- Startseite
- Forum
- Auto
- Volvo
- S60 2, V60, S80 2, V70 3, XC70 2, XC60
- Mit Spiegeln zu breit - Darfst du in Baustellen auf die linke Spur?
Mit Spiegeln zu breit - Darfst du in Baustellen auf die linke Spur?
Moin,
habe mir den Titel aus einem Nachbarforum kopiert. Auch wurde das Thema innerhalb von MT schon viel diskutiert:
www.motor-talk.de/.../...n-baustellen-auf-die-linke-spur-t2979341.html
www.motor-talk.de/.../...r-tabu-fuer-die-a6-5er-e-klasse-t3094538.html
Aber da ja sicher nicht alle Volvo-Fahrer in allen Foren zu Hause sind - so wie ich - wollte ich das Thema hier auch mal bekannt machen.
Ich bin sehr viel auf Autobahnen unterwegs, habe aber noch nie auch nur im entferntesten darüber nachgedacht, dass ich mit meinen Familienkombis nicht auf die linke Spur in einer Baustelle darf.
Was meint Ihr?
Ändert Ihr Eure Fahrweise?
Gruß
Stefan
Beste Antwort im Thema
Nachdem mich kürzlich in einer Baustelle auf der A5 beinahe ein LKW in die Leitplanke gedrückt hat und sich mir das spärliche Resthaar aufstellte, bleibe ich lieber rechts, backe mir ein Ei auf 36 Sekunden Zeitverlust in einer Baustelle und drehe den Pavarotti lauter. Meine OHL hat sowieso immer Beklemmungen, wenn sie die großen und singenden LKW-Räder neben sich hat und ich bin nun auch bedient.
Der LKW-Fahrer konnte nicht mal was für den Schlenker seines Gefährts, denn augenscheinlich war der rechte Fahrbandrand etwas ausgenudelt und da ist ein 20 cm-Schlenker nach links gar nichts. Ich kann LKW-Fahrer verstehen, die dann in so einer Baustelle mittig fahren und sich diese Schweißausbrüche nicht antun wollen, wenn sich sogar Q7 und X5 vorbeischieben wollen.
Ähnliche Themen
52 Antworten
Ach so, ich hatte jetzt meine Zahl vergessen. Der Volvo 240 hat ohne Spiegel nur eine Breite von 172cm... :eek: Da ist also noch Platz für ein paar fette Spoiler, Trittbretter, Sidepipes und andere Jahrmarkteinrichtungen. :D
Lieb Gruss
Oli
Zitat:
Original geschrieben von Eifel-Elch
Da liegt doch das Problem: wer kennt schon die Maße seines Autos? Und wer glaubt, drüber zu liegen, wenn die ganzen Sprinter etc. auch links fahren? :)
Übrigens: Hier die Breiten der aktuellen Baureihen (meines Wissens inkl. Spiegel):
C30: 2039mm
C70: 2025mm
S40/V50: 2022mm
S60/V60 neu: 2097mm
V70/S80: 2106mm
XC90: 2112mm
XC70: 2119mm
XC60: 2120mm
Die Maße des alten S60 hab ich gerade nicht... bitte liefern.
Gruß
Markus
Und wenn man in der Baustelle einen Spiegel einklappt ? lol
Zitat:
Original geschrieben von stefan-v70
Hallo Stefan,
was die Versicherung dazu sagt, weiß ich nicht.
Aber sollte man(n) mit einem zu breiten Auto in einen Unfall in der Baustelle verwickelt werden, schaut die Polizei definitiv nach der tatsächlichen Breite des Autos. Und wenn du auf der linken Spur hättest nicht fahren dürfen, bekommst du eine Teilschuld. So zumindest die Aussage eines Bekannten bei der Kripo.
Gruß
Stefan
Wenn ich die Versicherung wäre, und die sind bestimmt pfiffiger und perfieder als ich, würde ich jede Regulierung ablehnen, bzw. Regreß nehmen, wenn ursächlich für einen Schaden das verbotene Befahren des linker Streifens ist.
Gruß
Stefan
(dito)
Im Fahrzeugschein, Ziffer 19 Breite, steht für den S60 1865 !
Zitat:
Original geschrieben von bem
Im Fahrzeugschein, Ziffer 19 Breite, steht für den S60 1865 !
Hallo bem,
laut Verkehrsschild Nr. 264 gilt die tatsächliche (!) Fahrezugbreite und nicht der Wert im Fahrzeugschein.
