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Stretithema MwSt: Fiktive Abrechnung bei Unfall und anderer Reparatur als im KVA / Gutachten

Moin moin,

ich hab da mal eine knackige (Streit-)Frage, wenn im Rahmen eines Vollkaskoschadens z.B. ein Frontschaden reguliert werden soll:

1. die Frontstoßstange ist demoliert, muss getauscht und lackiert werden

2. es wird fiktiv nach Gutachten / KVA abgerechnet (natürlich erstmal netto)

3. dann wird - wichtig - nicht die im Gutachten angegebene Stoßstange getauscht sondern eine Tuning-Stoßstange verbaut und lackiert

Frage nun:

Kann der Geschädigte hier dann auch MwSt. geltend machen und behaupten: Es musste ja eh eine Stoßstange getauscht und lackiert werden, egal ob es die im Gutachten angegebene ist oder nun eine Tuning- oder Sportpaketstoßstange?

Hat er Anspruch auf die angefallene MwSt? Oder nur auf den Teil, der auch beim 1:1 Tausch angefallen wäre (genau das wäre ja schwierig beim Lackieren der anderen Stoßstange)

Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen.

Gruß,

Kutan

Beste Antwort im Thema

Wenn Du eine andere Stoßstange beschaffst, bei deren Rechnung die Mwst. ausgewiesen ist, erhältst Du diesen Betrag. Maximal aber die Steuer, die bei Beschaffung der originalen Stoßstange angefallen wäre.

Genauso verhält es sich mit den Kosten für die Lackierung.

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Wenn Du eine andere Stoßstange beschaffst, bei deren Rechnung die Mwst. ausgewiesen ist, erhältst Du diesen Betrag. Maximal aber die Steuer, die bei Beschaffung der originalen Stoßstange angefallen wäre.

Genauso verhält es sich mit den Kosten für die Lackierung.

Zitat:

@germania47 schrieb am 28. November 2018 um 17:54:01 Uhr:

Wenn Du eine andere Stoßstange beschaffst, bei deren Rechnung die Mwst. ausgewiesen ist, erhältst Du diesen Betrag. Maximal aber die Steuer, die bei Beschaffung der originalen Stoßstange angefallen wäre.

Genauso verhält es sich mit den Kosten für die Lackierung.

Genau so ist das :-)

Allerdings muss die Reparatur nach Vorgaben des Gutachtens vorgenommen werden - es darf nicht nur ein Teil des entstandenen Schadens instand gesetzt werden. Wenn also neben der Frontschürze auch noch eine Motorhaube zu erneuern wäre, müsste diese halt auch erneuert werden.

 

Denn eine Mischung von fiktiver und konkreter Abrechnung (also Teil des Schadens reparieren und Teil nicht reparieren oder nur per Smart-Repair instand setzen) geht nicht.

 

Ansonsten s.o., welcher Stoßfänger ist egal, kriegst halt maximal den Preis des Originals, aber der dürfte wohl oftmals über der Tuningvariante liegen.

Ich sage, dass eine Mischung funktioniert. Bei einer Teil- oder Schönheitsreparatur wird auch die anteilig angefallene MwSt erstattet.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 28. November 2018 um 19:01:06 Uhr:

Denn eine Mischung von fiktiver und konkreter Abrechnung (also Teil des Schadens reparieren und Teil nicht reparieren oder nur per Smart-Repair instand setzen) geht nicht.

Sagt wer ?

Sicher geht das. Außer in den 130% Fällen.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 28. November 2018 um 19:22:55 Uhr:

Sicher geht das.

Richtig.

Zitat:

Außer in den 130% Fällen.

Die gibt es bei der Kasko nicht.

Ach ja, Kasko. Hatte ich nicht mehr im Sinn, sry.

Hach herrlich genauso hab ich mir das gewünscht hier :-)

Klärt mich mal auf, was ist denn die 130%-Regel?

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 28. November 2018 um 19:01:06 Uhr:

Allerdings muss die Reparatur nach Vorgaben des Gutachtens vorgenommen werden - es darf nicht nur ein Teil des entstandenen Schadens instand gesetzt werden. Wenn also neben der Frontschürze auch noch eine Motorhaube zu erneuern wäre, müsste diese halt auch erneuert werden.

Denn eine Mischung von fiktiver und konkreter Abrechnung (also Teil des Schadens reparieren und Teil nicht reparieren oder nur per Smart-Repair instand setzen) geht nicht.

Ansonsten s.o., welcher Stoßfänger ist egal, kriegst halt maximal den Preis des Originals, aber der dürfte wohl oftmals über der Tuningvariante liegen.

Dann muss es ja auch umgekehrt so sein, dass, wenn zB ein komplettes Bodykit verbaut wird, auch nur der nach Gutachten relevante Teil der Leistung gezahlt wird, richtig?

Wenn es zu einem Unfall mit 2 Beteiligten kommt, gibt es oft einen klar für den Unfall verantwortlichen Verursacher und einen Geschädigten.

In einer Konstellation Verursacher und Geschädigter sprechen wir von einem Haftpflichtschaden.

Hier gibt es zum Großteil keine vertraglichen Reglungen (der Versicherer des Verursachers, der dem Anspruchsteller den Schaden zahlen soll, hat ja mit dem Anspruchsteller nicht das Vertragsverhältnis) sondern der Gesetzgeber regelt die Entschädigung in den meisten Punkten.

Der Gesetzgeber findet zurecht, der Geschädigte ist äußerst schützenswert, da er ja schon Pech gehabt hat, überhaupt Geschädigter zu sein.

Äußerst Schützenswert ist unter anderem, dass der Geschädigte sein FZG weiter nutzen kann, wenn er das möchte.

Gerade bei älteren Fahrzeugen (die ja gerne auch älteren Verkehrsteilnehmern gehören die jetzt nicht unbedingt hier schreien, nochmal einen Autowechsel vornehmen zu müssen) ist ein Totalschaden schnell erreicht, Reparaturkosten erreichen gerne den FZG-Wert.

Um das etwas abzumildern, hat die Rechtssprechung entschieden, dass ein Geschädigter, der sein Auto weiter fahren möchte, die Reparatur auch vornehmen lassen kann, wenn Sie teurer ist, als das, was sein Auto noch wert ist: Konkret: Ein Geschädigter kann sein FZG vollständig und fachgerecht reparieren und kriegt das auch gezahlt, wenn die Reparatur maximal 130% des FZG-Wertes des Geschädigten ausmacht.

Bsp: FZG war vor dem Unfall noch 2000 EUR Wert, Reparatur wird gezahlt bis 2600 EUR.

Setzt nur 2 Dinge voraus: 1. Anspruchsteller repariert vollständig und fachgerecht

2. Anspruchsteller nutzt FZG noch mindestens 1/2 Jahr weiter.

Das hat allerdings nichts mit einem Kaskoschaden zu tun - nicht verwechseln.

Denn dem Kaskoversicherer ist das völlig egal, überschreitet hier die Reparatur den FZG-Wert, trägt man den darüber hinaus gehenden Teil in der Regel ganz alleine - ich sage nur in der Regel weil ich nicht alle Kaskoversicherer in den Bedingungen kenne - könnt ja sein, dass es da doch einen gibt, der das anders macht

1x Danke für die ausführliche Erklärung!

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