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Zweitgutachten von Versicherung nach Schadensfall

Hallo,

am 22.12. wurde mein Golf 6 durch Fremdverschulden beschädigt. Er stand geparkt am Straßenrand und sehr wahrscheinlich hat ein LKW beim Wenden mehrere Dellen und einen langen Kratzer über den hinteren li. Radkasten und Hintertür gezogen. Leider wurde der Fahrer bisher nicht gefunden. Polizei und Versicherung sind am selben Tag eingeschaltet worden. Wir möchten den Schaden gerne reparieren lassen und haben uns entschieden, uns den Betrag von unserer Versicherung auszahlen zu lassen. Bei unserer Versicherung sind wir mit Vollkasko und 300 Euro Selbstbeteiligung versichert. Der Schaden sollte sich ein Gutachter ansehen, damit die Summe festgelegt werden kann. Dafür hat man uns eine Handy App nahe gelegt, mit der wir Fotos machen sollten, um diese dann dem Gutachter zukommen zu lassen. Haben wir getan. Es kam auch relativ schnell eine Aufstellung mit der festgelegten Summe. Der Betrag beläuft sich auf ca 1772€. (Abzüglich der 300 Selbstbeteiligung). Ein Bekannter, der sich damit auskennt, hat den Schaden allerdings auf ca. 3000€ geschätzt. Und wir wundern uns über diesen großen Unterschied. Man liest ja viel im Internet, dass Versicherungen gerne einiges rausstreichen oder per Katalog die günstigsten zu findenen Preise für Reparaturen nehmen. Nun haben wir das Gefühl, dass evtl. über die Fotos, die wir als Laie machen mussten, nicht das Ganze Ausmaß des Schadens erkannt werden konnte, und daher der Betrag zu gering ausfällt. (theoretisch könnten wir das Ganze auch über eine Versicherungswerkstatt reparieren lassen aber da wir in diesem Monat schon fast 2000€ für unsere beiden Autos an Reparaturen hatten, fehlen uns einfach die 300€ Selbstbeteiligung und wir wollten das Auto bei einem Bekannten reparieren lassen)

Meine Frage: Besteht die Möglichkeit von der Versicherung ein neues Gutachten von einem Gutachter vor Ort zu verlangen bzw. können wir zu einem Gutachter gehen und selbst eines einreichen?

Muss ich die Versicherung davon in Kenntnis setzen, dass ich mit dem Gutachten nicht einverstanden bin oder reicht es auch einfach das neue Gutachten einzureichen? Ich habe auch gelesen, dass wenn der zweite Gutachter auf den gleichen Betrag kommt wie der von der Versicherung, dass man dieses Gutachten selber zahlen muss?

Wie verfahre ich, sollte meine Versicherung das neue Gutachten nicht annehmen?

Danke für eure Rückmeldung!

Beste Antwort im Thema

Das Gutachten wurde nur auf Grund der Fotos erstellt? Geht doch gar nicht.

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Das Verfahren ist in den Versicherungsbedingungen genau beschrieben.

Zitat:

Ich habe auch gelesen, dass wenn der zweite Gutachter auf den gleichen Betrag kommt wie der von der Versicherung, dass man dieses Gutachten selber zahlen muss?

Den musst du auf jeden Fall selbst bezahlen. Die Selbstbeteiligung dürfte billiger sein.

Das Gutachten wurde nur auf Grund der Fotos erstellt? Geht doch gar nicht.

Zitat:

Dafür hat man uns eine Handy App nahe gelegt, mit der wir Fotos machen sollten, um diese dann dem Gutachter zukommen zu lassen

Das ist weit unterhalb vom Kindergartenniveau und kein wirkliches Gutachten!

Bei so einem Quatsch sollte kein Versicherungsnehmer mitmachen. Besteht auf Einhaltung des Versicherungsvertrages, in diesem ist meist geregelt dass im Kaskoschadenfall eure Versicherung bestimmen darf welcher Sachverständige das Auto besichtigt. Und dieser muss sich das Auto selber ansehen und ggf. anfassen!

Wenn ihr mit dem wirklichen Gutachten dann nicht einverstanden seid, gibt es laut eurem Vertrag die Möglichkeit des Sachverständigenverfahrens.

Das scheint bei manchen Versicherungen inzwischen wohl üblich zu sein, daß man den Versicherten erstmal mit der App die Daten erfassen und Fotos erstellen läßt. Bewertet wird dann tatsächlich nur über die Fotos und es gibt zwei Gewinner: Die Versicherung, welche sich Geld in jeder Hinsicht spart und das Unternehmen, welches im Auftrag der Versicherung das "Gutachten" erstellt und an der Ersparnis von der Versicherung prozentual beteiligt wird.