Gruß
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von stefan-v70
Zitat:
Original geschrieben von bem
Im Fahrzeugschein, Ziffer 19 Breite, steht für den S60 1865 !
Hallo bem,
laut Verkehrsschild Nr. 264 gilt die tatsächliche (!) Fahrezugbreite und nicht der Wert im Fahrzeugschein.
Gruß
Stefan
Danke Stefan, aber wer weiß das schon !
Deshalb ja auch dieser Thread.
Denn ich habe es - ganz ehrlich - nicht gewusst.
Und wir kennen ja alle den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! :cool:
Gruß aus dem verschneiten Westerwald
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von stefan-v70
Deshalb ja auch dieser Thread.
Denn ich habe es - ganz ehrlich - nicht gewusst.
Und wir kennen ja alle den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! :cool:
Gruß aus dem verschneiten Westerwald
Stefan
Völlig richtig !
Hi,
nur zur Info. Im schönen Österreich haben wir mehr platz. Laut http://www.asfinag.net/.../...und%20-verkehrssicherheit_P001902715.PDF (Seite 11) (Anm. das ist aus 2007, ich weiß nicht ob es wirklich die aktuellste Fassung ist, hab zumindest keine aktuellere gefunden)
Zitat:
Mindestbreiten von Fahrstreifen der Baustellenverkehrsführung und zulässige Geschwindigkeiten
Fahrzeuge zulässige Geschwindigkeit
60km/h 80km/h 100km/h
PKW+LKW 3,00m**) 3,25m*) 3,50m
PKW 2,50m**) 2,50m**) 3,0 m
*) oder Breite zweier Fahrstreifen einer Fahrtrichtung mind. 6,00m;
**) es handelt sich um absolute Mindestbreiten, bei Baustellen längerer Dauern mit einer Länge von mehr als 6,0km werden Mindestfahrstreifenbreiten von 3,25m (LKW+PKW) und 2,75m (PKW) empfohlen;
Rufinus
Hi,
ich weiß grad nicht, ob man nicht vielleicht unterscheiden muß zwischen Fahrstreifen-Mindestbreite und zugelassen für Fahrzeug mit maximaler Breite...
Wie werdet Ihr per Verkehrsschild aufmerksam gemacht?
Gruß
Markus
Die StVO sagt folgendes in Anlage 2 zu §41:
"Verkehrsverbote[...] Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet. Zeichen 264 = tatsächliche Breite."
Also ist es eindeutig, wer tatsächlich breiter ist, darf da nicht hin.
@eifel-elch: Ich sehe es auf den Schildern
Gruß
Stefan
(Wird aber meist fehlinterpretiert, da die Breite meist > 2,50 m ist)
@Stefan: mir gings um die Hinweise von Rufinus... hier in D ist mir das klar.
Ich mache es pragmatisch: Sofern links und rechts noch eine handbreit Platz ist, ist es ok. :D
Gruß
xc90er
Böser XC90er,
bin am Montag auf der A1 durch die '70 km Baustelle' zwischen Bremen und HH gefahren. Abends um 20 Uhr war sehr wenig Verkehr, LKW habe ich trotzdem überholt. Der V40 der OHL hat an denen wunderbar vorbeigepaßt.
Als ich das letzte Mal dadurch mußte, hat es stark geregnet und die Sicht war dementsprechend gering, dazu dichter Verkehr... damals dachte ich mir, daß es sinnvoller wäre, enge Baustellen bewußt einspurig zu machen und gleichzeigtig eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h einzurichten. Damit dürfte in der Summe der Verkehr gleichmäßiger und vor allem sicherer durch das Nadelöhr fließen.
Beste Grüße,
Sascha, der das mit der tatsächlichen Breite nicht wußte (und es möglicherweise auch gekonnt ignorieren wird)
Zitat:
Original geschrieben von volvocrasher
Sascha, der das mit der tatsächlichen Breite nicht wußte ...
Mich würde v.a. ja mal interessieren, ob diejenigen, die sich dafür verantwortlich zeichnen, dass in Baustellen der linke Fahrstreifen ggf. von Fahrzeugen mit einer tatsächlichen Breite von mehr als 2 m NICHT befahren werden darf, WISSEN, wie viele Pkw heutzutage tatsächlich eine größere tatsächliche Breite als 2 m besitzen. :)