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ZX10R Kauf, evtl. falsch gekauft, Was nun?

Kawasaki ZX 10
Themenstarteram 1. Dezember 2014 um 8:09

Hallo zusammen,

ich bin neu hier bzw. generell neu in Sachen Forum, daher bitte ich bei Fehlverhalten vorab um Entschuldigung.

Ich hoffe hier bin ich auch richtig.

Also zum Thema:

Ich hatte mich nun, da mir meine alte Maschine doch zu klein wurde, dazu entschlossen eine große Litermaschine zu kaufen. Eine Kawasaki sollte es sein. Da das Budget knapp ist hatte ich bzgl. Alter, KM-Stand usw. nicht die größten Ansprüche.

Nun habe ich ein 04-05 Modell mit 26tkm gefunden, Besichtigt und gekauft (von Privat).

Die Maschine stand so gut recht gut da, sprang kalt sofort an, und die Straße kurz hoch und runter gefahren (Sie war nicht angemeldet) konnte ich auch nichts feststellen, das was nicht passt.

Dazu muss ich sagen, Sie ist vom Vor-vorbesitzer gedrosselt worden.

Der Verkäufer hatte Sie nur kurz in seinem Besitz, da er diese für seine Frau gekauft hatte und die sich mit dieser nicht anfreunden konnte. Also lt. Aussage des Verkäufers.

Er hat Sie mir als nicht unfallfrei verkauft, da die Maschine einen Rutscher hatte, im Vertrag steht "Seitenschaden".

An der Verkleidung ist nichts mehr, nur noch am Tank sind die Kampfspuren zu sehen.

Soweit so gut. Nun habe ich einfach aus Interesse den Vor-Vorbesitzer angerufen (die Nummer war auf einer alten Rechnung) und gefragt wieso er Sie nur kurz hatte und ob er die Unterlagen zur Drossel hat (damit ich die Entdrosselung dem Tüv vorführen kann). Dieser hat sich gewundert, wieso ich die Maschine nun habe, weil der Verkäufer Sie als Unfallmotorrad (Unfall nach Wildunfall; mit 120 km/h in den Acker) gekauft hat um Sie dann für die Rennstrecke fit zu machen.

Der Schaden war somit wohl etwas größer. Der Vor-Vorbesitzer hatte mir dann Fragen gestellt, z.B. ob das noch eine Gabel mit vergoldeten Teilen an dem Lenker wäre, was es nicht ist und somit evtl. auf eine andere Gabel schließen lässt.

Nun habe ich meine Angst dass der Rahmen verzogen (wenn die Gabel schon so gelitten hat) ist oder sonst ein Problem da ist, welches nur bei höheren Geschwindigkeiten auftritt und somit meine Sicherheit gefährdet.

Wenn ich das jetzt richtig sehe habe ich folgende Möglichkeiten:

1. Maschine zur Werkstatt bringen und komplett Überprüfen lassen > Geldaufwand (wieviel?)

Ist alles gut, dann freu ich mich. Ist die Diagnose aber negativ, was kann ich dann machen?

2. Oder ich trete direkt vom Kaufvertrag zurück bzw. verlange eine Kaufpreisminderung.

Hätte dieser Schritt eine rechtliche Grundlage?

Wurde ja nicht als unfallfrei deklariert, nur der Unfall von Art und Umfang wurde mir verschwiegen.

Dabei kann ich durch den Vorbesitzer bezeugen, dass der Verkäufer davon wusste.

Ein kurzer Rat wäre toll!

Vielen Dank schon mal und sorry für den vielen Text.

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27 Antworten
am 9. Dezember 2014 um 15:27

Die gixxer wird sicherlich ihren*job* genau so tun wie eine 10er. Was hast du bezahlt,km, usw...

Im nachhinein kannst du ihn nicht mehr anzeigen,wozu auch das Geschäft wurde gewandelt und gut-obwohl ich mir an und abmelden auch bezahlen lassen würde!!

