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ZX900B Temperatur fast nur im roten Bereich

Kawasaki Ninja ZX 9R
Themenstarteram 12. September 2018 um 15:47

Moin Leute, hoffe das passt hier.

Habe eben eine Runde gedreht ca. 50 km. Unterwegs ist mir aufgefallen, das die Temperatur Anzeige fast dauerhaft im roten Bereich ist bzw. 1 mm davor.

Vorher war es immer so das die Temperatur ca 1 mm vor dem weißen Bereich war. Als ich dies sah, habe ich das Motorrad kurz abgestellt und ausgemacht, sofort ist mir aufgefallen das, dass Wasser im Behälter total am kochen ist und teilweise auch schon Wasser raus gespritzt ist. Zudem sah ich das Wasser war über dem Maximum strich.

Was meint ihr was das sein kann ?

Viralem gestern war alles noch einwandfrei am laufen.

 

BJ. 1997

 

Danke im Voraus für eure Hilfen:)

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32 Antworten

Lustiger Vertipper von jones1911 "Ich bin leider ein leihe"

Schön, kann ich dich auch mal ausleihen? (Laie)

@huedefueh Da stimm ich dir doch zu ...

Zitat:

@huedefueh schrieb am 13. September 2018 um 07:25:32 Uhr:

Am meisten lässt mich in solchen Fällen der Satz:

"Im Kundenauftrag...."

zusammen zucken...

er schreibt doch, dass er noch Gewährleistung hat und nix vom Kundenauftrag.

Das heißt aber auch, dass er die Beweislast hat.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 13. September 2018 um 12:06:05 Uhr:

er schreibt doch, dass er noch Gewährleistung hat und nix vom Kundenauftrag.

Das heißt aber auch, dass er die Beweislast hat.

Das mit dem Kundenauftrag war Offtopic ... :-)

Nein. Beweislast ist in den ersten 6 Monaten beim Händler. Kann er auch nicht umgehen. Nur im Auftrag vom Kunden würde die entfallen. Dann kann er nur Garantie anbieten.

@TE

Wann hast Du das Moped erworben?

Zitat:

@jones1911 schrieb am 12. September 2018 um 20:16:50 Uhr:

 

Ich bin leider ein leihe, hab noch 6,5 Monate Gewährleistung auf das Motorrad, ...

1. Die Frage war an den TE gerichtet!

2. Das beantwortet trotzdem nicht meine Frage und somit ist die Frage noch offen!

Zitat:

@cementario2 schrieb am 13. September 2018 um 17:44:13 Uhr:

1. Die Frage war an den TE gerichtet!

2. Das beantwortet trotzdem nicht meine Frage und somit ist die Frage noch offen!

Klar, beantwortet dies deine Frage. Wenn man nun 6,5 Monate von Gestern zurückrechnet und kommt man auf Anfang April/Ende März.

Somit beantwortet es deine Frage, obwohl sie dadurch ja ehe schon obsolet gewesen war.

Auch wenn ich nicht der TE bin, kann es diesem aber helfen. Denn die Frage ist beantwortet und du kannst, sofern dir das überhaupt was hilft, einen Tipp schon geben und wenn der TE dann Zeit hat, hat er auch gleich schon die richtige Info bekommen.

Dennoch kann der TE es dir ja gerne nochmals schreiben und ist dann entsprechend doch noch nicht weiter.....

hey ,

hatte auch gleiche problem bei meiner 6er und es war der thermostat für großen kühlkreislauf. Problem behoben , hab alles selbst gemacht.

Zitat:

@NinjaFanatiker schrieb am 13. September 2018 um 19:44:46 Uhr:

hey ,

hatte auch gleiche problem bei meiner 6er und es war der thermostat für großen kühlkreislauf. Problem behoben , hab alles selbst gemacht.

Jo, abwarten. Selbstmachen ist aber in diesem Fall hier erstmal die falsche Variante. Denn wenn es nicht das Thermostat ist und er hat Hand angelegt, dann kann der Schuss nach hinten los gehen.

Daher ist hier der Weg zum Händler erstmal der Punkt.

Danach kann weiter geschaut werden, sollte der Händler es nicht hinbekommen oder es sich rausstellen, dass der Händler nichts machen muss. Wobei das, wie gesagt in den ersten 6 Monaten schwierig für diesen wird.

Die gesetzliche Garantiezeit beträgt nach EU-RECHT 2 Jahre, die der Händler aber auf ein Jahr verkürzen kann.

Garantie gilt ab Fahrzeugübernahme, unabhängig vom Kaufdatum.

Der Fehler muss bei Fahrzeugübergabe ANGELGT gewesen sein was bedeutet, dass er halt erst später offensichtlich erkennbar sein kann.

Nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. Im Falle einer Zkd ist das schwer. (Auch km-abhängig).

Mangel schriftlich anzeigen, was auch höflich in Form einer Fehlerbeschreibung geht.

Auf jeden Fall sollte daraus hervorgehen, dass das Fahrzeug nach feststellen des Mangels mit ausreichend Kühlwasser versorgt wurde bzw. das du es nicht weiter bewegt hast um Folgeschäden zu vermeiden.

Garantie kann gegeben werden. Muss in den ersten zwei Jahren, wenn das Produkt neu ist.

Alles andere fällt unter Gewährleistung und die muss ein Jahr sein. Kann aber natürlich verlängert werden, wie bei der Garantie.

Das mit den 6 Monaten hatte ich ja schon paar mal geschrieben.

am 14. September 2018 um 9:25

Zitat:

@cementario2 schrieb am 14. September 2018 um 08:18:10 Uhr:

Die gesetzliche Garantiezeit beträgt nach EU-RECHT 2 Jahre, die der Händler aber auf ein Jahr verkürzen kann.

Garantie gilt ab Fahrzeugübernahme, unabhängig vom Kaufdatum.

Der Fehler muss bei Fahrzeugübergabe ANGELGT gewesen sein was bedeutet, dass er halt erst später offensichtlich erkennbar sein kann.

Nur in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Händler. Im Falle einer Zkd ist das schwer. (Auch km-abhängig).

Mangel schriftlich anzeigen, was auch höflich in Form einer Fehlerbeschreibung geht.

Auf jeden Fall sollte daraus hervorgehen, dass das Fahrzeug nach feststellen des Mangels mit ausreichend Kühlwasser versorgt wurde bzw. das du es nicht weiter bewegt hast um Folgeschäden zu vermeiden.

Moin.

Garantie ist nirgendwo vorgeschrieben und grundsätzlich eine freiwillige Leistung.

Es gibt nur eine Gewährleistungspflicht von 24 Monaten, die per AGB oder Vertrag auf 12 Monate verkürzt werden kann.

Zusätzlich kann ein Händler oder Hersteller eine Garantie gewähren, die auch über die Gewährleistungspflicht hinausgehen kann.

Trotz freiwilligem Garantieversprechen gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Dieser kann man sich nur als Privatverkäufer und mit entsprechender Ausschlussklausel im Vertrag entziehen, ansonsten greift auch beim Privatverkauf die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Mist, das war heute Morgen noch zu früh und das Handygetippe fällt mir eh schwer.

Das Wort "Garantie" muss in meinem obigen Post jedes Mal durch das Wort "Gewährleistung" ersetzt werden, dann stimmt es wieder.

Garantie unterliegt völlig anderen gesetzl. Bestimmungen und das Thema hat ja auich mit dem TE nichts zu tun.

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