Zweiter Hagelschaden und erster Hagelschaden noch nicht Reguliert

Hallo liebe Motortalk-Gemeinde,

mir stellt sich gerade mit der Bavaria Direkt eine spannende Situation. Bei uns in der Region hat es gehagelt und ich habe diesen Schaden etwa eine Woche später gemeldet. Wegen Werkstattbindung hat mir die Bavaria eine Werkstatt zur Schadensbesichtigung zugewiesen. Besagte Werkstatt konnte mir aber erst einen Termin nach etwas über einem Monat anbieten, denn ich auch angenommen habe.
In der Zwischenzeit hat es nun bei uns wieder gehagelt.
Als ich dann bei der Besichtigung war, waren da also die Schäden von 2 Ereignissen.

Weitere 1,5 Monate vergehen und Bavaria Direkt ist nicht in der Lage das Gutachten bei der Werkstatt einzutreiben. Ich rufe da also an und beschwere mich darüber, dass es in der Zwischenzeit mindestens ein weiteres Mal gehagelt hat und die Versicherung nicht in der Lage ist überhaupt irgendwas voranzutreiben.

Bavaria Direkt hat mir jetzt eine neue Werkstatt für die Besichtigung zugewiesen und würde gerne, da es ja dann 2 Ereignisse waren auch die Selbstbeteiligung kassieren.

Hat jemand von euch schonmal sowas erlebt, dass wegen langer Bearbeitungszeiten die gleiche Stelle am Fahrzeug über Hagel oder ähnliches beschädigt wurde ?

Wie hat bei euch die Versicherung reagiert?

Grüße

23 Antworten

Ich habe so etwas noch nicht erlebt.
Ich gehe mal davon aus, daß die beiden Hagelschäden als ein Schaden von der Versicherung betrachtet werden muß,
zumal der erste Schaden noch nicht repariert worden ist.

Es sind zwei Schadenfälle und damit ist die SB zweimal fällig.

... ich weiß es zwar nicht genau, aber es "sträuben sich die Nackenhaare" bei mir. Es kann doch nicht sein, wenn 2 mal
der gleiche Schaden eintritt und der erste noch nicht bearbeitet bzw. erledigt wurde, daß man 2 mal die SB zahlen soll/muß.

Sofern der zweite Schaden eine Erweiterung darstellt, ist das leider so.

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.. bei Hagelschaden können doch nur i.d.R. Materialien in neu ausgetauscht werden und es fallen Lackierungsarbeiten
an. Beides hätte bereits beim ersten Schadenereignis gemacht werden müssen.

Zitat:

Sofern der zweite Schaden eine erweiterung darstellt, ist das leider so.

Was auch völlig logisch ist.

Logisch ist das nun wirklich nicht !!!

Für mich ist das auch logisch.

Lie er wäre es mir in einem solchen Fall auch anders

Irgendwie wirkt es auf mich so als würde da die Versicherung versuchen zu tricksen indem die einfach den ersten Schaden ewig aussitzen.

Zum Teil kann ich es nachvollziehen, dass die SB zwei mal fällig wird aber die Versicherung spart sich jetzt eine ganze Reparatur und ein Gutachten.

Etwas Bauchweh habe ich hingegen damit, dass die Bavaria nun selbstverschulden, nicht in der Lage ist die Ereignisse voneinander zu trennen.

Und dann reden die Angestellten der Bavaria auch noch immer von Kostenvoranschlag. Das wirkt auf mich schon so als würden die versuchen mich bereits damit über denn Tisch zu ziehen. In einem Gutachten wird ja auch ein möglicher Wertverlust berücksichtigt. Bei dem Kostenvoranschlag dann vermutlich nicht.

Lass es auf jeden Fall reparieren, sofern die Kosten im Rahmen des Wiederbeschaffungswertes ausgewiesen werden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. August 2023 um 15:54:32 Uhr:


Sofern der zweite Schaden eine Erweiterung darstellt, ist das leider so.

Mir stellt sich die Frage wie die Versicherung das nachweisen möchte. Ich erkenne da keinen Unterschied wenn ich mir die Dellen ansehe.

Warum hast Du dann überhaupt den zweiten Hagelschaden gemeldet?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 26. August 2023 um 19:39:08 Uhr:


Warum hast Du dann überhaupt den zweiten Hagelschaden gemeldet?

Ich könnte jetzt sagen das wäre Versicherungsbetrug.

Aber die Wahrheit sieht so aus, dass ich schlichtweg nicht
nachgedacht habe und zunächst der Meinung war, dass es vor der Besichtigung passiert ist, infolge deren aus unbekannten Gründen kein Gutachten erstellt wurde.

Die Bavaria schiebt die zu Schuld auf die Werkstatt [Name entfernt, Moorteufelchen,MT-Team] und die Werkstatt verweigert mir die Unterlagen und verweist auf die Versicherung.

Zitat:

@Blabla123 schrieb am 26. August 2023 um 19:33:17 Uhr:


In einem Gutachten wird ja auch ein möglicher Wertverlust berücksichtigt. Bei dem Kostenvoranschlag dann vermutlich nicht.

Im Kaskofall, das es ja nun mal ist, gibt es keinen Wertverlust, der zwar für dich im Wiederverkauf niederschlägt, aber hier nicht zum Ansatz kommt.

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