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Austro-Tagfahrlicht (NebelSW) in D. Problem?

Themenstarteram 23. März 2007 um 18:01

Hallo Leute,

ich habe diese Frage zwar schon in einem anderen Thread gestellt, aber da dieser ursprünglich um etwas leicht anderes ging, ging meine Frage wohl unter. Darum stelle ich sie hier nochmal.

In Österreich kann man ja die NSW als TFL nutzen. In D ist das nicht erlaubt. Weiss jemand (sicher) ob der Österreicher, der mit seinem Auto in D mit Nebel-TFL unterwegs ist, ein Problem mit der grünen Rennleitung bekommt? Ich meine, das wär schon doof für den Österreicher, denn er kann das TFL für Auslandsfahrten ja nicht einfach so deaktivieren. Drückt die dt. Polizei da ein Auge zu, wenn sie ein ausländisches Fahrzeug mit einem solch kleinen "Vergehen" erwischt?

Wie gesagt: ein Österreicher fährt mit österr. Nummernschild in D.

Ich lebe in der Schweiz, ich weiss zwar noch nicht, ob ich hier auch Nebelscheinwerfer als TFL nutzen darf wie in AT, aber wenn das in CH statthaft ist, dann würd ich das bei mir gern umcodieren lassen. Da ich gelegentlich aber auch in D unterwegs bin, wäre ich über eine Auskunft vorher sehr glücklich.

Beste Grüsse.

David.

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rebel X

rote Blinker, Scheiben usw.

fallen wieder unter die landesspezifischen zulassungsvorschriften...da kann die deutsche polizei nix drann rütteln....

Zitat:

Original geschrieben von rebel X

Wie das mit den Streitkräften der US-Arme gereglt ist kann ich auch nicht ganz genau sagen.

deren fahrzeuge sind zu 99% in den usa bzw. auf deren stützpunkt gemeldet, dort gillt wiedrrum das amerikansiche zulassungsrecht....

Zitat:

Original geschrieben von rebel X

dass so ziemlich alles erlaubt ist ausser diesen "Spinner Wheels"....

"erlaubt" ist bei denen ebensowenig wie bei uns.....

lediglich, gibts bei denen keine strafe für das bei uns dafür vorgesehene "erlöschen der be", im gegenzug, fällt bei denen der versicherungsschutz komplett weg, und nicht so wie bei uns, nur bis zur regressgrenze von 5.000€....

am 26. März 2007 um 5:24

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

diese "verträge" sind die jeweiligen landesspezifischen zulassungsvorschriften!

Eben nicht. Das Wort Verträge trifft's tatsächlich ganz gut, denn es gibt nicht nur die Zulassungsvorschriften der einzelnen Länder, sondern eben auch zur Regelung des grenzüberschreitenden Verkehrs internationale Übereinkommen, z.B. das Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 und andere.

Aber man bekommt sogar auf einem deutschen Kfz-Zulassungsamt fragende Gesichter, wenn man einen internationalen Zulassungsschein beantragt. Kann kaum jemand was mit anfangen....

Arvin S.

Dürfen die NSW im AT-TFL-Modus mit voller Leuchtstärke strahlen, oder werden die z. B. auf 40% Intensität gedrosselt (kann man auch codieren)?

am 26. März 2007 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von CZHans

Dürfen die NSW im AT-TFL-Modus mit voller Leuchtstärke strahlen, oder werden die z. B. auf 40% Intensität gedrosselt (kann man auch codieren)?

Nachdem Österreich diese Regelung zur Schonung des Abblendlichts getroffen hat und nur die wenigsten Autos über eine Dimmmöglichkeit für die Nebler verfügen, dürfen die dort in vollem Glanz erstrahlen.

Arvin S.

... NSW dürfen in voller Helligkeit leuchten, können aber auch gedimmt werden. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Leuchtkraft ausreichend ist... 40% werden da auf keinen Fall ausreichend sein.

 

Hier gibts weitere Infos, wie stark gedimmt werden kann, habe ich leider aber auch nicht gefunden...

Gruß

Mike

Zitat:

dass die Leuchtkraft ausreichend ist... 40% werden da auf keinen Fall ausreichend sein.

TFL müssen keine Kriterien für Fahrbahnausleuchtung erfüllen. Sie dürfen nur nicht blenden. Manche TFLs haben 6-Watt-Birne drin, was ja 10.91% Leistung von Neblern entspricht.

Zitat:

Original geschrieben von CZHans

TFL müssen keine Kriterien für Fahrbahnausleuchtung erfüllen.

vorsicht mit dieser aussage!

um als tfl eine zulassung zu bekommen muss (soweit ichs noch in erinnerung habe) die lichtstärke min. 400cd auf ner fläche von min. 40cm² vorhanden sein....

so ganz ohne vorschrift geht das dann doch nicht....

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