Natürlich kann er ihn anzeigen!

Das könnte sogar ich tun, wenn ich namen und Adresse hätte, den Tatbestand nachweisen könnte.

am 10. Dezember 2014 um 12:23

Zitat:

@Papstpower schrieb am 10. Dezember 2014 um 01:34:53 Uhr:

Natürlich kann er ihn anzeigen!

Das könnte sogar ich tun, wenn ich namen und Adresse hätte, den Tatbestand nachweisen könnte.

ja und das wird schwer.

da er sie zurückgenommen hat und anstandslos sein geld rausgerückt, fallen schonmal einige sachen weg.

kein gericht der welt beschäftigt sich mit sowas,vielleicht bei Cobra 11....

Zitat:

§ 263

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Punkt 1 tritt zu, Punkt 2 ebenso.

Das Problem, wenn du gleich zur Polizei gegangen wärst, hättest du dein Geld einklagen müssen. Ich hätte wohl das Geld abgeholt und beim rausgehen der Polizei die Tür aufgehalten. Das ganze vorher mit Anwalt und Polizei abgesprochen.

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 12:50

Die K5 hab ich für 4t€ erworben. Hat 18tkm drauf und hat einige kleinere Macken, lässt sich aber fahren.

Jetzt da ich Sie mal kurz durch die Straßen bewegt habe als die eine meine muss ich Sagen der Unterschied zwischen 600 und 1000 ist ja HALLELUJAH!!!!!!!!!!! Jetzt freue ich mich richtig auf die nächste Saison!!!!

 

Nun ja, also ich habe auf jeden Fall alle Unterlagen und auch die Unterhaltungen kopiert bzw. abgespeichert.

Der Verkäufer wollte ja den Kaufvertrag zurück haben. Also hab ich alles durch den Kopierer gejagt.

Und die Kontaktdaten der ehemaligen hab ich auch.

Also für den Fall der Fälle bin ich schon nicht unbewaffnet.

Nur habe ich um ehrlich zu sein einfach die Erfahrung gemacht, wenn man über den Tisch gezogen wird und es selbst einigermaßen wieder zurechtbiegt, bringt ne Anzeige nichts mehr als Papierverschwendung...

 

EDIT: Wäre richtig geil, wenn sich Cobra 11 um den Fall kümmern würde.

Winter, Motorrad, Verfolgungsjagd..klingt nach Explosionen..

Ne, du brauchst dir keinen Kopf machen. Gib die Sachen bei der Polizei ab und erstatte Anzeige. Kostet dich nichts und wenn die die Geschichte einstellen sollten, solls dir auch egal sein.

Schon allein, dass er den Vertrag zurück haben wollte, ist für mich Beweis genug, dass er genau bescheid weiss.

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 13:53

Ich habe gesehen der Verkäufer hat jetzt seine andere Maschine, die er mir gezeigt hat (eine Kawasaki ZX-10R Dragsterumbau) und er seiner Aussage nach eigentlich nicht verkaufen wollte, sondern nur weiter aufbauen wollte, für 5900 inseriert....

Bei dem funktioniert wohl gar nichts momentan...

am 10. Dezember 2014 um 22:57

Zitat:

@Papstpower schrieb am 10. Dezember 2014 um 13:46:56 Uhr:

Zitat:

§ 263

Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Punkt 1 tritt zu, Punkt 2 ebenso.

Alle Theorie ist grau......

Sicher hast du recht damit den Gesetzestext hier zu zitieren.

Aaaber da das Geschäft gewandelt wurde ist er(themenstarter) in der Beweispflicht das es absichtlich bösartig vetschwiegen wurde.

Da der Verkäufer das vehement bestreiten wird und wahrsch.so wie ich es hier rauslese KEIN ZEUGE DES VERKAUFSGESPRÄCHS aufzuweisen ist,wird das ausgehen wie das Hornberger Schiessen....ob's dir gefällt oder nicht.

