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Zweitwagenversicherung-Unfall von Vorversicherung angeben? - Fahrzeug war Totalschaden

Themenstarteram 9. September 2015 um 14:30

Hallo,

ich habe Anfang des Jahres ein gebrauchtes älteres Fahrzeug gekauft und als Zweitwagen auf mich versichert. Mein Sohn hatte mit dem Fahrzeug einen selbstverschuldeten Autounfall mit Gegner. Beider Fahrzeuge Totalschaden. Versicherung hat den Schaden übernommen, Sohn hat seine Strafe bekommen.

Nun möchte ich mir ein neues Fahrzeug anschaffen und bin mir nicht sicher, ob ich den Unfall bei meiner neuen Versicherung angeben muss. Ich habe ja den Schaden nicht gemacht. Ich möchte bei einem Onlineabschluss keine Fehler machen. Mein Sohn wird das Fahrzeug natürlich auch fahren. Muss ich den Unfall angeben. Mein Sohn ist 19 und hat mit 17 schon begleitendes fahren gemacht.

Vielleicht kennt sich jemand aus?

Beste Antwort im Thema

nein, weißt du nicht.

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Wenn du den 1Wagen durch einen neuen ersetzt dann willste ja die Prozente übernehmen vom 1Wagen nehm ich an! Also zählt nur Unfallfreiheit von Fahrzeug und VS Nr.1! Möchtest du nun den Totalschaden allerdings durch wieder ein fahrbereits Auto ersetzen dann mußt du den Vorschaden angeben da Fahrzeug2 ja auch ne eigene VS Nr. hat! Die neue Versicherung fragt eh bei der Vorgängerversicherung nach wegen der Einstufung!

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 9. September 2015 um 16:40:18 Uhr:

Möchtest du nun den Totalschaden allerdings durch wieder ein fahrbereits Auto ersetzen dann mußt du den Vorschaden angeben da Fahrzeug2 ja auch ne eigene VS Nr. hat! Die neue Versicherung fragt eh bei der Vorgängerversicherung nach wegen der Einstufung!

Das ist natürlich Unsinn. Du kannst das neue Fahrzeug ganz normal wieder als Zweitwagen bei Deiner Wunschversicherung versichern. Das neue Fahrzeug ist auch ein neues (anderes) Risiko. Dafür gibt es keine Vorversicherung. Und den Vertrag des Unfallfahrzeugs zu nutzen, wäre blödsinnig.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. September 2015 um 16:59:55 Uhr:

Das ist natürlich Unsinn. Du kannst das neue Fahrzeug ganz normal wieder als Zweitwagen bei Deiner Wunschversicherung versichern. Das neue Fahrzeug ist auch ein neues (anderes) Risiko. Dafür gibt es keine Vorversicherung. Und den Vertrag des Unfallfahrzeugs zu nutzen, wäre blödsinnig.

Schon mal was von der Schadenklassendatei gehört?

Zitat:

@Mariontwingo schrieb am 9. September 2015 um 16:30:37 Uhr:

Nun möchte ich mir ein neues Fahrzeug anschaffen und bin mir nicht sicher, ob ich den Unfall bei meiner neuen Versicherung angeben muss. Ich habe ja den Schaden nicht gemacht.

Muss ich den Unfall angeben.

ganz einfache Antwort: Das kommt darauf an, wie die Frage gestellt ist.

Da ich davon ausgehe, dass Du auf dem einschlägigen Vergleichsportal unterwegs bist und Dir folglich folgende Frage gestellt wird:

Zitat:

Vom Versicherer regulierte Schäden in den letzten 3 Jahren

ist die Frage mit Ja zu beantworten. Die Frage stellt nicht darauf ab, wer den Unfall verursacht oder gemeldet hat.

Im Hinweisfeld steht auch:

Zitat:

Welche Schäden muss ich angeben?

Geben Sie nur Schäden an, die von Ihrem Versicherer reguliert wurden. Schäden, die Sie selbst getragen haben, müssen nicht angegeben werden.

Warum fragen wir das?

Versicherer interessieren sich für Schäden in den vergangenen drei Jahren, um das künftige Schadeneintrittsrisiko besser einschätzen zu können.

Die Frage ob er berechtigt ist für eine Zweitwagenregelung steht hier nicht zur Debatte. Er weiß was er tut, da er online unterwegs ist.

Gruß

 

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 9. September 2015 um 17:32:38 Uhr:

Schon mal was von der Schadenklassendatei gehört?

Ja, und im Gegensatz zu Dir weiß ich sogar, wozu sie dient.

nein, weißt du nicht.

http://www.kfzversicherung-infos.de/.../malusdatei

 

Probieren kann man alles, es darf bloss nix passieren

Die Malusdatei ist veraltet.

Jetzt wird das über die Schadenklassendatei geregelt.

wobei der neue Name (seit 2013 oder 2014 glaub ich) meines Wissens nur alter Wein in neuen Schläuchen kredenzt

Fahrzeuge die mit SF 0 oder schlechter ausscheiden werden jetzt in diese Datei eingetragen.

Das war bei vielen Versicherungen vorher nicht der Fall.

ah ok, danke - dann hat sich in quantitativer hinsicht in der tat noch was verändert.

der grundgedanke ist aber - denke ich - der selber geblieben.

  • schadenstufung verhindern
  • keine erst- /neueinstufung bei bestehenden (schadenbelasteten) Verlauf

Genau solche Fälle wie dieser hier sollen damit verhindert werden.

Man möchte die schlechtere Einstufung durch eine günstigere Zweitwagenregelung umgehen, indem man einfach den Vorvertrag nicht angibt.

Wenn das System funktioniert, sollte die Sache damit auffliegen.

oh menno,

ich wollte doch nicht das du mir hier den spaß nimmst.

den TE hätten wir doch in ein paar wochen mit einem 0815 Thread "die versicherer, die verberecher oa." wieder gesehen, wenn er die ablehnung der einstufung erhalten hätte... :-(

mensch Christian, du spielverderber.

Themenstarteram 10. September 2015 um 14:10

Hallo,

anregende Diskussion. Da ich für den Zweitwagen noch keinen Schadenfreiheitsrabatt hatte (war ja nur einen Monat versichert), kann ich auch keinen Schadenfreiheitsrabatt eingeben. Das mit der Schadensklassendatei verstehe ich nicht. Also mein Name ist jetzt irgenwo in einer Datei gespeichert? Mit was für welchen Daten? Wir haben jetzt das Fahrzeug auf meinen Mann versichert. Der hatte noch keinen Schaden aber auch keine Versicherung da immer Dienstwagen.

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