs%C3%BCbereignung

Lies dir doch mal diese ziemlich verständlichen Ausführungen bei Wiki durch. Wenn der Bank etwas zur Sicherheit übereignet wird, dann ist sie auch Eigentümer. Daher der Begriff "Sicherungs e i g e n t u m".

Wenn hier nur ein kleiner Betrag finanziert wurde, hat die Bank eventuell auf Sicherungsübereignung verzichtet. Wird aber nur der TE nach Durchsicht seiner Vertragsunterlagen beantworten können.

Ohne Sicherungsübereignung geht das Eigentum am Fahrzeug mit Übergabe und entsprechender Einigung, dass das Eigentum übergehen soll, auf den TE über.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Dezember 2020 um 20:29:58 Uhr:

@StephanRE :https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungs%C3%BCbereignung

Lies dir doch mal diese ziemlich verständlichen Ausführungen bei Wiki durch. Wenn der Bank etwas zur Sicherheit übereignet wird, dann ist sie auch Eigentümer. Daher der Begriff "Sicherungs e i g e n t u m".

Sie wird dann zum Eigentümer, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In erster Linie handelt es sich also um einen Eigentumsvorbehalt des Sicherungsguts. Der Eigentümer ist nach Deutschem Recht derjenige, der im Kaufvertrag drin steht, wie er das Auto bezahlt hat (ob mit Eigen- oder Fremdkapital) ist unerheblich. Ein abweichender Halter ändert diesen Sachverhalt nicht. Wenn der Händler das Geld bekommen hat, geht die Sache in das Eigentum des Endnutzers über.

Und um nun völlig für Verwirrung zu stiften: Dass das Auto in das Eigentum des Endnutzers übergeht, heißt nicht, dass es auch in seinem besitz ist. ;) Das Auto kann also noch beim Händler rumstehen (bspw. bis zur Auslieferung).

Ganz einfache Regel für sämtliche Geschäftsbeziehungen: Wenn man kein Vertrauen in das Geschäft hat, dann sollte man nicht einfach Geld irgendwo hin überweisen. ;)

Sich die Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger zu holen ist natürlich eine nette Möglichkeit, für den Laien aber in der Regel Nichts aussagend.

An den TE: Mach dir nicht so viele Gedanken. Es wird alles gut.

Zitat:

@Quhrob schrieb am 5. Dezember 2020 um 19:09:27 Uhr:

...-Neuwagen zu einem kleinen Prozentsatz finanziert ... Mir ist klar, dass die Toyota Bank bis zur letzten Rate Eigentümer des Fahrzeugs bleibt und den Brief behält.

falsch

sobald der Kauf abgeschlossen ist, bist Du Eigentümer

das Auto dient hierbei nur als Pfand für den Kredit ...

... und damit Du das Auto nicht "versehentlich" verkaufst (und die Bank dann ohne Pfand/Kreditsicherheit dasteht) liegt der Brief im Tresor der Bank ;)

 

Zitat:

@Quhrob schrieb am 5. Dezember 2020 um 19:09:27 Uhr:

Das Fahrzeug steht mittlerweile auf dem Hof des Händlers.

Ich habe die Vollmacht zur Zulassung unterschrieben, EVB-Nummer mitgeteilt und parallel meine Anzahlung überwiesen. ...: Wer ist Eigentümer des Fahrzeugs bis zur Übergabe an mich?

bis zur Übergabe = Übereignung ist entweder der Hersteller oder der Händler noch Eigentümer

WENN Du diesbezüglich Sorgen haben solltest:

es wäre ja auch eine Möglichkeit (gewesen), die Übergabe des noch abgemeldeten Fahrzeugs vorzunehmen - ggfs. mit Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung - und DANN den Händler zu bitten, das bereits übereignete und bei ihm auf dem Hof geparkte Fahrzeug noch zuzulassen

(in diesem Fall hättest Du halt evtl. ein Vandalismus- oder Hagelrisiko - falls Deine Versicherung sich erst ab Zulassung zuständig fühlt?)

Zitat:

@Ascender schrieb am 7. Dezember 2020 um 14:21:52 Uhr:

 

Sie wird dann zum Eigentümer, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In erster Linie handelt es sich also um einen Eigentumsvorbehalt des Sicherungsguts. Der Eigentümer ist nach Deutschem Recht derjenige, der im Kaufvertrag drin steht, wie er das Auto bezahlt hat (ob mit Eigen- oder Fremdkapital) ist unerheblich. Ein abweichender Halter ändert diesen Sachverhalt nicht. Wenn der Händler das Geld bekommen hat, geht die Sache in das Eigentum des Endnutzers über.

Der Eigentümer eines Fahrzeuges ergibt sich nach deutschem Recht nicht aus irgendeinem Kaufvertrag... :confused:

Bei einem Eigentumsvorbehalt behält der Veräußerer das Eigentum an dem Gegenstand, bis der Käufer den Kaufpreis gezahlt hat.

Wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wird der "Verkäufer" nicht Eigentümer, er bleibt es.

Wenn die Bank den Kaufpreis an den Händler zahlt und der Händler vorher Eigentümer war, dann wird der Händler den Gegenstand nicht unbedingt an den Käufer übereignen, sondern an die Bank.

Und die wiederum wird die Sache bedingt an den Kunden übereignen.

@Ascender genau so ist es. Die Bank hat lediglich einen Eigentumsvorbehalt. Der Händler bekommt das Geld und übergibt die Papiere und Schlüssel an den Käufer. Der Kauf ist abgeschlossen und das Eigentum ist auf den Käufer übergegangen. Ob der den Brief an die Bank giebt ist hier unerheblich. Das ist ein Kreditvertrag den der Käufer mit drr Bank abschließt.

Edit: Falls der Händler als Makler fungiert (bei Verträgen mit der Händlerhausbank üblich) bekommt der Händler den Brief zur Weitergabe. Für diese Dienstleistung bekommt er aber u.a. auch sein Provision.

Wenn man unabhängig von dem Kaufvertrag bei einer Drittbank ein Darlehen ohne Sicherheit aufnimmt, mag das so sein. Wenn das Geschäft aber über einen Händler und die Herstellerbank läuft, dann wird der Händler das Fahrzeug nicht dem Kunden, sondern der Herstellerbank übereignen. Auch wird der Händler dem Kunden keinen Fahrzeugbrief in die Hand drücken, sondern diesen der Bank übergeben, damit der Käufer das Sicherungsgut nicht zur Seite schaffen kann.

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