In jedem Fall solltest Du wirklich einen Gutachter draufschauen lassen. Bei Kaskoschäden legt üblicherweise aber immer die Versicherung fest, welcher Gutachter das macht. Doof wäre, wenn das über VK abgewickelt wird und dabei die Versicherung die Werkstatt vorschreibt.

Insgesamt eine blöde Situation und ich drücke den Daumen, daß der Verursacher rechtzeitig ermittelt wird.

Ich würde das in einer Fachwerkstatt reparieren lassen und nicht über einen Bekannten abwickeln.

Wenn du Werkstattbindung vereinbart hast, dann über die Vertragswerkstatt der Versicherung, ansonsten über eine Markenwerkstatt deiner Wahl.

Für das wenige Geld, das dir die Versicherung zahlt und in Anbetracht der Beitragserhöhung wegen der Rückstufung, ist das ansonsten kaum lohnenswert.

So oder ähnlich steht es in den Bedingungen:

A.2.10 Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren)

A.2.10.1 Bei einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten entscheidet ein Sachverständigenausschuss.

A.2.10.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird dieser von dem jeweils Anderen bestimmt.

A.2.10.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein weiterer KfzSachverständiger als Obmann, der vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Beträgen liegen.

A.2.10.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von Ihnen zu tragen.

am 30. Dezember 2016 um 21:18

Eventuell kann ja der Te mal ein paar Bilder reinstellen.

B 19

Themenstarteram 31. Dezember 2016 um 9:01

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 30. Dezember 2016 um 11:07:46 Uhr:

Das scheint bei manchen Versicherungen inzwischen wohl üblich zu sein, daß man den Versicherten erstmal mit der App die Daten erfassen und Fotos erstellen läßt. Bewertet wird dann tatsächlich nur über die Fotos und es gibt zwei Gewinner: Die Versicherung, welche sich Geld in jeder Hinsicht spart und das Unternehmen, welches im Auftrag der Versicherung das "Gutachten" erstellt und an der Ersparnis von der Versicherung prozentual beteiligt wird.

In jedem Fall solltest Du wirklich einen Gutachter draufschauen lassen. Bei Kaskoschäden legt üblicherweise aber immer die Versicherung fest, welcher Gutachter das macht. Doof wäre, wenn das über VK abgewickelt wird und dabei die Versicherung die Werkstatt vorschreibt.

Insgesamt eine blöde Situation und ich drücke den Daumen, daß der Verursacher rechtzeitig ermittelt wird.

Laut meiner AGB´s (Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben) darf das die Versicherung. Leider haben wir auch Werkstattbindung uns müssen uns daran halten wo sie uns hinschicken. Das hatte ich mit dem am Tel. alles durchgesprochen.

Heisst also, der Versicherung sagen, dass ich gerne einen Gutachter vor Ort nochmal draufschauen lassen möchte und hoffen, dass sie diesem zustimmen. Dabei besteht sicherlich die Gefahr, dass der auf das gleiche Ergebnis kommt, da er nicht so unabhängig ist, wie man das erwartet?!

Und danach gäbe es noch die Möglichkeit des Sachverständigenverfahrens?...das würde sich ja auch ewig in die Länge ziehen. :/

Mein Vater kennt glaube ich einen Kfz Sachverständigen, vllt schaut er sich die Kostenaufstellung und das Auto ja mal kurz an und kann mir sagen ob das alles in Relation steht. Sollte sich das einigermaßen decken, kann ich das Ganze ja von einem Bekannten (der ist Kfz Mechaniker und hat eine eigene Werkstatt, also alles wird dann vernünftig gemacht) reparieren lassen und habe hoffentlich keine Zusatzkosten (weswegen ich das Ganze ja mache, für mich sind 300€ im Moment einfach nicht tragbar) oder muss dann mit meiner Versicherung nochmal sprechen.

 

Ich hoffe auch, dass sie ihn finden, es konnte ja ganz gut eingegrenzt werden, da es eine Liste der Lkw´s gibt, die an dem Tag auf das Gelände gefahren sind wo mein Auto stand. Nur rückt die Firma die Unterlagen nicht so einfach raus. Aber die Polizei macht das schon. :)

Du bekommst eh nur die Kosten erstattet, die sich aufgrund der Werkstattbindung ergeben.

Wieso gehst du davon aus, das die Werkstatt der Versicherung nicht vernünftig repariert?

Die geben teilweise eine Garantie auf die Reparatur von 6 Jahren.

Ich würde es einfach dort hinbringen, vielleicht haben die sogar mehrere Werkstätten in deiner Nähe, da kannst du dir sogar eine aussuchen

Solltest mal deine AKB lesen, wie der Schaden bei Nichtnutzung der Werkstattbindung abgerechnet wird.

Ich wollte nur mal anmerken das die Mwst nur für Teile und Lohn ausgezahlt wird wenn es eine Rechnung gibt

Wenn der Mechaniker ein guter Bekannter ist kann bestimmt noch einen Monat später bezahlt werden

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