Aussage gegen aussage,der Verkäufer führt dann an es mündlich mitgeteilt zu haben und aber so nett ist vom Vertrag zurückzutreten.....

Hmm, warum suchst du dir denn sone Schrottmühlen aus?? Wenn ich weniger Geld ausgeben kann, wird es eben eine ältere oder eine kleinere Maschine die gut gepflegt ist! Also der Verkäufer nahm die Maschine zurück, darüber kannst du schon sehr froh sein, rechtliche Schritte dauern und kosten manchmal mehr als das Motorrad...manchmal.

Wenn der Verkäufer gesagt hätte sie sei nur mal im Stand umgekippt, ok, aber er sagte ja sie hatte einen rutscher. Rutscher highsider oder sonstwas ist alles ein unfallmotorrad und wenn du nicht viel ahnung hast- FINGER WEG!

Für ca. 4000€ bekommst du eine unfallfreie Maschine, die hat evtl. 30-40tkm runter aber das ist nunmal so.

Ich würde einfach daraus lernen, ist ja nochmal gut gegangen und jetzt nicht ne Anzeige machen etc.

@Dog73

Der Verkäufer wusste bescheid. "ER", der Käufer hat vom letzten Vorbesitzer die Fotos gesehen, wie die Kiste den Besitzer gewechselt hat. Diese Fotos inkl. einer Aussage werden reichen. Damit ist das klar bewiesen.

---------------------------------------

Ist doch der Standartfall. XXXX€ haben und das "Beste" haben wollen. Das beim "Schnäppchen" manchmal was nicht stimmt, nimmt man billigend in Kauf oder will es nicht sehen. Dann sitzt die rosarote Brille fix vor den Augen. Weiterhin, wenn es unbedingt eine Rennkiste sein muss, nehmen die meisten Abstrichte in Kauf. Ne top gepflegt Bandit ist dann nicht. Auch wenn man dafür besseres bekommen würde.

Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 9:56

Eine kleinere kam nicht in Frage, da ich ebenso eine hatte und nicht mehr wollte.

Ich habe mir auch ältere oder mit mehr KM angeschaut, aber die waren auch nicht das wahre.

@Papstpower

Ich gebe dir vollkommen Recht. Grade bei einem Motorradkauf spielen Emotionen eine große Rolle, da wird das Hirn gerne abgeschaltet.

Leider bin ich - wie ich merken musste - sehr anfällig hierfür.

Künftige Käufe werde ich definitiv mit erfahrenen oder professionellen Hilfen erledigen.

Aber wenn es ne Sportler sein soll, dann MUSS es eine sein.

Meine erste Maschine, ne GS500 hatte ich gekauft um überhaupt fahren zu können, da das Budget nicht für eine gute CBR gelangt hatte.

Spaß & Wohlgefühl hatte ich damit deutlich weniger als mit meiner zukünftigen CBR.

Was sich dann auch extrem an der jährlichen Fahrleistung niedergeschlagen hat.

Also was soll ich sagen. Mein Fehler war das kritische Hinterfragen im Voraus. Des Verkäufers Fehler war es, das er es mir nicht von sich aus gesagt hat.

Da jetzt alles fertig ist, denke ich ist das Thema hier auch durch.

Vielen Dank nochmal an alle!

Richtig. Meine VN habe ich im Herbst auch mit anderen Augen gekauft, wie den Vorgänger. Da musste irgendwann abgebrüht genug sein.

Gut, bei mir lag ein Scheckheft vor, was 5! Stempel auf 7500km hatte. Die Kiste war also mehr in der Wartung als sie gefahren ist. Was mich im nachhinein nur Ärgert, dass Kawasaki wirklich eine schlechte Qualität an den Tag legt. Leider hatte nur Honda nichts vergleichbares im Angebot...

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